News Online-Abonnements: Kündigung muss laut Urteil ohne Login möglich sein

Ranayna schrieb:
, gabs hin und wieder beschwerden ueber gekuendigte Abos aufgrund einer Ruecklastschrift.
Rücklastschrift ist halt nicht das gleiche wie Lastschrift kündigen. Nein, das kannst du natürlicy nicht gegenüber deiner Bank, sondern nur gegenüber Netflix.

Der Punkt war, dass das Netflix-Abo selber nicht gekündigt werdrn kann, weil man nicht Kontoinhaber ist.
 
=rand(42) schrieb:
Nein, das kannst du natürlicy nicht gegenüber deiner Bank

Ja, das ist leider so.

Zur Bank zu gehen und die Lastschrift kündigen zu wollen, funktioniert nicht. :evillol:

mfg

p.s.

Ich zahle immer noch für TVToday, weil die Lastschrift von meinem Opa kündigen nicht möglich ist (das Konto ist ein Firmenkonto) und ich immer zu faul war, einen Totenschein zu den Typen zu schicken. Also bekommt die blöde Zeitung jetzt die Schwester von der toten Frau meines Opas.

Was kostet die Welt? Ich nehme zwei.

Aber irgend wann, muss ich das mal machen. :heilig:
 
Ranayna schrieb:
Dann kannste auch gleich in den Brief schreiben das du kuendigen willst.
Aber wenn sie ja nicht der Vertragspartner ist, geht das eigentlich nicht.
Ergänzung ()

[wege]mini schrieb:
Quasi die nachträgliche Genehmigung eines Geschäftes ohne Vertretungsvollmacht.
Ja schön, ich glaube nach wie vor nicht, dass man durch eine Einzugsermächtigung in gleichem Maße haftet, wie der Vertragspartner. Gibt es dazu irgendwelche Quellen? Ist ja ein eher selteneres Kostrukt.
 
Arcturus128 schrieb:
Aber wenn sie ja nicht der Vertragspartner ist, geht das eigentlich nicht.

So ist es eigentlich.

Arcturus128 schrieb:
ich glaube nach wie vor nicht, dass man durch eine Einzugsermächtigung in gleichem Maße haftet, wie der Vertragspartner.

Der Inhaber der Einzugsermächtigung haftet in erster Instanz. Er ist quasi ein Haftender, des Schuldners. Danach kann sich der Haftende, vom Schuldner das Geld zurück holen.

Da das alles viel Zeit braucht, ist jeder Support, den ich bisher kennen gelernt habe, in solch einem Sonderfall sehr kulant und meldet sich dann beim Vertragspartner, um über zukünftige Zahlungsmodalitäten zu reden.

mfg

p.s.

Mein Banker hat mich auch komisch angeschaut, als ich ihm erklärte, ich hafte doch nicht für den Überbrückungskredit für meinen Vater, weil der alt ist und daher schwer einen Kredit bekommt.

Also bekam mein Dad das Geld von mir und die Bank machte kein Geschäft.
Natürlich lasse ich mich dafür bezahlen. :evillol:
 
Ich finde in der heutigen Zeit sollten ABO´s generell verboten sein, für den Kunden hat es kaum Vorteile dafür viel ärger. Für die Firmen ist es natürlich schön wenn man aus welchem Grund auch immer seine Kündigungsfrist vergisst. Da muss ich z.B. Netflix mal loben habe ich die Schnauze voll auf Kündigung geklickt fertig. Ich hatte überlegt z.B. bei PCGH ein Pro zu kaufen, als ich dann auf der Aboseite war den gedanken gleich Aufgegeben, nach dem was ich dort alles gelesen habe.
 
....boah ihr gebt es euch ja richtig hier in Sachen Rechts-korintenkackerei. Aber naja wenns Spaß macht, warum nicht. Ich bin raus. Alles ist gesagt würde ich behaupten ;-)
 
FrAGgi schrieb:
Seit wann ist ein Account nur an irgendeinen Aktionstarif gebunden?
Ich denke es ist gemeint, das man diesen Aktionstarif so nicht wieder herstellen kann, wenn es eine fälschliche Kündigung gab, und man dessen Vorteile, die man damit verliehrt eben gern weiter genutzt hätte.....
Ergänzung ()

Wie wäre es mit einer salmomonischen Lösung? Es gibt sowohl eine Möglichkeit IM Account, als auch ausserhalb zu kündigen? Dann könnten sich alle hier ihre favorisierte Lösung raussuchen, und wir hätten Frieden=).

Es hies ja nur, das es nicht ausschliesslich über diese Möglichkeit gehen darf, das es prinzipiell verboten wäre, habe ich nicht gesehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich finde die Idee gar nicht schlecht, Kündigungsknopfdirekt auf der Webseite unten im Footer.
Wenn man draufklickt muss man Kundendaten zur Authentifizierung eingeben.

=> Email, Passwort, Kundennummer, Vertragsnummer, Kundenpasswort ( Alles Freihand )
Wenn das alles richtig ist wird die Kündigung bestätigt ansonsten arschlecken.
( https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312k.html )

Darauf beziehen sie sich. Dort wird die eindeutige Identifizierbarkeit vorausgesetzt.

Alles ohne echten Login :heilig:
 
Ich hatte ein paar Jahre Sky und frage mich wirklich, wie die sich halten können!?
 
Joa, da hat man leider nicht zu Ende gedacht. Man stelle sich vor, aus irgendeinem Grund habe ich die Daten von Hannes Müller, 12345 Bumsfeld, Macht-Doof-Feld 12. Geburtsdatum 01.01.1980 und Geburtsort Bumfuckistan, Wisconsin.

Und nun werden von mir für Hannes Verträge gekündigt. Ob das nun die gewünschte Sache war, wage ich zu bezweifeln.

Natürlich, Hannes müsste und sollte dann, wenn es so gemacht worden ist, über Mail benachrichtigt werden und endgültig auch bestätigen, dass der Vertrag gekündig werden soll. Aber da wir wissen, dass es hierzu keinen Norm gibt, wird Hannes leider einige Verträge gekündigt kriegen von mir, weil nicht jeder Anbieter z.B. eine entgültige Bestätigung auch anfordert.
 
flappes schrieb:
Beispiel: Hallo Computerbase, macht doch mal ein Formular, wo jeder einfach so die Abos von allen kündigen kann! Was wird wohl passieren? :D :(

Nichts weil es kein Abo ist :D
 
Ihr müsst mal MagentaTV abbonieren - ich hab ewig gebraucht bis ich herausgefunden hab wie man das Flex Abo wieder kündigen kann. Hab mich total aufgeregt. Finde sowas hier schon sehr sinnvoll. Ist bei vielen Anbietern so, das man sich erstmal über den Rechner einloggen und ewig suchen muss bis man den Mist endlich beenden kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
kachiri schrieb:
Ist für mich kein Grund für eine Kündigung ohne Login. Wenn das Konto scheinbar über eine E-Mail-Adresse des Ex-Partners lief, dann war der Vertragspartner von Netflix auch der Ex. Nur die Zahlungsmethode war die deiner Schwester. Damit ein Konflikt zwischen ihr und dem Ex und nicht zwischen ihr und Netflix. Auch wenn sie natürlich den Schaden hatte, für eine Leistung zu bezahlen, die ihr Ex in Anspruch genommen hat...
Allerdings muss die Kontoinhaberin sowieso von Anfang an nicht dulden, dass ihr Konto zur Abbuchung des Netflix-Abos jemand anderen genutzt wird.
Insofern könnte die Kontoinhaberin problemlos jederzeit Netflix untersagen, Geld abzubuchen - und Netflix muss dann eben vom tatsächlichen Vertragspartner sich das Geld holen.
 
Das ist wohl wahr. Aber bitte nicht in Form einer unkommentierten Lastschriftrückgabe (wenn man weiß, woher die Abbuchung stammt).
Mindestens eine kurze Mail sollte das Mindeste sein. Kommunikation eben.
 
Ranayna schrieb:
Dann kannste auch gleich in den Brief schreiben das du kuendigen willst.
Hier im Thread wurde aber mehrfach ernsthaft vorgeschlagen bei einem Unternehmen was einem bei einer Kuendigung Steine in den Weg liegt ueber die Bank das Mandat zu entziehen.
Das kannst du ja auch jederzeit machen: Sag deiner Bank dass das SEPA Mandat nicht mehr gueltig ist, was du nichtmal begruenden musst, und das betroffene Unternehmen kann nicht mehr einziehen.
Nur ist das halt keine Kuendigung, und kann Konsequenzen haben.
Kann ich mir nur schwerlich vorstellen. Wenn Du vorlegen kannst Dich vorher gekümmert zu haben aber die Firma deine Kündigung nicht anerkennen wollte, dann wird da kein Richter gegen Dich entscheiden. Und bei der Schufa kann man doch schlechte Einträge löschen lassen?
Klar soll man nicht einfach eine Zahlung verweigern/zurückziehen ohne vorher mit der jeweiligen Firma in Dialog getreten zu sein. Aber wenn einem die Firme meint Steine in den Weg zu legen, dann hatte ich nur eine Möglichkeit aufgezeigt sich das nicht gefallen lassen zu müssen.
 
Zuletzt bearbeitet:
[wege]mini schrieb:
Der Inhaber der Einzugsermächtigung haftet in erster Instanz. Er ist quasi ein Haftender, des Schuldners. Danach kann sich der Haftende, vom Schuldner das Geld zurück holen.
Selbst wenn die Einzugsermächtigung widerrufen wurde? Hört sich stark danach an, dass es den Firmen recht gemacht werden soll, damit die so leicht wie möglich an ihr Geld kommen.
Weil zu haften, obwohl man nicht der Vertragsinhaber ist und gleichzeitig auch nicht kündigen kann, ist für mich absoluter Unsinn.
 
Arcturus128 schrieb:
Selbst wenn die Einzugsermächtigung widerrufen wurde?

Und hier kommen wir wieder zum Punkt zurück, dass die Einzugsermächtigung beim Geschäftspartner widerrufen werden muss, nicht bei der Bank. Wenn man selber nicht Inhaber des Kontos ist, muss man nun einmal mit dem Support reden und nicht einen Widerruf, an "irgend einen Baum nageln".

Es soll einfach sein und Missbrauch trotzdem so gut wie möglich verhindern.

Und wer sich über Briefe beschwert, sollte bedenken, dass ich nicht die Zeit von Brieftauben oder Postreitern zurück möchte.

Unsere Postzusteller sind aber sowieso an jedem Tag immer unterwegs. Da können sie auch ein Einschreiben mitnehmen und wer das Geld für ein Einschreiben nicht hat, sollte sowieso kein Abo bei Sky oder XYZ abschließen.

mfg
 
Wie bitte? Anschrift und Geburtsdatum? Wie lächerlich ist das? Das öffnet doch DoS (Missbräuchlicher Kündigung) Tür und Tor. Wenn ich überlege, von wie vielen Menschen ich diese Daten kenne und daher deren Accounts kündigen könnte?!
 
[wege]mini schrieb:
Und hier kommen wir wieder zum Punkt zurück, dass die Einzugsermächtigung beim Geschäftspartner widerrufen werden muss, nicht bei der Bank. Wenn man selber nicht Inhaber des Kontos ist, muss man nun einmal mit dem Support reden und nicht einen Widerruf, an "irgend einen Baum nageln".
Ja, genau das meinte ich und habe es auch mehrfach genau so geschrieben. Die Einzugsermächtigung bei Netflix widerrufen. Nicht bei der Bank; das habe ich nie geschrieben und meinte es auch nicht. Das ist ja nur sinnvoll, wenn Abbuchungen tatsächlich fehlerhaft oder widerrechtlich sind, nicht wenn man ursprünglich mal zugestimmt hat.

Und dazu muss man auch nicht mit einem Support reden, sondern einfach nachweisbar einen Brief an die Firma schicken. Ganz ehrlich, warum sollte man sich in so einem Fall mit irgendeinem Supportäffchen rumschlagen, was (erfahrungsgemäß) einen feuchten Dreck auf die Rechtslage gibt und sich nur für die firmeninternen Anweisungen interessiert?

Letztlich bin ich davon überzeugt, dass man nicht haftet, wenn man eine Einzugsermächtigung (bei der Firma natürlich) nachweislich widerruft. Man hat damit seine Erlaubnis, vom eigenen Konto einzuziehen, entzogen. Es wäre Irrsinn, wenn man danach noch haftet – im Zweifelsfalle bis an sein Lebensende.
 
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