News Online-Abonnements: Kündigung muss laut Urteil ohne Login möglich sein

MalWiederIch schrieb:
Quatsch, dazu braucht es eine Unterschrift
Fuer welchen online abgeschlossenen Vertrag braucht man denn eine Unterschrift?

Selbst eine Einzugsermaechtigung geht in 90% erstmal so, mit dem Eingeben der Bankdaten, wobei ich da gestehen muss das meine Einzugsermaechtigungen die ich erteilt habe alle vor SEPA waren.
Aber auch da wollte meine Bank nur fuer Paypal nochmal ein bestaetigtes SEPA Mandat.
 
chardy schrieb:
Eine Urkundenfälschung findet da nicht statt.
Dafür aber ein Identitätsdiebstahl. 🤷🏼‍♂️
 
Bin gespannt wann die erste große Firma offline geht weil irgendeiner mal deren Domains gekündigt hat. Domaingrabber feiern das Urteil vermutlich gerade.
Könnte auch für Banken interessant werden, ähnlich aussehende Domainnamen waren gestern heute wird das Original genutzt ;)
 
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Fuer Firmenkunden ist dieses Urteil wahrscheinlich vollkommen irrelevant.
Fuer Firmenkunden gelten die allermeisten Verbraucherschutz Regeln nicht, eine Firma ist kein Verbraucher.
 
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Viper2000 schrieb:
ch finde es halt falsch, in dem Zusammenhang das wort illegal zu gebrauchen

Darüber kann man immer reden. Das Rechtsverständnis und das Gerechtigkeitsempfinden ist dynamisch und hat viel mit Moralvorstellungen der Gesellschaft zu tun.

Das Sondervermögen war ja auch nicht illegal oder ein Täuschungsversuch. Das war ein Versehen. :heilig:

Für Lieschen Müller ist es aber einfacher, das Wort illegal mit "nicht erlaubt" zu übersetzen. Wer schon von einer Anmeldung überfordert ist, sollte sein Hirn nicht zu sehr überlasten.

Und wenn man Lieschen Müller als Hauptkundschaft hat, muss man es ermöglichen, dass sie die "Abo-Falle" genauso schnell wieder los wird, wie sie diese abgeschlossen hat.

Der goldene Mittelweg ist dann immer die richtige Lösung, die aber leider sehr schwer zu finden ist. Wer es allen recht machen will, macht sowieso alles falsch.

Die Richter haben jetzt so entschieden, der Rechtsweg ist weiter offen und die nächste Instanz wird dann neu entscheiden. Viel zu häufig haben die Herren und Damen bei Gericht genau so viel Ahnung von der Materie, wie im Gesetz steht.

Das kann auch doof enden, wenn das Gesetz von Amateuren formuliert wurde und 30 Jahre alt ist. :evillol:

mfg

p.s.

Ach ja, um den Querdenkern kein Wasser auf ihre Mühlen zu geben, tausche ich "nicht erlaubt" gegen verboten aus. Wir sind immer noch eine Verbotsgesellschaft und weit weg von einer Erlaubnisgesellschaft, auch wenn die am rechten Rand es immer anders sehen.

Wenn alles verboten ist, was nicht explizit erlaubt wurde, wird es hässlich.
 
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Der Richter ist ein tech dulli. Soll der mal eine Kündigung ohne Login umsetzen, was dass für ein Aufwand ohne realen Nutzen ist.

Immer mehr muss man sich in der IT mit Bürokratie rumschlagen, bleibt kaum Zeit Geld zu verdienen. Geht langsam zu wie bei Ämtern

Die sollten sich lieber fragen wo dann Steuern herkommen
 
Ranayna schrieb:
Womit du mit diesem Konto mit hoher Wahrscheinlichkeit dann niemals wieder ein Abo bei diesem, und womoeglich anderen Anbietern, abschliessen kannst.

Und wenn der Anbieter pissig ist kassierst du auch noch eine zusaetzliche Forderung, denn eine Ruecklastschrift kostet Geld.
Ist doch egal. Ist ja nicht ihr Account. War ja nur ihre Zahlungsart.
Warum sollte sie sich um die Zahlungsausfallgebühren ihres Ex kümmern?

Entweder ist das Beispiel so nie passiert, die Dame ist nicht die hellste Kerze im Leuchter oder sie hat genug Kohle, dass es sie schlicht monatelang nicht interessiert hat.
 
Viel wichtiger wäre, dass"Kündigen" oder auch "Account löschen" klar ausgezeichnet werden muss.
Ich habe bei manchen Anbietern keine Möglichkeit einfach einen Account zu löschen
 
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Ranayna schrieb:
eine Firma ist kein Verbraucher.
Firmen unter 50 Angestellten werden rechtlich in einigen Fällen dem Verbraucher gleichgestellt. So z.B. bei der automatischen Verlängerung von Telekommunikationsverträgen.
 
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[wege]mini schrieb:
So sollte es sein. Der erste Weg geht aber zum Kontoinhaber und der muss sich dann das Geld vom eigentlichen Nutzer zurück holen.

So eine Kontopfändung geht ziemlich schnell und dein Schufa Score ist davon auch nicht begeistert.

mfg

p.s.

Ach ja, wenn die Ex das Konto vom Ex kündigt, ist das illegal. Es ist ja nicht ihr Konto. Sie bezahlt nur und darum muss sie sich selber kümmern. Die Ex hat beim Vertragsabschluss zugestimmt, die Kosten zu übernehmen und muss sich jetzt darum kümmern, dass jetzt jemand anderes bezahlt.
Eine Kontopfändung geht nicht schnell, da kuss es erstmal ein Gerichtsurteil zu geben und das dauert, da bekommste vorher ganz viel andere Post bevor das Verfahren überhaupt beginnt.
 
@nutrix

Ich sagte ja. Es hat zwei Seiten.
Gott sei Dank hatte ich solche Fälle noch nicht, von daher kann ich ja deine Argumentation nachvollziehen.

Aber in erster Linie geht man ja davon aus, das zwischen den Partnern bei sowas alles läuft.
Aber Höhen und Tiefen gibt's alles.

Von daher ist das die eierlegendene Wollmilchsau.

Da wird es keine optimale Lösung geben

Jeder hat und soll da seine Sichtweise haben

Ich persönlich finde es halt etwas seltsam, weil man ohne Authentifizierung einfach was kündigen kann.

Ging früher ja auch mit Fax und Brief, ja das hab ich auch noch erlebt.
Aber mir fällt halt diese Diskrepanz zwischen Datenschutz hier und jederzeit und überall kündigen auf. Da passt was nicht.
 
flappes schrieb:
Bei Brief hast du eine Unterschrift, im Extremfall DNA-Spuren.
Bei FAX hast du in der Regel eine Absendernummer und Faxen kostete in der Vergangenheit auch Geld.

Wie soll es auch Massenkündigungen gegeben haben, wenn es keine so einfache Möglichkeit der Kündigung gab?
Ein Onlineformular, von jedem zugänglich, was wird wohl passieren?
Automatisieren lässt sich beides, kostenlos mehr oder weniger auch - Briefe kann man einwerfen. DNA hat damit reichlich wenig zu tun, hier geht es ja nicht um Mord…
Ein Fax wie auch ein Brief sind schon immer verbindlich gewesen. Bei einer E-Mail im Zweifelsfall nicht der Fall. Beim Brief wird es teurer mit Rückschein. Fax gibt es kostenlos und auch halbwegs anonym.
Vermeintliche Täter brauchen doch sowieso erstmal entsprechende Infos über dich, müssen wissen wo du ein Abo o.ä. hast und erst dadurch ist eine Kündigung möglich, die im Zweifel sowieso nochmal geprüft wird seitens des Anbieters und du wahrscheinlich auch nochmal informiert wirst.
Und wem soll das nutzen? Also wie will jemand damit Geld machen? Soll jetzt DAZN dein Sky Abo kündigen in der Hoffnung, dass du dann zu Ihnen kommst?
 
In 99% der fälle ist es am besten, wenn man in der App einfach direkt kündigen kann.
Wenn das aber aus irgendeinem grund nicht geht, dann muss es einen einfachen Plan B geben.
Und der darf in der heutigen Zeit einfach nicht "Post" oder gar "FAX" heißen...

Folgendes muss einfach ausreichen:
Ich seh auf dem Kontoauszug: Anbieter X hat mit der Referenznummer Y Geld abgebucht.
Dann schreib ich dem Anbieter: Hiermit Kündige ich den zur Abbuchung gehörenden Vertrag.
Das muss einfach ausreichen.
 
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Tastaturberuf schrieb:
da kuss es erstmal ein Gerichtsurteil zu geben und das dauert

Bei vertraglichen Zahlungsverpflichtungen dauert das ca. 1 Woche, wenn man 3 Monate nicht bezahlt wurde.
Wenn man die Richter*innen und die Gerichtsvollzieher*innen auch noch kennt, ist das ziemlich unproblematisch.

Wenn man eine bestimmte Größe erreicht hat, geht es auch. Niemand will eine Untätigkeitsklage haben, bei den Damen und Herren in der gesamten Kette. :heilig:

florian. schrieb:
Hiermit Kündige ich den zur Abbuchung gehörenden Vertrag.

Auch das ist eine Lösung für Menschen, die nicht in der Lage sind, die Telefonhotline mit Arbeit zu versorgen. :evillol:

mfg

p.s.

Bei sowas rufe ich immer an, erkläre den Sachverhalt, schreibe danach ein Einschreiben, bezugnehmend auf den Anruf vom soundsovielten mit Sachbearbeiter*in trallala, in dem die Kündigung noch einmal ausgesprochen wird und damit geht das dann immer seinen "geregelten sozialistischen Gang".

p.s.s.

Aber ganz klar, das ist für viele Menschen schon zu viel Aufwand.

Wenn ich richtig "pissed" bin, gehe ich persönlich vorbei. Mein Sachbearbeiter in Dresden (für Zweitwohnungssteuer) war schockiert, als ich mich persönlich angemeldet habe und ihm erklärte, ich will einfach mal den Menschen sehen, der solch einen Unsinn verzapft.

Natürlich hat zum Zeitpunkt meines Termins schon die Security auf mich gewartet und mich begleitet. :heilig:
 
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[wege]mini schrieb:
Bei sowas rufe ich immer an, erkläre den Sachverhalt, schreibe danach ein Einschreiben, bezugnehmend
Du bist einfach alt!
Hast du mal was von der Digitalisierung gehört?
Das D steht für Digital und nicht für Post!

Früher war alles besser...
so viel besser, dass man sich nicht getraut hat, einen normalen Brief zu schreiben,
Sondern noch extra Geld gezahlt hat, dass das analoge Briefe umhertragen hoffentlich auch funktioniert.
 
s4v schrieb:
Deine Bedenken finde ich natürlich verständlich.

Bei meiner Schwester war es jetzt aber z.b. so, dass Ihr Netflix Konto über die Email von Ihrem Ex-Mann lief, von dem Sie sich hat scheiden lassen. Aber die Abrechnung über ihr Konto. Sie hatte dann die Zugangsdaten nicht mehr und konnte das Abo nicht kündigen bis er endlich mal nach ca. 1 Jahr reagiert hat.
Das wäre so natürlich viel besser gegangen.
Mehrfach hier geschrieben worden: Einfach die Einzugsermächtigung per Einwurfeinschreiben bei Netflix widerrufen. Falls doch noch etwas abgebucht wird, den Lastschrifteinzug widerrufen (aka Geld zurückholen).

Das wäre die (rechtlich) korrekte Vorgehensweise und das sollte eigentlich jeder hinbekommen. Netflix kann sich das Geld dann zukünftig beim eigentlichen Vertragspartner holen.

Ranayna schrieb:
Womit du mit diesem Konto mit hoher Wahrscheinlichkeit dann niemals wieder ein Abo bei diesem, und womoeglich anderen Anbietern, abschliessen kannst.

Und wenn der Anbieter pissig ist kassierst du auch noch eine zusaetzliche Forderung, denn eine Ruecklastschrift kostet Geld.
Das sollte nicht passieren, wenn es korrekt gehandhabt wird und Netflix per Brief darüber informiert wird, dass sie dort keine Lastschriften mehr einziehen dürfen. Man kann seine Zustimmung für diesen fremden Vertrag zu bezahlen ja jederzeit widerrufen und ist nicht gezwungen dauerhaft weiter dafür gerade zu stehen.

[wege]mini schrieb:
Ach ja, wenn die Ex das Konto vom Ex kündigt, ist das illegal. Es ist ja nicht ihr Konto. Sie bezahlt nur und darum muss sie sich selber kümmern. Die Ex hat beim Vertragsabschluss zugestimmt, die Kosten zu übernehmen und muss sich jetzt darum kümmern, dass jetzt jemand anderes bezahlt.
Naja, sie kümmert sich drum, indem sie Netflix mitteilt, dass sie nicht mehr zahlen will und die Einzugsermächtigung widerruft. Es ist nicht ihre Aufgabe den eigentlichen Kontoinhaber dazu zu bringen, die Zahlungsweise zu ändern, das wäre ja skurril.

florian. schrieb:
Wenn ich deine Daten kenne, kann ich die sowohl in ein Online Formular, als auch eine Email, oder in einen klassischen Brief Schreiben.
Nur das man in dem Brief dann immerhin eine Unterschrift fälschen muss.

[wege]mini schrieb:
Daher sind Einschreiben immer praktisch, da der Briefkasten als Zustellungsort gewertet wird, da man eine Verpflichtung hat, ihn zu leeren.
Es muss dann aber auch ein Einwurfeinschreiben sein. Normales Einschreiben kann abgelehnt werden bei Übergabe.
 
Arcturus128 schrieb:
Es ist nicht ihre Aufgabe den eigentlichen Kontoinhaber dazu zu bringen, die Zahlungsweise zu ändern, das wäre ja skurril.

Wieso?

Sie hat die Einzugsermächtigung unterschrieben. Sie haftet quasi.

Meinen "Verpaarten" Mietern erkläre ich auch immer, sie sollen beide in den Mietvertrag eintreten, da sonst bei einer Trennung, der im Mietvertrag stehende alleinige Mieter die Wohnung kündigen kann.

Arcturus128 schrieb:
Normales Einschreiben kann abgelehnt werden bei Übergabe.

Gilt dann aber als zugestellt. Wird im Rückschein vermerkt.

mfg

p.s.

Und noch mal. Jeder Support würde in dem Fall der armen, sitzengelassenen Dame die Kontonummer löschen. Aber eben nicht das Konto. Der Inhaber des Kontos hätte im Zweifel sogar Schadenersatzanspruch an seine Verflossene, wenn sie zu unrecht das Konto gekündigt hat.
 
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[wege]mini schrieb:
Wieso?

Sie hat die Einzugsermächtigung unterschrieben. Sie haftet quasi.

Meinen "Verpaarten" Mietern erkläre ich auch immer, sie sollen beide in den Mietvertrag eintreten, da sonst bei einer Trennung, der im Mietvertrag stehende alleinige Mieter die Wohnung kündigen kann.
Ich bezweifle stark, dass das Zustimmen (unterschreiben braucht man dafür meist ja gar nicht) der Einzugsermächtigung dem Abschließen des Vertrages gleich kommt. Sie ist nicht Vertragspartner und muss daher nicht dauerhaft zahlen/haften, sondern nur bis zu dem Punkt an dem die Ermächtigung widerrufen wird.

Was das mit Mieterpärchen zu tun haben soll sehe ich nicht ganz.

[wege]mini schrieb:
Gilt dann aber als zugestellt. Wird im Rückschein vermerkt.
Wenn der Empfänger aber davon im Vorfeld weiß oder es ahnt – kann ja vorkommen – kann er absichtlich die Tür nicht öffnen. Einwurfeinschreiben ist günstiger und sicherer.
 
h00bi schrieb:
Ist doch egal. Ist ja nicht ihr Account. War ja nur ihre Zahlungsart.
Aber ihr Bankkonto, wenn ich die Schilderung richtig verstanden habe.
Als ich noch aktiv WoW gespielt habe, und in den Communities aktiv war, gabs hin und wieder beschwerden ueber gekuendigte Abos aufgrund einer Ruecklastschrift. Meistens wenn zum Abbuchungszeitraum kein Geld mehr da war.
Fuer die betroffenen User war damit ein Zahlen per Lastschrift auf Dauer nicht mehr moeglich, da hat Blizzard auch keinerlei Ausnahmen gemacht. Und es gab Berichte das auch neue Abos, bei denen ein betroffenes Bankkonto verwendet werden sollte, dieses nicht akzeptiert hat.

Gut, ein Netflixkonto ist kein WoW Abo, ein Netflixkonto ist wie ein anderes, aber Netflix koennte, und duerfte auch - es gibt steuerrechtliche Speicherpflichten - die Identitaet auch nach Beendigung des Abos speichern, und entsprechend flaggen.

h00bi schrieb:
Firmen unter 50 Angestellten werden rechtlich in einigen Fällen dem Verbraucher gleichgestellt.
Das wusste ich nicht.
Aber das ist nicht in allen Aspekten so, oder? Das man als Firma, auch wenn man klein ist, zB vom Widerrufsrecht gebrauch machen kann habe ich noch nie irgendwo gehoert.

Arcturus128 schrieb:
Das sollte nicht passieren, wenn es korrekt gehandhabt wird und Netflix per Brief darüber informiert wird, dass sie dort keine Lastschriften mehr einziehen dürfen.
Dann kannste auch gleich in den Brief schreiben das du kuendigen willst.
Hier im Thread wurde aber mehrfach ernsthaft vorgeschlagen bei einem Unternehmen was einem bei einer Kuendigung Steine in den Weg liegt ueber die Bank das Mandat zu entziehen.
Das kannst du ja auch jederzeit machen: Sag deiner Bank dass das SEPA Mandat nicht mehr gueltig ist, was du nichtmal begruenden musst, und das betroffene Unternehmen kann nicht mehr einziehen.
Nur ist das halt keine Kuendigung, und kann Konsequenzen haben.
 
Arcturus128 schrieb:
Einwurfeinschreiben ist günstiger und sicherer.

Gilt dann als zugestellt und wenn der Briefkasten voll ist, kommt es zurück mit dem Vermerk "Unzulässig nicht zustellbar".

Das gilt dann auch als zugestellt.

Arcturus128 schrieb:
dass das Zustimmen (unterschreiben braucht man dafür meist ja gar nicht)

Dann wäre schon die Einzugsermächtigung ungültig, da der Inhaber des Kontos eine eindeutige Willenserklärung abgeben muss, dass er dieser zustimmt.

Wenn man dann nicht tätig wird, wenn man feststellt, dass der Lebensabschnittsgefährte unerlaubt das eigene Konto verwendet, gilt es als konkludente Einwilligung.

Quasi die nachträgliche Genehmigung eines Geschäftes ohne Vertretungsvollmacht.

mfg
 
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