OP lieber im Ausland? Zahlt die Kasse?

magjar

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Ist es besser ne OP in England zu machen weil der Schadensersatz wenns optisch nicht gut wird in Deutschland 1. Zu gering ist und 2. Man sehr schwer einen bekommt es sei denn man hat heftige Folgeschäden? Armes Deutschland Kapitel 163

Also dachte ich mir lieber zur OP in ein Land die faires Geld zahlen wenn doch was schief geht.

Ist es möglich sowas von der Kasse genehmigt zu bekommen? Und wenns dort schief geht muss ich mit nem Anwalt aus DE klagen oder muss ich mir dort einen nehmen?

Gibts noch was zu beachten? Videoaufnahme von der OP nötig etc? Schlimm genug dass man unters Messer muss
 
Frage doch eine Krankenkassen die kann Dir sagen wie es bzgl. der Kostenübernahme konkret aussehen wird und lass Die die Auskunft schriftlich geben, damit Du nachher was in der Hand hast, sollte es dann doch anderes aussehen.
 
Eine Kostenübernahme der Krankenkasse wirst du wohl kaum bekommen.
Es sei denn es handelt sich um eine spezielle Prozedur, die nur im Ausland angeboten wird und selbst dann dürfte es sehr sehr schwer sein sowas durchzubekommen.

Warum gehst du überhaupt davon aus, dass es solche Schäden ausgerechnet bei dir geben muss?

Klagen wirst du immer an dem Ort müssen, an dem der Schaden auftrat. Wenn du in Deutschland klagst gilt dann eben auch Deutsches Recht. Da müsstest du dich sowieso erstmal erkundigen wie solche Schadenersatzforderungen für Ausländer, nichts anderes wärst du ja im UK, dort behandelt werden.

Könnte sogar sein, dass die Engländer sowas kategorisch ablehnen eben wegen Damage Control.

Dann käme für dich auch noch eine eventuelle Sprachbarriere hinzu die das Ganze nicht einfacher machen dürfte falls wirklich etwas passiert.....und falls doch etwas passiert wo willst du das dann behandeln lassen? Landest du am Ende dann doch in Deutschland?
 
Wichtig für dich ist https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/13.html Absatz 4.

(4) Versicherte sind berechtigt, auch Leistungserbringer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz anstelle der Sach- oder Dienstleistung im Wege der Kostenerstattung in Anspruch zu nehmen, es sei denn, Behandlungen für diesen Personenkreis im anderen Staat sind auf der Grundlage eines Pauschbetrages zu erstatten oder unterliegen auf Grund eines vereinbarten Erstattungsverzichts nicht der Erstattung. Es dürfen nur solche Leistungserbringer in Anspruch genommen werden, bei denen die Bedingungen des Zugangs und der Ausübung des Berufes Gegenstand einer Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft sind oder die im jeweiligen nationalen System der Krankenversicherung des Aufenthaltsstaates zur Versorgung der Versicherten berechtigt sind. Der Anspruch auf Erstattung besteht höchstens in Höhe der Vergütung, die die Krankenkasse bei Erbringung als Sachleistung im Inland zu tragen hätte. Die Satzung hat das Verfahren der Kostenerstattung zu regeln. Sie hat dabei ausreichende Abschläge vom Erstattungsbetrag für Verwaltungskosten und fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfungen vorzusehen sowie vorgesehene Zuzahlungen in Abzug zu bringen. Ist eine dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechende Behandlung einer Krankheit nur in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum möglich, kann die Krankenkasse die Kosten der erforderlichen Behandlung auch ganz übernehmen.

Du musst die kompletten OP-Kosten aus eigener Tasche vorstrecken.

Es ist übrigens ein Irrglaube, dass ärztliche Behandlungen im Ausland deutlich günstiger sind. Vorausgesetzt das deine OP überhaupt eine Leistung der GKV ist, könnten hohe Mehrkosten auf dich zu kommen.

Des weiteren wäre interessant wann die OP durchgeführt werden soll. Sollte es zu einem unkontrollierten Brexit kommen, könnte es sein das England kein Sozialversicherungssabkommen mehr mit Deutschland hat. Dann hättest du gar keinen Anspruch mehr auf Leistung durch die GKV.
 
Alleine wegen dem möglichen Brexit, was das Rechtsgefüge ordentlich verrücken kann, würde ich es sein lassen. Kannst Du alles zu 100% aus eigener Tasche bezahlen dann bitte, mach was du magst.
Das viele Patientenrechte, besonders im Schadensfall, in DE verbesserungsbedürftig sind, steht außer Diskussion.
Wenn es nicht eine absolute Spezial-OP ist, die nur da gemacht werden kann, ist eine Kostenübernahme quasi ausgeschlossen.
 
Ich frage mich eher, woher der Irrglaube kommt, man könne in England groß klagen, wenn irgendwas optisch nicht gut wird. Dazu wäre relevant, was es ist, was der TE unter gut versteht und was das Recht etc.

Ansonsten kann eigentlich ohnehin nur deine Krankenkasse die Frage beantworten, wenn diese auch weiß um was es geht. So mag in England mehr Schadensersatz im Fall der Fälle rausspringen, dafür dürften die Ksoten dort auch höher sein. Ähnlich den USA.
 
Wobei es US-Bürger gibt, die nach Spanien fliegen, dort Urlaub machen und gleichzeitig eine Hüft-OP machen
 
Bei mir ist es so, dass ich regelmäßig in den Niederladen behandelt werde und dort auch schon mehrmals operiert wurde. Bisher hat die Krankenkasse (DAK) nie Probleme gemacht. Ich lebe in NRW (ca. 100 km zur Grenze).

Man braucht halt eine Genehmigung (E112), aber die zu bekommen war sehr einfach.
https://www.krankenkassen.de/ausland/eformulare/e-formular-112/

Ich kann nicht sagen ob es mit anderen Ländern auch klappt. Kommt vielleicht auch auf die Art der Erkrankung bzw. den Grund der OP an.
 
nik_ schrieb:
Wobei es US-Bürger gibt, die nach Spanien fliegen, dort Urlaub machen und gleichzeitig eine Hüft-OP machen
Das liegt aber mit 100% Sicherheit daran, dass die Amis ein zigfaches der Kosten hätten, würden sie die selbe OP in den USA machen.
 
Mustis schrieb:
Ich frage mich eher, woher der Irrglaube kommt, man könne in England groß klagen, wenn irgendwas optisch nicht gut wird. Dazu wäre relevant, was es ist, was der TE unter gut versteht und was das Recht etc.
[...]

Das anglo-amerikanische Rechtssystem basiert auf anderen Grundsätzen. Deshalb sind dort Schadensersatzzahlungen höher und punitive damages möglich.
 
Idon schrieb:
Das anglo-amerikanische Rechtssystem basiert auf anderen Grundsätzen. Deshalb sind dort Schadensersatzzahlungen höher und punitive damages möglich.
Danke Mr. Obvious. :D Soweit kenn ich dieses System auch. Darauf bezog ich mich jedoch nicht wie man im Zitat sieht. Es ging vielmehr darum, wie man auf die Idee kommt, man könnte in England besser/schneller klagen bei optischen unzulänglichkeiten.
 
Weil der Schadensersatz im angloamerikanischen Raum extrem höher ist.
 
magjar schrieb:
Also dachte ich mir lieber zur OP in ein Land die faires Geld zahlen wenn doch was schief geht.

Ich frage mich hier, worum es überhaupt geht.
Bei Operationen kommt es doch vor Allem darauf an, ob der vorhandene 'Schaden' hinterher beseitigt ist.
Und da werden Ärzte in Deutschland um keinen Deut schlechter sein als Ärzte im Ausland.

Wenn es um eine rein kosmetische Operation geht, wird ggf. die Krankenkasse sowieso irrelevant sein.
Da kann es dann aber natürlich interessant sein, wenn man sich in ein Rechtssystem begibt, welches die Möglichkeit bietet, bei optisch nicht zufriedenstellenden Ergebnissen zu klagen.
Wobei ich mich da immer Frage, wer da eigentlich am Ende entscheidet, ob etwas 'optisch zufriedenstellend' ist.
 
Die werden dich einfach vor der OP einen Vertrag unterschreiben lassen, in dem du bestätigst, dass der Arzt für groben Pfusch nicht haftet. Dann kommt eine Auflistung wie z.B. ein fälschlicherweise am Rücken angenähter Finger etc.

Außerdem soll es besonders schwierig sein, die eigenen Forderungen im Ausland durchzusetzen. Wenn du nicht gerade wohlhabend bist und zuviel Zeit hast, würde ich mir das ganze an deiner Stelle genau überlegen.
 
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