Opfer von Raubkopie - eBay

Ich möchte hier ebenfalls ganz klar zu einer Anzeige raten, verweise jedoch zugleich auf folgendes:

Wenn dem Verkäufer zunächst die illegale Ware zurückgeschickt wird und dann dennoch Anzeige erstattet wird, handelt man sich Probleme ein. Die Ware ist taugliches Beweismittel in einem Strafverfahren, welche den Strafverfolgungsbehörden zugänglich zu machen ist. Das Argument, man sehe dann sein bezahltes Geld nicht wieder, ist untauglich. Dieses Geld ist im Wege der Nebenklage (oder sonst zivilrechtlich) einzuklagen.

Die Tatsache, dass der Kumpel sich eine Raubkopie bestellt hat (dies lässt sich ja aus dem Verkaufstext entnehmen), ist dann strafrechtlich (vermutlich und sehr wahrscheinlich) nicht verfolgbar, wenn er den Vorgang zeitnah den Strafverfolgungsbehörden meldet und den kopierten Datenträger dort abgibt. Vorsätzliches Handeln ist so nicht anzunehmen, bei anderer Rechtsauffassung wäre ein (strafbefreiender) Rücktritt anzunehmen.

Also:

Vorgang bei der Polizei melden, den Datenträger dort abgeben, und sich mit der StA in Verbindung setzen, um eine Nebenklage zu besprechen.

MfG,
Dominion.
 
dominion1 schrieb:
Die Ware ist taugliches Beweismittel in einem Strafverfahren, welche den Strafverfolgungsbehörden zugänglich zu machen ist.
das steht wo?

dominion1 schrieb:
Das Argument, man sehe dann sein bezahltes Geld nicht wieder, ist untauglich.
untauglich für was?

Bzgl. Rücktritt: https://de.wikipedia.org/wiki/Versuch_(Strafrecht)#R.C3.BCcktritt
Lesen -> Verstehen, was Rücktritt ist und wann er möglich ist

Vielleicht sollte mal jemand den Forenbetreiber aufmerksam machen, dass Rechtsberatung in der Form, wie sie hier regelmäßig geschieht, aus gutem Grund verboten ist...

Mein einziger Tipp zur Rechtslage: lass dich bei rechtlichen fragen von jemandem beraten, der auch Rechtsberatung durchführen darf und vor allem: kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
bemymonkey schrieb:
Allerhöchstens bei eBay melden... sonst halt Geld zurück und gut ist.

Das wäre ebenfalls die allerbeste und unkomplizierteste Lösung. Geld zurück, negative Bewertung und Ausschluss von Ebay = alles ist gut.

Es ist nicht die Aufgabe deines Freundes das Gesetzt durchsetzen zu müssen und Urheberrechtsverletzungen anzuklagen. Das kann notfalls Ebay selbst.
 
Ich würde auch nichts machen, warum sollte ich mir einen solchen Aufwand machen, allein die Zeit die Anzeige aufzugeben wäre mir schon zu schade, aber gut.

Einige Kommentare hier erinnern mich aber an die alten Leute die den ganzen Tag am Fenster stehen und sich jeden Falschparker aufschreiben und anzeigen :rolleyes:
 
pandora, nehmen wir mal an du entwickelst eine software und verkaufst diese für mehrere tausend euro, bzw. sie ist nicht mals für die öffentlichkeit gedacht. dann kommt einer und verkauft die statt für 1000€ für 10€.
1.) hast du einen riesen verlust
2.) die urheberrechtsverletzung
3.) die käufer der "backup disc" können sich nicht sicher sein, dass das ding 100% frei von malware, viren etc... ist
4.) spätestens wenn du den verlust machst würdest du einschreiten.

du hast mehrere möglichkeiten.
a) du gehst zur polizei mit der disc und der augedruckten ebay artikel-beschreibung
b) du wendest dich direkt an vw /disc einschicken, artikel-beschreibung ausdrucken etc...)
c) du meldest es ebay
d) a + c
e) b + c
f) du machst gar nichts und er zockt weiter leute ab
 
Ohne die Software jetzt zu kennen, warum muss diese notwendigerweise illegal sein? Wenn der Datenträger nicht geschützt ist, verstößt das Anfertigen einer Sicherungskopie grundsätzlich nicht gegen das UrhG. Wenn der Verkäufer eine entsprechende Nutzungslizenz für die Software hat, kann er diese grundsätzlich auch verkaufen. Ob er als Datenträger jetzt die original DVD, eine Kopie oder nur einen Link zum Download liefert, ist urheberrechtlich nicht notwendigerweise von Interesse.
Eventuell hat dein Freund also eine völlig legale Nutzungserlaubnis erworben, auch wenn der Datenträger nicht original ist.
 
Mann selbst wenn das ganze Polizeiwachzimmer den suspekten Verkauf auf Ebay sieht, die würden von selbst keinen finger rühren! Wenn dein Freund ins Revier geht und das ihnen alles erzählt, wäre die erste Frage, ob er das Geld zurück zu gefordert hat und was die Reaktion war! Dann gäb es auch nur eine Anzeige wegen Betrug an dir. Nichts wegen Urheberrechtsverletzung! Die Polizei würde diesbezüglich keine Ermittlungen einleiten!

Deshalb einigt euch besser und unkomplizierter über Ebay, ohne den langwierigen Gerichts kram! Oder du gehst zu einem Anwalt und dieser schreibt eine Klagsdrohung (was ich auch lächerlich finden würde).


Ich habe selbst dutzende Anime DVD's, die es hierzulande nicht zu erweben gab, auf Ebay verkauft. Die meisten waren zufrieden und hinterließen einen positive Bewertung. Es gab einige die gemeckert haben, da nicht Original. Dann sollten sie nach Japan fahren und das 3fache dafür hinblättern. Nachdem ich das etwas höflicher erklärt habe, gaben diese sich auch zufrieden. Dann gab es nur noch 2 hartnäckige, die dann das Geld zurück erhielten und die DVD behalten konnten. Irgendwann kam ebay darauf und drohte mit rechtlichen Schritten. Habe eine Verwarnung bekommen und dies dann sein lassen. Geschadet hat's niemanden!
 
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Na, ob der Besitzer des Urheberrechts deiner Filme das dann auch so sieht.....Da kannste dann auch genauso nen Auto klauen, schadet auch niemanden? Ich weiß ja nicht........Man kann jetzt natürlich der Meinung sein, das alle diese Sachen einfach zu teuer sind, ja, gebe ich allen teilweise Recht, aber deswegen gleich Diebstahl begehen? Und nichts anderes ist im Endeffekt das ganze Raubkopieren!
 
@Albert_Wesker

Das erklärt auch, warum Du nach einem sicherem Löschen deiner HDD gefragt hast.

Wenn Du Dein Geschriebenes wirklich glaubst, dann solltst Du Deinen Rechner wirklich regelmäßig löschen.

Man kann hier jede DVD kaufen, und wenn sie selbst importiert.
 
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seit wann kann ich denn Person X anzeigen weil ich vermute, dass sie das Urheberrecht von Person Y Verletzt? woher weiß ich überhaupt das Person X das Urheberrecht von Person Y Verletzt?
Da sollte dann doch ehr der Urheber tätig werden, der ist ja der Geschädigte.

--> verlang dein Geld zurück.
--> Informier VW.
--> lass die Anwälte von VW Arbeiten.
 
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Hallo,

da der Fall seit dem letzten WE geklärt ist, wollte ich noch mal Rückmeldung geben.

Der Verkäufer hat mich aufgefordert die DVDs zurückzuschicken, was ich auch getan habe, danach hat er jeden Kontakt abgebrochen.

Ich habe darauf hin den eBay Käuferschutz eingeschaltet, da hat der Verkäufer auch keine Anstalten gemacht irgendwie zur Lösung beizutragen und am Ende habe ich von eBay das Geld zurückbekommen.

Jetzt behalte ich mir weitere Schritte vor, mal gucken.
 
Und nun hat er die "Beweismittel" und keine "Sorgen" mehr...
 
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