Dominion
Commodore
- Registriert
- Sep. 2008
- Beiträge
- 4.568
Ich möchte hier ebenfalls ganz klar zu einer Anzeige raten, verweise jedoch zugleich auf folgendes:
Wenn dem Verkäufer zunächst die illegale Ware zurückgeschickt wird und dann dennoch Anzeige erstattet wird, handelt man sich Probleme ein. Die Ware ist taugliches Beweismittel in einem Strafverfahren, welche den Strafverfolgungsbehörden zugänglich zu machen ist. Das Argument, man sehe dann sein bezahltes Geld nicht wieder, ist untauglich. Dieses Geld ist im Wege der Nebenklage (oder sonst zivilrechtlich) einzuklagen.
Die Tatsache, dass der Kumpel sich eine Raubkopie bestellt hat (dies lässt sich ja aus dem Verkaufstext entnehmen), ist dann strafrechtlich (vermutlich und sehr wahrscheinlich) nicht verfolgbar, wenn er den Vorgang zeitnah den Strafverfolgungsbehörden meldet und den kopierten Datenträger dort abgibt. Vorsätzliches Handeln ist so nicht anzunehmen, bei anderer Rechtsauffassung wäre ein (strafbefreiender) Rücktritt anzunehmen.
Also:
Vorgang bei der Polizei melden, den Datenträger dort abgeben, und sich mit der StA in Verbindung setzen, um eine Nebenklage zu besprechen.
MfG,
Dominion.
Wenn dem Verkäufer zunächst die illegale Ware zurückgeschickt wird und dann dennoch Anzeige erstattet wird, handelt man sich Probleme ein. Die Ware ist taugliches Beweismittel in einem Strafverfahren, welche den Strafverfolgungsbehörden zugänglich zu machen ist. Das Argument, man sehe dann sein bezahltes Geld nicht wieder, ist untauglich. Dieses Geld ist im Wege der Nebenklage (oder sonst zivilrechtlich) einzuklagen.
Die Tatsache, dass der Kumpel sich eine Raubkopie bestellt hat (dies lässt sich ja aus dem Verkaufstext entnehmen), ist dann strafrechtlich (vermutlich und sehr wahrscheinlich) nicht verfolgbar, wenn er den Vorgang zeitnah den Strafverfolgungsbehörden meldet und den kopierten Datenträger dort abgibt. Vorsätzliches Handeln ist so nicht anzunehmen, bei anderer Rechtsauffassung wäre ein (strafbefreiender) Rücktritt anzunehmen.
Also:
Vorgang bei der Polizei melden, den Datenträger dort abgeben, und sich mit der StA in Verbindung setzen, um eine Nebenklage zu besprechen.
MfG,
Dominion.