Die wilde Inge
Lt. Commander
- Registriert
- Aug. 2009
- Beiträge
- 2.040
Hallo,
ein Freund hat da mal ein Anliegen und weiß nicht wie er sich genau verhalten soll.
Vorgeschichte: Er hat sich bei eBay kostengünstig die neue VW Software erstanden, wie er glaubte. Der Verkäufer hat über 200 positive Bewertungen. Die 1. Seite seines Profils ist voll mit positiven Kommentaren von anderen Käufern eben dieser Software. Also bestellt, die Software kam dann Ende letzter Woche per Post an und in dem Umschlag lagen zwei selbstgebrannte DVDs.
Er hat den Verkäufer daraufhin angeschrieben, meinte das wären Raubkopien und er wolle sein Geld zurück.
Der Verkäufer hat geantwortet, dass das Sicherheitskopien sein, das hätte auch in der Auktion gestanden.
Blick in die Auktion: Mitten im Text stand da wirklich: "[blabla] (Backup Disc) [blabla]"
Verkäufer wieder angeschrieben und ihm deutlich gemacht, dass das bewusst beiläufig reingeschrieben wurde und zum Überlesen eingeladen hat. (Schlau gemacht im Internet) -> Außerdem ist es laut UrhG nur erlaubt eine Sicherheitskopie pro Lizenz zu erstellen, womit er den ersten Verstoß begangen hat und diese dann zu verkaufen ist ebenfalls strafbar:
§ 108a
Gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung
(1) Handelt der Täter in den Fällen der §§ 106 bis 108 gewerbsmäßig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Daraufhin hat der Verkäufer offensichtlich kalte Füße bekommen. Er schreib umgehend zurück, dass man ihm die DVDs zurückschicken könnte, da würde er das Geld zurücküberweisen (PayPal).
Nun ist die Frage wie man sich verhält?!
Einfach zurückschicken, Geld wiederbekommen und Ruhe ist? Schlecht Bewertung !?
eBay einschalten und Geld per Käuferschutz zurückholen?
Direkt zur Polizei und Anzeige?
Wir wissen nicht ob man einfach den Weg des geringsten Widerstandes gehen sollte oder auf Konfrontation. KA was da für Typen dahinter stehen, immerhin haben die seine Adresse.
Meinungen?
ein Freund hat da mal ein Anliegen und weiß nicht wie er sich genau verhalten soll.
Vorgeschichte: Er hat sich bei eBay kostengünstig die neue VW Software erstanden, wie er glaubte. Der Verkäufer hat über 200 positive Bewertungen. Die 1. Seite seines Profils ist voll mit positiven Kommentaren von anderen Käufern eben dieser Software. Also bestellt, die Software kam dann Ende letzter Woche per Post an und in dem Umschlag lagen zwei selbstgebrannte DVDs.
Er hat den Verkäufer daraufhin angeschrieben, meinte das wären Raubkopien und er wolle sein Geld zurück.
Der Verkäufer hat geantwortet, dass das Sicherheitskopien sein, das hätte auch in der Auktion gestanden.
Blick in die Auktion: Mitten im Text stand da wirklich: "[blabla] (Backup Disc) [blabla]"
Verkäufer wieder angeschrieben und ihm deutlich gemacht, dass das bewusst beiläufig reingeschrieben wurde und zum Überlesen eingeladen hat. (Schlau gemacht im Internet) -> Außerdem ist es laut UrhG nur erlaubt eine Sicherheitskopie pro Lizenz zu erstellen, womit er den ersten Verstoß begangen hat und diese dann zu verkaufen ist ebenfalls strafbar:
§ 108a
Gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung
(1) Handelt der Täter in den Fällen der §§ 106 bis 108 gewerbsmäßig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Daraufhin hat der Verkäufer offensichtlich kalte Füße bekommen. Er schreib umgehend zurück, dass man ihm die DVDs zurückschicken könnte, da würde er das Geld zurücküberweisen (PayPal).
Nun ist die Frage wie man sich verhält?!
Einfach zurückschicken, Geld wiederbekommen und Ruhe ist? Schlecht Bewertung !?
eBay einschalten und Geld per Käuferschutz zurückholen?
Direkt zur Polizei und Anzeige?
Wir wissen nicht ob man einfach den Weg des geringsten Widerstandes gehen sollte oder auf Konfrontation. KA was da für Typen dahinter stehen, immerhin haben die seine Adresse.
Meinungen?