Opfer von Raubkopie - eBay

Die wilde Inge

Lt. Commander
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Hallo,

ein Freund hat da mal ein Anliegen und weiß nicht wie er sich genau verhalten soll.

Vorgeschichte: Er hat sich bei eBay kostengünstig die neue VW Software erstanden, wie er glaubte. Der Verkäufer hat über 200 positive Bewertungen. Die 1. Seite seines Profils ist voll mit positiven Kommentaren von anderen Käufern eben dieser Software. Also bestellt, die Software kam dann Ende letzter Woche per Post an und in dem Umschlag lagen zwei selbstgebrannte DVDs.

Er hat den Verkäufer daraufhin angeschrieben, meinte das wären Raubkopien und er wolle sein Geld zurück.

Der Verkäufer hat geantwortet, dass das Sicherheitskopien sein, das hätte auch in der Auktion gestanden.

Blick in die Auktion: Mitten im Text stand da wirklich: "[blabla] (Backup Disc) [blabla]"

Verkäufer wieder angeschrieben und ihm deutlich gemacht, dass das bewusst beiläufig reingeschrieben wurde und zum Überlesen eingeladen hat. (Schlau gemacht im Internet) -> Außerdem ist es laut UrhG nur erlaubt eine Sicherheitskopie pro Lizenz zu erstellen, womit er den ersten Verstoß begangen hat und diese dann zu verkaufen ist ebenfalls strafbar:

§ 108a
Gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung

(1) Handelt der Täter in den Fällen der §§ 106 bis 108 gewerbsmäßig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

(2) Der Versuch ist strafbar.


Daraufhin hat der Verkäufer offensichtlich kalte Füße bekommen. Er schreib umgehend zurück, dass man ihm die DVDs zurückschicken könnte, da würde er das Geld zurücküberweisen (PayPal).


Nun ist die Frage wie man sich verhält?!


Einfach zurückschicken, Geld wiederbekommen und Ruhe ist? Schlecht Bewertung !?

eBay einschalten und Geld per Käuferschutz zurückholen?

Direkt zur Polizei und Anzeige?


Wir wissen nicht ob man einfach den Weg des geringsten Widerstandes gehen sollte oder auf Konfrontation. KA was da für Typen dahinter stehen, immerhin haben die seine Adresse.


Meinungen?
 
Hallo solche Software kostet richtig Asche in der Regel. Hab mal Preise von der originalen Opel Teilesoftware gesehen da bin ich fast aus den Latschen gekippt.

Spätestens wenn man das weiss, sollte einem klar sein, dass man bei ebay nur eine "Sicherheitskopie" erhält und keine originale Software.

Wenn das deinem Kumpel nicht reicht, dann soll er die DVD halt zurück schicken, das Geld wieder erhalten und gut ist. Wozu weiteres Gedöhnse einleiten?
 
ja, du wiederholst meine Frage, beantwortet sie aber nicht.

Wozu? Weils gewerbliche Urheberrechtsverletzung ist. Er will sich durch schweigen nicht selber strafbar machen, daher die Frage (ob man sich dadurch überhaupt strafbar macht?!)
 
Anzeige und an den Urheber wenden (VW?)

Und jegliche Konversation sichern, am Besten nur über eBay.

Wozu weiteres Gedöhnse einleiten?

Hallo? Da verkauft jemand kopierte Software? Die Rechtsauffassung mancher Leute ist echt grausam.
 
Meinst du VMware? für Virtuelle Maschinen?
Wenn er die Originale CD / DVD haben will soll er die wieder zurück schicken und sich eine andere kaufen..
es stand im Text drin und wenn er das überliest is es doch sein pech?
 
smuper schrieb:
Anzeige und an den Urheber wenden (VW?)

Und jegliche Konversation sichern, am Besten nur über eBay.



Hallo? Da verkauft jemand kopierte Software? Die Rechtsauffassung mancher Leute ist echt grausam.


Du hast wohl noch nie Aussagen bei der Polizei gemacht oder mal vor Gericht gestanden, sonst würdest du nicht so ein dümmliches kommentar zu meiner Aussage abgeben.

Sowas bringt nichts und wieso soll man sich dann den Ärger bitte antun?

Ich bleib bei meiner Aussage, schick es halt zurück, lasst euch das Geld geben und gut ists.
 
Ich persönlich hoffe, das solche Individuen wie du noch deutlich häufiger vor Gericht stehen, und hoffentlich auf der richtigen Bank.

Das hat nichts mit Denunziantentum zu tun, irgendwo hört der Spaß auch auf.

WildeInge:

Er will sich durch schweigen nicht selber strafbar machen, daher die Frage (ob man sich dadurch überhaupt strafbar macht?!)

Da würde ich mal abwarten was unsere Rechtsexperten sagen. Da aber der wissentliche Ankauf von illegalen Datenträgern ebenfalls strafbar ist, würde ich zu ja tendieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
smuper schrieb:
Ich persönlich hoffe, das solche Individuen wie du noch deutlich häufiger vor Gericht stehen, und hoffentlich auf der richtigen Bank.

Gut das du mich so gut kennst. Echt arm so eine Aussage hier zu treffen, nur weil man dem Herrn mit seinem Posting auf den Schlips getreten ist.

PS

Ich war noch nie angeklagt. Aber dein Satz zeigt mir schon, dass du noch nie als Zeuge mal geladen wurdest, oder mal bei der Polizei ausgesagt hast. Sonst wüsstest du was dabei rum kommt nämlich nichts. Ganz im Gegenteil wenn du Pech hast, stehen die Herren, da Anonymität und Internet, Nachts bei dir mal vor der Tür.

Denn als Ersttäter geht der mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe auf Bewährung heim und klingelt dann Nachts bei dir.
 
Wenn jeder deine Rechtsauffassung hätte, würde Deutschland noch mehr im Sumpf der Kleinkriminalität ersticken, und es würde auch keine Polizisten, Richter und Anwälte geben.
 
smuper schrieb:
Wenn jeder deine Rechtsauffassung hätte, würde Deutschland noch mehr im Sumpf der Kleinkriminalität ersticken, und es würde auch keine Polizisten, Richter und Anwälte geben.

Wenn jeder deine Rechtsauffassung hätte, würden sich Gerichte mit so einem Kleinkram nur noch beschäftigen und Kinderschänder frei rumlaufen. Da sind mir Kleinkriminelle aber lieber...

Unsere Gerichte sind doch jetzt schon alle total überfordert und kommen und hinten und forn nicht nach.

Es gibt immer 2 Sichtweisen.
 
wie erwähnt, in der Auktion stand nicht:

"Sie erhalten eine Sicherheitskopie" sondern :

"Sie erhalten [Artikelname] - 2013 - NEU! - X,X GB (Backup Disc), [VW Artikelnummer]"


Ich meine mal, im Nachinein kann hier jeder behaupten mein Kumpel hätte das erkennen können, hat er aber nicht!
Die Beschreibung war klar darauf ausgelegt es zwar zu erwähnen, aber so, dass man es bequem überließt.

Wenn da klar gestanden hätte, dass man hier ne selbsterstellte Sicherheitskopie bekommt, hätte er sicherlich nicht gekauft.

Uns wundert einfach maßlos, dass der Typ über 20 gute Bewertungen bekommen hat, für eben diesen Artikel, nicht eine neutrale oder schlechte öÔ
 
Zuletzt bearbeitet:
Wickel das einfach zurück ab via eBay. Informiere eBay und ich würde noch VW informieren. Ich denke, VW wird da auch großes Interesse dran haben. Und die haben auch genug überbezahlte Juristen. Das könnte noch interessant für den Verkäufer werden.
 
Ich würde den Vorfall auf jedem Fall an den Urheber der Software weiterleiten, mit allen Informationen, die dir zur Verfügung stehen. Soll dieser doch entscheiden, rechtliche Schritte einzuleiten. Dabei entlastest du dein Gewissen gleich doppelt, du zeigst keinen direkt an und du schweigst den (Straf?)-tatbestand nicht tot.
Edit: Richtig, Ebay natürlich auch Informieren.
 
bemymonkey schrieb:
Allerhöchstens bei eBay melden... sonst halt Geld zurück und gut ist.
Ne Meldung bei eBay ist das Mindeste, schon allein um dem Typen seine krumme Tour zu versauen. Gewerblicher Urheberrechtsverstoß ist kein Kavaliersdelikt.
Ich plädiere definitiv für eine Anzeige.

Ach ja, und falls hier einer kommt mit: Was hätte "der kleine Mann" von so einer Anzeige...
Der Typ handelt mit Raubkopien. Denkt ihr, der versteuert das Zeug? Steuerhinterziehung und Schwarzarbeit geht alle an, sonst herrschen hier bald griechische Zustände.
 
Daaron schrieb:
Ne Meldung bei eBay ist das Mindeste, schon allein um dem Typen seine krumme Tour zu versauen. Gewerblicher Urheberrechtsverstoß ist kein Kavaliersdelikt.
Ich plädiere definitiv für eine Anzeige.

Das stimmt natürlich, jedoch geht es dem Kumpel des TEs möglicherweise nur darum, möglichst problemlos sein Geld wieder zu bekommen und keine weiteren Schwierigkeiten zu haben.

Ich würde es wie gesagt bei eBay melden und die das notfalls weiter geben lassen. Das ist bei denen sicherlich keine Seltenheit...
 
@Daaron

Dein Tipp ist schon richtig, aber der Typ kauft sich eventuell ja wieder etwas, vorrauf Mehrwertsteuer drauf ist, was er ohne diese Schwarzarbeit nicht könnte und kurbelt somit dann doch irgendwo wieder die Wirtschaft an bzw. den Staat.

An VW kann man es noch geben, daran habe ich noch nicht gedacht. Ist ein guter Tipp. Somit hat er sein Gewissen beruhigt, was für das Rechtssystem getan, sich aber nicht den schwarzen Peter selbst zugeschustert.
 
@Nebulein: Schwarzarbeit mit dem Ankurbeln der Wirtschaft zu legetimieren ist kein Weg. Ich halte von Schwarzarbeit garnichts, und es gibt keine Gründe, warum man soetwas gut heissen sollte. Denn Umkehrschluß deiner Logik: Alle machen alles Schwarz, alle sind glücklich, bis auf den Staat, der dann keinerlei Einnahmen mehr hat und seine Schutzfunkionen nicht mehr wahrnehmen kann. Gut?
 
1. Zur Polizei. Die hat festzustellen ob Straftat oder nicht und wie weiter vorgenagneg wird. So sichert man sich selbst ab.
2. Da der Ebayer wohl Gewerblich handelt, widerrufsrecht ausüben (behaupte ich anhand der Menge Bewertung/Ware).
3. Paypal den Fall melden um sein Geld wieder zu kriegen.
 
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