Paket beschädigt erhalten

Ask-me

Commander
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Hallo,

ich habe ein Paket beschädigt erhalten, d.h. die Verpackung war in einem desolaten Zustand.

Ich weigere mich die Verpackung zu öffnen und habe den Verkäufer kontaktiert.

Er ist der Meinung, dass ich die Kosten für den Versand zahlen muss, da es ein Widerruf sei.



Was kann ich tun?
 
Das Paket erst einmal öffnen. So unglaublich es klingt. Versandverpackungen sind genau dafür da. Die Ware vor Beschädigung schützen. Also, bevor Du etwas machst erst einmal fest stellen, ob nicht doch alles in Ordnung ist.
 
BlubbsDE schrieb:
Das Paket erst einmal öffnen. So unglaublich es klingt. Versandverpackungen sind genau dafür da. Die Ware vor Beschädigung schützen. Also, bevor Du etwas machst erst einmal fest stellen, ob nicht doch alles in Ordnung ist.

Die Verpackung ist jedoch so zerstört, dass quasi eine Hand durchpasst und es bestehe die Möglichkeit, dass bspw. Fremdkörper hineingelangt sind.
 
Eigentlich verweigert man in so einem Fall die Annahme des Paketes oder öffnet das Paket im Beisein des Anliefernden, nachdem man den Zustand im Beisein von Zeugen dokumentiert hat.
 
Was soll man dann weiter sagen? Ich kann mich nur wiederholen. Eine Versandverpackung dient nur dem Schutz der Ware. Wie sie aussieht, wenn sie bei Dir ankommt, das spielt erst mal keine Rolle.

Wenn Du das Paket ungeöffnet wieder zurücksenden willst und der Händler - rechtens - die Versandkosten aus dem Widerruf nicht übernimmt, dann ist es eben so.

Anders ist es, du öffnest es und reklamierst einen eventuellen Defekt. Aber ob überhaupt einer vorliegt, das ist ja gar nicht klar.
 
du beschwert dich jetzt also allen ernstes beim Verkäufer, dass die Ware Kaput ist, ohne die Ware angesehen zu haben?

Du hast das Paket angenommen.
ob du es jetzt öffnest oder nicht, ändert an deiner Verhandlungsposition nichts.
also tu das!

mach aber vorher ein Foto


dass bspw. Fremdkörper hineingelangt sind.
Drogen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Du hast es beim Boten vermerkt das es defekt/beschädigt war als Du es angenommen hast?
 
areiland schrieb:
Eigentlich verweigert man in so einem Fall die Annahme des Paketes oder öffnet das Paket im Beisein des Anliefernden, nachdem man den Zustand im Beisein von Zeugen dokumentiert hat.


Leider habe ich das Paket nicht persönlich angenommen, sondern ein Familienmitglied.
Ergänzung ()

BlubbsDE schrieb:
Was soll man dann weiter sagen? Ich kann mich nur wiederholen. Eine Versandverpackung dient nur dem Schutz der Ware. Wie sie aussieht, wenn sie bei Dir ankommt, das spielt erst mal keine Rolle.

Wenn Du das Paket ungeöffnet wieder zurücksenden willst und der Händler - rechtens - die Versandkosten aus dem Widerruf nicht übernimmt, dann ist es eben so.

Anders ist es, du öffnest es und reklamierst einen eventuellen Defekt. Aber ob überhaupt einer vorliegt, das ist ja gar nicht klar.

Ok. Also gibt es keine Möglichkeit den Verkäufer aufgrund einer mangelnden/unzureichenden Verpackung abzumahnen?

Es ist ein Artikel, den man am Körper trägt. Deshalb möchte ich es nicht behalten. Bei technischen Geräten ist es ja was anderes.
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florian. schrieb:
du beschwert dich jetzt also allen ernstes beim Verkäufer, dass die Ware Kaput ist, ohne die Ware angesehen zu haben?

Du hast das Paket angenommen.
ob du es jetzt öffnest oder nicht, ändert an deiner Verhandlungsposition nichts.
also tu das!

mach aber vorher ein Foto



Drogen?

Soll ich auch vom Öffnen des Paketes ein Video machen?
Ergänzung ()

werkam schrieb:
Du hast es beim Boten vermerkt das es defekt/beschädigt war als Du es angenommen hast?

Das weiß ich nicht, da ein Familienmitglied das Paket angenommen hat.
 
Das weiß ich nicht, da ein Familienmitglied das Paket angenommen hat.
Und der ist mittlerweile ausgewandert und Du kannst ihn nicht mehr befragen?
 
werkam schrieb:
Und der ist mittlerweile ausgewandert und Du kannst ihn nicht mehr befragen?

Quatsch. Erst heute Abend.

Was für einen Einfluss kann denn diese Information auf den oben genanten Fall haben?
 
Ask-me schrieb:
Es ist ein Artikel, den man am Körper trägt. Deshalb möchte ich es nicht behalten.

Wenn man den Artikel nicht will weil man ihn am Körper trägt, dann bleibt in erster Linie das man den Artikel garnicht erst bestellt, und wenn man das verpennt dann kann man Widerrufen. Genau dazu ist der Widerruf da.
Die Kosten muss man tragen wenn das der Versand so festgelegt hat.
 
im normalfall ist der Artikel im Paket ebenfalls in einer Verpackung.

also mach das verdammte ding auf und schau rein!
 
Ask-me schrieb:
Ok. Also gibt es keine Möglichkeit den Verkäufer aufgrund einer mangelnden/unzureichenden Verpackung abzumahnen?

Nein das geht nicht, weil der Verkäufer im Falle eines Gebrauchsgüterkaufs (Privatperson <-> Händler) sowieso das Transportrisiko und somit die Haftung für Transportschäden trägt.

Es ist ein Artikel, den man am Körper trägt. Deshalb möchte ich es nicht behalten. Bei technischen Geräten ist es ja was anderes.
Wie wäre es mit Waschen? Sry, aber i.d.R. kann man selbst bei einer korrekten Lieferung nicht ausschließen, dass schon mal ein anderer Kunde die Ware anprobiert und zurückgeschickt hat. ;) Schickst du das dann auch immer zurück?
 
Bei DHL Sendungen ist es idR so, dass dem Paket ein entsprechendes Schriftstück (meistens auf das Paket geklebt) beigelegt wird, auf dem vermerkt ist, dass das Paket auf dem Transportweg beschädigt wurde.
Damit hast Du auch dem Versender gegenüber eben den Nachweis, dass es auf dem Transport kaputt gemacht wurde.

Trotzdem kann es doch sein, dass der Inhalt unbeschädigt und tadellos ist.
Damit wäre dann doch alles in Ordnung und man muss sich keinen Kopf mehr drum machen.
 
Naja, vielleicht wollte er den Karton noch für etwas anderes verwenden?
 
Dann hätte er einen Karton bestellen müssen, und nichts zum anziehen
Aber wie bereits gesagt, warum einfach wenn es auch schwer geht
 
ddd
Ergänzung ()

Zhalom schrieb:
Wenn man den Artikel nicht will weil man ihn am Körper trägt, dann bleibt in erster Linie das man den Artikel garnicht erst bestellt, und wenn man das verpennt dann kann man Widerrufen

Habe generalisierten Probleme bezüglich Kleidung oder ähnliches aus dem Internet. Nur in diesem Fall war die Verpackung desolat.
Ergänzung ()

florian. schrieb:
im normalfall ist der Artikel im Paket ebenfalls in einer Verpackung.

also mach das verdammte ding auf und schau rein!

Habe ich inzwischen gemacht.
Ergänzung ()

chris12 schrieb:
warum einfach, wenns auch umständlich geht.

Wollte rechtliche Auseinandersetzungen im Falle eines Defektes ausschließen.
Ergänzung ()

Eisbrecher99 schrieb:
Wie wäre es mit Waschen? Sry, aber i.d.R. kann man selbst bei einer korrekten Lieferung nicht ausschließen, dass schon mal ein anderer Kunde die Ware anprobiert und zurückgeschickt hat. ;) Schickst du das dann auch immer zurück?

Wie schon erwähnt. Ich habe keine Probleme mit Kleidung aus dem Internet. Nur in diesem Fall war die Verpackung katastrophal.
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hamju63 schrieb:
Trotzdem kann es doch sein, dass der Inhalt unbeschädigt und tadellos ist.
Damit wäre dann doch alles in Ordnung und man muss sich keinen Kopf mehr drum machen.

Danke. Ich habe die Verpackung geöffnet und alles ist in Ordnung.
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Haudrauff schrieb:
Naja, vielleicht wollte er den Karton noch für etwas anderes verwenden?

Nein. Ich habe nur wegen rechtlichen bzw. hygienischen Aspekten gefragt. Die Wiederverwendung des Paketes war nicht meine Intention.
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Zhalom schrieb:
Dann hätte er einen Karton bestellen müssen, und nichts zum anziehen
Aber wie bereits gesagt, warum einfach wenn es auch schwer geht

Habe ich bereits geöffnet. Ist alles in Ordnung.

Danke.
 
Zuletzt bearbeitet: (h)
Rule of Thumb,

ein unterschriebenes Paket, muss man öffnen da bleibt nichts anderes, weil ja man mit der Unterschrift den Empfang der Güter verifiziert und bestätigt.

Wenn das Paket aber dermaßen kaputt ist, dann sollte der Zusteller auf jeden Fall was vermerken.
 
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