crashbandicot
Captain
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Recht haben und Recht bekommen sind immer noch zwei Paar Schuhe. Das vergessen hier wohl einige...
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Hinterziehung schon. Der Übergang ist eben fließend und damit Interpretationssache.Steuetvermeidung ist nicht illegal
Ach nee;-) Sind sie aber nicht. Es sind ganze zwei Tage.Die Zeiträume mussten nur länger gewählt werden.
Könnte er. Wenn die Umstände passen. Aber wenn hier im Abstand von zwei Tagen normale Lagerware bestellt wurde kann das eng werden.Natürlich kann er splitten
Leider nein. Ich muss für mein Geld arbeiten;-) Aber ich (und viele Freunde) habe schon oft im Ausland bestellt. Und natürlich war auch der eine oder andere Trick dabei um die Einfuhrkosten zu senken. Und wer häts gedacht, auch derhier war schon dabei (er ist nämlich wirklich nicht neu) und endete genauso wie beim TE. Auf einen Einspruch wurde damals verzichtet, da ein befreundeter Anwalt meinte, dass es wenig aussicht auf Erfolg hat und sogar wenns dumm läuft nach hinten losgehen kann.Hier müssen wohl ein paar Beamte unterwegs sein, anders sind solche Posts nicht zu erklären.
crashbandicot schrieb:Recht haben und Recht bekommen sind immer noch zwei Paar Schuhe. Das vergessen hier wohl einige...
Kausu schrieb:Also soll man nicht mehr für sein Recht kämpfen, sondern feige den Schwanz einziehen?
Naja, bei legaler Vermeidung natürlich nicht. Aber wenn du illegale Methoden verwendest oder zumindest eine Grauzone nutzt kann jeder (egal ob Beamter oder nicht) Anzeige stellen. Im Prinzip kann man sobald auch nur ein leiser Verdacht besteht loslegen. Was bei rauskommt steht auf einem anderen Blatt. Aber gerade hier in dem Bereich wird extrem viel getrickst. Jeder (privat oder gewerblich) versucht raus zu holen was geht und das wissen auch die Beamten. Die kennen logischerweise all die hier genannten Tricks auch, denn die machen den Job i.d.R. nicht erst seit gestern. Ich hatte auch schon sowohl Beruflich als auch privat mit der Polizei zu tun und auch ein Kumpel ist bei dem Verein. Auch wenns einem manchmal nicht gefällt. Dumm sind die meisten nicht. Die kennen ihre Pappenheimer und wissen oft intuitiv wo sie nachbohren müssen, und wo es sich nur um Bagatellen handelt....ich bezog ich mich auch eher auf deine Aussage, dass ein Zollbeamter bei Verdacht auf Steuervermeidung Anzeige stellen könnte.
Eine Sendung ist dabei die Warenmenge, die an demselben Tag von demselben Lieferanten an denselben Einführer abgesandt worden ist und von derselben Zollstelle abgefertigt wird, auch wenn diese aus mehreren Packstücken besteht.