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@strempe
Entschuldigung! Du hast Recht. Es besteht offensichtlich ein Erziehungsauftrag der sogar genau so benannt ist.
Ich halte das zwar für abwegig und absurd - besonders wenn ich in dem§ 2 SchulG die Ehrfurcht vor Gott in Absatz 2 genannt finde. Ehrfurcht vorm Weihnachtsmann würde ich noch eher verstehen. - Aber: Du hast hier definitiv recht.
Wo ich aber trotzdem widersprechen muss:
Ein Ausruhen auf dem Erziehungsauftrag der Schule ist für mich sehr fragwürdig. Wie geschrieben: Es sind ja eure Kinder und Ihr seit Erziehungsberechtigt - nun zu entscheiden diese Berechtigung zu nutzen um die Erziehung durch Andere machen zu lassen - und die dann treten zu wollen, weil das was rauskommt, nicht dem entspricht was IHR euch vorstellt ist doch mehr als seltsam.
Entschuldigung! Du hast Recht. Es besteht offensichtlich ein Erziehungsauftrag der sogar genau so benannt ist.
Ich halte das zwar für abwegig und absurd - besonders wenn ich in dem§ 2 SchulG die Ehrfurcht vor Gott in Absatz 2 genannt finde. Ehrfurcht vorm Weihnachtsmann würde ich noch eher verstehen. - Aber: Du hast hier definitiv recht.
Wo ich aber trotzdem widersprechen muss:
Ein Ausruhen auf dem Erziehungsauftrag der Schule ist für mich sehr fragwürdig. Wie geschrieben: Es sind ja eure Kinder und Ihr seit Erziehungsberechtigt - nun zu entscheiden diese Berechtigung zu nutzen um die Erziehung durch Andere machen zu lassen - und die dann treten zu wollen, weil das was rauskommt, nicht dem entspricht was IHR euch vorstellt ist doch mehr als seltsam.