PDF alleine durch lesen illgeal..?

zenpaticx

Ensign
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März 2015
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Guten Abend,

kurze Frage: ich habe aus Zufall eine PDF von einem Buch im Internet gefunden, welches man einfach so lesen kann. Das Buch kostet logischer Weise im Normalfall.
Mache ich mich alleine durch das lesen strafbar? Ich habe ja nichts hoch- oder (unwissend) heruntergeladen.
Falls ja -> gibt's dafür ein Paragraphen?

Oder macht sich nur der strafbar, der die PDF hochlädt?

Ich verletze ja nicht das Urheberrecht, da ich es in keinem Wege verbreite ohne Zustimmung des Autors.

Danke und Grüße!
 
Zuletzt bearbeitet:
der uploader ja ganz sicher
der zufällige leser, wenn er weiss das es nicht legal ist, ja
 
@damn80 okay, aber jeder könnte behaupten, dass es nicht legal ist, weil man dieses Buch nicht erwerben kann, sondern nur beim Kauf eines Kurses bekommt.

Wieso mache ich mich als leser strafbar?

Grüße
 
@U-T-R-A auch ein Dankeschön für deine Antwort, aber genau auf meine Frage eingegangen ist jetzt noch keiner.
Das heißt, lesen ist legal..? Im Sinne einer Grauzone?
 
Wenn is es eine Zivilrechtliche Sache.
Der Staat bzw seine Organe verfolgen dies (ausser es is ggf gewerbsmässig) nicht - sag ich mal als Laie.
Wie schon gesagt wurde muß für ein absichtliches handeln (oder ka wie der Jurist das nennt) für den Laien erkennbar sein, dass dieses pdf "illegal" in Umlauf ist.

Also wenn Du auf xxx.to Dir den neuesten Kinofilm runterlädst - sollte klar sein das das nicht koscher ist.
Gleiches gilt bei Software für warez-Seiten.

Ob und wo Du das pdf gezogen hast, haste ja nicht gesagt.

Wenn aber z.B chip.de ne Aktion hat, wo Du das pdf was normal 8,99€ kostet - heute gratis downloaden kannst...

Generell sollte man nix "hochladen" wofür man keine Rechte besitzt!
Beim download kann man "etwas entspannter" sein.


aber es kommt auf den Einzelfall an


Es gibt "angeblich" eine "Grauzone" das das ansehen von streams kein "download" bzw nicht strafbar ist.
Technisch is aber ansehen auch n download - und ich würd mich darauf nicht verlassen.
Es wurden ja diverse streaming-portale dicht gemacht - allerdings is mir nicht bekannt, dass da gegen die "Gucker" vorgegengen wurde.
 
Zuletzt bearbeitet:
@U-L-T-R-A das nenne ich mal eine Antwort :D
Ich könnte den Link posten (oder per PN senden) wenn es dir was bringt. Ist das für dich okay? Ggf. kann ich dir auch sagen, wie man diese PDF findet, falls du keine Links anklicken möchtest.

Grüße
 
Naja - dieFrage nach der Herkunft kannste Dir ja denke ich selber beantworten :D

Aber die Polizei macht jetzt keine Hausdurchsuchug bei Dir weil Du dir den neuesten GoT Teil im Internet angesehn hast.
Und die GoT Jungs haben wohl mehr und bessere Anwälte als Deine Buchtypen :D
Aber selbst wenn sie es täten wärs ne Zivilrechtliche Sache (sag ich als laie mal so).
Du würdest also nicht in den Knast kommen oder vorbestraft sein (sollte es ganz bös ausgehen).


Im Prinzip mußte selber wissen, was ambach is - ich bin kein Jurist.
So gesehen kann ich Dir auch keine gerichtsfesten Tipps geben.
 
U-L-T-R-A schrieb:
So gesehen kann ich Dir auch keine gerichtsfesten Tipps geben.

Das darf niemand, denn sonst müsste ich hier zu machen. Die Sache ist eine "Grauzone" weil sie noch nicht ausjudiziert wurde. Es gibt keine Grundsatz Urteile zu diesem Thema, wenn jemand etwas zahlt, dann meist weil es ein Vergleich war oder eine Mahnung (Redtube Mahnungen lassen grüßen).

Es sollte nichts passieren können, wenn du das pdf von einer Seite hast, auf der hauptsächlich legale Daten verbreitet werden und die frei zugänglich ist (keine Anmeldung etc.), denn dann wird es schwierig böse Absichten zu unterstellen. Sprich, wenn du nach dem Buchtitel gegoogelt hast und der dritte Eintrag (Hausnummer) führt dich zum pdf, dann wird es kaum Konsequenzen haben können.

Meldest du dich hingegen auf einschlägen Portalen an und suchst gezielt nach einer freien Version, sieht es anders aus (soweit es nachweisbar ist, aber darum geht es ja nicht).

Man könnte es damit vergleichen, dass man am Kiosk eine Zeitung bekommt und in jener steht aber ein Urheberrechtlich geschützter Text, welchen die Zeitung nicht abdrucken dürfte. Natürlich darfst du den Text aber trotzdem lesen, denn du gehst davon aus, dass die Zeitung die Erlaubnis hat. Ähnliches gilt für Internet Portale die Allgemein für legalen Datenaustausch verwendet werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
@hallo7
Haste natürlich Recht, hatte jetzt nur überlegt wie weit ich meinen Andeutungen noch folgen sollte.

Also wenn ich n Kochbuch von Werner-Wernersen bei wernerwernersen.is runterlade kann man denk ich noch davon ausgehen das es der Urheber bzw n Rechteinhaber is - bei wernersgratiskochbuch.warezladichumsonst.to eher nicht.

Zumindest besagt das Gesetz ja aus "...offensichtlich illegaler Quelle..."

Darum nochmal der "anscheinend geläufige" Unterschied zw down bzw up/download.


Nur es wird halt kein Richter ne Hausdurchsuchung oä wegen sowas raushauen!
Grundsätzlich also -wo kein Kläger, da kein Henker - und der Kläger muß auch erstmal in "Vorleistung" gehen
 
Wenn es sich um eine Privatkopie handelt, musst du nur schauen, ob es nicht aus einer offensichtlich rechtswidrigen Quelle stammt (§ 53 Abs.1 UrhG). Problematisch wird es halt, wenn es doch klar ist wie z.B. bei Kinox.to, wo jedem klar sein, sollte , dass das eine rechtswidrige Quelle ist. Trotzdem darfst du auf Kinox.to dir die Filme anschauen (Streaming). Lädst du dir diese aber mit einem Streamgrabber runter, machst du eine illegale Kopie, die dann auch strafbar ist.
 
Okay, danke für die Antworten. Es ist nicht ersichtlich, dass es sich um eine rechtswidirige Internetseite handelt, da man sich nirgends anmelden muss.
 
Ob man sich anmelden muss, ist unerheblich :D Im Übrigen kann ich im Großen und Ganzen allem Gesagten zustimmen.
 
Gut, dann gehe ich davon aus, dass es für den Eigengebrauch legal sein wird - oder vielmehr nicht durch Gesetze weiter geregelt, solange ich es nicht kommerziell verbreite und keine Kopien mache.
 
Bei fast allen urheberrechtlichen Verstößen bist du relativ safe, solange du nicht anfängst diese zu Verbreiten. Die Staatsanwaltsschaft wird bestimmt keine Hausdurchsuchung bei dir anordnen, weil du von irgendeiner Seite mal ein PDF runtergeladen hast ;-)
 
Indem du es herunterlädst, erzeugst du allerdings eine Kopie im hier relevanten Sinne.

Der private Zweck legalisiert dies nicht, wenn die Quelle offensichtlich rechtswidrig ist. Das ist auch mitnichten nicht durch Gesetze weiter geregelt; im Gegenteil.

Stell es dir gern grob so vor: der Konsum ist legal, das dauerhafte Herunterladen nicht. Ähnlich wie mit gewissen Drogen.

Trotzdem wird man bulasan wohl zustimmen müssen ;)
 
Ich sehe, dass es ein relativ schwer zu betrachtendes Thema ist. Aber danke dafür :)
@Droitteur woher sollte man wissen, ob die Seite illegal ist, wenn ich nur über Google die PDF finde? :lol:
 
Es ist nach aktueller Lage „legal“ (in dem Sinne, dass es nicht verfolgt wird) – wenn auch eine moralische Grauzone. Nur das Verbreiten von Urheberrechtsgeschützem ist rechtlich relevant.
Durch das Lesen verbreitest du nichts. Gibst du das PDF jedoch weiter wird es illegal.

Hast du das Buch in einem Torrent gezogen war es illegal, da es beim Herunterladen auch gleichzeitig weitergegeben wird.
 
Das Werk wandert ja in seinen Kopf und wird Bestandteil seiner Gedanken und damit seiner Kommunikation. Moralisch gesehen verbreitet er es dadurch.

Rechtlich weißt du, dass es illegal ist. Du postest das ja nicht umsonst hier. Du hast ferner selber eingeräumt, dass es "normalerweise kostet". Damit bedienst du dich einer offensichtlich rechtswidrigen Quelle.

Strafbarkeit ist nach §106 Urheberrecht gegeben.

Leider an dieser Stelle also keine Absolution für Dich drin.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
wenn die Quelle offensichtlich Rechtswidrig ist, dann ist es Illegal (Neue Kinofilme Kino.to)
wenn die Quelle nicht offensichtlich Rechtswidrig ist, dann ist es Legal (alles auf Youtube)
Wenn die Quelle Legal ist, fällt übrigens fast alles unter "Privatkopie" und ist zu 100% legal.
(Youtube Music z.b.)

aber das ist irgendwo auch alles egal.
Achte darauf, dass du nichts Hochlädst (kein Torrent verwenden!) dann bist du save, weil sich keiner die mühe macht die Downloader zu verfolgen. Außerdem kostet es eh nicht so viel, siehe Redtube Abmahnaffäre.

wo kein Kläger, da kein Richter!
 
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