Person die Nutzung von mir erstellten Fotos verbieten?

Kann ich ihr nach der Trennung verbieten, diese Bilder öffentlich zu stellen als Urheber der Fotos?

Nein, kannst du nicht, da du ihr die Bilder innerhalb eurer Beziehung geschenkt hast. Damit wurden ebenfalls sämtliche Besitz und Urheberrechte übertragen, solange nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Selbst ein Wasserzeichen auf den Fotos würde dann übrigens nichts nützen, da kein schriftlicher Vertrag über die Nutzung der Bilder vorliegt.

Im Gegenteil, DU darfst in keiner Art und Weise aufgrund ihrer Persönlichkeitsrechte diese Bilder, wenn du noch welche haben solltest, verbreiten. Dazu musst du erst schriftlich um Ihre Erlaubniss fragen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist in diesem Fall unerheblich, ob du nachweisen kannst, dass die Aufnahmen von dir gemacht worden. Als deine Ex wird die persönliche Beziehung zu ihr als Aufnahmegrund angenommen werden, womit im Gegenteil die Veröffentlichungs- und Nutzungsrechte am Bild bei ihr liegen.

Anders sähe es aus, wenn sie damals z.B. beruflich als Model gearbeitet hätte und diese Aufnahmen für diesen gewerblichen Zweck angefertigt worden wären. Das wäre evtl. sogar ohne Vertragsregelung durchfechtbar. Bei reinen Privataufnahmen aber solltest du die Bilder ganz weit wegschließen, damit sie nicht mal zufällig aus deinem Besitz an die Öffentlichkeit gelangen. (Löschen geht natürlich auch).
 
Sebbi schrieb:
Nein, kannst du nicht, da du ihr die Bilder innerhalb eurer Beziehung geschenkt hast. Damit wurden ebenfalls sämtliche Besitz und Urheberrechte übertragen, solange nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Selbst ein Wasserzeichen auf den Fotos würde dann übrigens nichts nützen, da kein schriftlicher Vertrag über die Nutzung der Bilder vorliegt.

Im Gegenteil, DU darfst in keiner Art und Weise aufgrund ihrer Persönlichkeitsrechte diese Bilder, wenn du noch welche haben solltest, verbreiten. Dazu musst du erst schriftlich um Ihre Erlaubniss fragen.

Einfach alles falsch.

1. Das Urheberrecht entsteht allein durch das Schaffen eines Werkes also in dem Fall durch das Auslösen der Kamera und ist schon völig losgelöst von einer Vertragsform. Es ist nicht erforderlich das Foto zu kennzeichnen oder anzumelden, das erleichtert nur die spätere Beweismöglichkeit. Dies ist unteranderem mit dem Nachweis durch die Exif-Datei möglich oder ggf. mit der Vorlage der gesamten Fotoserie etc. Ein Vertrag, ob schriftlich oder mündlich ist wie gesagt nicht erforderlich.

2. Bei einem Foto muss man das Urheberrecht vom Bildinhalt abgrenzen. Deswegen sind eventuelle Persönlichkeitsrechte der fotografierten Person ohnehin für die Fragestellung irrelevant.

3. Urheberrecht ist nicht übertragbar, man kann es höchstens erben. Sprich der TE hat sicherlich nicht seine Urheberrechte oder gar den "Besitz" (nebenbei völlig falscher Begriff) übertragen. Man könnte höchstens erwägen, dass der TE in dem Szenario seiner Ex-Freundin ein Nutzungsrecht eingeräumt hat, gerade weil das Erstellen der Bilder eine Gefälligkeit war und dahinter kaum ein wirtschaftliches Interesse steckt etc. Grundsätzlich wird das Nutzungsrecht nach dem Vertragszweck bestimmt, aber da wir hier nicht mal einen Vertrag haben, wird man wie gesagt das als Gefälligkeit werten und der Ex ein Nutzungsrecht anerkennen, gerade weil du ihr wahrscheinlich Zugang zu den Fotos verschafft hast, hast du ihr auch konkludent ein Nutzungsrecht eingeräumt. Es gäbe da noch die Möglichkeit das Nutzungsrecht zu widerrufen gem. § 42 I UrhG. Hier wird es aber langsam wirklich lächerlich, weil du da gute Gründe nennen musst.
 
Meine Rechtskenntnis entspricht der von Alpenbruder.

Eine einmal gegebene Zustimmung zurückzuziehen ist bei solchen Bildern halt immer problematisch, auch wenn die Zustimmung nicht explizit schriftlich gegeben wurde.
 
Erstmal hier hochladen und wir schauen mal drüber, ob sich da überhaupt rechtlich was lohnt :P
(pure Ironie, natürlich nicht hochladen)
 
ich seh das so wie Alpenbruder.

Du bist der "Künstler" und hast die Kamera und die RAW- Daten. Du kannst beweisen, dass dies dein Eigentum ist.

Aber vor Gericht läuft sowas auf einen Vergleich.. den die Fotos sind "zu wenig" wert.

Dies würde sich natürlich ändern, wenn ein Foto berühmt würde.. beispielsweise als Cover auf der Cosmopolitan oder so..
 
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