Pflicht jährliche Untersuchung beim Betriebsarzt?

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doZ

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Hallo,
Ich arbeite im 4-Schicht Betrieb als Verfahrensmechaniker.

Wir haben eine jährliche Untersuchung beim Betriebsarzt.

Meine Frage ist einfach ob ich da überhaupt hin muss?

IM Netz steht überall was anderes und mir geht das voll auf den Sack jedesmal. Auch urinprobe will der immer haben, sehtest, hörtest und alles.

Ich bin gesund und wenn ich krank bin geh ich schon selber zum Arzt

Wie ist das rechtlich?
 
Welche "G" Untersuchung ist das denn? Es gibt einige Untersuchungen die Pflicht sind.

Ansonsten wird das der Betriebsrat genauer wissen wie es vor Ort geregelt ist.
 
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brettler schrieb:
Welche "G" Untersuchung ist das denn?
Da steht nichts, ausser das wir wieder zur jährlichen Untersuchung sollen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich kann es dir auch nicht im Detail beantworten. Aber bspw. ist der Sehtest für Elektriker verpflichten (damit die ihre Kabel nicht verwechseln). Dass ein Urintest verpflichtend ist, kann ich mir aber eher weniger vorstellen. Ich denke es gibt da relativ genaue Regeln was rechtens ist und was nicht.
Frag am besten mal bei deiner Gewerkschaft/Betriebsrat nach
 
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Unseren Betriebsrat kann man vergessen.

Aber ich merke schon das es hier wohl kein eindeutiges ja oder nein gibt. Mich hätte einfach ein unabhängiges Ja, ist Pflicht oder Nein, ist keine Pflicht interessiert. Evtl. sogar mit links zu Paragraphen, Gerichtsurteilen..

In meinem Arbeitsvertrag steht nichts davon und ob es eine Betriebsvereinbarung dazu gibt weiß ich nicht. Hatte das schon mehrmals beim BR angefragt aber wie gesagt da kommt nix.
 
kurz nochmal gegooglet: schau mal hier oder hier
Im Endeffekt wie vorher schon gesagt. Grundsätzlich kannst du verpflichtet werden zum Betriebsarzt (bzw. allgemein Arzt zu gehen). Das muss aber in direktem Zusammenhang mit deinem Job sein. Bspw. Sehtest als Elektriker. Grundsätzlich sind die (Betriebs-)Ärzte auch zur Verschiegenheit verpflichtet. Die dürfen deinem AG keinerlei Untersuchungsergebnisse mitteilen. Sie dürfen nur sagen, dass du dazu in der Lage bist deinen Job auszuüben oder eben nicht.
Je nachdem wie wichtig dir das Thema ist, würde ich also widersprechen bzw. nur die Untersuchungen machen, die du für deinen Beruf relevant einstufst. Notfalls eben von einem Anwalt beraten lassen, aber ob es dir so wichtig ist, solltest du selbst entscheiden.
 
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doZ schrieb:
Unseren Betriebsrat kann man vergessen.
Wenn Dir das Thema doch so wichtig ist geh doch mal zu einem entsprechenden Anwalt und lass Dich beraten,. die 50€ wirst du wohl dafür haben. Denn egal was hier gesagt wird oder im Netz steht kann es in deinem Fall doch anders sein.
 
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So wichtig das ich zum Anwalt gehe ist mir das Thema natürlich nicht. Ich habe allgemein nur eine Abneigung gegen so Sachen wie :"das darf man nicht" oder "das muss man machen".

Muss ja irgendwo stehen das ich das ich da hin muss. Ich mach jetzt nochmal Terror beim Betriebsrat danke👍
 
In unseren Betrieb mit unserem Betriebsrat leider nicht.
 
Sende dem Betriebsratsvorsitzenden doch einfach eine schriftliche Anfrage.
Nach 2 Wochen nochmal mit Frist.
Nach der First nochmal mit neuer Frist.

Nach Ablauf der zweiten Frist wird sich die Geschäftsleitung sehr über die Dokumentation der Untätigkeit des Betriebsrats freuen, denn das ist eine der wenigen Möglichkeiten dem Betriebsrat ans Bein zu pinklen.

Aber mal ernsthaft:
doZ schrieb:
Wir haben eine jährliche Untersuchung beim Betriebsarzt.
Du hast doch irgendwie eine Info dazu erhalten wann du da hin sollst.
Da erkennt man doch sicher am Wortlaut ob das ein muss oder darf ist.
Und wenn der Wortlaut kein klares "muss" ist, dann geh einfach nicht und verweise auf die falsche Formulierung.
 
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gab einen Aushang. Wortlaut war "sollte" :)

Also am Datum X Uhrzeit X sollten wir beim Betriebsarzt zur jährlichen Untersuchung erscheinen.

Sollte ist ja schonmal kein muss, sehr gut.
 
Ich war selbst Betriebsrat und wir haben unsere Kollegen immer dazu animiert, zum Betriebsarzt zu gehen, denn dies ist ja zu ihrem eigenen Schutz.

Der Betriebsarzt hat eine Verschwiegenheitspflicht, wenn jemand krank ist, darf er dies an die GL unter keinen Umständen weiter geben.
 
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Goldsmith schrieb:
Der Betriebsarzt hat eine Verschwiegenheitspflicht, wenn jemand krank ist, darf er dies an die GL unter keinen Umständen weiter geben.
Das ist toll, ändert aber nichts daran das ich da nicht hin will. Ich geh zum Arzt wenn ich krank bin
 
Soweit nicht ärztliche Untersuchungen in Gesetzen oder Rechtsverordnungen oder Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften ausdrücklich vorgeschrieben sind, ist ein Arbeitnehmer grundsätzlich nicht verpflichtet, sich vom Betriebsarzt untersuchen zu lassen.

Ob es jetzt solche Rechtsverordnungen gibt, kannst du bei deiner Berufsgenossenschaft erfragen.
 
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wie schon gesagt gibts hier keine pauschale Antwort.

G25 z.b. kann eine Pflichtuntersuchung sein (z.b. in Verbindung mit Staplerbetrieb/Fahren). Du kannst theoretisch sogar die verweigern, dann dürftest du aber keine Flurförderfahrzeuge führen im Betrieb. Sprich bist du angestellt als Staplerfahrer kann man sich ja denken wo das Problem dann liegt ;)

Eine G37 (Büro) Untersuchung kann der AG schwer zur Verpflichtung machen denn G37 ist z.b. eine "Angebotsuntersuchung".

Wenn der Betriebsrat nix nützt, wende dich direkt an die Gewerkschaft (ihr solltet ja einen festen Gewerkschaftsvertreter für euren Betrieb haben - meist spricht der bei den Betriebsversammlungen).
 
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Offtopic:

Wie arbeitet man im 4 Schicht Betrieb?

4 Mal 6h ohne Pause?
 
Asznee schrieb:
Wie arbeitet man im 4 Schicht Betrieb?

4 Mal 6h ohne Pause?
Es gibt 4 Schichten.
Mo: früh
Di: früh
Mit: früh
Do: nacht
Fr: nacht
Sa: nacht
So: auf dem Papier frei
Mo:frei
Di:spät
Mi:spät
Do:spät
Fr: frei
Sa:wieder von vorne früh

Die anderen Schichten sind versetzt zu meiner Schicht

Bei 4 Schichten lässt sich so 24/7 produzieren

30 Tage Urlaub im Jahr wobei man auch für Sonntage, Feiertage Urlaub nehmen muss wenn man frei haben möchte
 
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