Photoshop erkennen, Betrug?

manslayer schrieb:
Ja gut, das war ja auch offensichtlich von mir montiert, interessanter wäre die Wand mit dem Schild. Das Schild konnte ich ganz leicht entfernen. Hatte bei meinem Foto auch den Fensterrahmen entfernt, hier erkennt man meiner Meinung nach keine Montage auf deiner Abbildung.

Mit etwas mehr Mühe hätte ich die schwarzen Flecken an der Wand, die nach meiner Montage noch da waren, ebenfalls entfernen können.

Man erkennt ohne Analyse schon, dass das Schild entfernt wurde, trotz dessen hier ein Beispiel:
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Auch hier nochmal zum Vergleich:
 

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elefant schrieb:
Also ich sehe auf den Bildern dein parkendes Auto, denn es ist verschlossen und die Spiegel eingeklappt.
Ein Hinweis auf bearbeitung kann ich auch nicht erkennen. Die spiegelung in der Scheibe kann halt je nach Sonne und Winkel so komisch aussehen.

Edit: Oder täuschen mich meine Augen bei den Spiegeln? Sind die so klein und eckig? :D

Nö Spiegel sind schon offen. Sieht man wegen der Spiegelung und Lichtverhältnisse blos nicht gut.


Ich sehs auch wie die anderen - Dort herrscht Parkverbot jedoch kein halteverbot - sind 2 Paar Schuhe.
Schilder denen dass du nur jemand aussteigen hast lassen und diese das bezeugen kann.
Falls es auch zutrifft schreib dass die Spiegel offen waren demzufolge das Auto nicht mal abgesperrt (wenn dein Schlitten das automatische einfahren hat, denke shcon biem Cupra)

Nur ein Foto ohne Zeitstempel ist doch kein "Parkbweis". Da muss entweder ein Video sein auf dem erkenntlich ist dass du aussteigt oder für mehrere Minuten dort stehst oder eben mehrere Fotos welche dich ausserhalb des Autos zeigen
 
Die AGB der Firma.

Wie gesagt, ich habe es auch als Laie mit einem Tool entfernt, bei dem einige Möglichkeiten aufgrund der kostenlosen Version gesperrt waren.

Dennoch danke! Wie dem auch sei war ich im Auto, mir wäre es dann nur um die Dreistigkeit gegangen, mich dort weg zu retuschieren.

@rw21 das mag zwar sein, die Parkplätze befinden sich aber auch in einer Anlieferstraße für das Einkaufszentrum und Durchfahrtstraße für Autos die zum Einkaufszentrum fahren wollen, wenn dort LKW halten ist man auch gezwungen, sich auf deren Stellplätze zu stellen um den Gegenverkehr vorbei zu lassen.

@maxik danke für den Hinweis! Ich habe die Funktion zwar bei meinem Cupra ausgestellt, aber kann es natürlich jederzeit wieder einschalten! :)
 
Ganz gleich, ob das Foto manipuliert wurde, was ich bezweifele!
Es fehlt der Zeitstempel und wenn Du geparkt hättest,
müssten die es mit einem zweiten Foto mit Zeitstempel belegen!
Wenn es so ist, wie Du sagst und Du mehr wie ne Minute da standst, hast Du ein Problem,
sofern die es nachweisen können!
Wenn bekannt ist, dass dort so rigoros Parksünder geahndet werden, frage ich mich allerdings,
warum Du überhaupt auf deren Grund gefahren bist!
Zahl das "Bußgeld" und Ruh ist, oder mach ein Fass auf, und ärgere Dich, wenn Du auf die Nase fällst!
 
manslayer schrieb:
Die AGB der Firma.

Wie gesagt, ich habe es auch als Laie mit einem Tool entfernt, bei dem einige Möglichkeiten aufgrund der kostenlosen Version gesperrt waren.

Dennoch danke! Wie dem auch sei war ich im Auto, mir wäre es dann nur um die Dreistigkeit gegangen, mich dort weg zu retuschieren.

Das ist eigentlich egal, solche Programme hinterlassen immer die gezeigten homogenen Flächen, die durch einfache Anpassungen sichtbar gemacht werden können.
 
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manslayer schrieb:
Mich wundert es eh, warum die mir das Foto als PDF-Datei geschickt haben und nicht als Bilddatei.

Ich denke mal wegen der ganzen Ransomware und dergleichen akzeptieren viele Firmen nur mehr PDF, also schicken die es direkt so ab
 
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manslayer schrieb:
Laut den AGB geht man einen Vertrag ein mit dem Einfahren auf die Einrichtung UND dem ABSTELLEN.

Genau hier würde ich ansetzen. Für mich sehen die AGB sehr klein geschrieben aus. Wie sollst du während der Fahrt und ohne Anhalten sehen, wann und in wie weit du mit der Firma einen Vertrag eingehst?
Du könntest ja schließlich auch angehalten haben um dir die AGB näher anzusehen. Dann hast du die Entscheidungsgewalt diese AGB anzunehmen oder nicht.
Du warst nicht mit diesem Vertrag einverstanden und bist wieder gefahren.

Dass die AGB einfach so nur durch Befahren rechtsgültig sind, wage ich stark zu bezweifeln... Dies ist jedoch nur meine Laienmeinung.
 
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Interessant die Sichtweise mit den AGB. Zudem müssten die doch noch ausserhalb der Einfahrt auf den Parkplatz stehen?
Wenn die erst IM Parkbereich stehen hat man ja schon dem Vertrag eingewilligt durch das einfahren oder etwa nicht?
 
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also ich würd mal folgendes behaupten:
das schild und dessen inhalt (AGB zum parken etc) kann aus dem auto heraus nicht innerhalb 1 minute gelesen werden
da du ja lt StVO "gehalten" und nicht "geparkt" hast (um deine freundin aussteigen zu lassen). Die StVO unterscheidet zwischen halten und parken.

könnte man wie folgt argumentieren:
auto hält, schild versucht zu lesen, bemerkt das nicht gestattet, freundin aussteigen lassen, weggefahren

würde dem netten schreiben auf jedenfall wiedersprechen. nicht reagieren ist falsch. einspruch und schauen was passiert
 
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1598428726165.png

1598428980660.png


Also ich kann genau erkennen das du im Auto bist.
 
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Geil Danke! Jetzt kann ich sogar mein Ausschnitt vom Puli erkennen! Die Schultern kann man auch erkennen, aber den Rest nicht.

Ich muss auch sagen, dass ich ja das Originalfoto nicht bekommen habe, sondern ein Screenshot vom Foto in dem PDF Dokument gemacht habe, vielleicht erkennt man deswegen die Montage nicht?

Aber wie dem auch sei, vielleicht hat die Sonne stark geblendet, aber auf dem vergrößertem Foto erkennt man tatsächlich die Schultern und meinen Ausschnitt.
 
X-Factor-640x360.jpg


:D
 
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Aber bitte beachten: Auf einem Privatparkplatz gilt erst mal die StVO nicht, wenn die in Ihren AGB schreiben, dass 1 Minute halten auch schon als Parken definiert wird, dann ist das so..
 
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@puri
Die kleine Schrift ist aber erst AUF dem Parkplatz lesbar. D.h. man muss den AGB einwilligen damit man diese in einem zweiten Moment mal lesen kann
 
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Ich zitiere mal den § 1 von deren AGB: "Mit Ihrem Einfahren auf die Parkeinrichtung und dem Abstellen Ihres Fahrzeuges akzeptieren Sie unsere AGB und es kommt zu einem wirksamen Mietvertrag zustande."

Weiter steht auch, dass die Parkscheibe auszulegen ist usw. auf einem anderen Schild steht wieder, dass nur PKW mit einem Dauerparkausweis parken dürfen.

Auf die Parkeinrichtung MUSS man einfahren um wie gesagt, zum Einkaufscenter zu gelangen. Es kommt auf die Definition von Abstellen an, ist es gleichzustellen mit Parken? Dann sind es drei Minuten und länger als 1-2 Minuten war ich definitiv nicht auf dem Stellplatz.

Aus dem Auto aus kann man die AGB auch nicht lesen und wenn man diese vom Auto aus lesen möchte, muss man sich wieder auf deren Stellplatz stellen.
 
Schreib das alles so genau in eine Mail/Brief
 
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@rw21 umso besser, dann sollte man erkennen können, wie lange ich geparkt habe.

Habe mich jedoch auf Facebook schlau gemacht und eine Gruppe gefunden, die genau diese Stelle diskutiert. Ein ehemaliger Mitarbeiter hat in der Gruppe vor der Stelle gewarnt, dass eine arbeitslose Frau dort wohnt und den ganzen Tag die Stelle kontrolliert und fotografiert. Sie bekommt pro Zahlungseingang 5 € und der Mitarbeiter teilte mit, dass dort im Durchschnitt am Tag bis zu 30 Fahrzeuge aufgeschrieben werde. Die meisten zahlen aus Angst bzw. Bequemlichkeit. Wenn schon 20 Leute zahlen, hat sie ihre 100 € am Tag. Gutes Geld für eine Arbeitslose die sicherlich nebenbei noch vom Staat Geld bekommt.
 
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