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Ganz zu schweigen das öffentlicher Raum dabei überwacht wird ... Zebrastreifen und Gehweg ja auch ... sowie keine Schilder da hägen zwecks Überwachung im frei zugänglichen Bereich!
Wieso ist das ganze nicht schon längst bei nem Anwalt!? Anstatt sich damit herum zu ärgern einmal kurz von entsprechender Stelle sichten und beraten lassen.
Gestern drüber gestolpert: In der Regel verjähren Bußgelder nach drei Monaten (mit Ausnahme bis zu zwei Jahre) ABER die Verjährung kann einmalig unterbrochen werden, dann beginnt sie von vorne.
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
(Link entfernt)
@konori, darauf hat mich xxMuahdibxx schon darauf hingewiesen.
Ich habe deshalb auch eine bisschen gegoogelt und tatsächlich gelten bei privaten Forderungen andere Verjährungsfristen.
Wichtig hier dürfte hier sein (sofern die Zahlung über ein Inkassounternehmen geht) , die Zahlungsfrist zu beachten.
Inkassounternehmen verlangen wesentlich höhere Mahnungsgebühren! Da ist man Ruck zuck über dem ursprünglichen Rechnungsbetrag!
Manchmal Anwälte, manchmal ganz normale Unternehmen an welche die Forderungen abgetreten werden.
Aus diesem Unterschied ergibt sich übrigens auch eine verschiedene Rechtslage was die von den Inkasso-Unternehmen sehr großzügig aufgeschlagenen Gebühren angeht.
Anwälte dürfen entsprechend des RVV eine Geschäftsgebühr erheben - wobei sie natürlich zu hoch ansetzen bzw. so hoch ansetzen wie gerade noch möglich ohne Ärger zu kriegen, während normale Inkassobüros ähnliche Gebühren (nach RVV ja eh nicht) nach geltender Rechtslage nicht erheben können. Aber sie versuchen es natürlich (das ist ja ihr Geschäftsmodell - Menschen per Brief drohen).
Da steht "in fast zwei Dritteln aller Fälle würden zu hohe Gebühren verlangt". Ich weiß es nicht mehr ganz genau, aber nicht-anwaltliche Inkassounternehmen dürfen fast/quasi gar keine Gebühren erheben, außer (soweit ich mich entsinne) irgendwelchen Verwaltungspauschalen von 2 Euro pro Brief oder so. Man kann denen mehr oder minder die eigentliche Hauptforderung überweisen und die restlichen danach kommenden Briefe ignorieren.
Abmahn-Anwaltskanzleien wie gesagt dürfen nach RVV (bzw. RVG?) abrechnen, aber die setzen gerne 1,3 oder höher als Faktor an was kompletter Unfug ist für ein Standardschreiben, die können Faktor 0,3 bis max 0,7 (was das genau bedeutet muss man nachschlagen, gibt fixe Tabellen was Anwälte abrechnen dürfen) erfolgreich einfordern, was deutlich weniger ist als die 1,3+.
Alles immer daran orientiert, wie Richter üblicherweise geurteilt haben und wie allgemein die Rechtslage ist, das wissen diese Unternehmen natürlich sehr genau.
Ich hab gelesen diese Art der Forderung wär Zivilrecht und hat da keine Verjährung weil es sich um ein Privatgrundstück handelt.
Aber am Ende kann das nur der Anwalt klarstellen.
Die Frage ist nur ob sich der Aufwand für die geringe Summe lohnt.