Photoshop erkennen, Betrug?

Haben die nur das Foto/Video ? Darauf kann man gar nicht wirklich erkennen, ob Du eine Parkscheibe ausgelegt hattest- Wenn wirklich nur die Frau das Foto gemacht hat und kein Mitarbeiter an Deinem Auto war - könntest Du sie da packen, denn selbst verständlich hattest Du eine Parkscheibe ausgelegt, oder ?
 
@puri die Stellplätze sind nur für Autos mit Dauerparkausweisen erlaubt. Dies steht jedoch auf einem anderen Schild über den AGB. In den AGB steht wieder rum, dass eine Parkscheibe auszulegen ist
 
Du hast viele Punkte die für dich sprechen - all diese denen vor den Latz knallen und gemütlich schlafen gehen
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: manslayer
Ich weiß ja nicht ob das eine Arbeitslose ist, die da fotografiert, aber wenn die Summen da stimmen, wird das dem Finanzamt nicht verborgen bleiben.
Unternehmen müssen m.w.n. dem Finanzamt solche Zahlungen melden. Bei solchen Summen geht das kaum "Schwarz".
Du solltest nicht irgendwelche Vermutungen äußern. Da kann der "Schuss" schnell mal nach hinten losgehen.

Und mal ehrlich! Du weißt das dort, deinen eigenen Angaben nach, abgezockt wird , und parkst da trotzdem...
 
manslayer schrieb:
Mich wundert es eh, warum die mir das Foto als PDF-Datei geschickt haben und nicht als Bilddatei.
Mich wundert es nicht, aber je nachdem wie das PDF erstellt wurde, kann das Bild dabei bereits beschnitten und skaliert worden sein und wurde auf jeden Fall komprimiert.

Ich würde deine Vermutung einer Foto-Montage auf jeden Fall komplett fallen lassen und auch nirgends ansprechen. Das ist einfach nicht haltbar. Gleichzeitig liegen sie mMn auch in der Beweislast und das einzelne Bild, dass sie dir geschickt haben reicht da tatsächlich nicht aus, wenn es für dich nur ein Park- aber kein Halteverbot gab.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: konori
@rw21 es ist nicht meine Vermutung, sondern die Aussage von einem angeblichen Ex-Mitarbeiter der Firma.

Fakt ist jedoch, dass ich eben dort vorbeigefahren bin, eine Videokamera gibt es nicht und auch wenn, nimmt die Kamera nach den Fotos zu urteilen zu viel von den öffentlichen Flächen auf.

Fakt ist auch, dass in dem Haus hinter dem Parkplatz ein Hochhaus ist mit Wohnungen.

Jetzt weiß ich auch, was der Hausmeister bei meinem alten Arbeitgeber damals meinte, dass er sich nebenbei mit Parkkontrollen Geld verdient...
 
manslayer schrieb:
Fakt ist jedoch, dass ich eben dort vorbeigefahren bin, eine Videokamera gibt es nicht und auch wenn, nimmt die Kamera nach den Fotos zu urteilen zu viel von den öffentlichen Flächen auf.

Theoretisch dürfen die gar nichts von öffentlich zugänglichen Flächen filmen. Und auch auf Privatgelände muss zumindest mit einem Schild drauf hingewiesen werden.

Aphelon schrieb:
Ich würde deine Vermutung einer Foto-Montage auf jeden Fall komplett fallen lassen und auch nirgends ansprechen. Das ist einfach nicht haltbar. Gleichzeitig liegen sie mMn auch in der Beweislast und das einzelne Bild, dass sie dir geschickt haben reicht da tatsächlich nicht aus, wenn es für dich nur ein Park- aber kein Halteverbot gab.

Stimme ich voll zu. Mit Vermutungen stellt man sich meistens ins Abseits. Gerade wenn du dazu noch stichhaltige Argumente hast. Die werden dadurch nur entwertet.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: manslayer
Ja da gebe ich euch Recht, deshalb wollte ich mir diesbezüglich mehrere Meinung einholen, danke :).

Wenn man ganz genau hinschaut, erkennt man auch eine Person im Auto sitzen.
 
Der wichtige Fakt ist das dir eine Strafe angedroht wird ohne das jemand persönlich an deinem Auto war.

Somit das halten und Parken nicht ermittelt wurde ... und du kein "Knöllchen" bekommen hast.
 
Fakt ist: du schreibst Unsinn.
Die können auch die ohne Hinweis an der Windschutzscheibe eine Zahlungsaufforderung zuschicken.
Ob du diese dann zahlen musst oder nicht steht dann wieder auf einem anderen Blatt.
Wenn man da nicht reagiert, kann es sein das da noch andere Kosten auf einem zukommen (Stichwort: Inkasso)
Es gibt etliche Internet-Seiten, wo beschrieben wird, wie man sich verhalten soll.
z.B.
https://www.verbraucherzentrale.de/...rkplatz-regeln-fuer-private-strafzettel-28016

https://www.verbraucherzentrale.de/...rkplatz-regeln-fuer-private-strafzettel-28016
 
@rw21 Fakt ist (man klingt das kindisch) ihr widersprecht euch eigentlich nicht wirklich. Was @xxMuahdibxx (den du vermutlich gemeint hast, ohne ihn zu markieren) geschrieben hat, stimmt an welchem Punkt nicht? Er hat ja nicht behauptet, dass es ein Knöllchen braucht (lese ich da zumindest nicht heraus), nur dass der TE keines bekommen hat...

An dem Parkplatz war kein Halteverbot gekennzeichnet. Ein Knöllchen darf lt. deinem Link an einem Privaten Parkplatz auch von privaten Firmen ausgestellt werden, aber es war niemand an seinem Auto. So muss die Firma ihm halt entweder mit mehreren Fotos inkl. Zeitstempeln, oder Videoaufnahmen nachweisen, dass er dort geparkt hat und nicht nur gehalten. Wie dein Link eben auch feststellt, müssen Regeln klar und deutlich definiert sein und dem Autofahrer bereits beim Einparken bewusst werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Aphelon,
es bedarf hier keinem Knöllchen und am Auto muss derjenige auch nicht gewesen sein um eine Forderung zu stellen. Von wo aus das Bild gemacht wurde ist auch nicht von Bedeutung.
Beweisen müssen die erst wenn es vor Gericht geht.

Letztens gab es einen Bericht über Inkassounternehmen (gehört zu OTTO) . Da hat er von OTTO eine Einsicht auf die unbegründete Forderung wollen und nicht bekommen.
Die Inkasso hat da ständig weitere Mahnungen geschickt und immer wieder neue zusätzlich Gebühren verlangt.
Erst als er eine Anzeige bei der Polizei machte, bekam diese Einsicht (es stellte sich heraus das jemand anderes unter seinem Namen bestellt hatte).
Wehe man zahlt bzw. reagiert nicht, dann kann es durch Inkasso-Mahnungen ziemlich teuer werden.

PS. die Regeln waren, wie es aussieht, auf den Schildern an der Hauswand.
In dem Fall hier, hilft nur Zahlen oder Wiedersprechen (am besten über einen Anwalt).
 
rw21 schrieb:
es bedarf hier keinem Knöllchen und am Auto muss derjenige auch nicht gewesen sein um eine Forderung zu stellen. Von wo aus das Bild gemacht wurde ist auch nicht von Bedeutung.
Das hat auch niemand behauptet. Wo und bei wem liest du das bitte heraus? Der den du zitiert hast hat auch nicht gesagt, dass es eins bräuchte. Wozu also noch mal etwas erläutern, was hier vermutlich allen schon bewusst ist. Hast du einfach Schwierigkeiten zu verstehen, was du liest?

rw21 schrieb:
Beweisen müssen die erst wenn es vor Gericht geht.
Ja, aber davor darf man sich halt dagegen wehren und sagen, wie es tatsächlich war - Also dass man eben nicht geparkt hat, nur gehalten. Er soll ja durchaus reagieren. Danach sollen die dann bitte was anderes belegen. Ich würde mir das auch nicht einfach so gefallen lassen ... Bis vor Gericht würden die ja vermutlich selber nicht gehen, kostet die ja auch nur und wenn es stimmt was der TE sagt, werden die ja auch nicht nachweisen können, dass er geparkt hat.
 
Aphelon schrieb:
Das hat auch niemand behauptet. Wo und bei wem liest du das bitte heraus? Der den du zitiert hast hat auch nicht gesagt, dass es eins bräuchte. Wozu also noch mal etwas erläutern, was hier vermutlich allen schon bewusst ist. Hast du einfach Schwierigkeiten zu verstehen, was du liest?


Ja, aber davor darf man sich halt dagegen wehren und sagen, wie es tatsächlich war - Also dass man eben nicht geparkt hat, nur gehalten. Er soll ja durchaus reagieren. Danach sollen die dann bitte was anderes belegen. Ich würde mir das auch nicht einfach so gefallen lassen ... Bis vor Gericht würden die ja vermutlich selber nicht gehen, kostet die ja auch nur und wenn es stimmt was der TE sagt, werden die ja auch nicht nachweisen können, dass er geparkt hat.
Aber Vorsicht - wenn man nicht 100% sicher ist, dass man recht hat - Eine Bekannte hatte auch mal gemeint, sich zu wehren, und durfte dann nach 2-3 Briefen hin und her über 70€ statt die ursprünglichen 30 € zahlen. Allerdings weiß ich nicht, ob das tatsächlich vor Gericht gegangen wäre - aber die geben nicht so schnell auf, eine Rechtschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung sollte man schon haben..
 
@Aphelon
vlt. hast du Schwierigkeiten...
xxMuahdibxx schrieb:
Der wichtige Fakt ist das dir eine Strafe angedroht wird ohne das jemand persönlich an deinem Auto war.
Für was sollte da jemand persönlich an das Auto gehen?
Somit das halten und Parken nicht ermittelt wurde ... und du kein "Knöllchen" bekommen hast.
Knöllchen benötigt man nicht um hier eine Forderung zu stellen.
Die haben mindestens ein Foto und einen Zeugen.

Warum sollten die nicht vor Gericht gehen? Wen die (und ihre Anwälte) sich Sicher sind werden die auch wegen 30€ vor Gericht gehen. Und wenn es nur zur Abschreckung dient.
Vlt. sind die ja auch am Inkasso-Unternehmen beteiligt...
 
@HyperSnap,
da hast du einen Punkt gefunden, der wohl das ganze wohl zu Fall bringen könnte.
Bußgelder haben meines Wissen eine Verjährung von 3 Monaten. Ob das auch Privat gültig ist...
Aber auch da: Anwalt fragen
 
Ist ja kein Bußgeld ... ergo die 3 Monate zählen hier nicht.

Aber um eine Parkabsicht nachzuweisen muss man ja das Auto ohne Fahrer antreffen .. !
Ansonsten gilt nur Halten.

Das aber wiederum auf "Privatgrund" aber sie haben ja dort auch geschrieben...
Parken nur mit Dauerausweis... somit haben sie den Vorgang Parken beschrieben und nicht das Halten zum ein und aussteigen.

Somit ist der Kläger in der Beweispflicht das das Auto ohne Fahrer angetroffen wurde.

Kann er das nicht beweisen handelt es sich um Halten ... und somit nicht Parken.

Ansonsten wie oft empfohlen wird bei dem Inhaber des Geschäfts nachfragen und das Geschäftsgebahren des Parkraumüberwachers ...

Wenn schon der "Vertragsabschluss" einfach so passieren kann ... dann sicher nicht auch die "Überwachung" ohne richtige Kontrolle sondern nur durch ein Foto.
 
xxMuahdibxx schrieb:
... dann sicher nicht auch die "Überwachung" ohne richtige Kontrolle sondern nur durch ein Foto.

Da das ja scheinbar eine Firma ist glaube ich nicht dass die einfach so "auf gut Glück" Überwachen dürfen was da passiert. Das hat sich mit der DSGVO geändert.

"Der neuen Regelung zufolge darf eine Videoüberwachung nur noch dann eingesetzt werden, wenn bereits Diebstähle stattgefunden haben und konkrete Verdachtsmomente belegen, dass ein Mitarbeiter der Dieb sein könnte. Es dürfen dennoch nur Daten erhoben werden, die für die Aufklärung des Verdachtes erforderlich sind."

Glaube nicht dass der bloße Besitz dieses Parkplatzes dazu berechtigt alles und jeden dort zu überwachen oder zu fotografieren. Die überwachen damit ja auch ihre Mitarbeiter
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Link entfernt)
Ob du da geparkt hast oder gehalten, ist für die wohl nicht relevant.
Auf dem Foto sieht man nicht ob, du noch im Auto sitzt oder nicht. Parkscheibe ist auch nicht zu sehen.
Wenn ich mir die Schilder an der Hauswand ansehe, kann nicht auf den ersten Blick erkennen, ob man da eine Parkscheibe benötigt.
Ist die Frage ob die nicht Zeit geben müssen um das kleingedruckt an der Hauswand zu lesen. Wobei wenn sie ein besseres Bild haben... du mit dem Handy am Ohr...
Im Grunde genommen musst du dich entscheiden ob du zahlst (wenn auch widerwillig), oder Einspruch erhebst.
Und das noch vor Ablauf der Zahlungsfrist!!!

Ich weiß nicht welcher Betreiber da zuständig ist.
Deshalb habe ich den "erstbesten" den ich per Google gefunden habe genommen.
Wenn man da die FAQ´s durchliest...
https://www.playfair-parking.de/parkverstoss/#faq
warten die Betreiber nicht lange auf das Geld, sondern gehen gleich über Inkassounternehmen.
 
Zurück
Oben