photovoltaik anlage gebaut. Als Kleinunternehmer oder vollwertiger Unternehmer melden

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Hallo Leute, da ich der Umwelt was zu liebe tun wollte und auch nach dem Erneuerbaren energiegesetz Anspruch auf 28 ct Kw/H für die nächsten 20 jahre habe:D, habe ich mir aufs Dach der Großeltern eine Photovoltaik Anlage montiert (8,5 Kw Peak)

jetzt stehe ich vor der Entscheidung ob ich mich bei der E.ON als Kleinunternehmer melde oder als Vollwertiger Unternehmer

das Problem: ich habe die Mehrwertsteuer zwischenfinanziert und muss sie spätestens in einem jahr zurückzahlen.:(

spielt das jetzt eine Rolle wie ich mich bei der E.ON melde oder kriege ich die Mwst in jedem Fall wieder vom Finanzamt zurück?

vielleicht weis ja hier einer Rat, ich will mich nicht extra wieder in einem anderen Forum anmelden
 
Was bedeutet MwSt. zwischenfinanziert?

Meinst Du mit vollwertiger Unternehmer, daß Du vorsteuerabzugsberechtigt bist?
 
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MWSt zwischenfinanziert wird wohl heißen, dass ihm jemand auf "Kreditbasis" die Umsatzsteuer erstattet hat. War ein ganz schlaues Kerlchen...

Die Entscheidung zwischen Kleinunternehmer und "vollwertigem" = gewöhnlichen Unternehmer sollte allgemein von zwei Faktoren abhängig gemacht werden:
1. Verwaltungsaufwand
2. Überwälzbarkeit der abzuführenden Umsatzsteuer an den Leistungsempfänger

1. Verwaltungsaufwand
Dieser ist bei Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung gering, andernfalls anfangs sehr hoch, da zwei Jahre lang monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen neben Jahreserklärungen abzugeben sind. Das ist der wichtigste Unterschied.

2. Überwälzbarkeit
Die Wahl der Kleinunternehmerregelung ist nur dann sinnvoll, wenn die abzuführende Umsatzsteuer für die eigenen Leistungen nicht an den Leistungsempfänger weitergegeben werden kann. Hier ist der Leistungsempfänger EON. Der vom EEG festgesetzte Abnahmepreis versteht sich ohne Umsatzsteuer (§ 18 Abs. 3 EEG). Entscheidend ist also, ob die Umsatzsteuer ohne Mengeneinbußen auf den Preis addiert werden kann. Da EON aber zur Abnahme verpflichtet ist und somit die abgenommene Menge, bzw. die Menge im Marktgleichgewicht, preisunabhängig ist (= vollkommen unelastisch), ist die Umsatzsteuer überwälzbar, sodass aus ökonomischer Sicht die Wahl der Kleinunternehmerregelung nachteilig ist.
 
Kurz und knapp, vollwertiger Unternehmer, als Kleinunternehmer keine Vorsteuer Erstattung. Bekommen tust du netto das gleiche von Eon, deswegen Photovoltaik, immer Unternehmer.
 
Kläre dieses Thema bitte mit dem Unternehmen, woher Du die Photovoltaik-Anlage hast. Ansonsten bitte direkt mit EON.

Anhand der bisherigen Antworten kann ich zumindest feststellen, dass bisher keiner ein wenig Ahnung über erneuerbaren Energien hat. Egal ob Photovoltaik oder Solar-Anlage. Der Mensch muss ja auch nicht alles kennen. Ist auch nicht so wichtig.

Lass Dich bitte auch über das Thema als Gewerbetreibender unterrichten. Du produzierst zwar theoretisch Deinen eigenen Strom, die Wahrheit ist aber einfach, Du kaufst Deinen selbst produzierten Strom einfach billiger ein.

Denke ebenfalls an Deine Versicherung. Du hast zumindest ein Kleingewerbe. Folglich kann man Dich bei einer Einspeisung in Richtung EON haftbar machen, falls z.B. ein Überspannungsschaden eintritt.
 
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Nachts 2:42/2:44 Uhr scheint eine besonders geeignete Uhrzeit für überhebliche Poster aus Hennef zu sein, die selber Null Ahnung vom Thema Ust.-vorabzug bei Gewerbebetrieb haben, dafür aber dem Fragesteller ernsthaft empfehlen, sich mit dieser Frage an das Lieferunternehmen der Solaranlage oder gar EON zu wenden. :freak:
Als Krönung widerspricht man sich im eigenen Post zwischen Absatz 3 und 4.

nobibnator = noob , zumindest was diesen Fachbereich angeht

JurChris und Marvin_X haben zur Fragestellung schon alles richtig dargestellt.
 
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