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Playstation 3 und die nächsten Bundle: Klarheit!?

Glückwunsch, ich warte eben noch nen bissel, geplant war die PS3 sowieso erst Weihnachten.
Das Bundle mit den 2 Spielen + BluRay hat ja gezeigt, dass Warten doch noch lohnenswert sein könnte :)
 
Warten bringt immer den Vorteil dass man billiger kauft, allerdings kann man dann auch erst später spielen.
 
@Hackedicht
Los spucks aus :P wir wissen das du den regulären Preis zahlen musstest und dafür alle Platinum Games mitbekommen hast *hrhr* :evillol::evillol::evillol:
 
Crunkmaster schrieb:
trotzdem hat man laut Gesetz seine 30 Tage Rückgaberecht (bei Onlinebestellungen).

Samma, mit Halbwahrheiten ist keinem Geholfen.

Fernabsatzgesetz: 14 Tage!

Außer:
Dem Verbraucher stehen nach § 355 BGB ein Widerrufsrecht oder nach § 356 BGB ein Rückgaberecht zu. Der Verbraucher kann den Vertrag innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt, wenn der Kunde über sein Widerrufsrecht belehrt wurde und die Ware/Dienstleistung erhalten hat. Der Widerruf kann ausdrücklich, etwa per eMail oder konkludent durch Zurücksenden der Ware erfolgen. Die Frist ist bei rechtzeitiger Absendung gewahrt, auf den Zeitpunkt des Zuganges kommt es dafür nicht an. Wird der Kunde erst nach Vertragsschluss auf das Widerrufsrecht aufmerksam gemacht, gilt eine Widerrufsfrist von einem Monat, die Beweislast für die Belehrung liegt beim Unternehmer. Wird der Verbraucher gar nicht belehrt, steht ihm ein zeitlich unbegrenztes Widerrufsrecht zu.
 
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extra danach gesucht um mir eins reinzudrücken, was? :rolleyes:

Ein Widerrufsrecht von einem Monat ist die Folge, sollte der Verkäufer seinem Kunden die entsprechende Belehrung nicht vorab in Textform zukommen lassen

Hier noch ein Beispiel von meiner letzten Bestellung
Dem Verbraucher i.S.d. § 13 BGB steht bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu. Danach kann der Verbraucher seine Vertragserklärung innerhalb von 1 Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail oder durch Rücksendung der Sache) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
 
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