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NewsPlayStation Network: Verbraucherschutz mahnt Sony für rechtswidrige AGB ab
Laut den AGB vom PlayStation Network muss aufgeladenes Guthaben innerhalb von 24 Monaten verbraucht werden, damit es nicht verfällt. Darüber hinaus müssen Eltern pauschal alle Kosten tragen, welche durch Käufe ihrer minderjährigen Kinder entstehen. Für dieses Vorgehen wurde Sony nun offiziell vom Verbraucherschutz abgemahnt.
Ich glaube nicht, dass Sony sich wehren wird.
Die Gerichtsentscheidungen in ähnlich gelagerten Bereichen, wie im Artikel genanntes Prepaid Guthaben bei Handys, sind zu eindeutig.
Sony wird die AGB ändern und fertig....
Das mit den Verfall des Guthaben ist echt ein scheiß (sorry).
Die Guthabenkarten haben gerade ganze Euro-Beträge und die Games meistens ungerade Preise, so dass eigentlich immer kleinere Beträge auf dem Guthaben verbleiben und nicht komplett verbraucht werden kann. Die einzige Möglichkeit ist, dass man Sony gleich die Kreditkarteninfos gibt.
Und mit dem Verfallsdatum kann man Sony ja gleich das Geld ungenutzt geben.
@Sc0ut3r
Wahrscheinlich ist der Pasus zwar in den AGBs vorhanden aber so richtig umgesetzt hat SONY das wohl nicht. Meine 1,06 € sind auch schon seit Ewigkeiten und drei Tagen im PSN als Guthaben vorhanden.
Mein Guthaben im PSN ist seit 2014 noch vorhanden. Aber ich finde das gut das die Verbraucherzentrale was dagegen tut Schließlich hat man ja auch mit geld bezahlt. Kann ja nicht sein das denen das irgendwann gehört. Wenn ich ein Sparbuch eröffne und da Geld drauf packe und das geld 24 Monate nicht benutzte gehört der Bank ja auch nicht das geld.
Sowieso eine Unverschämtheit, die generell unterbunden werden sollte.
Habe noch nie nachvollziehen können, auch bei örtlichen Geschäften gang und gebe bei Gutschriften zB, das dieses Geld eine "Ablauffrist" hat und plötzlich jemanden Drittes gehören soll.
Man zahlt vorab eine Geldsumme ein, derjenige kann damit sogar arbeiten, und man gibt den Firmen quasi einen zinsfreien Kredit - und dann gibt man laut deren Denken nach Zeitraum X das Eigentum ab?
Eine finanzielle Vorleistung darf einfach nicht verfallen, das wäre im engeren Sinne Diebstahl, weil man Geld bezahlt hat, aber dafür keine Leistung bekommen hat. Dies gilt für Prepaid-Konten als auch für bezahlte Geschenkgutscheine. Trotzdem wird auf Gutscheinen gerne ein Verfallsdatum draufgeschrieben/-gedruckt, rechtens ist es aber nicht. Entweder annehmen oder das Geld auszahlen.
Dass Sony es bisher nicht umgesetzt hat, dass Guthaben verfällt, gehört sich so und ist kein wirklicher Pluspunkt für die. Die AGB muss dazu angepasst werden, dass sie es nicht umsetzten ist ja egal.
Eine finanzielle Vorleistung darf einfach nicht verfallen, das wäre im engeren Sinne Diebstahl, weil man Geld bezahlt hat, aber dafür keine Leistung bekommen hat.
Nein, das ist ganz sicher kein Diebstahl, das ist auch kein Betrug. Das ist aus strafrechtlicher Sicht völlig belanglos.
Ein Diebstahl setzt voraus, dass Sony dir aktiv etwas wegnimmt. Das ist jedoch nicht passiert, du selbst hast das Geld an Sony übergeben (Ansonsten wärst du ja auch ein Dieb, wenn dein Freund seinen Regenschirm bei dir vergisst, du ihn aufforderst, den abzuholen und er den nie abholt und du ihn nach 10 Jahren dann irgendwann entsorgst. Gut, du kannst dich schadensersatzpflichtig machen, ja, aber das ist ein zivilrechtlicher Anspruch, erfüllt jedoch keinen Straftatbestand).
Und Betrug ist es ebenso wenig, da Sony dich niemals über irgendwelche Tatsache getäuscht hat, die dich dazu bewegt haben, eine Vermögensverfügung durchzuführen.
Und Betrug ist es ebenso wenig, da Sony dich niemals über irgendwelche Tatsache getäuscht hat, die dich dazu bewegt haben, eine Vermögensverfügung durchzuführen.
Und daher ist der Verfall von Guthaben alleine als Punkt der AGB nicht rechtmäßig...
Unterm Strich dürfen sie dir das Geld, was man als Vorleistung gezahlt hat, nicht einfach wegnehmen, wenn man dafür keine Leistung dafür bekommen hat. Egal wie das Juristen und andere Bürokraten bezeichnen, im Endeffekt ist es dann doch Diebstahl, auch wenn ich die Vorleistung freiwillig ausführe.