Polizei Ortung

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marimo111

Gast
Ka ob das hier richtig ist. Wie genau funktioniert eine Polizeiliche Ortung, wenn jmd droht sich umzubringen? Ist es so:

Webseite wird von der Polizei nach der IP gefragt ->mit der IP geht die Polizei zum Internet Anbieter und der rückt dann die Daten raus oder können die das überspringen? Zur Info: Es hat 2 Tage gedauert, bis es durch war, also ziemlich lange für so eine ernste Lage.
 
Man kann Menschen eben nicht immer vor allem schützen. Der Schutz der persönliche Daten spielt hier in DE noch eine gewisse Rolle. Da kann ein Provider nicht einfach auf Zuruf solche Dinge raus rücken. Und das ist auch nur ein Weg. Du hattest Kontakt zu dem Menschen? Da sollten auch noch andere Wege möglich gewesen sein.
 
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BlubbsDE schrieb:
Du hattest Kontakt zu dem Menschen?

Nope, war alles auf einer Anonymen Seite wo man keine eigenen Daten eingibt. Es ist durch die IP passiert und ich denke mal bei so einem "Notfall" gibt es doch bestimmt Ausnahmen oder? Es hat ja 2 Tage gedauert, also mussten die bestimmt auf den Richterlichen Beschluss warten, der dann halt geeilt hat.
 
Aber dennoch hattest Du Kontakt zu ihm. Auch wenn die Plattform Anonym ist. Drehe das mal um. Nur mit einer IP im Gepäck gehst Du zur Polizei und erzählst ihnen sonst was. Und 10 Minuten später steht die Polizei vor der Tür des IP Inhabers. Ich glaube nicht, dass Du das gut findest. Wenn Du mal genauer drüber nachdenkst.

Wie hast Du denn die Polizei kontaktiert? Wohl auch via Internet?
 
Jemand hat die Polizei informiert und dann kam die zu mir. Dieser jemand, kannte mich aber absolut nicht in Echt.
 
Keine "Drohung" ablassen, dann kommen auch die Cops nicht.

Wobei ich es lächerlich finde mit Suizid zu "drohen". Ist doch das ureigene Recht jedes Menschen, sein Leben auf Wunsch final zu verwirken.
 
Idon schrieb:
Keine "Drohung" ablassen, dann kommen auch die Cops nicht.

Wobei ich es lächerlich finde mit Suizid zu "drohen". Ist doch das ureigene Recht jedes Menschen, sein Leben auf Wunsch final zu verwirken.

Das war wohl etwas überspitzt von mir gesagt. So stimmte es ja nicht. Es wurde "nur" nach Methoden gefragt, aber keinesfalls etwas angedroht. Der User, der es meldete, hat es allerdings anders formuliert und deswegen kamen die trotzdem.
Ich wollte ja von euch wissen, ob das so stimmt wie ich es geschrieben habe oder die anders vorgegangen sind.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Die Polizei muss Kenntnis haben. Das dürfte am Längsten dauern die zu informiern. Danach helfen §§ 100i, j StPO. Das dürfte recht schnell gehen
 
Das geht wenn es sein muss und konkret ist auch recht schnell.
 
Passiert ...
Bei mir war es vor ein paar Monaten so, dass meine Lebensgefährtin den Schreck ihres Lebens bekam als die Polizei morgens bei uns vor der Tür stand (ich war auf dem Weg ins Büro) und sie mich dann anrief und damit konfrontierte, was ich denn angestellt hätte.
Die Polizei durfte ihr nichts sagen, weil es sich um eine persönliche Angelegenheit handelte (wären wir verheiratet, verhielte es sich anders).

Mein Vater hatte sich umgebracht.
Ich durfte dann auch auf der Wache erscheinen, ohne zu wissen worum es geht.

Hamburg, Davidwache.
HAMJU63 erscheint: "Ihr sucht mich?"
Polizei: "Nein, 'suchen' tun wir sie nicht"

Wenn Menschen sich umbringen, wird die Nachricht von der Polizei persönlich überbracht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das geht innerhalb von ein paar Stunden.
Mehr kann ich dazu nicht sagen außer das was @knoxxi und @brettler schon beigetragen haben.
 
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uincom schrieb:
Die Polizei muss Kenntnis haben. Das dürfte am Längsten dauern die zu informiern. Danach helfen §§ 100i, j StPO. Das dürfte recht schnell gehen
die verhinderung eines suizids ist eine maßnahme zur gefahrenabwehr und damit eine präventivmaßnahme, die stpo regelt aber nur repressivmaßnahmen.
sicherheitsrecht ist grds. ländersache, eine entsprechende befugnis müsste sich im polizeiaufgabengesetz des jeweiligen landes finden lassen, wenn kein spezialgesetz einschlägig ist.

nur meine laienmeinung.
 
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und wenn die adresse im ausland ist (vpn), dann ist die polizeiarbeit damit erledigt?
wie funktioniert die mobile ortung mit einer z. b. französischen sim-karte ?
 
Mickey Cohen schrieb:
die verhinderung eines suizids ist eine maßnahme zur gefahrenabwehr und damit eine präventivmaßnahme, die stpo regelt aber nur repressivmaßnahmen.
sicherheitsrecht ist grds. ländersache, eine entsprechende befugnis müsste sich im polizeiaufgabengesetz des jeweiligen landes finden lassen, wenn kein spezialgesetz einschlägig ist.

nur meine laienmeinung.

ah ja stimmt wohl. Dann entsprechend das Landespolizeigesetz.
 
. französischen sim-karte ?

Das könnte über ein Amtshilfeersuchen an die entsprechenden Stellen in Frankreich laufen.
 
das ist aber aufwendig und vielleicht stimmt die adresse auch nicht mehr, dann bleibt nur die möglichkeit beim kreditinstitut anzufragen. das ist alles viel aufwand die nicht im verhältnis steht.
 
Die Ortung des Standortes per Mobilfunk ist so kompliziert nicht wenn einmal angelaufen. Ist auch voellig egal woher die SIM kommt oder in welchem Netz die eingebucht ist.
Langwieriger wird es wenn es per IP gemacht werden muss und der "Gesuchte" wissentlich seinen Standort verschleiert.
 
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