Portierung/Verzichtserklärung rückgängig machen?

Kyr

Ensign
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Sep. 2012
Beiträge
184
Aloha.
Da ich mich im Moment bei Vodafone im Forum nicht einloggen kann, wollt ich dir Frage hier stellen.

Ich habe an Vodafone eine Verzichtserklärung und einen Portierungsauftrag geschickt. Das war vor knapp einem Monat. Nachdem ich das Zeug bei der Post abgegeben habe, wartete ich 3, 4 Tage und beantragte bei meinem neuen Anbieter (o2/netzclub) eine Rufnummermitnahme zum nächstmöglichen Termin.
Eine Woche später kam von Vodafone eine neue Verzichtserklärung, da ich bei meiner vorherigen nicht die alten Vertragsdaten sondern einfach meine neue Adresse reingeschrieben hab... nunja. :p
Jedenfalls hab ich das gleich wieder mit den korrekten Daten zur Post gebracht, wieder 3, 4 Tage gewartet und bei netzclub angefragt, ob mein Portierungsauftrag noch im Gange sei.

Daraufhin kam eine Mail mit folgendem Inhalt:

[...]
Auf unsere Anfrage bei deinem bisherigen Anbieter haben wir eine Absage
mit der Begründung erhalten, dass deine Rufnummer nicht für eine sofortige Portierung freigegeben wurde.
[...]

Ich solle Rücksprache mit meine Anbieter halten, hab aber immer niemanden ranbekommen, irgendwann wird mir die Warterei doch zu blöd.

Lange Rede, etwas kürzerer Sinn:
Nun wollt ich fragen, wie ich die Verzichtserklärung zurückziehen kann. Oder ob das überhaupt nötig ist, da die Verzichtserklärung eventuell nur im Falle einer Portierung wirksam wird?
Ich habe keinen Bock meine alte Nummer zu verlieren. Und da mir das alles jetzt zu blöd ist, und ich früher oder später sowieso wieder zu Vodafone zurückgegangen wär, wollt ichs nun so regeln, dass ichs einfach beides behalte, sowohl mein Vodafone-CallYa als auch meinen neuen o2-Tarif.


Google spuckt mir dazu nix aus.
 
Zuletzt bearbeitet:
nimm ein telefon zur hand
ruf bei vodafone an

und schäm dich solch unsinnige fragen zu stellen...
 
es gibt dafür kein Standard-Formular oder so. Der Anruf beim Kundenservice ist hier wirklich der beste Weg. Wahrscheinlich wirst du es denen aber trotzdem nochmal schriftlich geben müssen.
 
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