Post verschlampt Paket - Käufer will Geld zurück, darf er?

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Also ich kenne den Ärger mit der Post auch.
Auch von mir ist mal ein Paket "verschwunden". Nachforschung hat nichts gebracht. Angeblich "interner Fehler".
Erstattet wurden nur 35,- Euro (pauschale), obwohl die Ware 140,- Euro Wert war. Hatte aber kein Beleg.

Meine Konsequenz: Ich versende nur noch mit Hermes. Bis jetzt noch keine Probleme.
 
Suche soeben die Logik dahinter mit dem "Beleg". Wie koennte denn so ein Beleg aussehen fuer den Wert eines Inhaltes eines Paketes, welches man verschlossen abgab. Das ist doch schlicht unmoeglich, oder ueberseh ich da was
 
Also an eurer Stelle würde ich das evtl. im Skype,... regeln.
Das bringt doch nichts in einem Forum... telefonieren und zusammen eine Lösung finden.
 
Ist doch aber auch interessant fuer andere. Wenn hier oben sinngemaess steht, dass angeblich der Verkaeufer verpflichtet ist, die Rechte am Ersatz gegenueber der Post an den Kaeufer zu uebertragen wenn dieser schon gezahlt hat, dann muesste das doch auch bedeuten

dass der Verkaeufer verpflichtet ist, dem Kaeufer das Recht auf einen Nachforschungsauftrag fuer die Post, zu uebergeben. Das kann er doch schriftlich machen, vermute ich mal. Dann kann der Kaeufer gegenueber der Post mit dem Recht auf Nachforschungsantrag und Ersatz auftreten

Schick den Kaeufern doch einfach diese Bescheinigung. Dass du das Ersatzrecht abgibst an sie. Schon haben die vermutlich das Recht, gegenueber der Post Auskunft zu verlangen und den Ersatz.

(Alle Angaben und Behauptungen ohne Gewaehr)
 
So bin auch mal wieder kurz da.

@ Snikkers: Heute Nachmittag hast gesagt, du hast die Anträge schon gestellt. Nun schreibst du wieder, du wirst sie stellen?

Was im HWL in der einen PM stand, zitiere ich hier besser nicht, weil das war unterste Schublade. Ich sag nur CPU
 
ich stimme snikkers zu wir sollten uns zusammenschließen aber wenn ich am ende auch nur so 50€ zurückerstattet bekomme reiße ich jeden tag dem postboten den arsch auf das kann er glauben!
 
@dayteker: was kann der postbote dafür, dass ihr nur 50euro zurückerstattet bekommen habt (wenns denn soweit kommt) ?
 
Um wie viel Geld (Größenordnung) geht es eigetnlich?!

lg
 
Größenordnung?
Auf Seite 2 war die Hardware aufgelistet, irgendwo...
Kannst es dir denke ich mal denken.

Ich sagt, dass ich die Nachforschungsanträge stelle, nicht dass ich sie stellen werde.
Denn ich habe sie schon heute vor/nachmittag gestellt.

Dayteker:

Sehr gut! Denn dafür bin ich auch, was sagen die andern beiden?

Ciao,
 
Notebug schrieb:
Ist doch aber auch interessant fuer andere. Wenn hier oben sinngemaess steht ...

Steht's aber nicht. Der Verkäufer muss gar nichts, er kann morgen an den See fahren.
 
Aber ich werde was tun ;)
Ich werde der Post druck machen, und dazu brauche ich die hilfe der Käufer!
Nur wie machen wir das?

Hat hier jemand eine Idee?

Ciao,
 
Es hilft uns nichts, wenn alle einen Antrag stellen. Größenordnung bewegt sich so um 800€ oder?
 
mein paket hatt alleine schon einen warenwert von um die 500€ deswegen bin ich ja so sauer!
dann noch die anderen pakete die gx2 kostet doch noch knapp 400€ also bin ich echt nicht erfreut wenn dann am ende jeder nur so 50€ bekommen sollte!
hoffe aber das es nicht so enden würde!
aber beweisen was in dem paket war kann man doch wahrscheinlich den ich habe noch alle pn von snikkers und mir und da steht ja drin was das alles war!
 
Es hilft uns nichts, wenn alle einen Antrag stellen. Größenordnung bewegt sich so um 800€ oder?

Das ist Richtig.
Nur einen Antrag darf gestellt werden.


@Snikkers
Das ist Richtig.
Nur einen Antrag darf gestellt werden.

Wie hast du den Antrag gestellt? (Telefon , Online oder am Schalter)
 
Per Formular bei DHL.de!
Und dann als Emal versendet!
 
Man kann bei der Post das Paket "Transport versichern" und/oder als "Wertsendung" aufgeben. Da fällt die Beweislage wesentlich unkomplizierter aus und die Erstattungskosten richten sich nach Pauschalen. Da bekommt man dann auch den angebenen Wert erstattet.
Bei einem normalen Paket kann man für die volle Erstattung (max bis 500,- EUR) des tatsächlichen Wertes nur auf Kulanz der Post hoffen. Oder man hat gerichtsfeste Beweise für dessen tatsächlichen Inhalt/Wert.
Emailverkehr oder Fax sind da keine gute Beweisgrundlage.

Notebug schrieb:
Suche soeben die Logik dahinter mit dem "Beleg". Wie koennte denn so ein Beleg aussehen fuer den Wert eines Inhaltes eines Paketes, welches man verschlossen abgab. Das ist doch schlicht unmoeglich, oder ueberseh ich da was
Das ist im Prinzip unerheblich, du hast dies und deren Bedingungen mit Deiner Unterschrift bestätigt und die höheren Transportkosten/Versicherung bezahlt. Das ist das Risiko der Post und deren Versicherung. ;)

PS: Du als Absender hast ja nach Abgabe oder als Empfänger vor Übergabe von der Post keine Gewalt und Einfluß (mehr) über das Paket, dessen Transportwege, Sicherheit oder gar auf dessen Verschwinden. Aber die Post.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nach langer Diskussion hier mal Fakten:

War gerade bei der Post. Nach genaueren Informationen, möchte ich mal jetzt ein paar Klarheiten schaffen.


1. Nur der Absender kann den Nachforschungsantrag stellen, da nur ER die Angaben zum Inhalt des Paketes machen kann.

2. @4ng3ldust und @Dayteker wir können ab Dienstag unter der RufNr.: 01805 / 345 22 55 den Status erfragen (vorher leider nicht)

3. Die Nachforschung dauert zwischen 2 bis 4 Wochen (je nach Aufwand). Was in diesem Fall deutlich der Fall ist. Den Snikkers hat das Paket bei einem Subunternehmen abgegeben, der im Auftrag der Post arbeitet.

4. Alle Pakete sind bis 500€ versichert, bei einem positiven Ergebnis bekommen wir auch unser Geld wieder. Das Geld wird dann nur wieder an Snikkers überwiesen.

5. Jetzt kommen eher schlechte Nachrichten:

Alle Pakete werden bei der Deutsche Post gewogen. Daher sind die Angaben auf unseren Paketscheinen 100% falsch oder im schlimmsten Falle gefälscht.

Denn ich habe heute selber mit eigenen Augen gesehen, wie das Gewicht berechnet wird. Und zwar werden die Pakete von einer Digitalwagen gewogen und der PC rundet nach der zweiten Kommazahl entweder auf oder ab.

zb. 1,16  1,20 Aufgerundet
1,14  1.10 Abgerundet



Das sind die Fakten.
 
Jo.
Bei Dayteker und 4ng3ldust habe ich nicht meine Kontodaten, sondern die von eben Dayteker und 4ng3ldust genommen.
Bei dir joetheboss, habe ich meine genommen, da du mir ja keine "Erlaubnis" gegeben hast, obwohl ich mehrmals gefragt habe, habe ich meine Daten angegeben, was ich jederzeit in einem Schreiben ändern kann, wenn du mir denn das OK geben würdest!

Ciao,

Vorallem: Ich habe einen deutlichen Unterschied in den Gewichten gespürt, aber alle 3 Pakete, wogen ja angeblich 1,1Kilo!

Ciao,
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei dir joetheboss, habe ich meine genommen, da du mir ja keine "Erlaubnis" gegeben hast, obwohl ich mehrmals gefragt habe, habe ich meine Daten angegeben, was ich jederzeit in einem Schreiben ändern kann, wenn du mir denn das OK geben würdest

Okay ...kannst es angeben
 
Alles klar! Email ist raus!
 
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