Post verschlampt Paket - Käufer will Geld zurück, darf er?

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Snikkers

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Hallo Leute,

habe letzte Woche 3 Pakete per DHL verschickt, alle 3 Pakete sind weg :(
Habe allen 3 Käufern bzw. Tauschpartnern einen Scan vom Postbeleg zugeschickt, und die Pakete sind immer noch nicht da. Wurden am Freitag verschickt.
Die Post meinte, ich solle einen Nachforschungsauftrag stellen - das habe ich getan, aber ein Käufer will sein Geld zurück.
Aber da ich die Hardware aus finanziellen Gründen verkauft habe, musste OP bezahlen, habe ich das Geld nicht mehr, und auch nicht die möglichkeit, es ihm wiederzugeben.

Existiert nicht ein Kaufvertrag, wenn ein Käufer, einen Artikel ersteigert (Forum) mir dann das Geld überweist und ich verschicke?

Ciao,
 
AW: Post verschlammt Paket - Käufer will Geld zurück, darf er?

Bei Geschäfen von privat zu privat musst du lediglich nachweisen, dass du den Artikel ordnungsgemäß verschickt hast, was ja in deinem Falle kein Problem ist. Dann braucht dich das ganze an sich nicht mehr zu interessieren.
Kurz: Ab dem nachweisbaren Zeitpunkt der Abgabe des Pakets bis du aus dem Schneider.
 
AW: Post verschlammt Paket - Käufer will Geld zurück, darf er?

WOW!
Vielen Dank!
Dann bin jetzt aber beruhigt!

VIELEN VIELEN DANK!
 
Aber an deiner Stelle würde ich dann nicht in verschiedenen Foren (FB und HWL) auf Hardware bieten und hier schreiben ich habe keine finanziellen Mittel.

PS: Eines von den 3 Paketen war Meines
 
Ich versteh das nicht ganz. Man kann doch online nachvollziehen, was mit den Paketen geschieht. Wie soll da etwas verschlampt werden?
 
Der Status hat sich seit der Einlieferung vergangenen Freitag nicht geändert. Hab selbst 2 mal bei DHL angerufen, die können mir als Empfänger nicht weiterhelfen.
 
Ah, da meldet sich ein Käufer zu wort ;)
Das mit der Hardware habe ich dir ja schon in HWL erklärt - hat berufliche Gründe ;)

Naja, also ist es dann wohl die Post schuld - ich werde bei allen 3 einen Nachvorschungsantrag stellen, und fertig.
Entweder sie finden es, oder die Käufer bekommen ihr Geld zurück (von der Post).

Ciao,
 
Naja das mit dem Geld zurück, kommt halt dann drauf an ob du beweisen kannst was in den Paketen war! Ich habe keine Ahnung ob sich die Post da vielleicht quer stellt, oder wie teuer die Wahre da drinne war (sind glaube ich aber sowieso nur bis 500 Eus versichert) aber das könnte noch ein Problem werden.

Ich hatte mal ein ähnliches Problem, allerdings war ich Empfänger, was beim lesen des Textes zu beachten ist!

In deinem "Fall" geht es um den sogenannten Versendungskauf. Maßgebend sind die §§ 433, 447, 269 und 285 BGB.
Die Gefahr des Verlustes geht bereits mit Versendung der Kaufsache auf dich über, du musst unabhängig davon den Kaufpreis zahlen. Du hast aber einen Anspruch gegen deinen Verkäufer auf Abtretung der Ersatzansprüche, die dieser gegen die DHL (oder deren Transportversicherung) hat. Die DHL muss bei einem nachgewiesenen Schaden gemäß § 18 PostG und entsprechende PostDLeistgsVO zahlen.
Das Problem kann die Beweislast sein, denn du musst den Schaden für dich beweisen (Rechnung Kauf etc.). Gut wäre se, wenn du nicht auf einen Versendungskauf bestanden hast ggü deinem Verkäufer oder das Geld noch nicht bezahlt hättest.

Hoffe das hilft dir nochmal weiter ;)
 
Könntest du das Zitat mal übersetzen?
Also auf den Absender übersetzen?^^

Ciao,
 
Ich kanns versuchen:

Es geht um den sogenannten Versendungskauf. Maßgebend sind die §§ 433, 447, 269 und 285 BGB.
Die Gefahr des Verlustes geht bereits mit Versendung der Kaufsache an den Käufer über, der unabhängig davon den Kaufpreis zahlen muss. Der Käufer hat aber einen Anspruch gegen den Verkäufer(dich) auf Abtretung der Ersatzansprüche, die der Verkäufer(du) gegen die DHL (oder deren Transportversicherung) hast. Die DHL muss bei einem nachgewiesenen Schaden gemäß § 18 PostG und entsprechende PostDLeistgsVO zahlen.
Das Problem für den Käufer kann die Beweislast sein, denn er muss den Schaden für sich beweisen (Rechnung Kauf etc.). Gut wäre es für den Käufer, wenn er nicht auf einen Versendungskauf ggü dem Verkäufer(dir) bestanden hätte oder das Geld noch nicht bezahlt hätte.

So ungefair sollte das passen. Knapp gesagt haben die Käufer die Pech-Karte gezogen, so lange du beweisen kannst, dass du die Pakete abgesendet hast. Bedenke aber bitte weiterhin das ich kein Jurist bin ;)
 
Beim Kaufvertrag kommt es darauf an, was konkret vereinbart worden ist. Wenn nichts vereinbart worden ist, gilt das Gesetz. Siehe zum Beispiel im folgenden Link die Erläuterungen zum Erfüllungsort:

http://www.teialehrbuch.de/Kostenlose-Kurse/Basiswissen-fuer-Selbststaendige/17699-Kaufvertrag.html

In der Regel ist es so, dass der Käufer in Bezug auf die Zahlung eine Bringschuld hat. Er hat dafür zu sorgen, dass das Geld beim Verkäufer ankommt. Was die Lieferung angeht, so hat der Käufer normalerweise eine Holschuld, das heißt, er muss sich die Ware beim Verkäufer abholen (bzw. die Versandkosten tragen). Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass auch alle Transportrisiken beim Käufer liegen.

Wenn vereinbart worden ist, dass der Verkäufer die Ware versenden soll, dann hat er mit dem Versand seine Schuldigkeit getan. Schließlich hat sich der Käufer nicht die Mühe gemacht, die Ware selbst abzuholen. Vielmehr hat er damit ein Transportunternehmen beauftragt (bzw. durch den Verkäufer beauftragen lassen). Sein Problem.

Da der Verkäufer die Ware vereinbarungsgemäß ausgeliefert hat, hat er seine Lieferpflichten erfüllt. Damit hat er Anspruch auf die Zahlung, unabhängig davon, was während des Transports mit der Ware geschehen ist. Das ist ein Problem, mit dem sich der Käufer herumschlagen muss - etwa gegenüber DHL.
 
So,
vielen Dank!
Das reicht mit an Infos!
Ihr seid echt TOP Leute!

Ciao,
 
Das ist ein Problem, mit dem sich der Käufer herumschlagen muss - etwa gegenüber DHL.
Da hat der Käufer aber sehr schlechte Karten, da er ja keinen Beleg oder etwas in der Hand hat, das die Ware auch bei DHL versendet wurde. Da auch der Verkäufer der Auftraggeber ist, wird dieser bei Verlusten der Ansprechpartner bei z.B. DHL, nur dieser kann einen Nachforschungsantrag stellen.
 
Ich denke, das gehört zu einem guten Geschäftsgebaren, dass der Verkäufer z. B. einen Nachsendeantrag stellt und bei DHL & Konsorten nachfragt. Er könnte auch die Auftragsdaten an den Käufer weitergeben.

Entscheidend ist, dass der Verkäufer nicht für das Transportrisiko haftet. Sobald er die Ware ausgeliefert hat (und dies notfalls nachweisen kann), ist er seinen Leistungspflichten nachgekommen und darf die Hand aufhalten.

Siehe z. B. auch http://de.wikipedia.org/wiki/Frei_Haus
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Sache an sich wird aber immer dubioser:

Meine 3870X2 ( im HWL erstanden), eingeliefert am 09.05 um 7.10

Paket: 1,1kg

bay-z ( HWL) 9800GX2, eingeliefert am 09.05 um 7:09

Paket: 1,1 kg

Dayteker (FB) 8800GTX, Ram, C2Q, eingeliefert am 09.05 um 7:11

Paket: 1,1 kg


Die Pakete haben nie und nimmer das angegebene Gewicht! AUsserdem innerhalb von einer Minute hauen die den Paketschein nicht durch!
3 Pakete aufgeben in 3 Minuten?
 
eines der pakete ist auch meins ist auch nicht angekommen habe auch schon mit 4ng3ldust darüber geschrieben und beide pakette hatten das selbe gewicht also ich finde das echt merkwürdig!?!

he 4ng3ldust sag mir mal den postcode ich vergleiche den dann mal mit meinem
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Doppelpost zusammengefügt, bitte Forenregeln beachten)
Die Pakete haben nie und nimmer das angegebene Gewicht! AUsserdem innerhalb von einer Minute hauen die den Paketschein nicht durch!
3 Pakete aufgeben in 3 Minuten?
Genau sehe ich es auch

Also ich hätte 9800GX2 bekommen müßen

Das ist ja der Hammer
 
so ich würde vorschlagen das snikkers uns eine erklärung liefert den ansonsten sehe ich mich gezwungen nach ****** zu fahren da das eh nur 102 km von meinem haus entfernt ist!
wenn er dann nicht da sein sollte werde ich wohl dort zelten!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Wohnort entfernt)
Hmm, aber was kann snikkers dafür, dass die Post das eben so in ihrem System hat?! Er hat die Pakete halt hinternander aufgegeben. Was die Post dann da für eine Zeit draus macht, da hat er doch keinen Einfluss drauf und ob überhaupt korrekt das Gewicht bestimmt wurde weiß man ja auch nicht. Oder soll er das alles (Quitungen, online Eintragungen) gefälscht haben?! Ich meine, er kann doch scheinbar nachweisen, dass er die Packete abgeschickt hat oder habe ich jetzt falsch verstanden?!

lg
 
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