Post verschlampt Paket - Käufer will Geld zurück, darf er?

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Der meint das er uns das Geld nicht erstatten kann ,weil er kein Geld hat, ist aber nach wie vor fleißig am bieten

Aja hat heute selloutkingz hier ein 8800GTX verkauft
 
meiner Erfahrung nach ist 1,1kg son Standardeintrag der gemacht wird wenn das Paket deutlich unter den max 10kg liegt die es haben darf. Da machen die sich einfach nicht die Mühe es extra zu wiegen wenns es klar ist das es keine 10kg hat.
Und alles in einer Minute... warum nicht.
Es werden alle Strichcodes vom Schalter Menschen aufgeklebt und nacheinander eingescannt... ab dem Moment sind die im System. Das dauert keine 30sek.
Und wo is überhaupt das Problem? Wenn die Sachen wirklich bei der Post verschütt gegangen sind kommt deren Versicherung dafür auf und ihr bekommt euer Geld zurück.
 
Keine Selbstjustiz@ Dayteker.

Ich selbst hatte das Problem letztens. Hatte bei einem Händler etwas bestellt. Dieser sagt nur, die Ware wäre raus, gibt aber keine Trackingnr mit. Nachdem das Paket nach einer Woche noch nicht da war roch es auch nach Betrug.
Letzen Endes war es aber ein Fehler der Post und das Paket ist einmal durch ganz Deutschland gereist. Es kann durchaus sein, auch bei 3 Paketen, wenn sie mit dem selben Wagen/ der selbe Person etc falsch verladen worden sind.
 
Finde ich auch! Ich kann euren Ärger ja auch verstehen, aber rechtlich ist die Lage halt nun mal so, wie die Lage ist und die spricht nunmal gegen euch. Das ist halt ärgerlich.
Und ob er nun noch auf andere Sachen bietet oder was auch immer muss ja nichts damit zu tun haben, ob er das Geld aus euren Verkäufen nun noch hat. Wohlmöglich sind die Sachen ja gar nicht für ihn.
Ich meine, die Packete waren doch versichert... Wo ist also das Problem? Wozu gibt es sonst diese Versicherung?

lg
 
eine 88gts 640 mit verpackung ist alleine schon 1,3 kg schwer eine gtx ist noch schwerer und es sind noch mehr sachen in dem paket also kann ich nicht glauben das alle 3 das selbe gewicht haben und dann auch noch 3 packete in 3 minuten kann ich nicht glauben daich letztens 3 packete verschickt habe und das hat 10 minuten gedauert.
und ich kann schlecht glauben das alle 3 packet verschwinden wo sind die denn hin?
 
Naja, das mit dem Gewicht scheint ja so zu sein, da es auf das genaue Gewicht nicht ankommt, sonder nur ob es mehr oder weniger als 10kg sind. Das mit den drei Minuten muss ja auch nicht so gewesen sein, denn wer weiß ob das soo genau in deren System verzeichnet ist. Das alle drei Packete auf einmal verloren gegangen sind ist in der Tat seltsam. Muss also irgendwo ganz am Anfang der "Kette" passiert sein.

lg
 
Nachforschungsaufträge bei der Post haben sowas wie Post an den Weihnachtsmann... ich bezweifle stark, dass da irgendwas dabei herauskommt :(
War der Versand denn versichert? Wenn ja, musst du nur irgendwie beweisen, dass die Bauteile drin waren, evtl. schließt ihr euch zu viert zusammen. Verkäufer und Käufer und setzt da was auf

Ich finds bissle blöd, dass man Snikkers hier was unterstellen möchte. Er hat die Quittungen, ... was die Post da an Gewicht und Uhrzeit vermerkt obliegt wahrscheinlich ihrem EDV-Programm
 
@Dayteker
Wie schon gesagt hat die Gewichtsangabe auf dem Zettel nix mit dem tatsächlichen Gewicht zu tun. Ich hab letztens auch eine Goldmünze verschickt die genau 35g gewogen hat. Mit noch ein wenig Papier und Verpackung vielleicht 400g. Auf dem Paketzettel wurde auch 2kg. angegeben. Das weist nur aus in welcher Preisklasse (die sich nach dem Gewicht richtet) das Paket liegt.

Und wenn Einlieferungsbelege vorliegen ist das auch keine Sache mehr von Snikkers. Da müsst ihr euch bei der Post beschweren.
 
@STFU-Sucker
Habe heute mit der Post telefoniert und mir wurde gesagt das NUR DER ABSENDER EINE NACHFORSCHUNGSANTRAG stellen kann(entweder telefonisch, persönlich am Schalter oder auch Online)

Da nur der Absender einen Vertrag(Paketauftrager) mit der Post abgeschlossen hat.


Ich finde es nur ärgerlich.. den Snikkers hat gesagt er wäre bereit das Geld zu erstatten nur hat er momentan nichts. Was ja auch nicht schlimmm ist.

Wiederum ist er fleißig am verkaufen und kaufen...Hallo verarschen kann ich mir selbst
 
Ich zitiere mich mal selber:

noway schrieb:
Und ob er nun noch auf andere Sachen bietet oder was auch immer muss ja nichts damit zu tun haben, ob er das Geld aus euren Verkäufen nun noch hat. Wohlmöglich sind die Sachen ja gar nicht für ihn.
 
mir ist egal ob das genaue gewischt wichtig ist den soviel ich weiß wird immer bei der post aufgerundet nicht abgerundet da sie so ja auch mehr geld machen und mein paket war ca. 1,5-1,7 kg schwer das heißt das die aufrunden müssen die pakete werden ja auch gewogen!
 
Also gerichtlich hat der Verkäufer nach Abgabe der Ware an das Transportunternehmen seine Pflicht erfüllt, wenn er dort auch mit Belegen nachweisen kann, dass er sie am Postschalter aufgegeben hat.
Er braucht auch keinen Nachforschungsantrag mehr stellen, wenn er das Geld erhalten hat - was ja in seinem Interesse lag. Ich find das schon etwas komisch, dass man nur als Absender einen Nachforschungsantrag stellen kann - gerade der Verkäufer hat ja kein Interesse daran.

Ihr, die Käufer, müsst euch an die Post wenden - oder warten. Snikkers hat damit nichts mehr zu tun.
 
natürlich hatt der noch was damit zutun denn nur er kann denn nachforscungsantrag stellen wenn ich es machen könnte hätte ich es ja auch schon am mittwoch gemacht also hatt der was damit zu tun ob er will oder nicht er hatt ja von uns auch die ware/geld erhalten!
 
natürlich hatt der noch was damit zutun denn nur er kann denn nachforscungsantrag stellen wenn ich es machen könnte hätte ich es ja auch schon am mittwoch gemacht also hatt der was damit zu tun ob er will oder nicht er hatt ja von uns auch die ware/geld erhalten


So sehe ich das auch
 
Nur rechtlich gesehen hat er halt nichts mehr damit zu tun. Ob die Post jetzt rundet oder nicht spielt doch gar keine Rollem es geht beim Gewicht ja nur um die Größenordnung und da dürfte es recht egal sein, ob nun 1,1 oder 1,7kg.
Aber was solls ist nicht mein Bier! Das man allerdings als Käufer so gut wie nichts bei der Post erreichen kann ist allerdings schon mehr als seltsam. Wozu gibt es denn dann überhaut die Versicherung. Bei der Rechtslage kann man sich die imho dann auch schenken.

lg
 
Kann aber von Vorteil sein, das Gewicht. Hatte diese Woche auch so ein aehnliches Problem und hab mir sagen lassen, bzw es steht sinngemaess hinten auf den Einlieferungsbeleg von zumindest GLS, dass dann wenn man den Wert des Inhalts nicht beweisen kann, es eine Mindesthaftung gibt des Paketdienstes. Und die geht nach dem Gewicht.

Man sollte also offenbar mit dem Verkaeufer vereinbaren, noch ein paar Backsteine oder Eisen ins Paket zu legen bis zum Maximalgewicht, das zu dem Paketversendepreis passt. Kommt das Paket weg bei der Post, ist der Pflichtersatz wie gesagt offenbar um so hoeher, je schwerer das Paket war.

"Bis zu einem Betrag von 8,33 Sonderziehungesrechten des internationalen Waehrungsfonts je KG des Rohgewichtes des Paketes" 429, 431 HGB

Was diese Zeitstempel da betrifft, die sind offenbar bei allen Diensten immer etwas daneben. Das ist die erste Scannung da bei der Einsendung. Kann doch dann stimmen mit dem Zeitrahmen. Immerhin scannt die Post da offenbar direkt an der Theke. Bei GLS ist die erste Scannung offenbar erst im lokal zustaendigen Sammel-Depot und nicht im Pakteshop und auch nicht beim Verlassen des Shops mit dem Fahrer der die Pakete zum naechsten Depot faehrt. Und das kann in einer anderen Stadt sein.



(Alle Angaben ohne Gewaehr)
 
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Dayteker schrieb:
natürlich hatt der noch was damit zutun denn nur er kann denn nachforscungsantrag stellen wenn ich es machen könnte hätte ich es ja auch schon am mittwoch gemacht also hatt der was damit zu tun ob er will oder nicht er hatt ja von uns auch die ware/geld erhalten!

Ich wollt damit auch nur sagen, dass du dir keine Hoffnung mehr machen solltest. Ich schlage mich ja auch grad mit einem Vermieter und da schenkt sich auch keiner was. Glaub mal nicht, nur weil du so ein netter Kerl bist, dass alle anderen auch so sind. Sorry, aber du wirst dich mit der Post auseinander setzen müssen.
 
Also,

dazu möchte ich auch mal etwas sagen.
Wieso alle 3 pakete 1,1 Kilo wiegen?
ICH HABE KEINE AHNUNG! Was kann ich dafür wenn es da steht?
Außerdem, ich habe die doch versendet?
Wieso werde ich schuldig gemacht?
Alle käufer haben den Schein.
Und wie gesagt, die GTX ging an Selloutkings - auch aus finanziellen Gründen.
Was habe ich falsch gemacht, wenn ich fragen darf?
Warum werde ich beschuldigt?
Weil die Post einen Fehler gemacht hat?!

Das verstehe ich nicht!

Ich habe einen Vorschlag!!
Wieso stellt ihr euch alle gegen mich?
Wir sollten uns alle 4 Verbünden, und der Post mal in den Arsch treten!
Das könnte weit aus mehr bringen, als uns hier zu bekämpfen!

Was sagt ihr dazu?

Und ich denke, wenn wir uns verbünden dürfte das ganze etwas schneller gehen ;)


Ups! Sorry - Doppelpost!

Nochmal zu meiner Rechtslage:

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?p=840020#840020

Daytaker: Lösch meinen Wohnort bitte!


NOCH ETWAS: DIE NACHFORSCHUNGSANTRÄGE STELLE ICH ALLE! ICH HABE EUCH ALLEN ANGEBOTEN, EURE KONTONUMMER ANZUGEBEN, FALLS DAS PAKET NICHT AUFFINDBAR IST, UND DIE POST DAS GELD ZURÜCKÜBERWEIST. NUR ZUR INFORMATION!



AN ALLE: Es waren versicherte PAKETE!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Doppelpost zusammengefügt)
Was bedeutet eigentlich "versichertes Paket". Man bekommt einen ganz konkreten Geldbetrag wenn das Paket nicht mehr zu finden ist? Egal was drin war?
 
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