private emails bei kündigung mitnehmen?

h00bi

Fleet Admiral
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Hallo zusammen,

ich weiß dass ich hier keine verbindliche Rechtsberatung bekomme, aber ich frage trotzdem mal:
Privatnutzung der IT ist bei uns laut Arbeitsvertrag verboten, wurde aber stillschweigend geduldet. Vor etwa 1 Jahr wurde es nochmals schriftlich verboten, jeder MA hat das auch unterschrieben.

Nun wurden bei uns einige Mitarbeiter ordentlich gekündigt. Diese bestehen nun darauf ihre privaten emails aus dem DIENSTLICHEN Postfach mitnehmen zu dürfen.

Man liest immer sehr viel über private emails am arbeitsplatz (z.b. über Webmaildienste), oftmals wird aber nicht erwähnt wie sich das verhält wenn die Firmenadresse dazu verwendet wird.

Eine Kontrolle ob die mails privat oder dienstlich sind ist selbstverständlich ausgeschlossen. Da Geschäftsdaten natürlich keinesfalls mitgenommen werden dürfen ist das ein brisantes Thema.

In meinen Augen sind emails im dienstlichen email account automatisch Geschäftsdaten, was über den webmailer läuft ist privat, oder sehe ich das falsch?
 
Wenn die private Nutzung per Vertrag verboten ist, ist sie verboten. Aus einer stillschweigende Duldung folgen imho keine weiteren Rechte. Meiner Meinung nach ist es schon ziemlich dreist, auf die Mitnahme (verbotener) privater Mails aus dem dienstlichen Postfach zu bestehen. :rolleyes:
Vor allem, mit welcher Begründung sollen per Webmail keine dienstlichen Mails verschickt/empfangen worden sein?
 
Der Arbeitgeber hat niemals ein Recht an privatem. Seien es EMails oder die Brieftasche des Mitarbeiters die zufälligerweise auf dem Schreibtisch liegt. Das wäre ja noch schöner.

Er kann natürlich gegen die unrechtmäßige Nutzung des Mailaccounts vorgehen. Damit erwirbt er aber nicht das recht die privaten Mails zu nutzen. Genauso wenig kann aber der Mitarbeiter auf die Herausgabe pochen. Lediglich auf die Vernichtung.

Viele AG verbieten natürlich offiziell die private Nutzung der IT Infrastruktur, um Haftungsansprüchen Dritter entgegen zu wirken. Dennoch dulden sie es sehr oft solange es nicht überhand nimmt.

@GM
Also wenn jemand relevante Business Mails über Google Mail raushaut dann kann er seine Kündigung gleich hinterher schicken;-)
 
h00bi schrieb:
Nun wurden bei uns einige Mitarbeiter ordentlich gekündigt. Diese bestehen nun darauf ihre privaten emails aus dem DIENSTLICHEN Postfach mitnehmen zu dürfen.
Wer so blöd ist trotz Verbot die dienstliche Mailadresse privat zu nutzen und nun auch zu dämlich ist, diese an seine Private Mailadresse weiterzuleiten oder auszudrucken, hat bei mir wenig Mitleid bezüglich einer Kündigung.

Green Mamba schrieb:
Wenn die private Nutzung per Vertrag verboten ist, ist sie verboten. Aus einer stillschweigende Duldung folgen imho keine weiteren Rechte. Meiner Meinung nach ist es schon ziemlich dreist, auf die Mitnahme (verbotener) privater Mails aus dem dienstlichen Postfach zu bestehen. :rolleyes:
Wer da noch fragt ist wirklich selten dämlich. :D
 
alleine die offensichtlich verbotene Nutzung des dienstlichen email accounts für private Kommunikation wäre ein Kündigungsgrund...
 
geigenspieler schrieb:
alleine die offensichtlich verbotene Nutzung des dienstlichen email accounts für private Kommunikation wäre ein Kündigungsgrund...

Sofern die private Kommunikation nicht die Hauptbeschäftigung am Arbeitsplatz war muss vorher zumindest abgemahnt worden sein.

Das dürfte aber bereits gekündigten Mitarbeitern herzlich egal sein....
 
gaunt schrieb:
Er kann natürlich gegen die unrechtmäßige Nutzung des Mailaccounts vorgehen. Damit erwirbt er aber nicht das recht die privaten Mails zu nutzen. Genauso wenig kann aber der Mitarbeiter auf die Herausgabe pochen. Lediglich auf die Vernichtung.

Der Arbeitgeber will die privaten mails garnicht nutzen.

Auf die Löschung/Vernichtung zu beharren bringt leider auch nichts, irgendjemand muss ja prüfen was davon privat ist und was nicht, sonst könnte der Mitarbeiter ja auch dienstliche Sachen löschen.

Anyway, das ganze geht wohl vor Gericht da es gestern keine Einigung gab.
 
Ouh wie schlimm das einer sich mal während der Arbeit privat unterhält! Als wenn man für jemanden anderen Arbeit auf einmal alle Menschenrechte verliert!

Und bzgl Privater Mails der Arbeitgeber darf sie nicht mal anschauen
 
Falsch, wenn der AG private Mail-Nutzung verbietet, darf er tatsächlich den gesamten Mailverkehr potentiell mitlesen. Wie sonst soll er die Einhaltung der Regel überprüfen?
Ist es hingegen erlaubt, dann darf er nicht mitlesen.
 
fabig schrieb:
Wer so blöd ist trotz Verbot die dienstliche Mailadresse privat zu nutzen und nun auch zu dämlich ist, diese an seine Private Mailadresse weiterzuleiten oder auszudrucken, hat bei mir wenig Mitleid bezüglich einer Kündigung.


Wer da noch fragt ist wirklich selten dämlich. :D

Wo steht denn was, daß die MA wegen der Nutzung gekündigt wurden? Mit dämlich und blöd kennst Du Dich aus?

@geigenspieler
@Instinkt

Der TS hat aber nirgends geschrieben, daß der Grund für die ordentliche Kündigung, die private Nutzung des Mailaccounts gewesen ist.

@h00bi

In dem Moment, in dem die MA die Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag über die Erklärung/das Verbot der privaten Nutzung des Mailaccounts unterschrieben haben, gibt es keine "private" Eigenschaft der e-Mails. Sie bleiben geschäftlich und somit "Eigentum" und im Verfügungsbereich des AGs. Hier Ansprüche geltend zu machen, wird regelmäßig abgewiesen.


Smockil schrieb:
Ouh wie schlimm das einer sich mal während der Arbeit privat unterhält! Als wenn man für jemanden anderen Arbeit auf einmal alle Menschenrechte verliert!

Und bzgl Privater Mails der Arbeitgeber darf sie nicht mal anschauen

Die Mails erlangen durch die Vereinbarung aber keinen "Privat"-Status.
 
Zuletzt bearbeitet:
fabig schrieb:
... zu dämlich ist, diese an seine Private Mailadresse weiterzuleiten oder auszudrucken, ...

Sehe ich auch so. Eine ordentliche Kündigung beinhaltet eine Kündigungsfrist. Zeit genug alle privaten Daten per Mail, Ausdruck, USB etc. zu sichern und dann zu löschen.

Dann braucht man danach auch nicht zum Chef rennen und die Herausgabe vordern :freak:
 
UNI (T) CORE schrieb:
...Eine ordentliche Kündigung beinhaltet eine Kündigungsfrist. Zeit genug alle privaten Daten per Mail, Ausdruck, USB etc. zu sichern und dann zu löschen....

Nicht unbedingt. Der AG kann ab der Kündigung sofort alle Accounts und Zugänge sperren und dem Arbeitnehmer des Hauses verweisen. Die Kündigungsfrist bezieht sich auf Fortzahlung des Gehaltes, nicht auf Anwesenheit in der Firma.
 
auch eine ordentliche Kündigung kann zu sofortigem Hausverbot und Sperrung aller Zugänge führen.

Was hier missverstanden wurde, war, das die privaten Emails zur Kündigung führten.
 
lnstinkt schrieb:
Sofern die private Kommunikation nicht die Hauptbeschäftigung am Arbeitsplatz war muss vorher zumindest abgemahnt worden sein.

Das dürfte aber bereits gekündigten Mitarbeitern herzlich egal sein....

heiner.hemken schrieb:
@Instinkt

Der TS hat aber nirgends geschrieben, daß der Grund für die ordentliche Kündigung, die private Nutzung des Mailaccounts gewesen ist.

Habe ich auch nie behauptet. Vielmehr ergänzte ich die für den Fall irrelevante Bemerkung, dass die private Kommunikation trotz rein dienstlicher Nutzungsbeschränkung ein (außerordentlicher) Kündigungsgrund sein könnte.
 
@Green Mama
Ich bin mir nicht 100% sicher. Aber soweit mir bekannt ist darf der AG, sobald die private Natur eine Nachricht erkennbar ist, nicht weiter lesen. Das kann in der Regel schon über den Betreff erfolgen. Es geht den AG erst mal nichts an "wie" privat die Mail ist. Eine Verabredung mit Kollegen zum Bierchen nach der Arbeit ist ja auch schon privat. Richtig privat wird es, wenn ich mit einem Headhunter kommuniziere.
Der Inhalt der Mail hat nur dann eine Relevanz wenn vor Gericht ein Vergehen verhandelt wird. Also wenn der Verdacht im Raum steht jemand habe von seinem Arbeitsplatz aus ein Verbrechen begangen (Industriespionage, Betrug bei Ebay, Schweinskram...). Dann schaut sich aber nicht der AG sondern der Staatsanwalt die Mails an.

Das ganze ist ein fieses Thema. Und bzgl. Weiterleiten von Mails. Ich leite auch nicht sofort alles weiter wenn ich mal eine private Mail bekomme normalerweise kommt man ja immer wieder drann. In vielen Jobs (vor allem dann wenn man Zugriff auf sensible Daten hat) ist es aber üblich, dass man auch bei einer ordentlichen Kündigung sofort freigestellt wird. Einfach um zu verhindert, dass ein bis dato loyaler Mitarbeiter auf dumme Gedanken kommt.

Zja, viel Spass beim Gerichtsverfahren :rolleyes:. Wäre nett wenn du das Ergebnis mal mitteile könntest.
 
Es geht hier doch gar nicht darum, ob er sie lesen, verwenden oder sonst was will - es geht hier einfach nur darum, ob man das Recht hat, diese eMails mitzunehmen oder nicht.

Egal ob man mit der Kündigung ein Hausverbot aussprechen kann oder sonstiges. Bei einer ordentlichen Kündigung wäre der AG zumindest recht blöd, wenn er eine Arbeitskraft zwar bezahlt aber nicht arbeiten lässt.
 
gaunt schrieb:
@Green Mama
Ich bin mir nicht 100% sicher. Aber soweit mir bekannt ist darf der AG, sobald die private Natur eine Nachricht erkennbar ist, nicht weiter lesen. Das kann in der Regel schon über den Betreff erfolgen. Es geht den AG erst mal nichts an "wie" privat die Mail ist. Eine Verabredung mit Kollegen zum Bierchen nach der Arbeit ist ja auch schon privat. Richtig privat wird es, wenn ich mit einem Headhunter kommuniziere.
Stimmt grundsätzlich, allerdings erhalten die Mails in diesem Beispeile durch die Vereinbarung/Untersagung der privaten Nutzung der Geschäfts-e-Mail durch den AG erst gar keinen privaten Charakter.

voodoo44 schrieb:
....
Egal ob man mit der Kündigung ein Hausverbot aussprechen kann oder sonstiges. Bei einer ordentlichen Kündigung wäre der AG zumindest recht blöd, wenn er eine Arbeitskraft zwar bezahlt aber nicht arbeiten lässt.

Da hast Du Recht.

Manche AG kann man an Blödheit nicht überbieten, die stellen ihre gekündigten MA frei, nur damit sie nicht irgendwelche Geschäftsgeheimnisse oder -vorgänge unberechtigterweise mitnehmen könnten.
 
Zuletzt bearbeitet:
heiner.hemken schrieb:
Manche AG kann man an Blödheit nicht überbieten, die stellen ihre gekündigten MA frei, nur damit sie nicht irgendwelche Geschäftsgeheimnisse oder -vorgänge unberechtigterweise mitnehmen könnten.

Richtig. Und wenn man als MA schlau ist, hat man sich diese Geheimnisse schon lange vorher besorgt :evillol:
 
voodoo44 schrieb:
... Bei einer ordentlichen Kündigung wäre der AG zumindest recht blöd, wenn er eine Arbeitskraft zwar bezahlt aber nicht arbeiten lässt.

Nein, genau umgekehrt. Ich würde jedem gekündigten Mitarbeiter direkt nach hause schicken und ihm den Zutritt zur Firma verweigern und sofort alle Zugänge und Berechtigungen nehmen. Ein Gekündigter MA ist ab dem Zeitpunkt sauer, er wird seinen Vorteil suchen und evtl Papiere und Dateien mitnehmen.

Natürlich muss man freundlich und nett sein und den gekündigten MA nicht per virtuellen Fußtritt vor die Tür setzen und man kann das der Person gegenüber auch begründen, aber der Zugang zu Firmendaten und dem Gelände sollte ab sofort tabu sein.

Und welcher gekündigte MA arbeitet noch weiter? würdest du das tun? Brav an deinen Platz zurückkehren und bis zum letzten Tag deinen Aufgaben gewissenhaft nachkommen?
 
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