News Privatkopie: Abgabe für USB-Sticks und Speicherkarten festgelegt

Silverangel schrieb:
@Xes: Glückwunsch. Du zahlst bereits bei Druckern, sowie auch Schulen zahlen ;)
Und es ist eben keine Selbstverständlichkeit. Das ist der grobe Denkfehler.
Tatsächlich? Dann ist die Situation ja noch schlimmer als gedacht.
Der Fehler liegt mmn. aber nicht bei mir sondern allgemein, dass derart absurde Abgaben überhaupt zulässig sind.
duskstalker schrieb:
Stellt euch das so vor, dass auf jede Verpackung eine Gebühr für unsachgemäße Entsorgung erhoben wird. Die Tüte Gummibärchen wird um 10cent teurer, aber mit dem eingenommen Geld werden Tonnen an Müll aus Flüssen und Meeren entfernt. Das funktioniert aber nur, wenn alle mitmachen, weil sonst nicht genügend zusammenkommt.

Und genau so ist es mit dieser Abgabe, nur dass da noch ein paar Halsabschneider dazwischen sitzen. Das System an sich ist aber nicht so verkehrt, man müsste nur mal den Müll rausbringen.
Was ist das denn für ein absurder Vergleich?
Eine Gebühr auf Plastikverpackungen um die Umwelt zu retten -ok.

Woher ziehst du aber hier den Vergleich, dass Privatkopien Geld kosten müssen?
Es geht hier nicht darum Raubkopien zu kompensieren. Diese sind per Gesetz illegal und werden schon entsprechend verfolgt.
Eine Privatkopie ist nichts anderes als ein privates/persönliches Backup/Sicherung und die sollte immer kostenlos sein. Man hat die Nutzungsrechte am Produkt ja schon erworben und sichert sich nur gegen den Verlust ab.
Ein finanzieller Ausgleich für die Urheber ist an dieser Stelle daher vollkommen absurd. Die erbringen mir ja keine weitere Leistung zu der bereits bezahlten.
Oder kommt demnächst noch die Steuer auf Schutzhüllen, weil diese der Musik-CD ein potentiell längeres Leben verschafft?

Sollten die Abgaben an die Künstler allgemein zu niedrig sein, müssen sie eben direkt erhöht werden (höhere Preise Streaming oder höhere Preise beim Kauf der Werke usw.) und keine Gebühren auf Speichermedien gesetzt werden, die im Zweifelsfalle niemals ein geschütztes Werk sehen.

Das ist als würdest du zur Unterstützung der Milchbauern eine allgemeine Steuer auf Glaßbehälter erheben, weil diese zur Aufbewahrung von Milch dienen könnten. :freak:
 
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acc schrieb:
ist längst realität oder denkst du, so eine cloud funktioniert ohne festplatten für die schon ewig urheberrechtsabgaben bezahlt werden müssen? ;)
Jein. tatsächlich hatte ich das übersehen, aber etwa weiter gedacht: Zum einen ist es eine Frage des Landes. Wenn ein deutscher Cloud-Speicher nutz, Microsoft die Festplatte aber in den USA gekauft hat, dann sehen (die meisten?) deutsche(n) Urheber davon eben nichts. evtl wurde sie sogar in einem land gekauft, in dem es derartige Abgaben nicht gibt (z.B. weil dort Kein Recht auf Privatkopie besteht). Davon ab: zu recht würden die Rechteinhaber argumentieren, dass eine Festplatte im Rechenzentrum x im Schnitt intensiver genutzt wird als die von Privatperson y.
 
Xes schrieb:
Eine Privatkopie ist nichts anderes als ein privates/persönliches Backup/Sicherung und die sollte immer kostenlos sein. Man hat die Nutzungsrechte am Produkt ja schon erworben und sichert sich nur gegen den Verlust ab.
Ein finanzieller Ausgleich für die Urheber ist an dieser Stelle daher vollkommen absurd. Die erbringen mir ja keine weitere Leistung zu der bereits bezahlten.
Rechtlich vollkommen falsch.
Mit jeder Kopie gilt das Werk ebenfalls als abgeschlossen, vollendet, erfüllt etc. und somit auch die Leistung abermals bei jeder Kopie als erbracht.

Das Recht zur verfielfältigung hat(bzw. hätte wenn die Schrankenbestimmung nicht wäre) weiterhin der Urheber. Wie auch weitere Rechte bezüglich öffentlicher Vorführung usw. usf. Was du erwirbst ist das nutzungsrecht für genau dieses eine Werk/Kopie (wie auch immer man es nennen mag). Aber nicht die weiteren Rechte des Urhebers die weiterhin gelten.

Muss man nicht mögen und mittlerweile (mitunter auch wegen Streaming usw.) sollte das radikal geändert werden und von mir aus auch gerne weiterhin die Urheber entsprechend unterstützt/bezahlt werden (den Sumpf am liebsten nicht).
Dann aber mit einem fairen und vernünftigem System.

@ReactivateMe347: 147? 174? Länder oder so sind da in der gemeinschaft die dann wohl untereinander ausgleichszahlungen machen. Frag mich aber nicht wie da der Sumpf verstrickt ist. Theoretisch könnte also sogar sein dass die in den USA gekaufte Platte auch nen geringen Teil für D einbringt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Silverangel schrieb:
Rechtlich vollkommen falsch.
Mit jeder Kopie gilt das Werk ebenfalls als abgeschlossen, vollendet, erfüllt etc. und somit auch die Leistung abermals bei jeder Kopie als erbracht.
Das ist aber vollkommen absurd denn es werden schon rein technisch an ganz vielen Stellen Kopien angelegt:
Schon beim reinen abspielen von Dateien werden Kopien im Arbeitsspeicher angelegt. Oder wenn mein Betriebssystem die Festplatte defragmentiert und dazu die Datei an eine andere Stelle verschiebt (wozu kurzzeitig eine Kopie entsteht.)

Defakto kauft man sich doch einen Datenträger um ihn mehrmals nutzen zu können bzw. "unbegrenzte Kopien der Erfahrung" geniesen zu können. Bei jedem abspielen einer CD wird eine Kopie der genau gleichen Schallwellen aus dem Lautsprecher erzeugt, wie beim ersten abspielen. Hier wird keine neue Leistung des Interpreten erbracht, ebensowenig wie wenn ich eine Datei zur Sicherung auf eine externe Festplatte kopiere.
Dass ich die Teile nicht öffentlich vorführen darf ist klar, ebenso dass die Weitergabe verboten ist.

Kann ja sein, dass es Gesetze gibt. Deren Sinn hätte aber schon vor dem digitalen Zeitalter angezweifelt werden sollen, denn selbst ein Buchvertreiber erbringt keine neue Leistung, nur weil sich jemand den Text für die persönliche Nutzung abschreibt.

Aber gut ja. Die Diskussion hier führt eh zu nichts. Niemand der darüber Entscheidet wird hier mitlesen.
Einen schönen Abend noch. :)
 
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@Xes: Kann ja jeder für sich entscheiden ob er das mag oder nicht oder für richtig erachtet oder nicht. darum gehts mir ja nicht. Ich hab eigentlich versucht das vollkommen wertfrei zu erklären wie die Situation ist. ;)
Dein "schallwellen" beispiel dürfte übrigens ne weitere Schrankenbestimmung betreffen weshalb das kein Problem ist. Aber wollen wir das noch weiter vertiefen? :p
Sachlage ist halt so.
Kann man sich ja dann bei der nächsten Änderung für Einsetzen und Unterstützen dass da dann an den richtigen Schrauben gedreht wird.
 
@Xes
Vor allem kann man auch nicht alle Kopien eines Werkes, das man zuhause im persönlichen Gebrauch hat, wirklich sinnvoll parallel und gleichzeitig geniessen. Also wird man immer nur eine einzelne Kopie nutzen, während sämtliche anderen Kopien in irgendeiner Ecke vor sich hin schlummern und ungenutzt sind. Genau das unterstellen aber diese ganzen urheberrechtlichen Abgaben, nämlich dass man z.B. einen Song oder Film vervielfältigt, um die ganzen erstellten Kopien zeitgleich abzuspielen. Würde nur nichts bringen, denn der klangliche Mischmasch wäre dem Werk nicht zuträglich und künstlerisch wertvoller wird das Werk dadurch auch nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
@areiland: Kopie im Auto und Zuhause hört die Frau die CD. Bei Bildern und Texten ist es sogar noch einfacher. Und beim Film bist du z.b. auf Dienstreise und hast Kopie des Films dabei um im Hotel anzusehen. Das Original kann trotzdem zuhause genutzt werden von Family & Friends. So ganz richtig is das also auch nicht. Es ist sehr wohl möglich das auch mehrfach gleichzeitig sinnvoll zu nutzen.
 
@Silverangel
Zumindest hast Du mich richtig verstanden. Nämlich dahingehend, dass es gar nicht so einfach ist, wie es uns die Content Mafia seit jeher unterstellt, um ihre Pfründe zu sichern. Die gleichen vorgeschobenen Argumente hat die Content Mafia ja schon bei der Einführung der Schallplatte genutzt, um sich mit Hilfe des Wörtchens "Könnte" ein lestungsloses Einkommen zu sichern.

Eine von mir erstellte Kopie könnte ja von jemand aus meiner Familie ebenfalls genutzt werden. Alleine damit begründen sich dann sämtliche Abgaben auf alles, mit dem man irgendwie ein geschütztes Werk vervielfältigen könnte. Also wird abgegriffen wo es nur geht und aus meinen Gebühren werden dann "Künstler" oder "Autoren" mit Tantiemen versorgt, deren Machwerke ich niemals auch nur anfassen würde. Ich darf also den Lebensunterhalt von Leuten finanzieren, denen ich eigentlich niemals auch nur einen Cent in den Rachen werfen würde.
 
@areiland: Hab ja auch nie behauptet das es einfach wäre und nicht in beide Richtungen seine Fallstricke hätte. :)
Klar ist es in der Form längst überholt und gehört geändert.
Aber verhältnismäßig tut diese Abgabe einem kaum bis gar nicht weh (du glaubst doch nicht, dass die Artikel dann günstiger wären, bis auf Ausnahmen die wirklich nurnoch letzten Cent/euro kosten, jedoch sind das Artikel die man sowieso nicht kaufen sollte, aber aus anderen gründen.)
Dass die Künstler aber vernünftig vergütet werden sollen, bist du aber hoffentlich auch dafür ? Nur eben mit einem einfacheren und faireren System als es halt leider aktuell ist. Richtig?
Denke darauf können wir uns sicherlich einigen. :)
 
Xes schrieb:
Was ist das denn für ein absurder Vergleich?
Eine Gebühr auf Plastikverpackungen um die Umwelt zu retten -ok.

Woher ziehst du aber hier den Vergleich, dass Privatkopien Geld kosten müssen?

der vergleich ist nicht absurd. wie willst du kontrollieren, dass eine "privatkopie" nicht irgendwie füße bekommt? und was ist mit den urhebern? sollen die nicht von ihrer arbeit leben können?

die abgaben fließen theoretisch zum künstler, der durch privatkopien "geschädigt" wird, weil das recht auf vervielfältigung eigentlich beim urheber liegt, und durch privatkopien aber immer mal wieder leute an das werk kommen, die für die nutzung garnichts bezahlt haben.

beispiel: in der uni wird ein buch besprochen, das der professor über pdf zur verfügung stellt, was schon irgendwie in der dunklen grauzone ist, aber das ist alltag. damit haben schlagartig 50 leute ein werk, für das nicht bezahlt wurde. jetzt schickt das jeder nochmal an 2 leute weiter, weil man das ding bespricht, dann sinds schon 150 leute - dann kommt im nächsten jahr das selbe seminar, die leute teilen ihre hausarbeiten ink. quellen mit den ersties und ruck zuck hast du mehrere hundert leute mit einem text, den niemand bezahlt hat.

was willst du jetzt machen? den prof auf schadensersatz verklagen? alle anderen verklagen? wo nimmst du das geld für die nutzung und verfielfältigung her? oder bekommt der autor für seine arbeit einfach nichts? einer zahlt und alle habens? das wird in der praxis mit zugedrückten augen gedulded, weil alles andere einfach nur absolutes chaos auslösen würde.

und hier kommt die abgabe auf speichermedien zum tragen: jeder zahlt eine kleine abgabe und das geld wird hinterher theoretisch wieder an urheber zurückgeführt, und damit ist die privatkopie und ihre folgen abgegolten. was mit dem geld auf dem weg über die aasgeier verwertungsgesellschaften passiert, steht auf einem anderen blatt.

Xes schrieb:
Es geht hier nicht darum Raubkopien zu kompensieren. Diese sind per Gesetz illegal und werden schon entsprechend verfolgt.

wie stellst du fest, was eine privatkopie ist und was eine raubkopie ist? das verbreiten von urheberrechtlich geschütztem material über kopien ist verboten und wird bestraft, das besitzen wird in der praxis aber nicht bestraft, weil die sachlage kaum feststellbar ist.

Xes schrieb:
Eine Privatkopie ist nichts anderes als ein privates/persönliches Backup/Sicherung und die sollte immer kostenlos sein. Man hat die Nutzungsrechte am Produkt ja schon erworben und sichert sich nur gegen den Verlust ab.
Ein finanzieller Ausgleich für die Urheber ist an dieser Stelle daher vollkommen absurd. Die erbringen mir ja keine weitere Leistung zu der bereits bezahlten.

das ist nicht richtig. du erwirbst nicht das recht zur verfielfältung des werks. mit einer privatkopie wird dir aber ermöglicht das werk zu verfielfältigen, unter bestimmten voraussetzungen: "privat". aber aus urhebersicht gibt es mehr werke, als bezahlt wurden. und deren nutzung ist immer grauzone. niemand kann mir erzählen, dass er noch nie eine "privatkopie" "ausgeliehen" hat. das problem hat auch der gesetzgeber gesehen und dafür wurde vor jahrzehnten eine abgabe eingeführt - und die wird jetzt halt im digitalen zeitalter irgendwie sehr abstrakt weitergeführt. aber wie gesagt - es gibt ohne diese abgabe keine grundlage für die privatkopie - oder man müsste sämtliche nutzungen anmelden - oder man bräuchte ein komplett anderes system. das wäre sicherlich angebracht, aber das ist momentan halt nicht vorhanden.

gastronomen und organisatoren von veranstaltungen wissen, wie ungemütlich es hier mit der gema zugeht - weil hier wird kleinlichst genau geschaut, was wer wo gespielt hat, und da wird über jedes einzelne lied gerichtlich gestritten - und den prozess gewinnt in der regel die gema, weil die gema alleine ganze kanzleien unterhält, die nur für die gema vor gericht ziehen und die gema paschaul "alle" rechte innehat, es sei denn man kann das gegenteil beweisen, was in der regel umöglich ist. man kann froh sein, dass die privatkopie für privatleute so geregelt ist. jeder, der sich hier beschwert, muss auch mal der alternative ins auge sehen: und das ist genau diese praxis. glaubt mir, ihr wollt das nicht.

ich glaube nicht, dass "raubmordkopien" für die branche irgendwie großartig schädlich sind, eher im gegenteil - aber ich finde es gut, dass die privatkopie durch solche minimalbeträge, getragen von der allgemeinheit, das ganze entbürokratisiert und werke, informationen usw. usf. ohne größere hürden für so viele menschen wie möglich zugänglich sind.

das ganze könnte man auch deutlich moderner und besser lösen, dazu müsste die politik aber was hinbekommen. man könnte das system weiterspinnen, und das ganze noch weiter für die allgemeinheit öffnen, etwa legale "raubkopien". das geht aber halt nur über ein system, das die allgemeinheit im einzelnen minimal belastet und dadurch die wenigen urheber bezahlt werden. aber wir leben halt im kapitalismus, und da läuft das halt anders.

wirst du privat großartig eingeschränkt, wenn du für einen usb stick ein paar cent mehr zahlst? die täglichen preisschwankungen sind größer. und dafür haben wir mit der privatkopieregelung in deutschland eine sehr freiheitliche regelung.

man wird noch sehen, wie die andere seite der medallie aussieht, wenn artikel 13 in kraft tritt, und der ganze traffic kontrolliert und zensiert wird - "man hat ja nichts zu verbergen" fällt recht oft, aber die einschränkungen werden auch die treffen, die angeblich nichts zu verbergen haben.

Xes schrieb:
Sollten die Abgaben an die Künstler allgemein zu niedrig sein, müssen sie eben direkt erhöht werden (höhere Preise Streaming oder höhere Preise beim Kauf der Werke usw.) und keine Gebühren auf Speichermedien gesetzt werden, die im Zweifelsfalle niemals ein geschütztes Werk sehen.

Das ist als würdest du zur Unterstützung der Milchbauern eine allgemeine Steuer auf Glaßbehälter erheben, weil diese zur Aufbewahrung von Milch dienen könnten. :freak:

du fixierst dich zu sehr auf die speichermedien. die gema könnte auch brot mit einer gebühr belegen. die regelung kommt aus einer zeit, in der es noch keine digitalen medien gab. es geht nur darum, dass geld vom verbraucher zum künstler fließt, weil dem verbraucher rechte eingeräumt werden, die eigentlich ausschließlich beim künstler liegen, und der urheber dadurch potentiell finanziell geschädigt wird. so weit, so fair. ich habe kein problem damit, dass urheber von ihrer arbeit leben können.
das problematische daran ist, dass es quasi eine steuer ist, die von einem privatunternehmen erhoben wird und der geldfluss absolut nicht nachvollziehbar ist.

dieses system muss grundlegend überholt werden, darüber muss man nicht diskutieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Silverangel
Die Künstler und Autoren sollen vernünftig vergütet werden, kein Zweifel Aber doch bitte nicht darüber, dass man eine fiktive Nutzung ihrer Werke als Grundlage nimmt, das Geld mit dem Staubsauger einsammelt und dann Wundertüten verteilt. Sondern doch bitte darüber, dass alleine die tatsächliche Nutzung die Grundlage ihrer Vergütung darstellt. Das wollen natürlich die meisten nicht, denn dann müsste so mancher selbsternannte Superstar erfahren, was für einen Marktwert er tatsächlich besitzt. Und bekäme so mancher "Autor" für zusammenkopierte und mies geschriebene Artikel auch den passenden Punktabzug, dann wären wir auch so manchen Star der schreibenden Zunft los.

Aber stattdessen hat man in Sachen Urheberrechten und ihrer Verwertung ein finanzielles Perpetuum Mobile installiert. Eines, das selbst bei der 5000en Wiederholung eines mies zusammengeklöppelten Artikels, der aus 95% geklautem Textanteil besteht, noch leistungsloses Einkommen aus willkürlich erhobenen Urheberrechtsabgaben generiert.

Genauso generiert dieses Verwertungsmonstrum aus willkürlichen Abgaben leistungslose Einnahmen für Songs, die man teilweise völlig zurecht ächtet, weil ihre Texte menschenverachtend sind. Und jedesmal, wenn ich vom Toner bis zum Handy irgendwas kaufe, profitieren die Urheber solcher Machwerke völlig automatisch von diesen Anschaffungen - weil man völlig automatisch einen Teil des Preises an den Urheber selbst miesesten und verachtungswürdigsten Liedes abgeben darf.

Jeder Arbeitnehmer muss sich einem Markt unterwerfen, der ihm anhand der Nachfrage seiner Leistungsfähigkeit sagt was er wert ist. Und nur wenn der Arbeitnehmer auch entsprechende Leistungen erbringt, bekommt er dafür auch seine Kohle. Nur für "Urheber" hat man ein System installiert, bei dem einfach überall Geld eingetrieben wird, das unabhängig von tatsächlich erbrachten Leistungen eine Vergütung garantiert. Nur wegen eines "könnte", mit dem als Begründung man der Bevölkerung eine rein private Besteuerung aufs Auge drückt.
 
@areiland woher willst du wissen, welcher künstler wo und wie oft privat kopiert wird? die kritik ist berechtigt, aber eure vorstellung von einer "lösung" ist absolut undurchführbar. hier geht nur pauschal. außer jede privatperson müsste ihre kopien in einem register melden und "kopiehinterziehung" wäre eine straftat? oder wie soll das funktionieren? wie stehst du denn zu artikel 13? wenn du pauschale abgaben ablehnst, und auf "tatsächliche leistung" pochst, braucht man systeme, die das entsprechend erfassen und regeln. und das wäre die totale überwachung und das finde ich absolut untragbar.

zudem finde ich hier die schwarzen schafe in deiner darstellung inflationär überrepräsentiert. ich glaube nicht, dass leute, die keinen geraden satz schreiben können, und hassprediger die größten profiteure von dieser regelung sind. und meine erfahrung bezüglich "faire bezahlung für faire leistung" sagt eher was ganz anderes: angestellte haben mehr spielraum zum stunden absitzen als ein künstler, die viel näher an einer selbstständigen tätigkeit dran sind, und es gibt berufsgruppen, in der leistung absolut keine rolle mehr spiel, bspw. sportler oder manager.

und mir wäre auch neu, dass die gema mit den gebühren regelmäßig neue millionäre produziert (außer natürlich die eigenen vorstände). wenn das so ein lohnendes geschäft ist, würde ich vorschlagen, dass du dich jetzt mal bei der gema als autor eintragen lässt, dann siehst du ja, wieviel für einen schlechten artikel pro monat an geld rumkommt.
 
duskstalker schrieb:
Uploadfilter hätten sich durch so ein System verhindern lassen. Anstatt potentiell illegales zu zensieren, hätte man durch eine breite, geringe Abgabe das ganze zu einem gewissen Grad legalisieren und kompensieren können. Ich zahle lieber ein paar wenige Cent auf eine Speicherkarte, als vor jedem Kopiervorgang n Filter über meine kopierten Daten laufen zu lassen.
Ohne diese Regelung wäre die Privatkopie in der Form in Deutschland nicht möglich und in anderen Ländern gibt's das Recht auf Privatkopie nicht.
Wenn die Abgaben Uploadfilter hätten verhindern können dann wären sie nie beschlossen worden! Denn ... Überaschung ... die Abgaben gibt es ja schon!
Artikel 13 hatte ganz anderre Gründe. Die vorherige Regelung funktionierte nämlich schon ganz gut!
Nur als Tipp ... Die großen Presseverlage profitieren am meisten vom neuen UrhG.

Das Urheberrecht ist sehr komplex in der Umsetzung und eine Vergütung der Urheber soll eben auch in einem Grauzonen/Missbrauchsfall gewährleistet werden.
Die Frage ist aber bis zu welcher höhe dieser angenommene Missbrauchsfall vergütet werden sollte.
Schließlich geht es hier um Vermutungen und nicht um Tatsachen. Ich meine damit das vermutet wird das der Käufer diesen missbrauch begehen wird ;)
Wenn man eine Abgabe vordert kann man das UrhG auch gleich abschaffen und die Finanzierung über diese Abgabe regeln. Würde alle Probleme lösen. Das wollen die Verwertungsgesellschaften dann aber auch nicht weil weniger Kohle rein kommen würde.
Meineswissens ist die Abgabe dafür gedacht um die (legale) Privatkopie zu kompensieren und nicht dafür einen Missbrauch auszugleichen. Dann müsste man ja diesen Missbrauch ja nicht unter strafe stellen. (sie weiter unten)

Die andere Alternative ist die Aufhebung des Rechts der Privatkopie und entsprechende strafrechtliche Verfolgung. Dann würde die GEMA Verbraucher vor Gericht ziehen, die hätten da garkeine Skrupel.
Die Alternative wäre eine faire Regelung der Privatkopie und eine FairUse Regelung. Das will man aber nicht weil die Verwertungsgesekkschaften den Hals nicht voll genug bekommen!
Am liebsten wäre es den Verwertern das man sich alles für jedes Gerät noch mal kauft. Das würde schließlich mehr Einnahmen erzeugen als wenn man einem Käufer erlauben würde das einmal gekaufte Produckt auf all seinen Geräten zu nutzen.

So ein paar Cent tun uns doch nicht weh, und die Gebühren werden ohnehin schon erhoben. Wer hier eine grundlegende Änderung will, macht die Büchse der Pandora auf und dann droht ein GAU, so wie wir ihn jetzt in Form von Artikel13 haben.
Heute sind es ein paar Cent, beim nächsten mal sind es wieder nur ein paar Cent. Irgendwann summieren sich die paar Cent dann zu mehrerren Euro. Dann kostet z.B. ein USB Stick nicht mehr 10€ sondern vielleicht 20€.
Oder glaubst du die Vertungsgesellschaften hören jetzt mit ihen Forderrungen nach höherren Abgaben auf?
Wie ich oben schon geschrieben habe hat Artikel 13 anderre Intentionen als die beserre Vergütung aller Urheber.

Ja die GEMA suckt hart, die Branche besteht großteils aus Schmarotzern, eine generelle Abgabe verletzt die Unschuldsvermutung des einzelnen, aber es ist unbürokratisch und schützt die Freiheit.
Stellt euch das so vor, dass auf jede Verpackung eine Gebühr für unsachgemäße Entsorgung erhoben wird. Die Tüte Gummibärchen wird um 10cent teurer, aber mit dem eingenommen Geld werden Tonnen an Müll aus Flüssen und Meeren entfernt. Das funktioniert aber nur, wenn alle mitmachen, weil sonst nicht genügend zusammenkommt.
Die Abgabe hat gewisse Vorteile für Urheber. Immerhin bekommen diese Geld für eine theoretische nicht lizensierte Nutzung. Was das ganze aber mit Freiheit zu tun haben soll erschließt sich mir nicht.
Immerhin wird das erstellen der Privatkopie dadurch unmöglich gemacht das man das umgehen eines Kopierschutzes verbietet.
Trozdem verlangt man diese Abgabe.

Und genau so ist es mit dieser Abgabe, nur dass da noch ein paar Halsabschneider dazwischen sitzen. Das System an sich ist aber nicht so verkehrt, man müsste nur mal den Müll rausbringen.
Du wiedersprichst dich. In deinem vorherigen Absatz behauptest du noch das die Brange größtenteils aus Halsabschneidern bestehen würde. Ich stimme dir aber zu. Man müsste da wirklich mal aufräumen. Das wird allerdings wohl ein Wunschtraum bleiben.
Ergänzung ()

duskstalker schrieb:
wenn du pauschale abgaben ablehnst, und auf "tatsächliche leistung" pochst, braucht man systeme, die das entsprechend erfassen und regeln. und das wäre die totale überwachung und das finde ich absolut untragbar.
Diese Lösungen hat es schon vor Artikel 13 gegeben und bestanden darin das verstöße entfert wurden nach dem sie entdeckt wurden! Bei YouTube war/ist es das ContentID System bei dem der Urheber die volle Monetaresierung erhalten hat oder das entsprechende Video entfernt worden ist.

und mir wäre auch neu, dass die gema mit den gebühren regelmäßig neue millionäre produziert (außer natürlich die eigenen vorstände). wenn das so ein lohnendes geschäft ist, würde ich vorschlagen, dass du dich jetzt mal bei der gema als autor eintragen lässt, dann siehst du ja, wieviel für einen schlechten artikel pro monat an geld rumkommt.
Muss er nicht. Christian Solmecke hat in einem Youtube Video gesagt das er pro Monat etwa 3000€ (wenn ich mich richtig erinerre!) von der VG Wort wegen seiner Bücher bekommt.
Anderre "Künstler" werden mehr und vielleicht auch weniger bekommen.
Nicht das ich Solmecke die extra Einnamen nicht gönne aber es sind eben mal so 3000€ dafür das man annimmt das von seinen Büchern Privatkopieen erstellt werden.
Die GEMA ist im übrigen eine Verwertungsgesellschaft für Musik ... als Autor wird man bei denen schelchte Karten haben. ;)
 
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dragnod0 schrieb:
Wenn die Abgaben Uploadfilter hätten verhindern können dann wären sie nie beschlossen worden! Denn ... Überaschung ... die Abgaben gibt es ja schon!
Artikel 13 hatte ganz anderre Gründe. Die vorherige Regelung funktionierte nämlich schon ganz gut!
Nur als Tipp ... Die großen Presseverlage profitieren am meisten vom neuen UrhG.

das sind zwei unterschiedliche baustellen. die gebühren für die privatkopie betreffen privatpersonen; artikel 13 ist dazu da, um große unternehmen zum zahlen zu zwingen, zumindest bildet man sich das ein. zudem scheint da noch eine absprache mit frankreich und einer gaspipeline in hintergrund zu sein - auf allen ebenen eine schmutzige geschichte.

bez. abgaben vs. filter


dragnod0 schrieb:
Die Frage ist aber bis zu welcher höhe dieser angenommene Missbrauchsfall vergütet werden sollte.
Schließlich geht es hier um Vermutungen und nicht um Tatsachen. Ich meine damit das vermutet wird das der Käufer diesen missbrauch begehen wird ;)

es geht nich um "diesen" käufer oder ob der eventuell eine kopie anfertigt - es geht darum urheberseitig einen ausgleich für das recht der privatkopie zu haben, weil hier das recht des urhebers eingeschränkt wird (alleiniges recht auf vervielfältigung). privatkopien sind fakt, und der "missbrauch" ist es auch, in gewisser weise gibts es ja gerade dafür die privatkopie. das recht auf privatkopie ist richtig und wichtig, aber genau so richtig und wichtig ist eine kompensation für die urheber. und hier, meine ich, ist es wichtig
die höhe der gebühren sind natürlich entsprechend festzustellen - und hier sehe ich bei der gema halt einen bock, den man zum gärtner gemacht hat. das ist eine verantwortung, die man zu 100% an die falsche stelle abgegeben hat. aber die privatisierung bis hin zum chaos ist ja in der jungen deutschen geschichte nicht gerade selten. bahn und post sind noch mal zwei prominente beispiele.
 
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duskstalker schrieb:
das sind zwei unterschiedliche baustellen. die gebühren für die privatkopie betreffen privatpersonen; artikel 13 ist dazu da, um große unternehmen zum zahlen zu zwingen, zumindest bildet man sich das ein. zudem scheint da noch eine absprache mit frankreich und einer gaspipeline in hintergrund zu sein - auf allen ebenen eine schmutzige geschichte.

bez. abgaben vs. filter
Richtig, Artikel 13 (bzw 19) ist der Versuch das deutsche Leistungsschutzrecht das ja bekanntlich grandios gescheitert ist durch eine EU weite Regelung umzusetzen. Das hauptsächlich durch die großen (deutschen) Verlage wie Axel-Springer vorrangetrieben wurde. Durch die völlig unrealistische Außnahmenregelung hat man dann aber wieder genau das gegenteil erreicht und dazu kleine Betreiber extrem benauchteiligt. Aber ich denke das muss ich dir nicht erklähren ;)


es geht nich um "diesen" käufer oder ob der eventuell eine kopie anfertigt - es geht darum urheberseitig einen ausgleich für das recht der privatkopie zu haben, weil hier das recht des urhebers eingeschränkt wird (alleiniges recht auf vervielfältigung). privatkopien sind fakt, und der "missbrauch" ist es auch, in gewisser weise gibts es ja gerade dafür die privatkopie. das recht auf privatkopie ist richtig und wichtig, aber genau so richtig und wichtig ist eine kompensation für die urheber.
die höhe der gebühren sind natürlich entsprechend festzustellen - und hier sehe ich bei der gema halt einen bock, den man zum gärtner gemacht hat. das ist eine verantwortung, die man zu 100% an die falsche stelle abgegeben hat. aber die privatisierung bis hin zum chaos ist ja in der jungen deutschen geschichte nicht gerade selten. bahn und post sind noch mal zwei prominente beispiele.
Natürlich geht es um "diesen" Käufer wenn die Abgabe pro produzierten Artikel berechnet wird! Man könnte vom Hersteller schließlich auch einen Pauschalbetrag verlangen. [EDIT] Was eigentlich aufs selbe rauskommen würde [/EDIT]

Das Problem an der rechtlich erlaubten Privatkopie ist aber das sie heute nicht mehr legal zu erstellen ist weil man das umgehen eines "technisch wirksamen" Kopierschutzes verboten hat. Da nicht genau klar ist wann ein Kopierschutz nicht mehr "technisch wirksam" ist, reicht fast jede Art von Kopierschutz aus um ihn technisch wirksam zu nennen. Wie ich schon mal geschrieben habe schließt das 99,9% ( ist vielleicht etwas übertrieben ;) ) der Medien von einer legalen Privatkopie aus.
Dieser Fakt enzieht der Abgabe die eben diese Privatkopie ausgleichen soll, jegliche Existenzberechtigung!

Wenn wir damit anfangen den Ausgleich von illegaler Nutzung damit zu begründen, könnte man auch gleich eine allgemeine Abgabe für den möglischen diebstahl von Realwahren Fordern. Schließlich entsteht den Betroffenen dadurch auch ein Verlust.

Versteh mich nicht falsch. Natürlich bin ich dafür das Kreative für ihre Arbeit entlohnt werden! Würde es das Verbot einen Kopierschutz zu umgehen nicht geben, hätte ich an der Abgabe nicht mal was auszusetzen.
So ist es aber leider nicht!

Meiner Meinung nach hat ein Urheber genau so wenig (oder viel) das Recht für eine nicht lizensierte Nutzung (im Volksmund auch unpassend Raubkopie genannt :p ) wie es ein betrogener Käufer hat.
Das muss in beiden fällen dann Zivilrechtlich geregelt werden.
 
@dragnod0: Da muss ich dir aber noch mal dazwischen grätschen.
Deine 99,9% sind mehr als nur zu hoch gegriffen.
Die bluray hat den Kopierschutz. Ja. Aber der Film wird dennoch später im freetv gezeigt und den kannst du dann problemlos aufnehmen.
Ebenfalls von so mancher Plattform. Du kannst Filme auch legal online kaufen. Musik verhält sich nicht viel anders.
Und bedenke Bild und Schrift zählt auch dazu.
Eher hinkommen würde wenn du sagst, 99% der aktuelleren DVD, bluray und CDs kannst du es nicht. ;)
 
Achtung: Ich habe nur noch den zitierten Beitrag gelesen, alles weitere nicht mehr aus Zeitgründen.
duskstalker schrieb:
der vergleich ist nicht absurd. wie willst du kontrollieren, dass eine "privatkopie" nicht irgendwie füße bekommt? und was ist mit den urhebern? sollen die nicht von ihrer arbeit leben können?
Dafür gibt es eine ganze Armee an Anwälten die sich auf das Abmahnen spezialisiert hat. Eventuell sollte man hier ansetzen und die Abmahngebühren in einen gemeinsamen Topf werfen aus dem die Rechteinhaber entschädigt werden.
duskstalker schrieb:
...
beispiel: in der uni wird ein buch besprochen, das der professor über pdf zur verfügung stellt, was schon irgendwie in der dunklen grauzone ist, aber das ist alltag. damit haben schlagartig 50 leute ein werk, für das nicht bezahlt wurde. jetzt schickt das jeder nochmal an 2 leute weiter, weil man das ding bespricht, dann sinds schon 150 leute - dann kommt im nächsten jahr das selbe seminar, die leute teilen ihre hausarbeiten ink. quellen mit den ersties und ruck zuck hast du mehrere hundert leute mit einem text, den niemand bezahlt hat.

was willst du jetzt machen? den prof auf schadensersatz verklagen?
Ja.
...und daran ist garnichts Grauzone das ist eine ganz klare Urheberrechtsverletzung.
Nur weil das ein Prof ist darf er keine geltenden Gesetze brechen.
An meiner Hochschule (und den meisten anderen vermutlich auch) gibt es pdfs über das Portal zum Download bei der jeder Download gezählt wird und eine fix vereinbarte Abgabe an die Autoren/Vertreiber gezahlt wird. Wir haben zudem die klare Ansage bekommen, dass das weiterreichen der pdfs verboten ist. (Möglicherweise wird hier sogar mit einem digitalen Wasserzeichen gearbeitet um mögliche "Leaker" ausfindig zu machen. Technisch sollte das keine große Herausforderung sein: Einfach die Immatrikulationsnummer irgendwo versteckt und nur für Maschienen lesbar beim Download in die pdf Datei integrieren und fertig.

duskstalker schrieb:
du fixierst dich zu sehr auf die speichermedien. die gema könnte auch brot mit einer gebühr belegen.
Und genau hier liegt doch das Problem: Ich bin absolut dagegen, dass Zwangsabgaben auf irgendwelche Dinge gesetzt werden, anstatt die Probleme an der Wurzel zu packen.
Sicher sind gute Kopierschutzsysteme ein Kampf gegen Windmühlen aber hier ist mmn. einfach Kreativität der Gesetzgeber gefragt anstatt einfach plump Gebühren auf Speichergeräte zu erheben.

Wie wäre es z.B. wenn die GEZ Gebühren statt bei den öffentlich Rechlichen zu versacken in Bildungsangebote gesteckt werden würden:
Man könnte hier ein Expertengremium bestehend z.B. aus den Profs und Lehrern der größten Unis und Schulen zusammen stellen die jährlich ein Literaturverzeichnis wählen (im Falle der Unis kann man hier einfach die Fachliteratur nehmen, die eh zu jedem Studiengang empfohlen wird), welches nun für das kommende Jahr für alle Bürger (oder zumindest Schüler und Studenten) kostenfrei über ein eigenes Portal herunterladbar ist.
Die Rechteinhaber erhalten für jeden Download eine faire Abgabe.
 
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@Silverangel
Das was du meinst ist die Analog Kopie. Und du hast damit natürlich recht.
Eine Analogkopie kannst du quasi auch per Screencast beim abspielen eines Filmes machen. Vorrausgesetzt das wird durch den Kopierschutz nicht verhindert. Oder du schneidest beim abspielen einer CD die einzelnen Stücke mit einem Aufnameprogramm mit (auch das kann so viel wie ich weiss verhindert werden).

Eine (digitale) Privatkopie (z.B. BlueRay zu BlueRay oder CD zu CD) wird aber auch gerne erstellt um das kopierte Medium dann zu benutzen anstelle des originals. Geht die Kopie kaput machst du einfach eine neue. Geht das Original kaput musst du es neu kaufen. Das Original hast du ja schon legal gekauft.

Auch rein digitale Produckte wie PDFs, Videos/Filme und mittlerweile selten auch Musik können einen Kopierschutz haben. Da man mittlerweile aber zumindest bei Musik und Filmen nicht mehr Lizenz zur Nutzung einzelnen Stücke erwibt sondern nur an der Nutzung des entsprechenden Streamingdienstes, fallen diese natürlich nicht mehr in diese Regelung. So lange man z.B. eine gekaufte PDF immer wieder neu vom Anbieter runterladen kann, braucht man diese in den meisten fällen aber auch nicht zu kopieren. Es sei denn man will sie auch auf anderren Geräten benutzen.

Nur der Vollstendiogkeit halber ... die Erlaubniss das kopierte Werk an dritte weiter geben zu dürfen finde ich eigentlich übertrieben und sollte genau so wie das Verbot zum umgehen eines Kopierschutzes gestrichen werden.
 
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@dragnod0: Mir haben nur die 99,9% (auch wenn absichtlich "ein wenig" zu hoch geriffen) nicht gepasst. Möglichkeiten der legalen Kopie gibt es "noch" zuhauf.
Und wie du auch feststellst, durch Streamingdienste ja meist nicht mehr nötig. Mitunter ein Grund warum sie das ja sowieso angehen wollen. (bereits gesagt, 2018 oder so)
Ich befürchte nur, dass das Ergebnis wieder genauso Mist sein wird. :D
 
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