Hallo,
ich habe vor ca 1 1/2 Jahren eine 6870 bei Ebay verkauft. Meine Rechnung habe ich natürlich mitgeschickt. Vor ca. 3 Wochen bekam ich eine Email vom Onlineshop, dass der Reperaturauftrag eingegangen ist und die Grafikkarte zum Hersteller geschickt wurde. Zunächst war ich verwirrt, bis ich gesehen habe, dass es sich um meine bei Ebay verkaufte Grafikkarte handelt.
Ich habe darauf den Käufer von Ebay kontaktiert. Dieser sagte mir jedoch, dass er die Grafikkarte auch schon lange vor längerer Zeit verkauft habe und nicht mehr wüsste an wen.
Meine Befürchtung war dann, dass die Austauschkarte zu mir kommt. Leider habe ich es aufgrund von privaten Streß versäumt an den Shop zu schreiben.
Heute kam dann leider ein Paket vom Onlineshop. Die Annahme verweigern konnte ich leider nicht, da ich nicht zuhause war. Geöffnet habe ich es nicht und will ich auch nicht.
Wie schaut es da rechtlich aus? Den Shop kontaktieren und zurücksenden?
Mich wundert es nur, dass der Käufer der Grafikkarte nicht seinen Namen zusätzlich angegeben hat. Der Shop müsste doch in der Lage sein denjenigen zu ermitteln, oder?
Andererseits könnte ich mir sagen: Pech gehabt und die Karte behalten. Denn ob der Onlineshop dann weiß wohin damit weiß man auch nicht. Verschenken will man ja nichts. Aber ob das rechtens ist?
LG
ich habe vor ca 1 1/2 Jahren eine 6870 bei Ebay verkauft. Meine Rechnung habe ich natürlich mitgeschickt. Vor ca. 3 Wochen bekam ich eine Email vom Onlineshop, dass der Reperaturauftrag eingegangen ist und die Grafikkarte zum Hersteller geschickt wurde. Zunächst war ich verwirrt, bis ich gesehen habe, dass es sich um meine bei Ebay verkaufte Grafikkarte handelt.
Ich habe darauf den Käufer von Ebay kontaktiert. Dieser sagte mir jedoch, dass er die Grafikkarte auch schon lange vor längerer Zeit verkauft habe und nicht mehr wüsste an wen.
Meine Befürchtung war dann, dass die Austauschkarte zu mir kommt. Leider habe ich es aufgrund von privaten Streß versäumt an den Shop zu schreiben.
Heute kam dann leider ein Paket vom Onlineshop. Die Annahme verweigern konnte ich leider nicht, da ich nicht zuhause war. Geöffnet habe ich es nicht und will ich auch nicht.
Wie schaut es da rechtlich aus? Den Shop kontaktieren und zurücksenden?
Mich wundert es nur, dass der Käufer der Grafikkarte nicht seinen Namen zusätzlich angegeben hat. Der Shop müsste doch in der Lage sein denjenigen zu ermitteln, oder?
Andererseits könnte ich mir sagen: Pech gehabt und die Karte behalten. Denn ob der Onlineshop dann weiß wohin damit weiß man auch nicht. Verschenken will man ja nichts. Aber ob das rechtens ist?
LG
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