Probleme beim aus ziehen unter 25

novex

Lieutenant
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Jan. 2010
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874
Hi,

Habe da mal ein paar fragen an euch, und zwar kenn ich eine bekannte (18jahre) die von zu hause aus ziehen möchte. Sie ist auch zur zeit in einer schulichen ausbildung (unbezahlt) , diese beläuft sich auf 3 jahre . Außerdem geht sie noch einem 400 Euro job nach.

Nun ist meine frage, bekommt sie zusätzlich noch zu schüsse von der arge leipzig? Und würde es probleme geben wenn sie sich eine eigene wohnungs suchen würde.

Ich hoffe ihr könnt mir da weiter helfen.



MfG.
 
Einfach mal 22 Abs. 5 SGB II lesen.

Warum sollte die Allgemeinheit auch diese Kosten tragen, wenn kein wichtiger Grund für den Auszug vorliegt?
 
Aber es heißt doch wer keine lehre hat darf nicht aus ziehen aber sie hat doch eine lehre.
 
Ich habe mich grade nochmal kundig gemacht ja es ist so, wenn sie jetzt geld bekommen würde von der lehre dann wäre es kein problem.
Aber sie bekommt ja kein geld weil es eine unbezahlte ist deswegen bekommt sie keine zuschüsse.
 
Wer auf eigenen Beinen stehen möchte muss was dafür tun. Wenn ich kein Geld bekomme wegen einer unbezahlten Lehre, dann kann ich halt auch nicht davon Leben. Bezahlte Lehre suchen, durchziehen und dann danach ausziehen !!
 
Die Eltern müssen dann Unterhalt zahlen?
 
Wenn sie ausziehen möchte, dann werden keine Leistungen nach SGB II gezahlt, das wurde ja schon gesagt.

Je nach dem Einkommen der Eltern könnte sie aber Unterhalt von diesen beziehen, Kindergeld und eventuell Wohngeld. Vielleicht wäre ja eine WG was, wenn sie das Einkommen vom 400 €-Job und das Kindergeld hat, so teuer wird das in Leipzig zur Zeit noch nicht sein, oder?
Unmöglich wäre der Auszug also ggf nicht. Die genauen Umstände kenne ich ja nicht.

Besser wäre es aber wohl, wenn sie erstmal bei den Eltern bleibt, bis sie die schulische Ausbildung beendet und ein geregeltes Einkommen hat.
 
novex schrieb:
die von zu hause aus ziehen möchte
was möchte sie denn von zu hause aus ziehen?
darf sie das zu ziehende objekt überhaupt ziehen oder gehört es evtl. jemand anderem?

grundsätzlich kann jeder ausziehen - warum auch nicht?
wenns um eine unterstützung "vom amt" geht, spielt die notwendigkeit eine rolle. kein amt wird zahlen, wenn es keinen grund gibt und sie nur aus spaß ausziehen will... wär auch noch schöner.
 
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