Probleme mit Grafikkarte

UCBrother

Ensign
Registriert
Mai 2004
Beiträge
175
Hallo ich habe mir eine Grafikkarte von Asus gekauft nur leider ist dabei die Schachtel irgendwie abhanden gekommen. Rechnung hab ich klarerweise vorhanden. Hab ich trotzdem Garantie Gewährleistungsanspruch?
 
Asus hat damit nichts zu tun,du must dich an den Händler wenden, bei dem du die Grafikkarte gekauft hast.
 
anobo.de, ist das dort ein problem?
 
Zum Reparieren ist es wohl kein Prob, da du sowieso nur die Karte ohne jegliches Zubehör einschickst,aber zurückgeben kannst du das Teil nichtmehr.

Kenn den Laden nicht, der wird ja irgendwo ne FAQ haben, musste mal schauen.
 
Das ist mir ja egal, ich will sie ja nicht zurückgeben.
 
Was heißt umtausch, wenn sie nicht mehr reperabel ist?
 
Also du brauchst keine Verpackung um Gebrauch von deinen Garantie- und Gewährleistungsansprüchen zu machen.
Wenn der Hersteller Garantie gibt, kannst du dich übrigens sehr wohl auch an den Hersteller wenden anstatt an den Händler.
Auch wenn du eine Austauschkarte bekommen solltest, was ziemlich wahrscheinlich ist, brauchst du keine Verpackung.
Nur gut einpacken würd ich die Karte für den Versand.
Vielleicht bietet Asus ähnlich wie Evga eine Advanced RMA, wo du eine Sicherheitszahlung leistest und sofort eine funktionsfähige Karte kriegst und dann erst deine defekte einschickst. Im Anschluss bekommt man sein Geld natürlich wieder.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und wenn die Rechnung auf einen anderen Namen ausgestellt wurde?
 
Hallo, @UCBrother, Gewährleistung ist eine gesetzliche Pflicht. Diese besteht grundsätzlich gegenüber dem Erstkäufer; dieser kann seine Ansprüche allerdings rechtswirksam an seinen Käufer abtreten. Die Gewährleistung gilt auch dem Erstkäufer, ist aber übertragbar. Wenn der Verkäufer den Kaufbeleg mitgibt, gilt das aber eigentlich schon automatisch als übertragen.

Garantie ist keine gesetzliche Pflicht. Diese kann der VK vertraglich (!) auf den Erstkäufer beschränken (er kann also nicht plötzlich hinterher dazuerfinden "das gilt aber nur..."), dann wäre eine Abtretung seitens des Erstkäufers an dessen Käufer unwirksam.

Einige Hersteller bieten eine Direktabwicklung an nach Registrierung auf der entsprechenden Homepage. Und der Name auf der Rechnung ist denen in der Regel egal.

Des Weiteren kannst du dich in den jeweiligen AGB des entsprechenden Onlineshop/Händlers informieren, wie die Bedingungen für eine Garantieabwicklung sind. Auch da sind die meißten oft kullant genug, Garantie/Gewährleistungsansprüche auch vom Zweitbesitzer entgegen zu nehmen.

Für viele Geräte gibt es eine "persönliche" und damit nicht übertragbare Garantie. Steht in den Garantiebedingungen. Garantie hat dann nur der Erstkäufer bzw. Erstbesitzer. Man kann zwar beim Hersteller anfragen, ob die Garantie übertragen werden könnte, aber müssen muss er es nicht.

Und damit keine Verwechslung mit der Händlergewährleistung entsteht...Garantie ist eine rein freiwillige Leistung des Herstellers, deren Bedingungen er frei diktieren kann. Von "keine Garantie" bis "lebenslanger Garantie" hat er völlig freie Hand.
 
Zuletzt bearbeitet:
wenn deine grafikarte defekt ist und du den kaufbeleg in orginal in den händen hast, ist der händler in der pflicht, diese ordnungsgemäss zum laufen zu bringen, in den gesetzlich vorgeschriebenen garantie- und gewährleistungs- rahmenbedingungen. diese erfährst du beim händler direkt, oder wenn er dich an den hersteller verweist, direkt dort. telefonisch geht das am schnellsten.
die orginalverpackung brauchst du nur, wenn du dein rückgaberecht benützt.
 
Hallo, @chrigu,
wenn deine grafikarte defekt ist und du den kaufbeleg in orginal in den händen hast, ist der händler in der pflicht, diese ordnungsgemäss zum laufen zu bringen, in den gesetzlich vorgeschriebenen garantie- und gewährleistungs- rahmenbedingungen.

es gibt keine gesetzlich vorgeschrieben Garantie Bedingungen!
Also bitte nicht einfach irgendwas schreiben , wenn du nicht wirklich darüber Bescheid weißt.
Ich denke ich habe dem TE schon alles wichtige dazu geschrieben.
 
Ist doch eigentlich egal, wer die Garantie mit dem Kauf vertraglich festlegt. Und da es ein Vertrag deshalb juristisch umsetzbar......

wie schreibt man so schön: der kluge ist da, der andere auch
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben