Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
Probleme mit Grafikkarte
- Ersteller UCBrother
- Erstellt am
born2fight1988
Lieutenant
- Registriert
- Feb. 2008
- Beiträge
- 842
Also du brauchst keine Verpackung um Gebrauch von deinen Garantie- und Gewährleistungsansprüchen zu machen.
Wenn der Hersteller Garantie gibt, kannst du dich übrigens sehr wohl auch an den Hersteller wenden anstatt an den Händler.
Auch wenn du eine Austauschkarte bekommen solltest, was ziemlich wahrscheinlich ist, brauchst du keine Verpackung.
Nur gut einpacken würd ich die Karte für den Versand.
Vielleicht bietet Asus ähnlich wie Evga eine Advanced RMA, wo du eine Sicherheitszahlung leistest und sofort eine funktionsfähige Karte kriegst und dann erst deine defekte einschickst. Im Anschluss bekommt man sein Geld natürlich wieder.
Wenn der Hersteller Garantie gibt, kannst du dich übrigens sehr wohl auch an den Hersteller wenden anstatt an den Händler.
Auch wenn du eine Austauschkarte bekommen solltest, was ziemlich wahrscheinlich ist, brauchst du keine Verpackung.
Nur gut einpacken würd ich die Karte für den Versand.
Vielleicht bietet Asus ähnlich wie Evga eine Advanced RMA, wo du eine Sicherheitszahlung leistest und sofort eine funktionsfähige Karte kriegst und dann erst deine defekte einschickst. Im Anschluss bekommt man sein Geld natürlich wieder.
Zuletzt bearbeitet:
Hallo, @UCBrother, Gewährleistung ist eine gesetzliche Pflicht. Diese besteht grundsätzlich gegenüber dem Erstkäufer; dieser kann seine Ansprüche allerdings rechtswirksam an seinen Käufer abtreten. Die Gewährleistung gilt auch dem Erstkäufer, ist aber übertragbar. Wenn der Verkäufer den Kaufbeleg mitgibt, gilt das aber eigentlich schon automatisch als übertragen.
Garantie ist keine gesetzliche Pflicht. Diese kann der VK vertraglich (!) auf den Erstkäufer beschränken (er kann also nicht plötzlich hinterher dazuerfinden "das gilt aber nur..."), dann wäre eine Abtretung seitens des Erstkäufers an dessen Käufer unwirksam.
Einige Hersteller bieten eine Direktabwicklung an nach Registrierung auf der entsprechenden Homepage. Und der Name auf der Rechnung ist denen in der Regel egal.
Des Weiteren kannst du dich in den jeweiligen AGB des entsprechenden Onlineshop/Händlers informieren, wie die Bedingungen für eine Garantieabwicklung sind. Auch da sind die meißten oft kullant genug, Garantie/Gewährleistungsansprüche auch vom Zweitbesitzer entgegen zu nehmen.
Für viele Geräte gibt es eine "persönliche" und damit nicht übertragbare Garantie. Steht in den Garantiebedingungen. Garantie hat dann nur der Erstkäufer bzw. Erstbesitzer. Man kann zwar beim Hersteller anfragen, ob die Garantie übertragen werden könnte, aber müssen muss er es nicht.
Und damit keine Verwechslung mit der Händlergewährleistung entsteht...Garantie ist eine rein freiwillige Leistung des Herstellers, deren Bedingungen er frei diktieren kann. Von "keine Garantie" bis "lebenslanger Garantie" hat er völlig freie Hand.
Garantie ist keine gesetzliche Pflicht. Diese kann der VK vertraglich (!) auf den Erstkäufer beschränken (er kann also nicht plötzlich hinterher dazuerfinden "das gilt aber nur..."), dann wäre eine Abtretung seitens des Erstkäufers an dessen Käufer unwirksam.
Einige Hersteller bieten eine Direktabwicklung an nach Registrierung auf der entsprechenden Homepage. Und der Name auf der Rechnung ist denen in der Regel egal.
Des Weiteren kannst du dich in den jeweiligen AGB des entsprechenden Onlineshop/Händlers informieren, wie die Bedingungen für eine Garantieabwicklung sind. Auch da sind die meißten oft kullant genug, Garantie/Gewährleistungsansprüche auch vom Zweitbesitzer entgegen zu nehmen.
Für viele Geräte gibt es eine "persönliche" und damit nicht übertragbare Garantie. Steht in den Garantiebedingungen. Garantie hat dann nur der Erstkäufer bzw. Erstbesitzer. Man kann zwar beim Hersteller anfragen, ob die Garantie übertragen werden könnte, aber müssen muss er es nicht.
Und damit keine Verwechslung mit der Händlergewährleistung entsteht...Garantie ist eine rein freiwillige Leistung des Herstellers, deren Bedingungen er frei diktieren kann. Von "keine Garantie" bis "lebenslanger Garantie" hat er völlig freie Hand.
Zuletzt bearbeitet:
chrigu
Fleet Admiral
- Registriert
- Mai 2012
- Beiträge
- 33.747
wenn deine grafikarte defekt ist und du den kaufbeleg in orginal in den händen hast, ist der händler in der pflicht, diese ordnungsgemäss zum laufen zu bringen, in den gesetzlich vorgeschriebenen garantie- und gewährleistungs- rahmenbedingungen. diese erfährst du beim händler direkt, oder wenn er dich an den hersteller verweist, direkt dort. telefonisch geht das am schnellsten.
die orginalverpackung brauchst du nur, wenn du dein rückgaberecht benützt.
die orginalverpackung brauchst du nur, wenn du dein rückgaberecht benützt.
Hallo, @chrigu,
es gibt keine gesetzlich vorgeschrieben Garantie Bedingungen!
Also bitte nicht einfach irgendwas schreiben , wenn du nicht wirklich darüber Bescheid weißt.
Ich denke ich habe dem TE schon alles wichtige dazu geschrieben.
wenn deine grafikarte defekt ist und du den kaufbeleg in orginal in den händen hast, ist der händler in der pflicht, diese ordnungsgemäss zum laufen zu bringen, in den gesetzlich vorgeschriebenen garantie- und gewährleistungs- rahmenbedingungen.
es gibt keine gesetzlich vorgeschrieben Garantie Bedingungen!
Also bitte nicht einfach irgendwas schreiben , wenn du nicht wirklich darüber Bescheid weißt.
Ich denke ich habe dem TE schon alles wichtige dazu geschrieben.
chrigu
Fleet Admiral
- Registriert
- Mai 2012
- Beiträge
- 33.747
Precox schrieb:Hallo, @Chrigu, wer deine Beiträge liest,......ist selber schuld.....![]()
Bitte, gerne
Ähnliche Themen
- Antworten
- 58
- Aufrufe
- 3.471
- Antworten
- 5
- Aufrufe
- 1.504
- Antworten
- 46
- Aufrufe
- 3.534
O
- Antworten
- 14
- Aufrufe
- 1.229