Produktfälschung weiterverkauft (kompliziert)

@TE
Im Grunde brauchst du gar nichts machen, nicht einmal einen Anwalt aufsuchen.
Das Spiel das er ein gesendet hat kann nämlich erst einmal von genauso gut jemand anderem Stammen.
Des weiterem hat er keinen Beweis, dass er den Beanstandeten Artikel auch bei dir gekauft hat.

Im Ernstfall würde wohl seine Aussage entweder oder im Zusammenhang mit der Drohung den Tatbestand einer Erpressung erfüllen.

Den Anwalt zu kontaktieren liegst sicher auch nciht falsch, der wird dir da sicher auch weiter helfen können.

Meine Einschätzung viel Trara um nichts, sonst würde der nciht gleich so kommen. ^^
Wenn der wirklich was in der Hand hätte, wäre er gleich mit der Anzeige gekommen oder wenigstens mit nem Brief vom Anwalt.
 
Ich werde euch auf jeden Fall auf dem laufenden halten. ME nach, ist es durchaus ein Möglichkeit anzuzweifeln, dass dieses Spiel genau das ist, was ich verkauft habe. Schließlich gibt es keine eindeutigen Zuordnungsmerkmale wie Seriennummer oder ähnliches. Somit dürfte es dem Käufer schwer fallen, einen Erwerb bei mir definitiv nachzuweisen. Was die Drohung angeht, sehe ich darin schon eine gewisse Erpressung, da mir bei Nichterfüllung der Forderung Sanktionen angedroht werden. Zumal die Terminstellung der Forderung ziemlich eng gesetzt wurde. Eintreffen Einschreiben am 13.08. und Rückzahlungsziel 17.08. ansonsten Anzeige zum 18.08. Weiterhin will ich anmerken, dass laut Bundesdatenschutzgesetz meine persönlichen Daten, die zur direkten Identifikation meiner Person führen, nicht ohne meine Einwilligung in schriftlicher Form weitergegeben werden dürfen. Somit würde sich der Käufer strafbar machen, wenn er meine Daten an Nintendo übergibt. Wenn im Zuge der Ermittlung bei Strafanzeige eine Behörde dies tut, sieht es ganz anders aus. Diese darf diese Daten zum Zweck der Ermittlung erheben und ohne meine Zustimmung an berechtigte Interessenten weiterleiten. Weiterhin sehe ich es ebenso, dass der Käufer das Spiel mängelfrei anerkannt und zwei Jahre genutzt hat. Eine Rückerstattung der vollen Kaufsumme ist in meinen Augen übertrieben. Als Alternative könnte ich ihm dieses Spiel aus der Wühlkiste eines Supermarktes besorgen, dass dort zu 10 Euro gehandelt wird. Als weiteres schützt auch beim Käufer Unwissenheit nicht vor Strafe, da dieser ja eine "Fälschung" erworben und genutzt hat. Somit würde der Käufer sich seinerseits in eine rechtliche Schieflage bringen. Diese und andere Argumente sind für mich ausschlaggebend, nicht auf diese "Erpressung" einzugehen, die in meinen Augen ein "auf Dummenfang gehen" ist. In der nächsten Woche werde ich dahingehend einen Anwalt konsultieren, der von mir schon vorab über die groben Züge informiert wurde.
 
Wenn du ihm das Spiel ersetzt gestehst du im selben Schritt ein, dass es eine Fälschung war!
Das würde ich also gleich mal sein lassen.

E wirds zu keiner Verhandlung kommen lassen. Erst recht nciht wenns wie hier nur um 10/20€ geht. Seine kosten bzw. die er für Anwalt und Co. Vorstrecken müsste wären bei weitem höher.

Dazu würde das Gericht das ganze so oder so fallen lassen, da du erstens das nciht gewerblich machst und zweitens der Streitwert gleich 0 ist.
 
Sehe ich ähnlich. Da kein gewerbliche Handel vorliegt und auch kein Vorsatz erkennbar ist, wird das ganze mangels öffentlichen Interesse eingestellt. Die einzigen die verdienen sind nur die Anwälte.
 
Am wenigsten Ärger hast du wenn du ihm die paar Euro wiedergibst (wie teuer war das Game?), dafür forderst du aber das Spiel an und eine Gebühr für die lange Nutzungsdauer, das kannst de gleich mit dem Porto von Nintendo verrechnen.

Wenn der Käufer wirklich so klein kariert ist und sich nicht anders zu helfen weiß, würde ich zumindest nachgeben, jeder Brief den ein Anwalt schreibt kostet schon warscheinlich doppelt soviel wie der Warenwert beträgt.

Oder Möglichkeit 2, lass es drauf ankommen.

Ich finde aber das die Polizei wichtigere Aufgaben übernehmen sollte wie sich um so einen banalen Mist zu kümmern, nicht bei den paar Euros, und nicht wenn es keine große Quelle gibt.

PS: Wenn der Käufer sich nach einer so langen Zeit an dich wendet, dann ist es ihm in jedem Fall zumutbar das weitere Schritte folgen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@xpower ashx
eine Gebühr für die lange Nutzungsdauer
Dann müsste er aber Geld zusätzlich bekommen. Eine Nutzungs- Gebühr für nen Zeitraum von einem Jahr. ^^
Wenn man da die Sätze einer Videothek nimmt könnte er das Spiel mehrfach neu kaufen. :D
Wäre aber keine schlechte Idee

PS: Wenn der Käufer sich nach einer so langen Zeit an dich wendet, dann ist es ihm in jedem Fall zumutbar das weitere Schritte folgen.
Oder er will einfach das Geld haben, da er das Spiel nciht mehr will bzw. durch ist.

Ich finde aber das die Polizei wichtigere Aufgaben übernehmen sollte wie sich um so einen banalen Mist zu kümmern, nicht bei den paar Euros, und nicht wenn es keine große Quelle gibt.
Wird sie auch nicht groß, ist aber au ne das Problem oder so des TEs. ^^
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich warte einfach ab, was der Anwalt sagt. Der muß sich ja damit am besten auskennen. Hab einen guten Anwalt, der mich schon erfolgreich gegen einen Handy-Provider und gegen einen Auto-Hersteller vertreten hat.
 
@ Andi27

Er erklärt ihm, dass er ansonsten Strafanzeige erstattet. Wenn das bereits Erpressung wäre, würde jedes Ticket, das beim Falschparken unter Deinem Scheibenwischer landet, diesen Tatbestand erfüllen -- da kriegste nämlich auch was davon vorgeschwärmt, was Dir blüht, wenn Du nicht zahlst.

Es handelt sich um nichts weiter als eine (sprachlich verunglückte) Verdeutlichung der Konsequenzen. Man mag darüber streiten, aber es ist das gute Recht des Käufers (dass der Staatsanwalt wahrscheinlich eh einstellen wird und möglicherweise nur lauthals lacht, ist 'ne andere Kiste).

Genauso mit anderen Schriftstücken, die von Behörden kommen. Da werden stets Konsequenzen aufgelistet, die Dir winken. Ist auch keine Erpressung.
 
@DDM_Reaper20
Doch sehr wohl
Es kann den Tatbestand einer Erpressung erfüllen.

§ 253
Erpressung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Erpressung verbunden hat.

Er Droht ihm, dass er seine Daten (was wieder rechtswidrig wäre) weiter gibt und eine Strafanzeige macht wenn er nciht bezahlt.

Man mag darüber streiten, aber es ist das gute Recht des Käufers (dass der Staatsanwalt wahrscheinlich eh einstellen wird und möglicherweise nur lauthals lacht, ist 'ne andere Kiste).
Ja nur das ist eine Drohung mit Konsequenzen wenn er nciht sofort bezahlt.

Genauso mit anderen Schriftstücken, die von Behörden kommen.
Kommt erstens von keiner Privatperson und ist zweitens abgesegnet.

@Thommy_Cool
Wenn zum Anwalt gehst frag mal danach, ob es den Tatbestand der Erpressung erfüllen würde bzw. ob man bei Gericht hier in dem gegebenen Fall damit durch kommen würde.
 
@ Darkwonder

Super zitiert, aber die relevanten Stellen sollte man hervorheben:

"(...) um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist."

So, jetzt müsste der Staatsanwalt entscheiden, ob die Bereicherungsabsicht nicht rechtens ist und ob das angedrohte Übel als verwerflich einzustufen ist.
 
Es ist zu Unrecht, oder hast du hier bisher etwas von einem Beweis gesehen, das er den angegebenen Artikel bei dem TE gekauft hat?
Wenn ja gut, dann wäre es rechtens wie bei einem Strafzettel etc.
Da das aber ja nciht gegeben ist, ist es in meiner "Anschauung" bzw. wie ich es sehe eine Erpressung.

verwerflich einzustufen
Mindestens eine seiner zwei Angedrohten Folgen wären ja alleine schon "verwerflich", nämlich die unerlaubte weitergabe seiner Daten.

Aber wie du schon sagtest, da müsste man das Gerichts Urteil abwarten.
 
nur gut das ich gerade Recht durchmache in der Schule ;) das was er macht ist und bleibt Erpressung!
 
D.h. man soll in so einem Fall einfach direkt Anzeige erstatten anstatt dem anderen die Chance einzuräumen darauf zu reagieren :confused_alt:
 
Andi27 schrieb:
nur gut das ich gerade Recht durchmache in der Schule ;) das was er macht ist und bleibt Erpressung!

Dann solltest du deine Unterlagen nochmal genauer anschauen, wobei ich bezweifle, dass, in welcher Schule auch immer, Strafrecht in dieser Tiefe gelehrt wird.

Aber nochmal:

Zivilrechtlich kann der Käufer den Kaufvertrag rückgängig machen, solange etwaige Ansprüche noch nicht verjährt sind. Auf ein Verschulden des Verkäufers kommt es dabei nicht an.
Beweispflichtig ist natürlich der Käufer, wobei das bzgl. des Vorliegens eines Kaufvertrages wohl nicht allzu schwierig sein dürfte.

Strafrechtlich ist eine Hehlerei zwar ziemlich sicher noch nicht verjährt aber hier dürfte es wohl am aufklärbaren Vorsatz scheitern.
 
Zuletzt bearbeitet:
So, war nun heute beim Anwalt. Ich brauch darauf nicht zu reagieren. Der Käuferin dürfte es schwer fallen nachzuweisen, dass sie genau dieses Spiel von mir gekauft hat. Einen Kaufbeleg (Ebay-Zahlungsaufforderung) kann sie zwar vorlegen, aber da steht nur der Titel des Spiels drauf. Das es auch tatsächlich das von mir gekaufte Spiel war, was sie an Nintendo eingeschickt hat, kann damit aber nicht belegt werden. Sollte sie eine Anzeige erstatten, wird diese nach einer Anhörung meinerseits mit diesem Argument eingestellt werden, da 1. siehe oben, 2. nicht gewerbsmäßig und 3. kein Vorsatz erkennbar ist. Eine Datenweitergabe an Nintendo sieht er ebenfalls gelassen entgegen, da Nintendo, wenn sie an einer Verfolgung interessiert wären, schon nachgefragt hätten und ihr das Spiel nicht zurückgeschickt hätten. Nintendo wird nur gegen gewerbsmäßig Fälscher und Händler vorgehen wenn sie davon Kenntnis erlangen. Weiterhin könnte ich ebenfalls eine Anzeige erstatten wegen Verleumdung, da nicht zweifelsfrei belegt werden kann, dass die Käuferin genau das Spiel von mir erhalten hat und mich mit dieser Anzeige de facto einer Sache bezichtigt, die so nicht belegt werden kann. Der Brief erfüllt tatsächlich die Vorraussetzung einer Nötigung, da ja bei Nichterfüllung mit einem empfindlichen Übel gedroht wird. Ist aber in dem Fall Auslegungssache und kommt auf die Tagesform des Richters an. Werde euch auf dem laufenden halten.

@Darkwonder

Erpressung könnte bedingt in Frage kommen. Ist Auslegungssache. Zumindest Nötigung ist zu 90% drin.
 
Zuletzt bearbeitet:
Gut danke, dann war meine und die Einschätzung einiger anderen hier nciht Falsch.
Wirst also gut aus der Sache rauß kommen.

Halt uns auf dem Laufenden, wenn den ncoh was kommt vom Käufer. ^^
 
Wenn der Anwalt die Aussagen wirklich so gemacht hat, dann halte ich die für eher unqualifiziert...
 
Doc Foster schrieb:
Wenn der Anwalt die Aussagen wirklich so gemacht hat, dann halte ich die für eher unqualifiziert...

Weil Hobbyanwälte besser sind?
 
#57 Erläutere bitte doch einmal warum.
 
@Doc Foster
Du Wiederlegst dich doch selbst

Zivilrechtlich kann der Käufer den Kaufvertrag rückgängig machen, solange etwaige Ansprüche noch nicht verjährt sind. Auf ein Verschulden des Verkäufers kommt es dabei nicht an.
Beweispflichtig ist natürlich der Käufer, wobei das bzgl. des Vorliegens eines Kaufvertrages wohl nicht allzu schwierig sein dürfte.

Strafrechtlich ist eine Hehlerei zwar ziemlich sicher noch nicht verjährt aber hier dürfte es wohl am aufklärbaren Vorsatz scheitern.
Der Käufer kann nicht beweisen dass er genau dieses Fahrzeug beim TE auch gekauft hat!

Also wo liegt das Problem? Der Anwalt hat ja genau dies gesagt ... weshalb sollte er als Quatsch rauß reden?
 
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