Darkwonder
Rear Admiral
- Registriert
- Aug. 2008
- Beiträge
- 5.609
@TE
Im Grunde brauchst du gar nichts machen, nicht einmal einen Anwalt aufsuchen.
Das Spiel das er ein gesendet hat kann nämlich erst einmal von genauso gut jemand anderem Stammen.
Des weiterem hat er keinen Beweis, dass er den Beanstandeten Artikel auch bei dir gekauft hat.
Im Ernstfall würde wohl seine Aussage entweder oder im Zusammenhang mit der Drohung den Tatbestand einer Erpressung erfüllen.
Den Anwalt zu kontaktieren liegst sicher auch nciht falsch, der wird dir da sicher auch weiter helfen können.
Meine Einschätzung viel Trara um nichts, sonst würde der nciht gleich so kommen. ^^
Wenn der wirklich was in der Hand hätte, wäre er gleich mit der Anzeige gekommen oder wenigstens mit nem Brief vom Anwalt.
Im Grunde brauchst du gar nichts machen, nicht einmal einen Anwalt aufsuchen.
Das Spiel das er ein gesendet hat kann nämlich erst einmal von genauso gut jemand anderem Stammen.
Des weiterem hat er keinen Beweis, dass er den Beanstandeten Artikel auch bei dir gekauft hat.
Im Ernstfall würde wohl seine Aussage entweder oder im Zusammenhang mit der Drohung den Tatbestand einer Erpressung erfüllen.
Den Anwalt zu kontaktieren liegst sicher auch nciht falsch, der wird dir da sicher auch weiter helfen können.
Meine Einschätzung viel Trara um nichts, sonst würde der nciht gleich so kommen. ^^
Wenn der wirklich was in der Hand hätte, wäre er gleich mit der Anzeige gekommen oder wenigstens mit nem Brief vom Anwalt.