Produktfälschung weiterverkauft (kompliziert)

ienfach schreiben, dass das von dir verkaufte spiel definitiv ein original war und dann einfach nicht mehr reagieren. er kann dir zum einen wohl nicht nachweisen, dass das noch das gleiche spiel ist und zum andern wäre er schön blod wegen einem so geringen streitwert einen anwoalt zu konsultieren, wodurch er am ende noch auf unkosten sitzen bleibt, da er nix beweisen kann.
 
paranoia paranoia...

kurze antwort, dass du dich nicht veräppeln lässt und gut...
 
In dem Brief steht nur, dass Nintendo das Spiel geprüft und dabei festgestellt hat, dass es sich um ein Fälschung handelt. Sie empfehlen in dem Schreiben, eine Anzeige gegen den Händler/Verkäufer.
 
Folgendes:

a) wie soll man als Laie eine Fälschung erkennen bei einem Spiel?

b) nach ~2 1/2 Jahren sich mal melden und zu meinen, Nintendo habe das Spiel als Fälschung enttarnt ist schon dreist, wer weiß was er da hingeschickt hat.

c) wenn du noch den namen vom Verkäufer aus Holland weißt, sollte eBay evtl. fündig werden (die haben ja immer Datensicherungen da).

d) nich irre machen lassen, Hunde die bellen beissen nämlich nicht (zumal er sich selber mit dem Kauf Strafbar gemacht hat): http://testberichte.ebay.de/GBA-Spi...000001406968?ssPageName=BUYGD:CAT:-1:SEARCH:3
 
Thommy_Cool schrieb:
Sie empfehlen in dem Schreiben, eine Anzeige gegen den Händler/Verkäufer.

Natürlich, sie kennen auch nicht die ganze Geschichte - wäre es anders, würden sie es nicht schreiben da ein verwertbarer Nachweis unmöglich ist.

Nach zwei Jahren würde ich gar nicht darauf reagieren...
 
Robo32 schrieb:
Nach zwei Jahren würde ich gar nicht darauf reagieren...

kann ich nur zustimmen! das ist ja wohl mal dreist...
mache nix und warte ab - ich kann mir nicht vorstellen, dass der damalige käufer tatsächlich etwas unternehmen wird... er kann es ja eigtl. eh nicht beweisen.

also: lass dich nicht verrückt machen und lass ihn einfach ***labern***
 
Alles klar....danke für eure zahlreichen Antworten. Werde morgen den Käufer damit konfrontieren und dann abwarten. Da ich eine Rechtsschutzversichrung habe, werde ich mich da nächste Woche mal beraten lassen. Kostet nix und ich erfahre bestimmt noch ein paar Details zur gesetzlichen Lage. Aber ich bin echt dankbar, dass hier so viele Reaktionen in so kurzer Zeit erfolgt sind, die mich in meiner eigenen Überzeugung bestärken. Super Forum, super User!
 
Super Forum, super User!

Bis auf die Empfehlung zum Anwalt zu gehen, habe ich noch keine brauchbare Antwort entdecken können.

Zivilrechtlich hat der Käufer beim Kauf einer Fälschung natürlich Ansprüche gg. den Verkäufer, die natürlich andererseits der Verjährung unterliegen.

Strafrechtlich kommt Hehlerei in Betracht, wobei dafür zumindest Eventualvorsatz vorliegen muss.
Es könnte also durchaus noch Post vom Staatsanwalt folgen.
 
Zuletzt bearbeitet:
also ich weiss ja nicht.wenn nach zwei jahren einer kommt und mir mit klagen und fälschung droht und ich der meinung war das ich ein original game gekauft und weiterverkauft habe, dann würd ich nichtmal drauf reagieren.schon nur das er nicht mehr angemeldet ist find ich suspekt.wenn sich jemand unmittelbar nach der auktion meldet würd ich sicherlich auf ihn zugehen ganz klar. aber wenn er dann nach zwei Jahren noch mit auslagen kommt ohne dich vorher anzuhören, wo bitteschön sind wir hier? auf sowas würd ich garnicht reagieren.soll der doch meine adresse nintendo geben. die interessieren sich nen nen keks dafür. die werden bei ebay anfragen und sehen das nichts aussergewöhnliches über deinen ebayaccount läuft und gut ist.
also ich würd mir da keine Sorgen machen.
 
Ich würde die Verjährugssache klären.

Es kann ja sein, dass eine eventuelle Straftat schon verjährt ist. Dann hast du ja gar nichts mehr zu beführchten.

Seltsam ist das Käuferverhalten in jedem Fall.
 
Hatte heute telefonisch Kontakt zum Käufer. Er besteht auf Rücknahme oder Anzeige. Werde diese Woche alles dem Anwalt übergeben und mich mal beraten lassen. Je nach dem, was dabei raus kommt, lasse ich es drauf ankommen.
 
Doc Foster schrieb:
Bis auf die Empfehlung zum Anwalt zu gehen, habe ich noch keine brauchbare Antwort entdecken können.

Zivilrechtlich hat der Käufer beim Kauf einer Fälschung natürlich Ansprüche gg. den Verkäufer, die natürlich andererseits der Verjährung unterliegen.

Strafrechtlich kommt Hehlerei in Betracht, wobei dafür zumindest Eventualvorsatz vorliegen muss.
Es könnte also durchaus noch Post vom Staatsanwalt folgen.
Es kommt viel in Betracht. Trotzdem muss er sich genau überlegen, ob es überhaupt lohnt einen Anwalt aufzusuchen. Wie du weißt, möchte der gute Mensch auch bezahlt werden.

Denn realistisch muss er sich fragen, wie der andere das beweisen will.

Ich würde ihm allerdings antworten. Aber nur sagen: "Die Vorwürfe sind haltlos." Nichts weiter. Was soll da passieren? Der Kram wird wegen Geringfügigkeit eingestellt...
 
Thommy_Cool schrieb:
Hatte heute telefonisch Kontakt zum Käufer. Er besteht auf Rücknahme oder Anzeige.

Soso, entweder oder, das erfüllt ja schon den Tatbestand nach § 253 StGB.

An seiner Stelle sollte er den Ball flach halten.
 
@ MrEisbaer

Die Androhung einer Strafanzeige sehe ich nicht als Erpressung oder Nötigung. Wo ist denn da die "Verwerflichkeit der Tat"?
 
er droht dir mit einer Anzeige oder mit einer Rücknahme

ich denke mal das du als Privatverkäufer eh sowas reinschreibst keine Rücknahme und Garantie? somit kann er dir nach der Zeit sowieso nix!

und mit dem Anwalt drohen .... soll er doch machen, er selber schiesst sich damit ins eigene Bein den auch der Käufer macht sich damit Strafbar. Und ausserdem bleibt er auf den Anwaltskosten sitzen :D

und wie schon geschrieben kläre das mit deinem Anwalt ... er kennt sich dort besser aus ;)


@ DDM_Reaper20 ach nein was ist das dann? er erpresst ihn mit entweder du nimmst es zurück oder ich mache eine Anzeige
 
Andi27 schrieb:
@ DDM_Reaper20 ach nein was ist das dann? er erpresst ihn mit entweder du nimmst es zurück oder ich mache eine Anzeige

Das ist doch keine Erpressung. Was bleiben dem Käufer den sonst für Möglichkeiten? Anscheinend fühlt er sich ja im Recht.
 
Sich im Recht fühlen und Recht haben, sind zwei paar Schuhe ;)
 
Aber wenn man sich im Recht fühlt und seine Position verdeutlichen möchte, dann sagt man doch nicht sowas wie "entweder du nimmst es zurück, oder ich lasse dich in Ruhe"...
Ein "Entweder du nimmst es zurück oder ich vergifte deinen Wellensittich" ist dann tatsächlich nicht mehr sauber.
Also ist die Androhung einer Strafanzeige (in einem gerechtfertigten Fall) durchaus ein probates Mittel.

Wenn der TE aber eine Rechtschutzversicherung hat, dann ist der Fall ganz klar: Ab zum Anwalt.
Da der Verkäufer ja augenscheinlich nicht direkt aufgegeben hat, als eine Rückabwicklung ausgeschlossen wurde, sollte man sich auf einen Rechtstreit vorbereiten bzw. zumindest auf einen Briefaustausch zwischen den jeweiligen Anwälten.
Wahrscheinlich kommt es dann schon nicht mehr zu weiteren Schritten, wenn der andere einen brauchbaren Anwalt aufsucht...

Grüße vom:
Jokener
 
Wenn ich mich recht erinnere, hieß es ja nicht "entweder du nimmst es zurück..." sondern "ich will mein Geld wieder haben", dass er das Spiel auch wieder zurückschicken wird - gegenseitige Rückerstattung der erbrachten Leistungen - wurde ja glaubich nicht erwähnt. Es ist außerdem eh total dreist nach 2 Jahren den vollen Kaufpreis zurück zu verlangen! Er hatte es ja immerhin 2 Jahre ohne Probleme genutzt und hat es ja selber nicht gemerkt, dass es eine Fäschlung ist (sofern es überhaupt wirklich eine ist).
Da du ja schon geschrieben hast, dass du ne Rechtsschutzversicherung hast ist es wohl das beste, wenn du die hier mal in Anspruch nimmt (für solche Fälle zahlt man dafür ja schließlich!) Dann kannst du den Käufer ja nochmal anrufen und ihm die Lage aus Sicht deines Anwaltes schildern, aber bitte beim Telefongespräch schön freundlich und sachlich bleiben, mit gegenseitugen Vorwürfen und Anschuldigungen ist keinem geholfen und ein netter Umgangston klingt für mich auch eher dannach, dass man an einer für beide Seiten zufriedenstellenden Lösung interessiert ist.
Und was das mit der Erpressung angeht: Die Formulierung klingt zwar etwas krass, aber ne Erpressung is was anderes. Würd hier eher mal sagen: unangebrachte Ausdrucksweise der Bedingung, um eine Anzeige zu umgehen.

Ich drück dem TE auf jeden Fall die Daumen, dass es gut ausgeht. Meiner Meinung nach stehen die Chancen dafür zumindest nicht schlecht.
 
@ TE du kannst dich ja hierzu nochmal äussern und evtl schreiben was nun passiert vieleicht hat der ein oder andere auch so ein Problem vieleicht auch irgendwann einmal ;)
 
Zurück
Oben