Wenn ich mich recht erinnere, hieß es ja nicht "entweder du nimmst es zurück..." sondern "ich will mein Geld wieder haben", dass er das Spiel auch wieder zurückschicken wird - gegenseitige Rückerstattung der erbrachten Leistungen - wurde ja glaubich nicht erwähnt. Es ist außerdem eh total dreist nach 2 Jahren den vollen Kaufpreis zurück zu verlangen! Er hatte es ja immerhin 2 Jahre ohne Probleme genutzt und hat es ja selber nicht gemerkt, dass es eine Fäschlung ist (sofern es überhaupt wirklich eine ist).
Da du ja schon geschrieben hast, dass du ne Rechtsschutzversicherung hast ist es wohl das beste, wenn du die hier mal in Anspruch nimmt (für solche Fälle zahlt man dafür ja schließlich!) Dann kannst du den Käufer ja nochmal anrufen und ihm die Lage aus Sicht deines Anwaltes schildern, aber bitte beim Telefongespräch schön freundlich und sachlich bleiben, mit gegenseitugen Vorwürfen und Anschuldigungen ist keinem geholfen und ein netter Umgangston klingt für mich auch eher dannach, dass man an einer für beide Seiten zufriedenstellenden Lösung interessiert ist.
Und was das mit der Erpressung angeht: Die Formulierung klingt zwar etwas krass, aber ne Erpressung is was anderes. Würd hier eher mal sagen: unangebrachte Ausdrucksweise der Bedingung, um eine Anzeige zu umgehen.
Ich drück dem TE auf jeden Fall die Daumen, dass es gut ausgeht. Meiner Meinung nach stehen die Chancen dafür zumindest nicht schlecht.