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News PS3-Beschwerde: Amazon zahlt für OS-Entfernung

GamingTiger schrieb:
Features hin oder her ... das Ding wird als "Spielkonsole" verkauft!

Was hat das damit zu tun ?

Wenn Sony jetzt die Feature Internet surfen, Musik hören oder Bilder schauen streichen würde. Wäre das auch ok, weil die PS3 ist ja eine Spielkonsole.
 
Ich hab heute meine Verpackung, meine Beschreibung und kA was alles noch durchgeforstet. Von Seiten Sony stand da nirgendst die Other OS Funktion als Feature drin.

Und selbst wenn wird Amazon nicht einfach ma jedem 20% geben, sondern das im Falle einer Massenklage bzw. mehrerer Einzelklagen erstmal mit Sony abklären müssen. Sonst gibt Amazon jedem 20% zurück, geht dann zu Sony und die warten auf ne Gerichtseintscheidung in der dann rauskommt das Feature ist (Hausnummer) 10% Wert... Schön für Amazon 10% selber schlucken sehr fein...

Kurz und gut: Ich glaub kaum das da jetzt jeder antanzen kann und sich seine 20% einfach so holt.

MfG True

PS: Ich nutze die PS2 Emulation auf meiner PS3 im übrigen auch recht häufig... Kann sowieso nicht verstehen warum das bei Konsolen immer angezweifelt wird, wohingegen meist genau diese Zweifler am PC ihre 'Nostalgie-Games'(CS, WC3, SC usw.) zocken wenn grad Langeweile auftritt. ;-)
 
Wie wärs denn, wenn statt auf nun 7 Seiten jeder sein halbgares Wissen beiträgt, es einfach mal jemand mit einer Fat versucht und Amazon.de anschreibt. So könnte der Thread durch eine Antwort mit Ja oder Nein auf eine Seite reduziert werden.
 
Ich stimme meinem Vorposter zu. Und zum Thema "Dollarzeichen vor den Augen":

Wenn ich ein Produkt kaufe, und es im Nachhinein per Update im Funktionsumfang eingeschränkt wird, dann lass ich mir das nicht gefallen - weder bei einer PS3 noch bei einem Auto.
Kein wunder erlaubt sich Sony und andere Firmen ständig solche Patzereien (Kopierschutz auf CD mit Rootkit...) - bei solchen masochistisch veranlagten Kunden würd ich das auch machen.
 
Doommaster schrieb:
Was hat das damit zu tun ?

Wenn Sony jetzt die Feature Internet surfen, Musik hören oder Bilder schauen streichen würde. Wäre das auch ok, weil die PS3 ist ja eine Spielkonsole.

Musik ja, Online nein, da es eine Multiplayerfähige Konsole ist!!!

weblord schrieb:
Wie wärs denn, wenn statt auf nun 7 Seiten jeder sein halbgares Wissen beiträgt, es einfach mal jemand mit einer Fat versucht und Amazon.de anschreibt. So könnte der Thread durch eine Antwort mit Ja oder Nein auf eine Seite reduziert werden.

1. Hab keine PS3.
2. Wenn ich eine hätte würde ich es nicht tun, weils mir egal wäre :-)
 
Thank you for your email.

We take this opportunity to express our regret at the issues you have had with the Sony PS3.

We have considered carefully the points expressed in your email, and we recommend that you bring this matter to the attention of the manufacturer, Sony. We do not consider the application of either EU Directive 1999/44/EC or the Sale of Goods Act 1979 to be relevant in these circumstances.

We apologise that we cannot assist you further on this occasion.

Sony can be contacted at:

Uk customers: http://www.sony.co.uk/ (08705 111999)

International customer please use the following link to access Sony help page:

http://www.sony.net/SonyInfo/Support/

If you have any further concerns please contact us at the above email address.

Thank you for shopping at Amazon.co.uk


Caitriona Clancy
Executive Customer Relations
Amazon.co.uk
http://www.amazon.co.uk

:freak: :evillol:
 
Hat schon jemand eine Rückzahlung im Laden gefordert?
Habe meine von Gamestop gekauft und frage mich, ob die mir was zurückzahlen würden, wenn ich da antanze....

Kann einer kurz zusammenfassen, was in der Mail steht, mein Englisch ist nicht so besonders.....
 
GiGaKoPi schrieb:
Die wollen wohl, dass man deswegen Sony kontaktiert.
Wow, was lässt den diesen brillianten Schluss von dir zu?

Ist doch auch logisch, wie ich es weiter vorn schon geschrieben. Die Händler haben eine einwandfreie Konsole geliefert und sind aus dem Schneider.

Wenn ich ein Auto kaufe, mir einer die Scheibe zetrümmert, geh ich dann etwa zum Händler oder zu dem, der mir die Scheibe zertrümmert hat?
 
Die Vergleiche hier sind ziemlich abenteuerlich.

Übrigens war mein Post auf die Bitte des User über meinem Post bezogen. Mir ist durchaus bewusst, dass viele Händler auf den Hersteller verweisen werden - bloß selbst keinen zusätzlichen Streß machen.
 
Ahso ok sorry, hab den Post über dir net gesehen.
Aber was ist denn an dem Vergleich abenteuerlich?
Händler hat mangelfreie Ware abgeliefert.
Sony hats kaputt gemacht, Sony muss dafür einstehen.
 
Meinte deinen Vergleich. Nicht unbedingt passend ;)

Ansonsten sehe ich das so, dass man als Käufer/Kunde in erster Linie Ansprüche gegenüber dem Händler geltend machen kann/sollte.
Wenn etwas kaputt geht, gehst du ja auch nicht direkt zum Hersteller, sondern erst zum Händler.

Der Händler leitet danach eh alles an den Hersteller weiter, und holt sich wieder, was er verloren hat.

Aber ich als Kunde wende mich in erster Linie an den Händler.
 
Zuletzt bearbeitet:
Doch ich gehe zum Händler, da dieser Garantie gibt.

Gewährleistung bezieht sich auf eine mangelfreie Übergabe der Sache. Für was sonst, sollte ein Händler auch haften? Der Händler haftet nur für Schäden die schon "im Keim" bei der Übergabe bestanden.
Lies hierzu mal:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gewährleistung#Mangel_.28Kaufrecht.29

Es ist nur meist die bequemste Art über den Händler zu gehen, da viele in diesem Bereich auch versuchen, sich in Punkto Service von anderen zu unterscheiden. Dies ist aber keinesfalls zwingend eine gesetzliche Pflicht.

Edit: Mal noch ein weiterer Vergleich. Wer haftet für die kaputten Bremsen/Gaspedale bei Toyota-Fahrzeugen? Der Händler oder Toyota?
Der Händler repariert nachher die Fahrzeuge im Auftrag von Toyota, aber wenn jemand zu Schaden kommt, zahlt den Schadensersatz sicherlich nicht der Händler.
 
Zuletzt bearbeitet:
@funkyfunk,

du verwechselst Garantie und Gewährleistung. Darauf beziehe ich mich hier:
funkyfunk schrieb:
Doch ich gehe zum Händler, da dieser Garantie gibt.
Gewährleistung gibt es vom Händler und die ist gesetzlich in Deutschland auf 24 Monate vorgeschrieben.
Garantie gibt es vom Hersteller und ist eine rein freiwillige Sache (es gibt Hersteller, die geben gar keine Garantie, wie Asus früher auf einige Teile).

BTW: Hättest du nicht nur die Beiträge, sondern die News selbst gelesen (oder wenigstens den Titel des Threads), wüsstest du, dass es hierum ging, dass Amazon einem Kunden wegen der Entfernung des OtherOS seitens Sony 20% Kaufpreisentschädigung gezahlt hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wo verwechsle ich denn bitte etwas? Und woraus schließt du, dass ich die News nicht gelesen habe? Ich betone ja die ganze Zeit, dass es vollkommen eigenartig ist, dass Amazon etwas gezahlt hat, weil nie Ansprüche bestanden. Dies wird durch die Art, wie sie jetzt antworten auch deutlich.

Klar gibt der Händler Gewährleistung und der Hersteller Garantie.
Gewährleistung bedeutet aber, dass ein Händler sicherstellen muss, dass er eine Sache ohne Mangel übereignet.

Der Mangel muss bei Gefahrenübergang (also meist nach § 446 BGB bei Übergabe der Sache) vorliegen (§ 434 Abs. 1 S. 1 BGB); jedoch können auch später auftretende Defekte Sachmängel sein, wenn sie schon bei Gefahrübergang im Keim angelegt waren (so genannte Keimtheorie). Beim Kauf von Verbrauchsgütern (=beweglichen Sachen) geht das Gesetz (§476 BGB) grundsätzlich davon aus, dass ein Mangel, der sich innerhalb von 6 Monaten zeigt, bereits beim Kauf vorhanden gewesen sein dürfte (Beweislastumkehr), es sei denn, das Gegenteil wäre offensichtlich.

Im Übgrigen gibt dies genau auch die EU-Richtlinie wieder, die der Typ zitiert, weil sie in dieser Weise ins BGB übernommen wurde.

Daher das Beispiel mit dem Auto von oben:
Der Händler liefert ein einwandfreies Auto (Amazon). Jemand schlägt dir die Windschutzscheibe ein (Sony). Wer haftet dann?

Edit: Wo ist Spraadhans, wenn man mal seine Unterstützung braucht? :D

Edit2: Wenn du willst, revidiere ich meine Aussage von vorhin und korrigiere:

Zu wem gehe ich, wenn was kaputt geht? Zu dem, demgegenüber ich Ansprüche habe bzw. geltend machen kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also müßte Sony in diesem Fall haften (wenn das so überhaupt machbar ist juristisch/gesetzlich), und dieser Mangel wirklich als Mangel angesehen werden kann, genauso gut könnte Sony ja auch argumentieren das dadurch die Sicherheit nicht mehr gewährleistet ist und man deswegen dieses "Feature" zum Schutz des Kunden entfernt hat oder wirklich den wahren Grund, nämlich das das System gehackt ist. In diesem Fall kann man sich bei Herrn Geohot bedanken. :lol:

Ich persönlich finde das dieses ach so tolle Feature das letzte ist was auf eine High-Definition Spiel-Konsole gehört!

Und Sony ist in Sachen Service sowieso ganz weit unten am Boden, auch wenn sie ganz Produkte haben.

Solange es keine Anklagen und rechtskräftigen Urteile gibt, solange kann man schön weiter spekulieren.

Denke aber das es bald erste Urteile und Klagen gegenüber den Händlern geben wird, bin mal gespannt auf die Ammis ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin mit meiner PS3 ganz zufrieden auch ohne Linux, da sowieso ne Slim.

Und oh doch ich verstehe schon worauf du anspielst und andere vieleicht Betroffene auch, darauf das Features einfach so mal gecancelt werden ohne jemandem die Auswahl selbst zu überlassen die PS3 in vollem Funktionsumfang weiter zu nutzen.

Korrigiere mich bitte wenn ich da falsch liege.

Steh trotzdem zu meiner "persönlichen Meinung"
 
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