Wo verwechsle ich denn bitte etwas? Und woraus schließt du, dass ich die News nicht gelesen habe? Ich betone ja die ganze Zeit, dass es vollkommen eigenartig ist, dass Amazon etwas gezahlt hat, weil nie Ansprüche bestanden. Dies wird durch die Art, wie sie jetzt antworten auch deutlich.
Klar gibt der Händler Gewährleistung und der Hersteller Garantie.
Gewährleistung bedeutet aber, dass ein Händler sicherstellen muss, dass er eine Sache ohne Mangel übereignet.
Der Mangel muss bei Gefahrenübergang (also meist nach § 446 BGB bei Übergabe der Sache) vorliegen (§ 434 Abs. 1 S. 1 BGB); jedoch können auch später auftretende Defekte Sachmängel sein, wenn sie schon bei Gefahrübergang im Keim angelegt waren (so genannte Keimtheorie). Beim Kauf von Verbrauchsgütern (=beweglichen Sachen) geht das Gesetz (§476 BGB) grundsätzlich davon aus, dass ein Mangel, der sich innerhalb von 6 Monaten zeigt, bereits beim Kauf vorhanden gewesen sein dürfte (Beweislastumkehr), es sei denn, das Gegenteil wäre offensichtlich.
Im Übgrigen gibt dies genau auch die EU-Richtlinie wieder, die der Typ zitiert, weil sie in dieser Weise ins BGB übernommen wurde.
Daher das Beispiel mit dem Auto von oben:
Der Händler liefert ein einwandfreies Auto (Amazon). Jemand schlägt dir die Windschutzscheibe ein (Sony). Wer haftet dann?
Edit: Wo ist Spraadhans, wenn man mal seine Unterstützung braucht?
Edit2: Wenn du willst, revidiere ich meine Aussage von vorhin und korrigiere:
Zu wem gehe ich, wenn was kaputt geht? Zu dem, demgegenüber ich Ansprüche habe bzw. geltend machen kann.