Koka2009
Lt. Commander
- Registriert
- Mai 2009
- Beiträge
- 1.190
Hi,
kurz was zu Thematik:
meine Frau wurde zum 31.01.2013 gekündigt in der Elternzeit (Die Kündigung ist rechtwirksam, da die Filiale schließt, bei der Sie arbeitet und in der nähe keine weitere Filiale gibt.)
So, Sie ist seit dem 11.11.2012 in Elternzeit und wurde bis 11.11.2014 (2Jahre beantragt) Sie bekommt aber nur 1 Jahr Elterngeld. Also im Oktober (vor kurzem) das letzte Mal Elterngeld bezogen. Ab dem 31.01.2014 ist sie auch nicht mehr in Elternzeit, da sie ja gekündigt ist.
Wie sieht es mit dem Arbeitslosem Geld aus?
1. Hat Sie Recht auf ALG1 ?
2. Wenn Ja, wie wird ALG1 berechnet? vom Elterngeld oder vom Arbeitslohn? Arbeitslohn liegt ja ne Weile zurück. Deswegen weiß ich nicht, wie sie es berechnen..
Hat jemand Erfahrung mit ALG1? Wie es dort abläuft insbesondere bei unserem Fall mit Elterngeld?
mfg
Koka
kurz was zu Thematik:
meine Frau wurde zum 31.01.2013 gekündigt in der Elternzeit (Die Kündigung ist rechtwirksam, da die Filiale schließt, bei der Sie arbeitet und in der nähe keine weitere Filiale gibt.)
So, Sie ist seit dem 11.11.2012 in Elternzeit und wurde bis 11.11.2014 (2Jahre beantragt) Sie bekommt aber nur 1 Jahr Elterngeld. Also im Oktober (vor kurzem) das letzte Mal Elterngeld bezogen. Ab dem 31.01.2014 ist sie auch nicht mehr in Elternzeit, da sie ja gekündigt ist.
Wie sieht es mit dem Arbeitslosem Geld aus?
1. Hat Sie Recht auf ALG1 ?
2. Wenn Ja, wie wird ALG1 berechnet? vom Elterngeld oder vom Arbeitslohn? Arbeitslohn liegt ja ne Weile zurück. Deswegen weiß ich nicht, wie sie es berechnen..
Hat jemand Erfahrung mit ALG1? Wie es dort abläuft insbesondere bei unserem Fall mit Elterngeld?
mfg
Koka