Sperrung des Arbeitslosengeldes

aggroman

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Moinsen,

gestern erhielt meine Frau ein Brief von Arbeitsamt, dass das ALG gesperrt wird.

Begründung: Sie hätte sich auf eine von Arbeitsamt zugeschickte Stelle nicht beworben und die würde doch so gut passen.


Meine Frau ist seit weniger als 1 Monat nicht mehr im Mutterschutz. Unsere Tochter ist 1 Jahre alt.
Die Stelle ist in einer Stadt 30 km von uns entfernt (mit öffentlichen Verkehrsmitteln da kein 2. Auto), die Arbeitszeiten dort sind von 10:00 - 20:00, abends fahren keine Busse mehr und es ist ein Fußmarsch von mindestens 20 Minuten d.h. meine Frau würde gegen 21:30 oder 22:00 Uhr nach hause kommen und das mit einem 1 Jahre altem Kind.

Beworben hat sich meine Frau jedoch trotzdem, nur eben aus sich des Arbeitsamts nicht schnell genug (etwa 2 Wochen nach erhalt der Stellenbeschreibung).

Wie könnten wir in so einem Fall vorgehen und der Sperrung widersprechen ???
 
Geh mit ihr zum Arbeitsamt und sprecht persönlich mit dem/der Betreuer/in. Viel mehr kann man in dem Fall nicht machen, außer vielleicht noch vor das Sozialgericht zu gehen. Aber das Gericht kann auch nicht sofort etwas bewegen.

Das persönliche Gespräch hat hier die beste Aussicht auf Erfolg.
 
Wann kommst du denn von der Arbeit nach Hause? Hat das Kind keinen Kinderkrippenplatz? Wenn ich dich richtig verstehe benötigst du euer Auto um zur Arbeit zu kommen. Wenn aber beide pendeln müssen sollte man vielleicht auch mal über einen Umzug nachdenken.
 
Zuletzt bearbeitet:
Falls ihr durch den Wegfall wirtschaftlich hilfebedürftig werdet, könnte deine Frau auch Hartz4 beantragen. Im SGB II gilt es als unzumutbar, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, solange man mit der Betreuung eines Kindes beschäftigt ist, das das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. (diese Regelung lässt sich aber keineswegs sinnvoll auf das SGB III übertragen)

Ansonsten könnte man natürlich auch versuchen, die Pendelzeit von Wohnung zur Arbeitsstelle und zurück als unzumutbar zu deklarieren, falls euch der Nachweis dafür gelingt. Nach § 121 SGB III gilt
(4) Aus personenbezogenen Gründen ist einem Arbeitslosen eine Beschäftigung auch nicht zumutbar, wenn die täglichen Pendelzeiten zwischen seiner Wohnung und der Arbeitsstätte im Vergleich zur Arbeitszeit unverhältnismäßig lang sind. Als unverhältnismäßig lang sind im Regelfall Pendelzeiten von insgesamt mehr als zweieinhalb Stunden bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden und Pendelzeiten von mehr als zwei Stunden bei einer Arbeitszeit von sechs Stunden und weniger anzusehen. Sind in einer Region unter vergleichbaren Arbeitnehmern längere Pendelzeiten üblich, bilden diese den Maßstab. Ein Umzug zur Aufnahme einer Beschäftigung außerhalb des zumutbaren Pendelbereichs ist einem Arbeitslosen zumutbar, wenn nicht zu erwarten ist, dass der Arbeitslose innerhalb der ersten drei Monate der Arbeitslosigkeit eine Beschäftigung innerhalb des zumutbaren Pendelbereichs aufnehmen wird. Vom vierten Monat der Arbeitslosigkeit an ist einem Arbeitslosen ein Umzug zur Aufnahme einer Beschäftigung außerhalb des zumutbaren Pendelbereichs in der Regel zumutbar. Die Sätze 4 und 5 sind nicht anzuwenden, wenn dem Umzug ein wichtiger Grund entgegensteht. Ein wichtiger Grund kann sich insbesondere aus familiären Bindungen ergeben.

Ein Umzug wäre ja wohl aus nachvollziehbar wichtigen Gründen (Familie) nicht zumutbar. Ich sehe da gute Chancen für euch. Wichtig ist, dass ihr als allererstes einen Widerspruch gegen den Verwaltungsakt aussprecht - am besten gleich morgen!
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Arbeitsamt sperrt einem doch nicht das komplette Geld, nur wenn man eine Bewerbung nicht schreibt. Dazu muss schon mehr passieren - ergo du hast die Vorgeschichte "vergessen".

Normalerweise sperrt dir das Arbeitsamt max. 30% beim ersten "vergehen" - sprich wenn du keinen Bock hast dich dort zu Bewerben oder dem Termin unentschuldigt fernbleibst.

Aber am besten ist es wenn du/ihr mit eurem pers. Betreuer sprecht.

Es gibt ja auch noch andere Fortbewegungsmittel als Bus/Auto/zu Fuß ;)
 
Exar_Kun schrieb:
Ein Umzug wäre ja wohl aus nachvollziehbar wichtigen Gründen (Familie) nicht zumutbar.

Warum nicht? Es geht hier um 30km! Und möglicherweise sogar noch in die Richtung des Arbeitsortes des Mannes, so dass sich dessen Pendelzeit auch verkürzen oder zumindest nicht verlängern würde!
 
Das hängt sicherlich immer vom Einzelfall ab. Aber grundsätzlich gilt, dass Umzüge mit kleinen Kindern, Kranken oder Pflegebedürftigen anders einzustufen sind als bei Alleinstehenden. Auch bin ich mir nicht sicher, ob nicht einfach die Anschaffung eines PKW vorausgesetzt werden könnte seitens der Behörde.

Im SGB II ist die Sachlage jedenfalls eindeutig - da gilt jede Form der Erwerbstätigkeit bis zum 3. Geburtstag des Kindes als unzumutbar.
 
Exar_Kun schrieb:
Im SGB II ist die Sachlage jedenfalls eindeutig - da gilt jede Form der Erwerbstätigkeit bis zum 3. Geburtstag des Kindes als unzumutbar.

Selbst in Teilzeit und wenn ausreichend Krippenplätze vorhanden wären? Für mich absolut nicht nachvollziehbar.
 
Nach Vollendung des dritten Lebensjahres ist Arbeit nur soweit unzumutbar, wie die Betreuung des KIndes nicht durch beispielsweise Kindergarten oder andere Personen sichergestellt werden kann. Das was du angesprochen hast gilt also - aber erst, wenn das Kind drei Jahre alt wird. Davor ist grundsätzlich und unabhängig davon, was sich an Arbeits- oder Betreuungsgelegenheiten bietet, jedwede Form von Erwerbstätigkeit unzumutbar. (aber natürlich nur für ein Elternteil)

Das ergibt sich aus dem Wortlaut des § 10 Abs. 1 Ziffer 3 SGB II.
 
Ist schon merkwürdig, in der DDR war das Standard. Meine Mutter musste sowohl mich als auch meine Schwester nach dem ersten Geburtstag in der Krippe abgeben um weiter zu arbeiten. Letztendlich wird es ja für Frauen (und auch Männer) umso schwerer, zurück in den Arbeitsmarkt zu gelangen, desto länger sie ihm fernbleiben. Und die Politik setzt sich doch angeblich zu Ziel Mütter stärker in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Vor diesem Hintergrund kann ich diese Regelung nicht nachvollziehen.
 
Stimmt, da ist was dran. Der Gesetzgeber hat diese Regelung allerdings mit dem Wohl des Säuglings und Kleinkindes begründet. Ist sicherlich auch nicht verkehrt.
 
Rollensatz schrieb:
Das Arbeitsamt sperrt einem doch nicht das komplette Geld, nur wenn man eine Bewerbung nicht schreibt. Dazu muss schon mehr passieren - ergo du hast die Vorgeschichte "vergessen".
Nein, mir ist es auch schon passiert das mich der "Betreuer" einfach mal - wie sie es so schön nennen - abgemeldet hat.
Ich bin nicht zu seinem Seminar erschienen das mich über "Hauptschulabschluss nachholen" informieren sollte.... obwohl ich Abitur habe. Das habe ich auch schriftlich dem Amt mitgeteilt das ich garantiert meine Zeit nicht verschwenden werde und mir anhöre wie ich meinen Hauptschulabschluss nachholen kann wenn ich bereits eine höhere Quali habe.

Es gibt ja auch noch andere Fortbewegungsmittel als Bus/Auto/zu Fuß ;)
Was da wäre? Ein Fahrrad? 30km bei Wind und Wetter fahren? Also insgesamt 60km jeden Tag?
Taxi? Da kann man gleich zu Hause bleiben, weil ungefähr 0,0 rumkommt.
Fahrgemeinschaft? Geht in den meisten Fällen nur wenn man sich gut kennt und die selben Arbeitszeiten hat. Aber 10-20uhr klingt nach Einzelhandel / Kaufhaus.
 
Danke für die zahlreichen Antworten.

MELVIN ich weiss nicht ob du kuinder hast aber von 10 - 20 uhr arbeiten (Mo - Sa) + 1 1/2 stunden fahrt mit einem kleinem kind ist sicherlich nicht zumutbar. Du kannst mir aber gerne eine Kinderkrippe zeigen welche bis 22 Uhr Kinder betreut. EIn Umzug kommt nicht in Frage.
Ein 2tes Auto anschaffen ist nicht gerade günstig. Meine Frau hat Steuerklasse 5 und somit etwa 600-800 euro netto (abzüglich fahrtkosten noch weniger).

Und ganz nebenbei, Sie wird wohl selbst wählen dürfen wo sie arbeiten möchte und wo nicht ... :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Deine Frau darf zwar selbst wählen, wo sie arbeiten möchte. sie ist allerdings verpflichtet, mitzuwirken um ihre arbeitslosigkeit zu beenden. diese Mitwirkungspflicht besteht eben, wenn man Leistungen vom Staat erhält. Darauf wird man eigentlich auch in jedem Bescheid hingewiesen.
Das bedeutet nicht, dass jede angebotene Stelle zumutbar ist. Aber man sollte dann auch mit dem Sachbearbeiter im Forfeld sprechen und die Unzumutbarkeit des Angebots begründen. Nichts zu tun und sich später über die Konsequenzen zu ärgern, ist mit Sicherheit nicht sinnvoll.
 
Beworben hat sich meine Frau jedoch trotzdem, nur eben aus sich des Arbeitsamts nicht schnell genug (etwa 2 Wochen nach erhalt der Stellenbeschreibung).

ich sehe da gar kein Problem. Es muss was anderes sein. Schliesslich hätte der Brief auch mal ungewöhnlich lange brauchen können. Und dass das ganze Geld gesperrt wird, ist ungewöhnlich wegen einer Bewerbung.
 
aggroman schrieb:
MELVIN ich weiss nicht ob du kuinder hast aber von 10 - 20 uhr arbeiten (Mo - Sa) + 1 1/2 stunden fahrt mit einem kleinem kind ist sicherlich nicht zumutbar. Du kannst mir aber gerne eine Kinderkrippe zeigen welche bis 22 Uhr Kinder betreut.

Du hast meine Frage aus Post #3 nicht beantwortet: Wie lange musst du denn arbeiten? Aus dem Kontext schließe ich: Ebenfalls bis 22 Uhr? Dann hast du bezüglich der Kinderkrippe natürlich recht. Wenn du aber "normal" Feierabend hast spräche doch nichts gegen die Kinderkrippe.

Und erkläre mir doch mal bitte, warum das deiner Meinung nach nicht zumutbar ist. Meine Mutter hat es ja schließlich auch heil überstanden.

aggroman schrieb:
Und ganz nebenbei, Sie wird wohl selbst wählen dürfen wo sie arbeiten möchte und wo nicht ...

Wenn deine Frau das aus ihren eigenen Beiträgen finanzierte ALGI erhält ja, wenn sie aber ALGII erhält und damit auf Kosten der Gemeinschaft lebt nein. Dann muss sie jede zumutbare Arbeit annehmen.
 
Aber ich denke es wäre vielleicht sinnvoll, die genau Begründung des Bescheids zu posten. So kann man eigentlich nur mutmaßen.
Ansonsten ist es ratsam, erst einmal Widerspruch einzulegen. die Begründung des Widerspruchs kann man nachreichen.
In den meisten Regionen gibt es so etwas wie eine Arbeitslosenselbsthilfe, bei der man sich beraten lassen kann bzw. mit denen man dann eine Begründung des Widerspruchs ausarbeiten kann. Oft übernehmen das auch die Beratungsstellen der Diakonie, AWO oder Caritas. Der SovD (Sozialverband Deutschland) ist auch eine gute Adresse, um sich beraten zu lassen.
 
Und ganz nebenbei, Sie wird wohl selbst wählen dürfen wo sie arbeiten möchte und wo nicht ...
Dann kann das AA auch das Geld sperren, wenn sie die Arbeit nicht annimmt.
Warum fährst Du nicht mit dem Bus und überlässt Deiner Frau das Auto?
 
Mit dem Gesindelcontainer will nunmal niemand gerne fahren.
 
justFAME schrieb:
Mit dem Gesindelcontainer will nunmal niemand gerne fahren.

Ist das dein Ernst?! Mal ganz abgesehen davon, dass ich es völlig unangemessen finde, Busfahrer mit "Gesindel" gleichzusetzen, wäre das noch lange kein angemessener Grund nicht zu arbeiten.
 
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