rechtliche frage: telefondienst am WE

D

DarkInterceptor

Gast
hi leute
hoffe des is einigermaßen das richtige forum dafür.

mein problem ist:

in meiner firma arbeite ich in 6 sommermonaten jeweils mo-fr bis zu 10 stunden täglich (mit überstunden und freizeitausgleich) zusätzlich diverse samstage gegen entgelt und da auch teilweise bis zu 6 stunden.
nun möchte die firma telefondienst am we ansetzen. bedeutet in meinem fall das alle ca 5 wochen ein we für mich abfällt wo der komplette telefonverkehr der notrufnummer auf mein handy geleitet wird.
mein verstand meint das ist auf gar keinen fall i.O.

nun is die frage ob die firma das machen darf?

gruß
Dark
 
was sagt dein Arbeitsvertrag dazu? Dort sollte das näher beschrieben sein, oder im Tarifvertrag. So kann ich erstmal nix entdecken was gegen den Tel. Notdienst spricht. Das einzige was mir auffällt das die ihre Anrufe auf dein Handy umleiten wollen, das ist mehr als fraglich, da sollte ein Firmenhandy zur Verfügung stehen.
 
Bekommst Du den Dienst bezahlt ist es doch o.K., wenn nicht würde ich es nicht machen es ist schliesslich Arbeitszeit. Mein Schwager macht auch Notdienst am WE, bekommt dafür 50 € / Tag ohne etwas zu machen, wenn er dann raus muss wird der normale Lohn zusätzlich gezahlt incl. Zulagen.
 
hab in meinem arbeitsvertrag grad folgende zeile entdeckt.
der mitarbeiter ist darüberhinaus verpflichtet, im bedarfsfall in gesetzlich zulässigem und zumutbarem rahmen auf anordnung der geschäftsleitung nacht- bzw. wechselschicht sowie sonntagsarbeit und vorübergehend über- und mehrarbeit zu leisten.

edit:
@werkam
soweit ich das mitbekommen hab is nix mit mehr geld. dummerweise haben wir teilweise bis zu 300 potentielle anrufer an einem we.

ich frag mich sowieso wie das passieren soll. telefonisch erreichbar sein is ja eine sache aber dafür auf unternehmungen mit freunden und familie verzichten is ne andere sache.
 
Zuletzt bearbeitet:
Passt dann doch, bleibt nur die Frage ob es auch bezahlt wird oder bereits im Gehalt enthalten ist.
 
@DarkInterceptor:

Das ist ne standart Klausel, steht in vielen Arbeitsverträgen und ist rechtlich vollkommen ok. Alle 5 Wochenenden ein Wochenende komplett arbeiten ist laut BGB auch in Ordnung, allerdings muss es für Sonntagsarbeit einen Ausgleich geben (unterschiedlich je nach Branche, Vertrag, usw.).

Allerdings ist es nicht in Ordnung, geschäftliche Anrufe auf deine Privatnummer zu leiten, da muss
wie Ford_Fairlane schon sagte ein Fimenhandy oder zumindest eine andere Nummer (Simkarte) zur
Verfügung gestellt werden.

für alles weitere schau Dich mal auf dieser Seite um.
mfg..
 
okay. mal danke für eure antworten bisher. ich geh der sache mal auf den grund. wenn ich neue infos seitens der geschäftsleitung bekomme geb ich sie euch mal weiter.
ich hab nämlich ned großartige lust mir am we auch noch die dummheit unserer kunden anzutun wenn die mich schon beinahe 55h unter der woche nerven.
 
der mitarbeiter ist darüberhinaus verpflichtet, im bedarfsfall in gesetzlich zulässigem und zumutbarem rahmen auf anordnung der geschäftsleitung nacht- bzw. wechselschicht sowie sonntagsarbeit und vorübergehend über- und mehrarbeit zu leisten.


damit ist der Fall klar ;)
 
...Sonnenklar!

Die Arbeitszeit wird in der Regel vom Arbeitgeber bestimmt und nicht vom Arbeitnehmer. Selbst wenn es eine rechtliche Klausel geben würde bei der ich nicht am WE arbeiten müsste, würde ich diese nicht nutzen wollen.

Wenn bei mir im Laden der Chef fragt wer Zeit hat für nen kranken Kollegen einzuspringen, dann bin ich meist der erste der Ja sagt. Nicht weil ich meinen Chef so mag (er mag mich ja auch nicht) oder weil ich ein Arschkriecher bin, nein, ich bin nur Geldgeil.
 
Ich hab damals für die Serverbereitschaft eine Ergänzung zum Arbeitsvertrag erhalten, die ich unterschreiben musste. Hab dann zusätzlich am Wochenende und an den Feiertagen Rufbereitschaft gehabt.
 
Haudrauff schrieb:
...Sonnenklar!

Die Arbeitszeit wird in der Regel vom Arbeitgeber bestimmt und nicht vom Arbeitnehmer.
So kar ist das nun auch nicht.Es gibt auch Gesetze die soetwas regeln.Nicht immer ist das was in einen Vertrag steht auch bindend,auch wenn 2 Parteien das unterschrieben haben.

Man muss auch mal Nein sagen können.
Aber....naja,ich lass es lieber....
 
Es gibt auch Gesetze die soetwas regeln.Nicht immer ist das was in einen Vertrag steht auch bindend,

Keine Frage.... aber er hat je geschrieben....

im bedarfsfall in gesetzlich zulässigem und zumutbarem rahmen auf anordnung der geschäftsleitung nacht- bzw. wechselschicht sowie sonntagsarbeit und vorübergehend über- und mehrarbeit zu leisten.

und weiter...

bedeutet in meinem fall das alle ca 5 wochen ein we für mich abfällt wo der komplette telefonverkehr der notrufnummer auf mein handy geleitet wird.

wenn es dafür einen finanziellen / Freizeitausgleich gibt sehe ich da 0 Probleme..... er hat ja auch geschrieben das er für die Überstunden nen Freizaitausgleich hatte... also scheint das keine "gnadenlose Ausbeutung" zu sein.

Und das "nein sagen" hätte er sich bei VErtragsunterzeichnung überlegen sollen .... den Arbeitsverträge lassen sich durchaus anpassen ;)
 
erstmal zum betriebsrat. wir sind in ganz deutschland ohne der hauptverwaltung grad mal 8 leute. da gibts keinen betriebsrat
klar ich bin auch geldgeil aber ich hab keinen bock ein schönes wochenende (sonnenschein und gute freunde die mit den motorräder ausreiten wollen) daheim zu verbringen wegen sowas.
tarifvertrag weis ich nedmal wohin wir gehören. ob ig metal oder was auch immer.
ausserdem habe ich bisher keinen arbeitsvertrag unterschrieben. der erste endete eigentlich mit beendigung der probezeit und war befristet. warum auch immer ich den bis heute nicht unterschrieb is mir auch nicht klar aber ich denke ich wollte mit dem damaligen chef noch was verhandlen und dann nach meinem urlaub war der auf einmal nicht mehr da und es war ein neuer chef im haus.
 
Was? Ist das dein ernst?

Du hast keinen Arbeitsvertrag (wie geht denn das überhaupt?) und fragst nach rechtlichen Belangen zur Wochendarbeitszeit? Ohne Vertrag kannst du auch kein Recht durchsetzen.
Sehr seltsam.

Egal, ich und auch Leute mit regelmäßigen Wochenenddiensten können da sicherlich nur den Kopf schütteln. Alle 5 Wochen ein WE wo man Bbereitschaft hat?! Bei voller Bezahlung und Freizeitausgleich. Ist sicherlich kein Beinbruch.
Und wenn ihr nur 8 Leute im Betrieb seit, dann würde ich schon aus Betriebsklimatechnischen Gründen ohne wenn und aber mitmachen.
 
klar hat er einen arbeitsvertrag.
wenn die probezeit endet, ist es jedoch möglich das man ohne weitere schriftliche zusätze in ein unbefristetes arbeitsverhältnis gelangt.
war bei mir damals auch so und ich arbeite bei einem großen konzern > 10000 Mitarbeiter
 
in dem neuen arbeitsvertrag den ich damals bekam steht ausser mehr urlaub und höherem gehalt nichts anderes drinnen.

habe mitbekommen das keinem meiner kollegen diese sache schmeckt. und wenn die ganze firma nicht mitspielt kann die chefetage machen was sie will.

zu den mitarbeitern muss ich sagen das ich der einzige bin der im umkreis von 400km den job für die firma macht. alle anderen sind zwischen 400 und 900 km weit weg von mir.
 
DeathAngel03 schrieb:
Und das "nein sagen" hätte er sich bei VErtragsunterzeichnung überlegen sollen .... den Arbeitsverträge lassen sich durchaus anpassen ;)

Allgemein ist das aber immer so eine Sache mit Verträgen.Lesen und verstehen ist nicht immer das gleiche.
Und ob sich jeder in der lage sieht sich seinen Vertrag anzupassen und auch von der Verhandlung in der Lage ist?
Naja,Arbeitsrecht kann man nicht mal so in einen Forum auseinander nehmen.
Ist ja nicht ein 8 Std. Kurs in " Wie werde ich Betriebsrat und mache es allen Recht".;)
Es ist sehr schwierig,wenn man nicht alles weiss....
 
@Touch-Knie
das ist klar... aber die "klausel" ist doch recht eindeutig und unmissverständlich....

und wenn die ganze firma nicht mitspielt kann die chefetage machen was sie will.

... jo... Abmahnun(en) wegen Arbeitsverweigerung :p Halt uns auf dem laufenden ^^
 
DeathAngel03 schrieb:
.. jo... Abmahnun(en) wegen Arbeitsverweigerung...

Soweit denk ich noch gar net. Ich hätte bammel nach der nächsten Gehalterhöhung zu fragen, wenn ich mich bei sowas Querstellen würde. Auch sollte man an sein Arbeitszeugniss denken, falls man mal vorhat den Job zu wechseln.
Da gibts bestimm auch so eine nette kryptische, verschlüsselte Formel zur Arbeitsverweigerung oder kein Wille zur Mehrarbeit.
Das der Chef so ein Verhalten auch über Jahre nicht vergisst, dürfte allen klar sein.

Aber auch wenn jeder in deiner Firma meckert und dagegen ist, am Ende werden sich die wenigsten Querstellen. Der deutsche Arbeiter kann vor allem eins ganz gut: meckern, meckern, meckern. Im Kollegenkreis mein ich natürlich.
 
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