Wie manche hier über unsere Polizei oder die Staatsanwaltschaft denken, ist echt peinlich. Da muss man sich ja fast fremdschämen. Ich will bestimmt nicht ausschließen, dass es auch unter den Herrn Beamten "schwarze Schafe" gibt, aber das dürfte nun wirklich ein verschwindend geringer Teil sein.
@TE:
Wenn dein Nachbar dich das nächste bei dir meldet, reichen ein paar einfache Fragen/Aussagen, um ihn mundtot zu machen. Zunächst fragt man den netten Herrn von nebenan, woher er denn weiß, dass du illegale Kopien auf deinem Rechner hast. Nun kann er dir eine Antwort geben (zum Beispiel er hängt an deiner I-Net-Leitung dran und loggt deine IP, oder so was / guckt durch dein Fenster ect. pp.) oder er sagt gar nix. Ich glaube kaum, dass er für seine Behauptung eine vernünftige Erklärung hat, außer du hast ihn mal deine Sammlung freiwillig gezeigt
In allen Fällen machst du folgendes: Strafanzeige gegen deinen Nachbar bei der Staatsanwaltschaft wegen Verletzung der Privatsphäre, Verleumdung, Übler Nachrede, Erschleichen von Leistungen (falls er deine leitung anzappft

) usw. such dir was schönes aus.
Aber wie immer gilt: Das ist das letzte Mittel, was du nutzen solltest!!! Eine Einigung unter vier Augen ist IMMER die bessere Lösung.
Spätestens wenn das Schreiben vom Staatsanwalt bei deinem Nachbar rein flattert, sollte er ruhe geben. Das wirkt bei 99% der Leute.
Ich denke aber eher, dass dein Nachbar ein totaler Dummschwätzer ist und sich nur wichtig machen will. Außerdem zeigt mir dein Eingangspost auch, dass er keine Ahnung von einem Strafverfahren hat.
Sollte es widererwarten tatsächlich zum Äußersten kommen und die Polizei steht vor deiner Tür mit einem Durchsuchungsbefehl, dann mach folgendes:
1. Lass die Durchsuchung über dich ergehen. Ist nicht schön, aber solltest du den Herren nicht dumm kommen oder sie an der Durchsuchung hindern, es wird nur noch schlimmer für dich. Ich würde sie sogar dabei unterstützen. Zeig ihnen alles was sie sehen wollen und wichtig... dokumentiere es für dich mit. Es gibt zwar nachher ein Einsatzprotokoll, was drin steht, weißt du aber nicht.
2. Bist du der Ansicht, dass die Durchsuchung zu Unrecht durchgeführt worden ist, hast du mehrere Möglichkeiten dagegen vorzugehen.
- Fortsetzung-Feststellungsklage auf Rechtmäßigkeit der Durchsuchung nach § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO analoge Anwendung, bzw. § 101 Abs. 7 Satz 2 StPO. Da kannst du dich dann durch alle Instanzen durchklagen. Einige Gerichte sehen die analoge Anwendung des § 98 StPO nicht als gegeben an, dann gibt es die Möglichkeit einer Überprüfung nach §§ 23, 28 EGGVG vor dem jeweiligen Oberlandesgericht. Ist die Durchsuchung noch nicht durchgeführt worden gibt es die Möglichkeit der Rechtsbeschwerde gegen den Durchsuchungsbefehl nach § 304 Abs. 1 StPO.
- sollte bei der Durchsuchung etwas zu Unrecht beschlagnahmt worden sein, hast du dann u.U. ein Recht auf Entschädigung. Diese ergibt sich dann aus dem jeweiligen Landes-Sicherheits- und Ordnungsrecht (bei mir in Hessen § 66 HSOG).
- zusätzlich kannst du (falls die Polizei dir dumm gekommen ist) eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der jeweiligen Dienststelle einreichen. Da diese aber in der Regel nichts bringt, folgt hier zudem ein weiterer Strafantrag nach § 344 StPO bei der Staatsanwaltschaft
Das nun mal so kurz zu deinen Möglichkeiten, von denen es sicher noch mehr gibt, die mir jetzt auf Anhieb nicht einfallen.
Also, ruhig bleiben und das Leben genießen. Ich tippe ja, was deinen Nachbarn angeht auf "Dummschwätzer" und da lohnt es sich echt nicht auch nur einen Gedanken an so was zu verlieren. Genieße lieber dein Leben und lass dich nicht von so einem Aufziehen.
