kicos018 schrieb:
Die Lizenz nimmt dir ja nirgends jemand nachträglich weg? Bestes Beispiel ist doch GTA San Andreas / Vice City. Je nachdem wann du die Spiele gekauft hast, hast du unterschiedliche Musik drin.
Eben doch. Bei GTA4 z.B. kam ein Update, was die Musik den bestehenden Spielern weggenommen hat.
https://www.computerbase.de/news/gaming/gta-4-musik-lizenz.63177/
DevPandi schrieb:
Oh, an der Stelle hat die EU leider dafür gesorgt, dass das nicht mehr so einfach möglich ist, sich aus der Verantwortung zu ziehen. Es gibt nämlich neue Punkte im Verbraucherschutz und wenn die Publisher die Server-Software veröffentlichen, müssen Sie diese auch erst mal wieder pflegen. Und anders als kleine Hobby-Entwickler ist da auch keine Ausnahme vorgesehen.
AlphaKaninchen schrieb:
Bis 2 Jahre nach Kauf könnte man auf Gewährleistung bestehen wenn das Spiel dadurch nicht mehr Spielbar ist. Danach? Keine Ahnung...
Die Frist für Gewährleistung ist 2 Jahre ab dem Zeitpunkt, an dem der Verkäufer oder sein Gehilfe mit der Vertragserfüllung beginnt. Wenn die Publisher den Server-Code also gleich mitliefert, dann kann er nach zwei Jahren die eigenen Server abschalten, ohne danach noch irgendwas pflegen zu müssen. Wenn er erst nach Abschaltung der eigenen Server damit rausrückt, dann müsste er wohl 2 Jahre ab da pflegen.
Für Produkthaftung sind die Fristen länger, aber da gibt es auch engere Voraussetzungen für die Inanspruchnahme. Da muss schon eine Gefahr von dem Produkt ausgehen (z.B. schwere Sicherheitslücke) bevor der Hersteller handeln muss.
Azeron schrieb:
Ja, bring das mal durch, lol. "Hallo Steam/Media Markt/Ubisoft/EA/Epic, ja, die haben das Spiel nach nem Jahr abgedreht, ich will meine Gewährleistung in Anspruch nehmen und mein Geld zurück, danke." Die Realität sieht halt leider ganz anders aus.
Robert. schrieb:
Eine gesetzliche Regelung wär hier schon dringend notwendig. Selbst als Mieter oder Käufer hat man Rechte.
Gewährleistung zählt sicher mehr als die EULA.
Die Gewährleistung von digitalen Produkten ist geregelt in EU-Richtlinie 2024/2853. Deutschland hat bis 2026 Zeit, diese in nationales Recht umzusetzen. Und spätestens dann können dich Steam, Media Markt usw. nicht mehr abweisen.
SavageSkull schrieb:
Letztlich mündet das Thema irgendwann in dem Punkt, wie definiert sich eine Nutzungslizenz?
Darf die zeitlich begrenzt sein? Was ist ein "Lebenszeitraum" eines digitalen Produkts? In welcher Form, darf sich das Produkt über die Nutzung hinaus verändern? Was passiert wenn eine Partei nicht mehr existiert (Auflösung des Studios/Publishers, Tod des Nutzers)?
Das ist zumindest in Deutschland auch eindeutig geregelt. Bei Verstorbenen treten die Erben das Vertragsverhältnis ein. Bei Unternehmensauflösungen gibt es in der Regel immer jemanden, der die Rechte aufkauft.
Wenn sich das Produkt nach dem Kauf ändert, ist maßgeblich, ob es noch die beim Kauf vereinbarte Beschaffenheit hat.
Photon schrieb:
Die Publisher können ja dann beim Bewerben eines neuen Spiels ein "Haltbarkeitsdatum" angeben, nach dem das Spiel nicht mehr spielbar sein wird. Mal sehen, ob die Verkaufszahlen dann genauso hoch bleiben, wenn die beschränkte Lebensdauer vorher schon explizit bekannt ist!
Ja, das war auch bei Produkten wie Smartphones, WLAN-Router, usw. der beste Vorschlag: Ein digitales Mindesthaltbarkeitsdatum welches auf der Produktverpackung drauf steht (oder über QR-Code auslesbar ist). Bis zu diesem Datum verpflichtet sich der Hersteller, Updates und Fehlerbehebungen anzubieten.
Hat sich aber leider nicht durchgesetzt.