[rechtliches] Never Settle Reloaded

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Lieutenant
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Mai 2011
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Hi,

wundere mich, dass niemand so ein Thema bisher eröffnet hat (oder ich kann die Suche nicht bedienen, verzeiht mir)!
Es heißt ja beim Kauf also beim Erwerb einer dieser Grakas bekommt man von AMDs Partner (eben wo man sie kauft) einen Code, damit kann AMD dann einem den passenden Download-Code senden.

Was passiert denn nun, wenn ich aber nicht zufrieden mit der Karte bin und diese zurückgeben will und den Code aber schon längst eingelöst habe?
Schickt der Händler Alternate einem eine Email mit Code oder bekommt man diesen in Papierform zusammen mit der Grafikkarte?
 
Bekommst einen Coupon zugeschickt wo du auf der AMD Seite deine Daten eingeben musst und die schicken dir dann ne Mail mit den beiden Gamecodes.
 
Na du kannst die Karte doch vorher testen und brauchst nicht sofort die Spiele einzulösen wenn du sowas im vorhinein weist das du die karte evtl zurück gibst. Verstehe da den Sinn nicht so ganz.

Wenn die Karte funktioniert und meinen Vorstellungen entspricht kann ich ja immer noch die Spiele einlösen. Bisschen mit Menschenverstand handeln dann kommt es erst garnicht zu sowas.
 
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Und wenn ich zwei dieser Karten bestelle, eine aus 7800er Serie und eine aus 7900er. Dann merke ich, dass die 7800er viel zu schwach ist, habe aber schon beide Codes eingelöst.
Kann mir dann jemand etwas, also kann der Händler dann sagen er nimmt die Karte nicht ohne nicht eingelösten Code?
 
meiner meinung nach ist es betrug - somit nicht statthaft!

bzw würde ich als händler die karte ablehnen bzw das geld nicht voll zurückerstatten (wertminderung)
 
Wäre ich der Händler und du würdest so eine Aktion bringen, würde ich klar sagen, du hast es mit voller Absicht gemacht!
 
So meinte ich das doch gar nicht.
Ich dachte es kennt sich hier vielleicht jemand mit dem Gesetz so aus, dass er mir eine richtige Aussage dazu geben kann.
"wenn ich wäre , würde ich" hilft leider nicht :(

Ist der Händler berechtigt die Karte NICHT anzunehmen, wenn ich sie nach den gültigen Gesetzen zurückgebe? Also mein Widerrufsrecht beim Kauf im Internet in Anpsruch nehme?
Wieso sollte da der Händler berechtigt sein, zu sagen "NEIN die nehme ich nicht, da ist kein Code dabei/er wurde schon eingelöst". Der Code selbst ist nicht Teil der Verkaufsware, des gekauften Artikels. Er ist eine freiwillige Zugabe von einer Firma (AMD), die dann die Verluste zu tragen hätten im Fall der Rückgabe.
Oder nicht?
 
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Ganz ehrlich?

Ich denke dass das dem Onlinehändler scheiss egal ist wenn die VGA ohne diesen Coupon wieder zurück kommt. Die bekommen diese Coupons doch eh geschenkt.
 
Wieso solltest du schon Codes einlösen, wenn du die Karte eh erst testen willst? Wenn man weiß, dass man eine Karte erst testen will, nimmt man doch damit nicht gleich die Spiele, die man dazu bekommt. Verweigern kann es der Händler nicht (in den ersten 14 Tagen, danach nur auf Garantie, nach 1/2 Jahr mit Beweislastumkehr und Ablauf der der baldigen Garantie nur noch bei Defekten seit Beginn ohne dein Zutun), aber er kann dir sehr wohl einen geringeren Betrag zurückerstatten, da die Karte ja nicht mehr vollwertig nutzbar ist.
 
Frag' doch einen Händler. Ich würde die Karte nicht zurücknehmen, oder eben nur den Kaufpreis minus Marktpreis der Spiele. Geklagt wird da eh nicht.
 
"Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren" AGB Alternate. Wenn du dem nicht nachkommst, müssen sie es auch nicht.
 
Wie gesagt liest nochmal oder erstmal meinen letzten Post von davor. Woher kommt das Recht den Widerruf nicht anzunehmen, wenn alle Gesetze eingehalten wurden und der Code nunmal nicht Teil des Artikels ist, sondern eine freiwillige Zugabe von AMD
 
todesnudel schrieb:
Kann mir dann jemand etwas, also kann der Händler dann sagen er nimmt die Karte nicht ohne nicht eingelösten Code?
Rechtlich ist das nicht ganz trivial.
Die Frage ist, ob die Spiele teil des Kaufvertrags geworden sind. Sind sie das, musst du beim Widerruf des Vertrags entweder die komplette Leistung zurückgewähren (sprich die Spiele zurückgeben, technisch kaum möglich) oder Wertersatz für die einbehaltene Leistung gewähren (sprich der Händler zieht den Wert der Spiele, der allerdings nicht klar bestimmbar ist, von der Erstattung ab).
Sind sie nicht Teil des Kaufvertrags könnte man von einer Schenkung ausgehen bzw. von zwei Verträgen (einem entgeltlichen über die Grafikkarte und einem unentgeltlichen über die Spiele).

Welcher Fall hier zutrifft ist wohl Interpretationssache (siehe auch hier http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=46&t=226792). Ich persönlich würde aber die Spiele eher als Teil des Kaufvertrags ansehen, auch weil davon auszugehen ist, dass du vor dem Kauf schon wusstest, dass du die Spiele dazu bekommst, dir die Karten also schon so angeboten wurde.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du kannst doch widerrufen? Du musst nur die Codes zurück senden, was ist daran so schwer zu verstehen? Die Codes sind gültig beim Kauf einer passenden Grafikkarte, wenn du sie wieder zurück schickst hast du diese nicht gekauft?
 
Klasse wie manche hier Moral predigen aber nicht auf die eigentliche Frage antworten.
In Ordnung war es nicht wirklich aber schick das Ding zurück und sie was der Händler sagt, behalten willst du sie ja nicht.
 
Musste letztes Jahr ein paar Grafikkarten zurück schicken, meistens wegen schlechten / ratternden Lüftern.
Bekam 2x Never Settle und einmal ac3+bl2 und konnte alle Keys behalten.
Zumindest Mindfactory ist es also egal.

Ach ja...Asus kaufen!
 
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