Rechtsanspruch, Widerrufsrecht

wikki

Lieutenant
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Okt. 2008
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Huhu!

Ich wusste nicht wohin mit den Thread, also habe ich es aufs Produkt bezogen.

Ich habe mir vor 1 1/2 Wochen bei Caseking einen Xigmatek HDT-D1264 gekauft, jedoch passte er nicht auf mein Sockel AM2 (wurde in einen anderen Thread besprochen).
Habe dann den Kühler zurück geschickt, habe nichts am Kühler zerstörrt oder sonst was, das kann ich 100% mit sicherheit sagen! Nur der Sicherungshebel ging nicht auf dem Sockel zu befestigen, da wurde auch nichts verbogen oder so! Habe alles wie Orginal und wie er ankam verpackt.


Caseking sieht das natürlich anders; erst muss ich 6 Tage auf eine regung warten, wobei ich mich geregt habe und angefragt habe was den nun ist, darauf hin kam das Sie mir bereits 2 Tage vorher geschrieben hätten (Nichts gekommen, aber gut eine Mail kann immermal wegkommen, und im Spam ist sie 100% nicht, da Caseking als Freund makiert wurde vorher), ferne sind Sie nicht bereit den Kühler neu zu erstatten...ach lest selbst hier die Mail:

".. vielen Dank für Ihre eMail. Sie wurden von uns über Ihre Reklamation
bereits am 14.11. per eMail informiert und die Montage selbst war problemlos
möglich, weshalb wir Ihnen eine Umtausch nicht anbieten können. Wir bitten
dies zu entschuldigen. Alternativ ist natürlich ein Widerruf möglich.
Aufgrund der Einbauspuren müssen wir den Kühler jedoch im Wert mindern. Als
Restwertgutschrift können wir Ihnen 12,50 Euro anbieten. Bitte teilen Sie
uns mit wie wir mit Ihrer Rücksendung verfahren sollen..."

Ich fühle mich hilflos! Kaum ist man erlich und schickt das scheiß Ding zurück wie es ist, wird man so belohnt... Ich hätte genau so gut das ding in der Mitte zersägen können und dann Wiederuf einlegen, aber so bin ich nicht, da wir selbst ein Geschäft hatten und wissen wie sowas ist, habe ich ihn (wirklich!) so wie er ankam zurück geschickt!


Was kann ich tun? Welche Rechte stehen mir zu und wie soll ich verfahren?
Ich finde es eine Frechheit einen Neukunden so in den Arsch zu tretten..

Vielen Dank im Vorraus

lg
Alex
 
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Du hast nicht zufällig Bilder vom Kühler, oder?
Desweiteren, was hast du denn für den Kühler bezahlt?
Ich denke mal, du solltest Caseking bescheid geben, dass die Kratzer nicht von dir stimmen...
Desweiteren hättest du das melden sollen als du den Lüfter bekommen hast(Was ja leider zu spät ist)
oder du verschleuderst den Kühler hier auf dem Marktplatz als neuen, und beschreibst warum du verkaufen willst...
LG
 
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Ultimategaming schrieb:
Du hast nicht zufällig Bilder vom Kühler, oder?
Desweiteren, was hast du denn für den Kühler bezahlt?
Ich denke mal, du solltest Caseking bescheid geben, dass die Kratzer nicht von dir stimmen...
Desweiteren hättest du das melden sollen als du den Lüfter bekommen hast(Was ja leider zu spät ist)
oder du verschleuderst den Kühler hier auf dem Marktplatz als neuen, und beschreibst warum du verkaufen willst...
LG

Huhu!
Ich hab Bilder vom Kühler, aber Kratzer erkennt man nicht.
Ich habe 19.90€ Bezahlt + Versand.

Das mit den Kratzern habe ich sogar gesagt, und zwar da wo cih die Reklamation angefordert habe, jedoch im zusammenhang mit dem Bügel habe ich es gesagt. Leider finde ich die Mail nicht mehr weil ich Vista neu aufgesetzt habe und die alten Mails weg sind (richtet sich eigentlich alles gegen mich? -.-).
Und ich habe noch keinen Zugriff auf den MArktplatz hier :(
 
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Habe die Mails mit Incredimail geschrieben und mein Provider ist Freemail.de aber im Ordner "Gesendet" sind 0 Mails...Jackpot
 
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12,50€ sind bei Gebrauchsspur doch nicht unbedingt schlecht, v.a. wenn du keine Fotos hast. Den Versandpreis kannst du laut einigen Gerichtsurteilen zurückverlangen.

-edit-
du hast ja Fotos ganz überlesen. :D
Wenn der Kühler nach dem Einbau tatächlich keine Gebrauchspuren aufzeigt, kannst du sie ja darauf hinweisen.
 
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Du sagst das du vor 1,5 Wochen den Kühler gekauft hast. Ich gehe einfach mal davon aus das es per Versandhandel war. Dann nutzt du dein 14 tägiges Rückgaberecht und willst dein Geld ganz einfach wieder haben. Da kann Caseking sich auf den Kopf stellen und ihre Wertminderung ist eine Dreistigkeit hoch drei. Also auch bei denen hält das inzwischen Einzug den Kunden verkackeiern zu wollen.

Ich kenn das von mir und meiner Freundin, deren Boxensystem ging kaputt und da wollten der Händler einen Restwert von 7,50€ bezahlen :rolleyes:
 
wenn caseking behauptet das er bei ihene past dann sag doch einfach sie sollen ihn dir zurück schicken vllt hasse dich ja beim einbau vertan oder so sonst kannste den immer noch selbstständig verticken

aber das mit dem 14 tägigen rückgaberecht stimmt da können die nix machen sonst droh denen mim rechtsanwalt:P zieht immer
 
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Ich sehe es nicht ein nochmal 3,90€ für den Rückversand zu tragen. Außerdem habe ich mich zu 100% nicht vertan, er hat nicht gepasst, und ich hab schon viele Kühler verbaut.

Edit:
Die Foto´s sind nur von oben und von der Verpackung...sieht man nichts...
 
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leute was redet ihr denn für einen bock mist, wenn der kühler beschädigt ist, dann hat der händler natürlich das recht eine wertminderung auszusprechen, selbiges gilt auch für das fernabgabegesetz, dies ist kein totaler freibrief das man mit den sachen alles machen kann und sie dann kaputt oder teilweise defekt zum VOLLEN preis gutgeschrieben bekommt (oder geld zurück) Und redets nicht jedes mal von gleich zum anwalt laufen , das sind ja schon us ausmase, wegen sowas.
 
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Wieso solltest du denn nochmal 3,90€ bezahlen? Der Kühler ist doch immer noch bei Caseking. Und wenn der Laden dich versucht zu beschubsen dann trete vom Kauf laut Fernabsatzgesetz zurück und du hast das Anrecht auf den vollen Kaufpreis.
 
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Turbostaat schrieb:
Du sagst das du vor 1,5 Wochen den Kühler gekauft hast. Ich gehe einfach mal davon aus das es per Versandhandel war. Dann nutzt du dein 14 tägiges Rückgaberecht und willst dein Geld ganz einfach wieder haben.

Das Recht schließt aber Wertminderung nicht aus!

Wenn du die Verpackung aufgemacht hast können die schon mindern.
Im Saturn etc. kannst du ja die Packungen nicht aufmachen.


Caseking verkackeiert hier keinen. Wunder tut mich nur das der Kühler bei dir nicht passt. Vllt. ist dein Bord inkompatibel vom Layout her?

Wenn du da noch was holen willst: Zurückschicken lassen, beweisen das er nicht passt und dann kannst du den kompletten Preis zurückbekommen, sofern Caseking nicht auf die inkompatiblitäten hingewiesen hat.
Allerdings würde ich diesbezüglich die AGBs erst mal lesen
 
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Wenn das ding kein Halbes Jahr bei dir ist, müssen die beweisen, dass vor deren Montageprobe er schon eben solche Spuren hatte. Wenn sie es nicht beweisen können, müssen sie dir den Kühler so erstatten.
 
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Nein können sie nicht@The-Heinz

Du darfst sogar bei Kaufhäusern die Verpackungen aufmachen ohne das du die Ware kaufen musst. Verbreite hier nicht so einen Irrglauben...
Und wenn du etwas defektes bekommst, dann ist es dein gutes Recht es zurückzuschicken ohne Wertminderung. Verwechsel das nicht mit der Wertminderung bei Handys o.ä. was bereits seit über 6 Monaten genutzt wurde.
 
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Zu den Versandkosten aus der vorherigen Mail:
"Sobald Sie die Rücksendeversandkosten in Höhe von 3,99 Euro überwiesen
haben, bekommen Sie den "Xigmatek HDT-D1264 Heatpipe Cooler 120mm"
selbstverständlich umgehend zurück."

Wie wollen die Beweisen das ICH den Kühler beschädigt habe? Ich habe nichts beschädigt, das steht fest (ob es mir hier jemand glaubt oder nicht) und die Spuren (Kühllamellen waren 2-3 ein wenig unten Verbogen) waren schon da.

Das Der Kühler nicht passte hat mich auch stark gewundert...habe ein KA790GX von MSI mit AM2+ (baugleich wie AM2) Platform.

lg und danke an alle
schade nur das es so viele Gesetze gibt, was das eine benapsrucht, hebt das andere wieder auf...
Bei uns im Geschäft schicken Leute manchmal gebrauchte Spielware zurück und bekommen trotzdem den vollen Kaufpreis...
 
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er hat ja nichts kaputtes bekommen nur den falschen kühler ausgesucht, bzw passt der halt leider nicht auf sein board, kann da caseking bzw allgemein der handler was dafür wenn ein kunde etwas falsches kauft und es noch kaputt macht, zerkratzt oder wwi was ? hier müssen auch mal die händler geschütz werden denn viele meinen das Fernabgabegesetzt ist ein Freibrief für alles
 
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Das mit den Verpackungen zeig mir bitte mal wo das steht.

Solange das Teil technisch nicht defekt ist aber schon eingebaut wurde, besteht das Recht auf Wertminderung. Das ist auf jeden Fall sicher. Was die aus Kulanz machen ist was anderes.
 
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@The-Heinz

Dann investiere mal 9€ in ein Buch von Ralf Höcker mit dem Titel "Lexikon der Rechtsirrtümer".

Du darfst z.B. zu Media Markt reingehen und dort einen Staubsauger aus der Verpackung rausnehmen, solange du die Verpackung ordentlich aufmachst und wieder zumachst. Es können dir höchstens wenn du die Verpackungen so kaputt machst das die Geräte so nicht verkauft werden können die Kosten für die Verpackung in Rechnung gestellt werden.
 
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Das Teil wurde weder Eingebaut - da nicht möglich - noch war es unbeschädigt! Es waren Spuren (die Caseking nun mir zuschiebt!) an den Lamellen, dazu kommt das der Kühler nicht montiert werden konnte (Hebelbügel ging nicht umzuklappen, hat ab 75% gehangen und ging nicht zu 100% rum! Wie soll ich das bitte Manipulieren?)konnte.
Ich finde es frech wie einige User hier mich hinstellen als wäre ich ein schwindel Schwein und hätte böswillig das Ding zerstört!

Ich arbeite Selbst im Familienunternehmen und kenne solche fälle genugend, und wir haben am Ende immer das Nachsehen gehabt als Händler, und da waren nicht immer erliche Kunden dabei! Und bei mir wird das so hingedreht, da muss ja was nicht ganz rund ticken *grr*
 
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