Rechtsfrage Balkon

Euathlus

Lt. Commander
Registriert
Okt. 2007
Beiträge
1.587
Hallo, in meiner aktuellen Wohnung wohne ich seit ca. 2 jahren, vor ca einem Jahr wurde dann ein Balkon angebaut obwohl ich das garnicht wollte. Ich habe auch damals die Zustimmung zum Anbau und zur Wohnflächenerhöhung nicht unterschrieben. Jetzt will mein Vermieter natürlich die Miete erhöhen. Jetzt hat mir mein Vermieter einen "Vorschlag" unterbreitet, entweder ich akzeptiere die Erhöhung der Wohngfläche oder der Balkon wird abgesperrt. Dies ist für mich auch unbefriedigend, denn dadurch würde auch weitere Nachteile entstehen:
1. Früher hatte ich auf der ganzen fensterbank meine Kakteen stehen, das geht jetzt natürlich nicht mehr innen, weil die durch die Tür zu klein geworden. Aktuell stehen die also draußen auf dem Balkon.
2. Durch den Balkon ist die Einbruchgefahr natürlich höher, weil EG.
3. Ich benutze aktuell die Balkontür (im Kippzustand) zur Belüftung des Wohnzimmers, weil die dort ist, wo ich die Luft auch brauche.

Also im Endeffekt betrete ich den Balkon nur wegen meinen Kakteen.
Jetzt ist natürlich die Frage ob und wie ich dagegen vorgehen kann?
 
Ein Balkon ist definitiv eine Wohnwertverbesserung (und natürlich auch eine Vergößerung der Wohnfläche), der eine erhöhte Miete rechtfertigt.
Du hast nur eine Möglichkeit, dagegen vorzugehen: Ausziehen.
Falls Du in einer Großstadt wohnen solltest, wunder Dich bei der Wohnungssuche aber nicht.... die Mieten sind in den letzten 2-3 Jahren deutlich angezogen.

"Auf Kipp" lüften sollte man übrigens nie, denn das begünstigt Schimmelbildung.

Übrigens kann man einen Balkon wunderbar auch dazu benutzen, bei schönem Wetter dort auch mal zu frühstücken :) oder beim Lesen eines guten Buches ein bisschen Sonne zu tanken
 
Ich glaube das weiß der gute TE ;) - Balkon zum Sonne Tanken benutzen-. Macht aber auch echt Spass, da muss ich hamju schon recht geben.

Und zum Topic: Bin kein Jurist, aber ich glaube, wenn du nicht zahlst wird sich die sache innerhalb von ca 3 Monaten selber klären ;). Ist es denn so happig, dass du dich da weigerst? Die Erhöhung ist soweit ich weiß rechtens, immerhin ist es sein Besitz, den du nur zur vorübergehenden Nutzung vereinnahmen darfst. Wenn dir was am Haus nicht gefällt, was du nicht mitbezahlen möchtest, musst du wohl wirklich ausziehen.

Cu
Lasyx
 
EG mit Balkon??
 
Naja, die Grundmiete erhöht sich sowieso, weil auch noch andere Sachen hier gemacht worden sind, da kann ich nichts gegen machen. Wenn ich also noch die Grundmiete für die Balkonfläche zahlen müsste, müsste ich nochmal knapp 16€ monatlich drauf zahlen. Ich verdiene nicht so viel und bin auch nicht bereit dafür zu zahlen, weil ich es eh nicht nutze. ich war auch von Anfang an dagegen wegen der Einbruchgefahr. Insgesamt erhöht sich die Miete schon so um knapp 50€
 
Zuletzt bearbeitet:
:D er meint wohl Terasse
Wie siehts mit ner Rechtsschutzversicherung aus ?
Und iwe hoch die Erhöhung ungefähr ist fände ich auch mal ganz interessant.
 
wenn der balkon z.b. 1m (oder auch weniger) über dem boden ist, ist es ne eg wohnung mit balkon ;)
 
Rede mit deinem Vermieter und schlag statt den 16€ z.B. 8€ vor. Dann zahlst du zwar immer noch mehr, erhältst aber den Frieden.
 
Computerforum + Rechtsfrage? naja...

gibt im Internet dann doch sinnvollere Anlaufstellen.
hier bekommst du nur Meinungen, die dich nicht weiter bringen.
 
z.b. duch eine abschließbare balkontür, oder der griff wird abmontiert, wenn die tür zu ist.
 
Denke wen du so weiter machst wird die kündigung nicht lange auf sich warten lassen.würde ich als vermieter jedenfalls in erwägung ziehen
 
Wenn zu teuer für dich wird -> Ausziehen!
Wenn nicht, dann freu dich über die vielfältigen Vorteile.

deine Kakteen haben Platz
du kannst Raucher vor die Tür schicken
Urlaub auf Balkonien
...

Man, hätte ich gern nen Balkon.
 
Computerforum + Rechtsfrage? naja...

gibt im Internet dann doch sinnvollere Anlaufstellen.
hier bekommst du nur Meinungen, die dich nicht weiter bringen.

vorallem gibt hier einer Rechtsberatung :D macht er sich strafbar ...

Fangprämien zahlen die aber noch ned ...:evillol:
 
Soweit ich weiß must nur der überdachte Teil zu einem bestimmten Anteil bezahlt werden, das sollte nicht allzuviel sein....
 
Ein Balkon wird zur hälfte angerechnet.
 
Zurück
Oben