Rechtsfrage Balkon

@Touch-Knie:
warum zwangslüftung, er hat ja neben der tür noch ein fenster, zumindest hab ich das so verstanden.
 
Haudrauff schrieb:
Ein Balkon wird zur hälfte angerechnet.
Falsch. Er wird in der Regel zu einem Viertel angerechnet. Ein höherer Anteil bis zur Hälfte ist nur bei besonders guter Lage möglich.

Ansonsten kann ich den Threadersteller ehrlich gesagt nicht verstehen. Wegen 16,- würde ich kein Theater veranstalten.
 
Okay. Da merkt man, dass ich (leider) keinen Balkon habe.
Aber so falsch war meine Aussage gar nicht.
Sagen wir einfach ein Balkon kann bis zu der Hälfte auf dem Mietpreis angerechnet werden.

Interressant ware es zu wissen, wieviel % die 16€ vom Gesamtpreis ausmachen.
 
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