Rechtsfrage zu Gewährleistung bei Netzteil

kresch

Lt. Junior Grade
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Okt. 2003
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297
Hi all,

hab seit weniger als zwei Jahren ein be quiet Straight Power E5-550. Als ich vor Kurzem meinen Rechner einschalten wollte, gabs nur n Funken im Netzteil und die Sicherung flog raus. Ich habs noch zwei Mal probiert, aber jedes Mal mit dem gleichen Ergebnis. Dann hab ich das Netzteil zwecks Gewährleistung an den Händler zurückgeschickt.

Der schreibt mir jetzt:

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Erhalt der
Ware, leider konnten wir
nicht feststellen, das es sich um ein
Gewährleistungsfall handelt.
Wir haben die Ware daher ohne Anerkennung
einer Rechtspflicht zur
Prüfung zum Lieferanten / Hersteller aus
Kulanz weitergeleitet.


Wer ist denn jetzt für Gewährleistung zuständig? Händler oder Hersteller?

Ein Mitarbeiter der Händler Hotline hat irgendwas von Beweislastumkehr innerhalb der Gewährleistung gelabert - nach 6 Monaten müsse ich (und nicht mehr der Händler) beweisen, dass das Netzteil schon vorher kaputt war... oder so ähnlich. Wie soll das bitte gehen bei einem Netzteil, dass von heut auf morgen den Geist aufgibt?
 
Gewaehrleistung = Haendler,
Garantie = Hersteller


Soweit ich weiss ist BeQuiet sehr kulant, was Garantieaustausch angeht, haettest das Netzteil besser gleich an die geschickt.


Das mit der Beweislastumkehr stimmt, wird aber oft im Zusammanhang falsch zitiert.

Du musst nicht beweisen, dass es von Beginn an Defekt war (war es ja auch nicht), sondern dass es von Beginn an einen Fehler hatte, der jetzt zum Ausfall fuehrte.

Je nach Art des jetzigen Schadens (Ausfallgrund) ist das ganz einfach oder praktisch unmoeglich.
 
Wenn das mit der Beweislastumkehr so stimmt, dann ist die Gewährleistung defacto nicht 24 Monate sondern nur 6 Monate.... kann man in dem Fall so sagen, oder?


Gewaehrleistung = Haendler,
Garantie = Hersteller

Wenn ein Gerät keine Garantie hat, haftet also niemals der Hersteller?
 
Zumindest bei der E6-Serie bietet Listan, also beQuiet, 3 Jahre Herstellergarantie und sogar einen Vor-Ort-Austauschservice. Das sollte bei der E5-Serie nicht anders gewesen sein, daher wäre es für dich wahrscheinlich tatsächlich einfacher gewesen, das NT direkt zum Hersteller zu senden (mit Fehlerbeschreibung und Kopie des Kaufbeleges).

Daß der Händler erst einmal seinen Standardsatz mit der Beweislastumkehr aufsagt ist normal. Die unterschiedlichen Garantieleistungen der Hersteller hat da sicher auch nicht jeder im Kopf, da wird meist erstmal geblockt, freundlich kann man dann später ja immer noch sein ;) ..
 
Innnerhalb der ersten 6 monate musst du nicht nachweßen das er fehler nicht schon beim kauf vorhanden war.
 
Von dem Vor-Ort-Austauschservice weiß ich nichts. Davon hat mir auch der Mitarbeiter der be quiet Hotline nichts erzählt.

Wenn ich das Paket gleich an den Hersteller geschickt hätte, wärs zwar schneller gegangen, allerdings hätte ich dann die Versandkosten selber zahlen müssen. Das wars mir auch nicht wert. Da wart ich lieber n bisschen länger.

Aber Standard Satz hin oder her. Es ist also Fakt, dass ich vom Händler nach 6 Monaten nichts erwarten kann, solange ich nicht ein teures Gutachten erstellen lasse. Stimmt das so?
 
stimmt, aber nicht jede händler benutzt dieser satz so wortlich, halt clever einkaufen

welche händler ist hier besprochen?
so ein muss man fern halten
 
...solange ich nicht ein teures Gutachten erstellen lasse. Stimmt das so?

Richtig! Deshalb wird das ganze auch von den Verbraucherzentralen nicht gut geheißen.
Na wenigstens schickt dein Händler zum Hersteller. Bei Blödbucht :freak: hab ich schon anderes erlebt.
 
tja passiert leider oft, das man als Kunde Garantie (eine freiwillige Leistung des Herstellers) und Gewährleistung (eine rechtliche verpflichtung des Händlers) miteinander verwechselt und/oder glaubt sie seien ähnlich zu gebrauchen.

BeQuiet ist aber sehr kulant und ausserdem gibts dort seit längerem 3 Jahre garantie, also wirst du sehr wahrscheinlich ein neues NT.

@baka

wieso soll man sich von einem Händler fern halten, der sich ans Gesetz hält? Weil er nach 2 1/2 Jahren nicht einfach jedes Teil ungeprüft austauscht? O_o
ich glaube du stellst dir das viel zu einfach vor. Die Händler haben heutzutage auf die meisten Komponenten 3-5% Marge ... das is nicht viel ...
Ich habe nen Account bei nem Internationalen HW-Großhändler und kenne daher die Preise die die "kleineren" Shops zahlen müssen ... bin manchmal echt erstaunt das die von 2% im schnitt überhaupt das erste Jahr schaffen.

Übrigens sind die meisten Händler im ersten Jahr sehr kulant, nur wenn man denen gegenüber unhöflich ist, merkt man schnell was ein Händler TUN MUSS UND WAS NICHT.

Der Händler hätte genausogut das NT zurück schicken können mit der Bemerkung, das das ein Garantie-Fall wäre und man soll doch selbst das NT einschicken ...

greez
 
kresch schrieb:
Aber Standard Satz hin oder her. Es ist also Fakt, dass ich vom Händler nach 6 Monaten nichts erwarten kann, solange ich nicht ein teures Gutachten erstellen lasse. Stimmt das so?

Das ist leider Fakt.
Es sei denn, dem Haendler liegt etwas an zufriedenen Kunden. Ist aber eher selten.

Ich habe noch nach 1,5 Jahren bei meinem kleinen lokalen Haendler ein defektes Netzteil und DVD-ROM ausgetauscht bekommen ohne irgendwelche Diskussion.
 
hi,

der händler ist in der tat nicht in der pflicht, das netzteil anzunehmen.
die meisten nehmen reklamationen innerhalb des ersten jahres an, dann wird auf den
hersteller verwiesen.

ist also alles korrekt. man muss sich einfach an den hersteller wenden.
die meisten hersteller, vielleicht sogar alle (kenne kein negativ-beispiel), sind sehr kundenfreundlich.

gerade bequiet ist bekannt dafür.
der vorort-austausch-service gilt übrigens nur 1 jahr, in diesem fall also nicht mehr zutreffend.
man muss dann einfach be quiet eine mail schreiben und nach einer rma-nr. anfragen.
dann das netzeil zurückschicken, die werden das wahrscheinlich recht schnell reparieren und
es an dich zurück senden. der weg über den händler ist definitiv länger.

also, bitte nicht übertreiben und den händler verfluchen.

viele grüße
 
Ists nicht normal so, dass im ersten Jahr ohne zu zucken angenommen wird?

Ich kenns von Amazon, die empfehlen immer direkt an den Hersteller zu schicken (zwecks Zeitersparnis) und erstatten die Portokosten einfach zurück.
 
Ists nicht normal so, dass im ersten Jahr ohne zu zucken angenommen wird?

Wenn du den Herstelller meinst, dann bestimmt.

Meinst du aber mit dieser Aussage den Händler, so könnte es sein, das sich dieser nach einem halben Jahr weigert, die Gewährleisting zu "leisten", denn dann bist du in der Beweispflicht.
Die Grenze liegt bei einem halben Jahr, da musst du den Händler nichts beweisen.

Nach diesen zwei Jahren ist es dann besser, sich direkt an den Hersteller zu wenden, denn diese geben meistens eine Garantie, die länger als zwei Jahre geht.

Das mit den kleinen Händlern kann ich aber auch bestätigen: Meinem jüngeren Bruder ist unverschuldet kurz nach der zwei Jahres-Gewährleistungsfrist das NT abgeraucht.

Da ist in dem Falle dann mein Vater zum kleinen Händler hingegangen und der Händler hat das Gerät dann gegen ein gleiches NT ausgetauscht.

Kleinere Händler scheinen zumeist wirklich mehr auf Kundenzufriednheit zu setzen als so mancher großer Händler...
 
kresch schrieb:
Hi all,

hab seit weniger als zwei Jahren ein be quiet Straight Power E5-550.

Wer ist denn jetzt für Gewährleistung zuständig? Händler oder Hersteller?

Ein Mitarbeiter der Händler Hotline hat irgendwas von Beweislastumkehr innerhalb der Gewährleistung gelabert - nach 6 Monaten müsse ich (und nicht mehr der Händler) beweisen, dass das Netzteil schon vorher kaputt war... oder so ähnlich. Wie soll das bitte gehen bei einem Netzteil, dass von heut auf morgen den Geist aufgibt?

Deathdrep_KO schrieb:
@baka

wieso soll man sich von einem Händler fern halten, der sich ans Gesetz hält? Weil er nach 2 1/2 Jahren nicht einfach jedes Teil ungeprüft austauscht? O_o
ich glaube du stellst dir das viel zu einfach vor. Die Händler haben heutzutage auf die meisten Komponenten 3-5% Marge ... das is nicht viel ...
Ich habe nen Account bei nem Internationalen HW-Großhändler und kenne daher die Preise die die "kleineren" Shops zahlen müssen ... bin manchmal echt erstaunt das die von 2% im schnitt überhaupt das erste Jahr schaffen.

Übrigens sind die meisten Händler im ersten Jahr sehr kulant, nur wenn man denen gegenüber unhöflich ist, merkt man schnell was ein Händler TUN MUSS UND WAS NICHT.
Der Händler hätte genausogut das NT zurück schicken können mit der Bemerkung, das das ein Garantie-Fall wäre und man soll doch selbst das NT einschicken ...

greez

@Death: Erst mal genauer lesen bitte.

Es steht gesetztlich diese 2 Jahre Gewährleistung mit Beweisumkehr. Aber viele Händer seit 2-3 Jahren haben aufgrund der Beweisumkehr genauer nur 6 Monate richtig gewährleistet, ab 7. Monat kann kein normaler Kunde den Mangel vor dem Kauf beweisen.

Allerdings beträgt die gesetzliche Gewährleistung 2 Jahre nicht nur innerhalb dem ersten Jahr. (!)

So ein Händler hält ja ans Gesetz, pflegt aber nicht seine Kunden.
Ich bin halt woanderes besser behandelt.
 
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