Reklamationszeit ablaufbar?!

HHBoy

Ensign
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Sep. 2008
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249
Moin,
folgendes Problem tut sich vor mir auf:
Ich kaufte mir eine MS Sidewinder bei einem Computerfachladen (Kraus Computerkiste in Schwarzenbek). Problem: der USB-Anschluss funktionierte nach mehrwöchigem Betrieb nicht mehr, also brachte ich sie zu dem Fachmann zurück, dass er sie umtauschen solle.
Dies geschah 3 Wochen vor Weihnachten!!! (sind jetzt mittlerweile 13 Wochen!!!)
Natürlich war ich schon mehrmals zu ihm hingegangen und fragte nach einem Bearbeitungsstatus, jedoch wies er mich jedes Mal ab mit der Begründung, dass er den Weg nicht zurückverfolgen könne. Er hätte sie über einen Großhändler geordert, was eine Ortung unmöglich mache.
Aber irgendwie glaube ich ihm nicht...
Könnt ihr mir bei dem Problem helfen, d.h. Tipps oder entsprechende Gesetzesauszüge geben, damit ich die Maus endlich wieder erhalte (Geld wäre mir jetzt natürlich lieber, da ich nie wieder über ihn bestellen werde)??
Ich hoffe es!
Hoffnungsvolle Grüße
HHBoy
 
naja der Händler hat hier weniger Schuld. Er hat die ja wahrscheinlich wieder zurück zum Großhändler geschickt, und der sollte sie eigentlich weiter an MS reichen. Könnte sein, das sie verloren gegangen ist, sie irgendwo noch auf eine Reparatur wartet und bei MS noch rumliegt, ezt. setze denen !Schriftlich! eine 2 Wochen Frist entweder eine Ersatzmaus oder das Geld auszuhändigen, ansonsten drohst du mit Anzeige. 13 Wochen sind einfach zuviel. Am besten per Einschreiben, das hat vor Gericht die meiste aussage kraft, da sich niemand rausreden kann, das er nix bekommen hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
ich würde schon nach zwei wochen ausrasten was @ jan4321 vorschlägt ist genau richtig
 
Frist setzen...OK
mit Anwalt notfalls drohen...Ok

aber ihr mit eurer Anzeige drohen. Das ist doch kein strafrechtliches Problem, sondern ein zivilrechtliches...
Ich als Händler würde darüber nur schmunzeln und den Kunden erst recht nicht ernst nehmen.
Unsere Justiz hat schon genügend andere Dinge zu tun, man muss die nicht noch sinnlos beschäftigen, nur damit die StA eh wieder alles einstellt...:rolleyes:
 
13 Wochen sind so oder so unzumutbar.

Frag mal bei der Verbraucherzentrale nach, die werden dir nix anderes sagen.


Der Verkaeufer ist in jedem fall in der schuld und kann sich nicht mit dem Grosshaendler rausreden.

Du hast mit dem Verkaeufer einen Vertrag abgeschlossen ;)

In jedem Fall stress machen, vorher aber wie gesagt Verbraucherzentrale anhauen, wegen der Paragraphen ?
 
Am besten per Einschreiben, das hat vor Gericht die meiste aussage kraft, da sich niemand rausreden kann, das er nix bekommen hat.

Naja, ein Einschreiben ist leider bei weitem kein wasserdichter Beweis. Es beweist ja nur, dass Du etwas geschickt hast, aber sagt nix über den Inhalt deines Schreibens, und beweist somit auch nicht, dass Du eine Frist gesetzt hast.
Wasserdicht ist leider nur die Zustellung per Bote, der sich vorher den Inhalt durchgelesen hat und Erhalt und Inhalt vor Gericht bestätigen kann.

Naja, nur ein kleinkarierter AmateurTheorieJuristenAusflug meinerseits.
Hab ich ohne Scheiß schon so in Wiso-ähnlichen Sendungen gehört.
Wer macht sowas für einen Streitwert für unter 200 Euro?!?

In der Praxis sollte wohl (hoffentlich) auch ein Richter die Bestätigung eines Einschreibens als glaubwürdig sehen, dass du darin eine Frist gesetzt hast.

Soweit hat Jan1234 schon recht.
Nur ist natürlich für dich der Händler der Ansprechpartner (und Schuldige) und nicht der Großhändler...

Gruß

Doc
 
Zuletzt bearbeitet:
Edzard schrieb:
Ich als Händler würde darüber nur schmunzeln und den Kunden erst recht nicht ernst nehmen.
Naja... Ein Freund hat mal einem Händler der die Nachbesserung verweigern wollte mit Betrugsanzeige gedroht. Ich fand das absurd und hätte ihm wehement davon abgeraten, hätte er mich vorher gefragt. So war die Konsequenz aber wohl, dass der Verkäufer zum Anwalt ging, und danach sowohl die Gewissheit hatte, dass ein Betrug nicht im Raum steht, als auch, dass mein Freund mit seinen restlichen Forderungen nicht zu weit ging. Aber Verallgemeinern kann man das sicher nicht :D
Anwalt Dr.Gonzo schrieb:
---fragwürdiges Zitat entfernt---
Das ist nicht dein Ernst oder? Für solchen Dunst kannst nicht nur du, sondern auch der Forenbetreiber hier haftbar gemacht werden. Ich spare mir jetzt, jeden Grund aufzuzählen, wieso das Bullshit ist - editier' es weg, dann bekommt Forumbase wenigstens keinen Ärger -,-
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja, wo Du recht hast, hast Du recht.
Ich habe mal nix gesagt. ;)

Ob es rechtlich angreifbar (bzw. strafbar) wäre, wenn sagen wir mal ein Onkel aus einer anderen Stadt mit einem anderen Nachnahmen sich in Schreiben als Anwalt bezeichnen würde?

Nur um es gleich klarzustellen:
Das ist eine hypothetische/rheorhetische Frage. Mach es bloss nicht.
es interessiert mich halt einfach mal so.

z.B. ist es nicht strafbar (oder ein Kündigungsgrund) sich beim Vermieter als Polizist vorstellen.
Man ist tatsächlich nicht verpflichtet dem Vermieter seinen wahren Beruf anzugeben.
Das kann gegenüber dem Vermieter behaupten, sollte man allerdings Polizeihoheitliche Rechte in Anspruch nehmen, hat man den Ärger seines Lebens am Hals.

Diese skuriele Rechtslage (die meines Wissens sogar stimmt) bringt mich halt zu der Frage des Anwalts.
Und auch zur Polizistengeschichte kann ich nur raten, laßt es sein, selbst wenn das so stimmen sollte, geht das mit Sicherheit nach hinten los...

Gruß

Doc
 
Ok dann schon mal vielen Dank für all die Antworten, werd dann heute erstmal bei der Verbraucherzentrale durchklingeln und dann wieder beim Händler anklopfen ;)

Überraschendes Ende: Nach einem erneuten Gespräch mit dem Händler heute, in dem ich auch die Verbraucherzentrale erwähnte, (war das ca 10. wegen der Maus) meinte er nur das er keinen Nerv mehr auf mich hat und mir den Kaufpreis bar zurückerstattet!
Also alles in allem besser gelaufen als erwartet.^^
Danke noch mal an alle für eure Tipps!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Doppelpost zusammengeführt)
HHBoy schrieb:
... meinte er nur das er keinen Nerv mehr auf mich hat und mir den Kaufpreis bar zurückerstattet!...

Es ist schade, das Händler immer wieder so tun, als würden sie Rückerstattungen und Umtausch immer aus Kulanz, Freundlichkeit oder aus Dringlichkeit tun. An dieser Stelle war es Pflicht des Händlers es zu tun. Nicht weil er genervt war, sondern weil er es musste und du dieses Müssen durch Druck von Außen offengelegt hast.
 
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