HHBoy
Ensign
- Registriert
- Sep. 2008
- Beiträge
- 249
Moin,
folgendes Problem tut sich vor mir auf:
Ich kaufte mir eine MS Sidewinder bei einem Computerfachladen (Kraus Computerkiste in Schwarzenbek). Problem: der USB-Anschluss funktionierte nach mehrwöchigem Betrieb nicht mehr, also brachte ich sie zu dem Fachmann zurück, dass er sie umtauschen solle.
Dies geschah 3 Wochen vor Weihnachten!!! (sind jetzt mittlerweile 13 Wochen!!!)
Natürlich war ich schon mehrmals zu ihm hingegangen und fragte nach einem Bearbeitungsstatus, jedoch wies er mich jedes Mal ab mit der Begründung, dass er den Weg nicht zurückverfolgen könne. Er hätte sie über einen Großhändler geordert, was eine Ortung unmöglich mache.
Aber irgendwie glaube ich ihm nicht...
Könnt ihr mir bei dem Problem helfen, d.h. Tipps oder entsprechende Gesetzesauszüge geben, damit ich die Maus endlich wieder erhalte (Geld wäre mir jetzt natürlich lieber, da ich nie wieder über ihn bestellen werde)??
Ich hoffe es!
Hoffnungsvolle Grüße
HHBoy
folgendes Problem tut sich vor mir auf:
Ich kaufte mir eine MS Sidewinder bei einem Computerfachladen (Kraus Computerkiste in Schwarzenbek). Problem: der USB-Anschluss funktionierte nach mehrwöchigem Betrieb nicht mehr, also brachte ich sie zu dem Fachmann zurück, dass er sie umtauschen solle.
Dies geschah 3 Wochen vor Weihnachten!!! (sind jetzt mittlerweile 13 Wochen!!!)
Natürlich war ich schon mehrmals zu ihm hingegangen und fragte nach einem Bearbeitungsstatus, jedoch wies er mich jedes Mal ab mit der Begründung, dass er den Weg nicht zurückverfolgen könne. Er hätte sie über einen Großhändler geordert, was eine Ortung unmöglich mache.
Aber irgendwie glaube ich ihm nicht...
Könnt ihr mir bei dem Problem helfen, d.h. Tipps oder entsprechende Gesetzesauszüge geben, damit ich die Maus endlich wieder erhalte (Geld wäre mir jetzt natürlich lieber, da ich nie wieder über ihn bestellen werde)??
Ich hoffe es!
Hoffnungsvolle Grüße
HHBoy