Retourware Headset geschickt bekommen

Hassel

Lieutenant
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Hallo,

kurze Frage habe über Geizhals bei JB Computer Kopfhörer bestellt. Logitech G432. Als ich den Versandkarton öffnete, sah die Verpackung so aus (siehe Bild 1) was mich selbstverständlich schon stutzig machte. Natürlich schaute ich mir das Headset daraufhin genauer an und musste feststellen das diese nicht neu sind und auch schon Gebrauchsspuren haben die bestimmt nicht vom Werk kommen (siehe Bild 2 u.3).

Ich persönlich finde es schon widerlich. Werde jetzt von meinem Rückgaberecht Gebrauch machen. Wäre es ein PC Teil RAM, CPU oder Lüfter was in den PC kommt und es Funktioniert würde es mich ehrlich nicht groß jucken doch bei einem benutzten Headset sieht die Welt ehrlich gesagt bei mir anders aus.

Was meint ihr dazu?
https://www.jb-computer.de/komponen...12440/logitech-g432-headset?sPartner=geizhals
 

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Hassel schrieb:
Werde jetzt von meinem Rückgaberecht Gebrauch machen
Ja, dann sollte ja alles klar sein.
Hassel schrieb:
Was meint ihr dazu?
Man könnte dem Verkäufer natürlich die hier gezeigten Fotos zukommen lassen und auf einen Preisnachlass pochen, in freundlichem Tonfall.
Meine Erfahrung: da geht in den meisten Fällen was.
 
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Hassel schrieb:
Was meint ihr dazu?

Dass sowas heutzutage völlig normal ist weil es genug Menschen gibt die das 14 tägige Rückgaberecht regelrecht ausnutzen. Grad hier in der Computer Bubble liest man so oft:

Ja denn bestelle Ich mir halt mehrere davon, teste sie, behalte das beste Exemplar und der Rest geht wieder zurück.

Und so einen Rückläufer hast Du halt erhalten. Das kann dir mit jeden anderen Artikel geenauso passieren. Der Verkäufer kann ja nicht jeden Widerrufsartikel reduziert weiterverkaufen. Er darf ihn sogar wieder als Neu verkaufen wenn er einwandfrei funktioniert und keine optischen Mängel aufweist. Nur gibt es die Mängel ja bei Dir am Gerät und der OVP. Den Artikel würde Ich daher auch zurück schicken.

Don't blame the Game. Hate the Players! Sie sind das Problem. Und solange das 14 tägige Widerrufsrecht so Kundenfreundlich ausgelegt ist wird sich an dieser Situation auch nichts ändern weil es weiter missbraucht wird.
 
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Hassel schrieb:
Ich persönlich finde es schon widerlich.
Bei Kopfhörern finde ich das auch nicht toll.

Hatte für mein Patenkind zu Weihnachten AirPods Pro gekauft, angeblich neu. Nur die Rückstände in den Silikonnupsis sahen nicht so aus. 🤢🤮

Gerade bei Dingen mit Hautkontakt bin ich da recht empfindlich und würde keine Retourware nehmen.

Ich würde sie daher auch zurückschicken.
 
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Würde ich so zum Neupreis nicht akzeptieren, alleine schon die total zerissene OVP hätte den Rücksender einen ordentlichen Abzug kosten müssen.
Angesichts der Kratzerchen, unter der Bedingung dass kein Haut-Siff an den Polstern ist, max. 50% oder eben zurück.
 
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Cyberpunk61 schrieb:
Man könnte dem Verkäufer natürlich die hier gezeigten Fotos zukommen lassen und auf einen Preisnachlass pochen, in freundlichem Tonfall.
Meine Erfahrung: da geht in den meisten Fällen was.
Normal ja, aber bei Kopfhörern bin ich mir da nicht so sicher ob ich das tun würde. Bei InEars sicher nicht und bei OverEars evtl.
 
Hab bei Amazon Warehouse Deals schon oft auch bei Headsets zugeschlagen. Sind teilweise so gute Schnäppchen die man da machen kann und der Zustand auch wenn sie als "akzeptabel" oder "ausreichend" beschrieben werden, für mich bisher völlig in Ordnung gewesen. Dann wird halt mit Desinfektionsspray drüber gewischt oder neue Ohrpolster bestellt und man hat dennoch viel Geld gespart.

Alles natürlich unter der Prämisse das ich durch den Warehouse Deal genau weiß, dass es sich dabei um Rückläufer handelt und einen entsprechenden Preis bekomme.

Kaufe ich jedoch "neu" würde ich die Kopfhörer wohl ebenfalls zurückschicken und den Shop in Zukunft einfach meiden.
 
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Yiasmat schrieb:
[...] Der Verkäufer kann ja nicht jeden Widerrufsartikel reduziert weiterverkaufen.[...]

Doch. Aber das würde seine Marge schmälern, weshalb er seinen Geschäftserfolg und sein Geschäftsrisiko auf die Kunden auslagert.

Das Delta wiederum könnte er sich ggf. von denen holen, die solche Spuren verursachen.
 
Avatoma schrieb:
Das Delta wiederum könnte er sich ggf. von denen holen, die solche Spuren verursachen.
Das führt aber zu schlechten Bewertungen und langer Diskussion (=Zeitaufwand für Angestellte).
Gerade wenn der User dann noch einen Case beim Zahlungsdienstleister aufmacht verballerst du mehr Zeit (=Geld) damit, als du dem Kunden bei <=100€ Artikel überhaupt abziehen kannst.

Ich würde das trotzdem so machen, habe aber wegen Widerrufskosten schon lange aufgehört Geschäfte mit Privatkunden zu machen.
 
Ich bin als Verkäufer doch gar nicht verpflichtet einen Zahlungsdienstleister anzubieten, der mich bei der erstbesten Gelegenheit aufgrund eines wirksamen oder unwirksamen Knebelvertrages zerstört.

Ich muss auch nicht diskutieren. Das sind freiwillige Entscheidungen. Ich kann auch einfach Geld einbehalten, das via Standardbrief begründen, und dann kann ja jemand einen Anwalt beauftragen, der sich dann mit meinem Anwalt auseinandersetzt.


Alle diese Wege existieren nur, weil Verkäufer DAS SO WOLLEN.
 
Müssten tut man das sicherlich nicht, aber es muss auch niemand bei einem kaufen. Sehr viele, wohlen eben Klarna, Paypal usw.
Ein unbekannter neuer Shop, der nur Vorkasse per Kreditkarte oder Übeweisung anbietet, hat es wohl da erstmmal sche.r

BTT:
Auch wenn es wohl in gewissen Rahmen zulässig ist Retouren als Neu zu verkaufen, würde ich das so nicht akzeptieren.
Würde es auch zurückschicken. Eventuell kan man mit dem Shop reden, ansonsten halt woanders bestlelen.
 
Ja Widerruf heute gestellt mal gespannt, habe notfalls auch via Paypal bezahlt. Habe mir jetzt andere direkt auf der logitech Seite bestellt. Jetzt mal gespannt wie der Händler reagiert
 
Naja wie soll er schon reagieren. Widerruf steht dir ja zu. Würde denken dem ist das vermutlich "egal".
Ggf. wird e das Teil so an den nächsten (Un)Glücklcihen verkaufen..
 
Löschknecht schrieb:
Ggf. wird e das Teil so an den nächsten (Un)Glücklcihen verkaufen..
Wie im Thread schon geschrieben: was soll der Händler auch anderes machen?
Dem TE 50% Wertminderung + Versand in Rechnung stellen?
 
Ich hätte die Kopfhörer wahrscheinlich umgehend zurückgehen lassen bevor ich sie ausgepackt hätte, allein wegen der völlig zerfetzten Verpackung. Wie man sowas überhaupt einpacken und an den Kunden schicken kann ist mir schleierhaft.

Kopfhörer hab ich selber schon mal neu gekauft und wieder zurückgeschickt. Waren In-Ears, die mit meinem Gehörgang absolut inkompatibel waren. Bevor ich die zurückgeschickt habe, hab ich die noch penibelst gereinigt, da hab ich vom Shop sogar einen Gutschein bekommen als Dankeschön :freak:
 
@Axxid

Ja, dem Verursacher einen Teil der Kosten in Rechnung stellen und dann halt nicht mehr als Nagelneuer-OVP-Okay-Extrageiler-Shit-Direkt-Aus-Der-China-Fabrik verkaufen, sondern halt mit etwas Rabatt (man hat ja dem Verursacher Geld abgeknüpft) oder was auch immer.

Aber nein, das würde natürlich das Geschäftsmodell, welches auf dem Rücken der Verbraucher basiert, verschlechtern. :D
 
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Sieht für mich wie ein Transportschaden aus, nicht schön aber vielleicht könnte man da am Preis was machen.
 
Ich würde mich in unserer Wegwerfgesellschaft erstmal fragen ob das Produkt wirklich so schlecht da steht, anstatt das sofort zurück zu schicken. Auf den Bilder sieht man nur ein paar Kratzer.
 
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