RMA - Garantieabwicklung diverser Hersteller

nimo

Cadet 4th Year
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Okt. 2008
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Hallo

Was mir irgendwie in diesem Forum fehlt, ist ein Reklamationsthema. Es ist sehr toll, dass in diesem Forum, jedem der ein Problem mit seinen PC hat, relativ schnell und, zum Teil, auch sehr professionell geholfen wird.
Also wenn man ein Hardwareproblem hat, kann man sich sehr darauf verlassen, dass einem in diesen Forum geholfen wird, aber was dann? Wie geht es weiter?

Zuerst ein kleiner Exkurs zu Gewährleistung und Garantie. Gewährleistung ist jener Konsumentenschutz, der davor schützen soll, dass man sein schwer verdientes Geld in eine defekte Ware stecke. Prinzipiell bekommt man auf jede bewegliche Neuware zwei Jahre Gewährleistung. Problem an der Sache ist nur, dass nach 6 Monaten nach Kauf eine Beweislastumkehr eintritt. Was wieder so viel heißt, sollte in diesen 6 Monaten ein Problem auftreten ist davon auszugehen, dass dieser schon zum Zeitpunkt der Übergabe bestanden hat und somit habe ich ein, von Anfang an, defektes Produkt gekauft, nur die Tragweite des Defektes hat sich erst nach einiger Zeit herausgestellt. Rein theoretisch könnte man als Konsument den Austausch auf ein Neugerät verlangen. Immerhin hat man dafür auch bezahlt. Der Händler muss dies aber nur machen, wenn es für diesen wirtschaftlich vertretbar ist. Es soll ja auch kein Schaden für den Händler entstehen. In der Theorie reklamiert der Kunde beim Händler, der Händler beim Lieferanten und der Lieferant beim Hersteller – ganz grob vereinfacht. Da aber die Reklamtionsbestimmungen zwischen Konsument und Händler andere sind als Zwischen Händler und Lieferant, ist dies ein Spagat den die Händler beherrschen müssen.
Sollte der Austausch auf ein Neugerät nicht wirtschaftlich für den Händler sein, so muss dieser Dafür sorgen, dass der Defekt behoben wird (nachbessern). In den meisten Fällen wird das defekte Teil zum Hersteller geschickt. Bei manchen Hersteller muss es aber der reklamieren, der es auch gekauft hat, also wird es vorher noch zum Lieferanten geschickt und dieser reklamiert dies dan. Das Problem beim Einschicken ist nur, dass es Zeit dauert. Es ist leider nicht genau definiert, wie lange so eine Abwicklung dauern darf- es heißt im Konsumentenschutz nur, dass es in einen angemessenen Zeitraum passieren muss. In der Realität sind dies gerne Mal 8 Wochen. Traurig, aber wahr .Des Weiteren haben die Lieferanten mit den Händlern meistens eine Option mehr. Diese ist, neben Austausch auf ein Neugerät und Reparatur, dem Händler eine Gutschrift zu geben. Ist aber Ausmachungssache zwischen Händler und Lieferanten. Sollte der Händler im Vorhinein wissen, dass das defekte Teil gutgeschrieben wird, müsste dieser eigentlich dem Kunden bei seiner Reklamation das defekte Teil gegen ein Neues austauschen – in der Theorie.
Sollte das defekte Teil älter als 6 Monate sein, ist der Händler nicht verpflichtet auch nur irgendwas zu machen. Den der defekt hat nicht von Anfang an bestanden, der Kunde hat ein funktionierendes Teil bekommen und es ist einfach kaputt geworden. Dafür kann der Händler nichts. Wenn man aber trotzdem den Händler dafür verantwortlich machen will – immerhin hat man ja 2 Jahre Gewährleistung – braucht man ein Gutachten, welches beweist, dass der defekt doch von Anfang an bestanden hat, aber erst nach 6 Monaten sich ausgewirkt hat. Um ehrlich zu sein, ich habe noch nie so ein Gutachten gesehen bzw jemanden gefunden, der mir ein solches ausstellt.
In der Praxis läuft dies aber, Gott sei Dank, anders ab. Die meisten Händler wickeln dies trotzdem ab, sofern dieses Teil noch Garantie hat.

Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Dieser kann sich aussuchen wie lange dieser auf welche Teile Garantie gibt. Die Garantie ist eine Eigenschaft des Teiles. Garantie heißt, dass das Teil einen gewissen Zeitraum hält, ohne dass ein Defekt auftritt. Sollte dies aber trotzdem passieren muss der Hersteller dafür sorgen, dass der Defekt behoben wird. Wie er das macht, steht in dessen Garantiebedienungen.

Diese Garantiebedienungen sind eigentlich der Grund für dieses Thema. Meine Überlegung wäre, einen Eintrag im Forum zu haben in der die Garantiebedienungen kurz zusammengefasst werden. zB Ob/Bis wann man sich registrieren muss, oder ob man das defekte Teil direkt zum Hersteller schicken kann, oder wie lange die Abwicklung dauert etc pp. Einfach um selber zu entscheiden, was mit meinen defekten Teil passieren soll.

Einerseits kann man so den Stillstand des Systems vielleicht verkürzen bzw ist man nicht immer an den Händler gebunden, wenn es um den Status der reklamierten Ware geht.

Ich weiß, ich bin ein bisschen RMA geschädigt, aber jeder der schon einmal etwas reklamiert hat, kann mich vielleicht verstehen. Mittlerweile bin ich schon fast soweit, auf gewisse Hersteller zu verzichten, weil ich weiß, dass im Falle des Falles, die Garantiabwicklung mühseliger ist, als die Suche nach dem defekten Teil.
Ich finde dieses Thema auch insofern sinnvoll, da es den Trend gibt, sich den PC in Einzelteile zu bestellen und selber zusammen zu bauen.

Dies soll auch keine Werbung für gewisse Hersteller sein, den es besteht ja die Möglichkeit, das alles so funktioniert wie es ein soll.

ist dieses Thema überhaupt sinnvoll, oder soll sich Jeder einzeln um die Abwicklung kümmern?
 
Sollte das defekte Teil älter als 6 Monate sein, ist der Händler nicht verpflichtet auch nur irgendwas zu machen.

In vielen Fällen ist es ausreichend als "Beweis", wenn das gekaufte Objekt (z.B. ein Smartphone, Notebook) äußerlich unversehrt und / oder nicht geöffnet wurde.

Das mit dem Gutachten sollte sich auch der Händler sehr gut überlegen, denn - und dazu gibt es entsprechende Gerichtsurteile - diese Kosten (und andere) hat am Ende der Händler zu tragen, wenn es sich um einen berechtigten Fall der Gewährleistung handelt.

Was die Frist angeht: Ich setze immer eine Frist von zwei Wochen (*) und eine Nachfrist von einer Woche, an deren Ende dann der Rücktritt vom Kaufvertrag erfolgt. Wenn man keine Frist setzt, kann sich der Händler beliebig viel Zeit lassen.

(*) Wie der Händler das intern regelt, etwa mit seinen Lieferanten etc. muss mich als Käufer nicht interessieren.

Ich persönlich selektiere Händler nach ihrem RMA-Verhalten. Ich zahle deswegen auch gerne mehr für die Produkte, wenn der Service stimmt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn man die Gewährleistung in Anspruch nimmt hat man übrigens einen neuen Gewährleistungsanspruch auf die Mängelbehebung. Daher achte ich immer darauf meine Gegenstände auf Gewährleistung reparieren zu lassen da sich die Garantie in der Regel durch die Reparatur nicht verlängert.

nimo schrieb:
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers.
Nein, die Garantie ist eine freiwillige Leistung von dem der sie dazu gibt bzw. damit geworben hat.
iRobot bietet zum Beispiel auf ihre Staubsaugerroboter 2 Jahre Garantie auf das Produkt und 6 Monate Garantie auf den Akku.
Die Firma myRobotcenter verkauft die Staubsaugerroboter mit 5 Jahre Garantie und 1 Jahr Garantie auf den Akku.
Wenn man die Garantie in Anspruch nehmen will, dann kann man sich in den ersten 2 Jahren für das Produkt (bzw. 6 Monaten für den Akku) aussuchen ob man die Garantie beim Hersteller oder beim Händler in Anspruch nehmen will. Nach den 2 Jahren (bzw. 6 Monaten für den Akku) kann man die Garantie nur mehr bei myRobotcenter in Anspruch nehmen.
 
Eigentlich hätte ich dieses Thema mehr auf PC Komponenten bezogen. Deshalb auch in diesen Unterforum.

@calluna: Ich bin mir nicht sicher, ob das mit der Frist auch dann funktioniert, wenn du zB ein Mainboard mit 3 Jahren Garantie nach 2,5 Jahren beim Händler reklamierst.

@eigs: wenn es Händler gibt, welche selber die Garantie erweitern, läuft es sicher über diese....ist mir nur bei PC Komponenten noch nicht untergekommen

Ich hätte mir den Ablauf in diesen Thread ein bisschen anders vorgestellt. zB Das ein Intel Tray CPU nur 1 Jahr Garantie hat und die boxed Version 3 Jahre; Das sich die Garantie verlängert, wenn man eine Zotac Graka auf der Hersteller Homepage registriert; Das ASUS auf Mainboards 3 Jahre Garantie gibt, ausser die der TUF Serie, die haben 5 Jahre. ASUS Graka aber nur 2 Jahre etc
Oder wie reklamiert man einen RAM Riegel mit lebenslanger Garantie. Oder das man bei Western Digital einen Garantie Vorabaustausch bekommen kann, wenn man die Kreditkartennummer hinterlegt.
 
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