Ich habe mir damals ne Simson Schwalbe zugelegt. Die durfte 60 Km/h fahren. Aber nicht auf der Autobahn.
Um mit einem Fahrzeug auf der Autobahn zu fahren braucht man ein großes Nummernschild. Und dann erst greift die Regel mit der mindest Geschwindigkeit von 60 Km/h für die Autobahn. Die 60 Km/h ist nicht die tatsächliche Geschwindigkeit die das Fahrzeug leisten kann sondern das was im Fahrzeugschein ausgewiesen ist. Wenn da steht Höchstgeschwindigkeit 60 Km/h darfst du drauf, bei 59 nicht mehr.
Ich weis das so genau weil ich damals nachgefragt habe.
Für einen 50 ccm Roller brauchst du entweder Führerscheinklasse 4 oder 3 (obs die gibt es ja nicht mehr). Die Roller dürfen max. 50 Km/h fahren. Es gibt zwar eine Toleranz (ich glaube 10%). Wenn die schneller fährt brauchst du einen anderen Führerschein. Wenn du die "frisierts" das heißt du machst sie schneller durch Umbauten. Kostet dich das 3+3 Punkte in Flensburg (3 für fahren ohne Führerschein, 3 für unerlaubte bauliche Veränderung). Mit einem Roller brauchst du auch nicht zum TüV. Du musst dir nur jedes Jahr ein neues Nummernschild kaufen.
Ein 80er oder 125er Roller kostet nicht viel mehr als ein Roller. Dafür brauchst du aber min. Führerscheinklasse 1b. Die Fahrzeuge dürfen max. 15 PS haben. Die dürfen allerdings so schnell fahren wie sie können^^. Steuern braucht man nicht zu zahlen (ich glaube bis 250 ccm nicht). Du brauchst lediglich wie beim Auto Haftpflicht, gegebenfall Voll oder Teilkasko bezahlen. Wenn du son Roller anmeldest bist du innerhalb von 3 Jahren auf 50% Versicherungsprämie (natürlich nur wenn du keinen Unfall verursachst), niedriger gehts dann nicht mehr. Mit so einem Roller darfst du dann auch auf die Autobahn.
Ich hoffe ich konnte helfen
Gruß Schaby
P.S. Ich seh da gerade was^^
Zitat von shoKKwave:
uh, das sind dann 12500 cm³(ccm) wie soll son Motor innen Roller passen, hehe^^