Roller-Fragen

LOSTBOYS

Banned
Registriert
Dez. 2007
Beiträge
900
Da Ich mich mit Rollern ned auskenne wollte ma fragen:
Wie viel kostet mich im Schnitt ne Halbkaskoversicherung (schon 6 jahre schadenfrei auto gefahren) ?
Mit wie viel insgesamt Jahressteuer (Kfz und so) muss Ich rechnen ?
Darf man damit auf der Autobahn fahren, wenn es mehr als 60km/h gibt ?
Wie viel kostet so ne TÜV-Inspektion für n Roller und in welchen Zeitabständen muss man die machen ?

MfG
 
Zu 3: Auf der Autobahn darf man damit sicher nicht fahren, da ein Roller dort eine Verkehrsbehinderung darstellt -> zu langsam.
 
Alles was schneller als 60km/h fahren kann darf auf die Autobahn.
Ein ausreichend motorisierter Roller also auch. Aber dann auch wirklich.. nichts was gerade so die 60km/h erreicht sondern man sollte schon auf mehr kommen.

Ich persönlich halte das aber für extrem gefährlich..
Und das ist natürlich kein Freibrief, seinen Roller illegal zu frisieren.♠
 
Keine ahnung, mich interessiert nur der gedanke ob mir eins zulegen sollte. Ist ne aufwandskostenfrage. Deshalb die fragen ja.
 
da musst dir schon ein 125³ Roller kaufen.
Nicht das du auf die Idee kommst en normalen Roller und dann auf 60 Km/h und mehr tunen :D
 
LOSTBOYS schrieb:
Keine ahnung, mich interessiert nur der gedanke ob mir eins zulegen sollte. Ist ne aufwandskostenfrage. Deshalb die fragen ja.

du mußt doch wisse nwas du dir leisten kannst, was du brauchst um Wege zu bewältigen usw.!!!!!!!11einseinself

entweder ein 50ccm³ Roller.
da hast anschaffungskosten, knapp 50€ im jahr versicherung. TÜV und Steuer gibs nicht. laufen aber auch ~60km/h ab Werk und event. bis 70.


oder eben ab 80ccm³ bis 250ccm³, wo du dann steuern, versicherung und TÜV hast, die machen dann aber mehr an km/h.
und nen Fleppen braucht hat dazu. bis 125ccm³ den A1, darüber dann den A

aber selbst mit 80-100km/h würd ich net mit ner Karre auf der AB fahren
 
Jace schrieb:
Alles was schneller als 60km/h fahren kann darf auf die Autobahn.
Ein ausreichend motorisierter Roller also auch. Aber dann auch wirklich.. nichts was gerade so die 60km/h erreicht sondern man sollte schon auf mehr kommen.

Sobald das Gefährt ne Höchstgeschwindigkeit von über 60km/h hat, darf es auf die Autobahn, ob das nun 2km oder nur 200m dahin braucht ist relativ.
 
Ja, außerdem hat er nur Auto- Führerschein, d.h das er (du) nur einen 50ccm³Roller fahren darf, und nichts höher....
Außer du hast nen ganz alten Autüschein oder du hast nen 125 ccm³Lappen!


Und zur Info:

50 ccm³ Roller dürfen defenitiv nicht auf der Autobahn fahren, auch wenn sie 60 km/h fahren oder sogar 70!
 
50 ccm³ Roller dürfen defenitiv nicht auf der Autobahn fahren, auch wenn sie 60 km/h fahren oder sogar 70!

So siehts aus ! Schluss, Aus, Basta.
 
Dankt für diese wissenwerten antworten. Dann wird es bestimmt n "50ccm³ Roller". Dann brauche ich auch keine Versicherungskosten bezahlen ... :D
Naja autobahnfahrten sind zwar ned nötig, allerdings ab und zu gute abkürzungen die ich kurzzeitig nur befahren wollte.


MfG
 
Ich habe mir damals ne Simson Schwalbe zugelegt. Die durfte 60 Km/h fahren. Aber nicht auf der Autobahn.
Um mit einem Fahrzeug auf der Autobahn zu fahren braucht man ein großes Nummernschild. Und dann erst greift die Regel mit der mindest Geschwindigkeit von 60 Km/h für die Autobahn. Die 60 Km/h ist nicht die tatsächliche Geschwindigkeit die das Fahrzeug leisten kann sondern das was im Fahrzeugschein ausgewiesen ist. Wenn da steht Höchstgeschwindigkeit 60 Km/h darfst du drauf, bei 59 nicht mehr.

Ich weis das so genau weil ich damals nachgefragt habe.

Für einen 50 ccm Roller brauchst du entweder Führerscheinklasse 4 oder 3 (obs die gibt es ja nicht mehr). Die Roller dürfen max. 50 Km/h fahren. Es gibt zwar eine Toleranz (ich glaube 10%). Wenn die schneller fährt brauchst du einen anderen Führerschein. Wenn du die "frisierts" das heißt du machst sie schneller durch Umbauten. Kostet dich das 3+3 Punkte in Flensburg (3 für fahren ohne Führerschein, 3 für unerlaubte bauliche Veränderung). Mit einem Roller brauchst du auch nicht zum TüV. Du musst dir nur jedes Jahr ein neues Nummernschild kaufen.

Ein 80er oder 125er Roller kostet nicht viel mehr als ein Roller. Dafür brauchst du aber min. Führerscheinklasse 1b. Die Fahrzeuge dürfen max. 15 PS haben. Die dürfen allerdings so schnell fahren wie sie können^^. Steuern braucht man nicht zu zahlen (ich glaube bis 250 ccm nicht). Du brauchst lediglich wie beim Auto Haftpflicht, gegebenfall Voll oder Teilkasko bezahlen. Wenn du son Roller anmeldest bist du innerhalb von 3 Jahren auf 50% Versicherungsprämie (natürlich nur wenn du keinen Unfall verursachst), niedriger gehts dann nicht mehr. Mit so einem Roller darfst du dann auch auf die Autobahn.

Ich hoffe ich konnte helfen

Gruß Schaby

P.S. Ich seh da gerade was^^
shoKKwave schrieb:
uh, das sind dann 12500 cm³(ccm) wie soll son Motor innen Roller passen, hehe^^
 
Zuletzt bearbeitet:
Martin.P schrieb:
Die Real Roller kannst du nach 3000km desöfteren schon reparieren lassen oder wegschmeißen:D.

Ein Bekannter von mir hat einen Real-Roller, der ist ihm innerhalb der Gewährleistungsfrist kaputtgegangen. Also ließ er sich eine Vertragswerkstatt in der Nähe nennen und brachte den Roller hin. Als die erfuhren, daß es sich um einen Gewährleistungsfall handelt, lehnten sie die Reparatur ab, da sie bei der Metro immer Probleme haben, ihr Geld zu bekommen...
 
Der Roller muss min. "eingetragende" 60 km/h (61) laufen um auf die Autobahn zu dürfen.

Also KEIN: ... ja durch gut zureden und anderen Auspuff fährt er seine 60 laut Tacho

Ergo ... kein 50ccm Roller darf auf die Autobahn, da heutige nur auf 45 km/h eingetragen sind.

Gruß
 
Der Roller muss ein Großes Kennzeichen haben und darüberhinaus noch mit einer Höchstgeschwindigkeit von min 60 Km/h in den Papieren ausgewiesen sein! Genau 60 würden reichen! (einen mindest Geschwindigkeit von 60 sind 60 und nicht 61...) Ne andere Frage ist ob man sich wirklich mit som lahmen Teil auf die A-Bahn wagen sollte...

Auch mit deiner 45 Km/H begrenzung ist nicht richtig. Ein Roller darf höchstens 50 Km/H fahren, wie schnell die ausgewiesen sind ist nicht immer gleich. So und jetzt wirds spannend...Eine Simson Schwalbe die vor dem 1.1.1989 Zugelassen ist darf 60 Km/H fahren auch hier in Deutschland!!!

Ergo dürfte nach deiner Meinung jemand mit ner alten Schwalbe auf die Bahn. Dem ist aber nicht so (siehe meinen ersten Punkt). Wenn du meinen Beitrag (2 über deinem) gelesen hättest wäre alles klar gewesen. Aber ich wiederhole mich gerne nochmal. Ich habe mir damals ne Schwalbe geholt und war auch der Meinung das ich damit aif die Autobahn dürfte. Ich habe mich damals beim Straßenverkehrsamt erkundigt und daher weis ich das so genau.

Gruß Schaby
 
Zuletzt bearbeitet:
wie gesagt, Versicherung kostet einmalig im Jahr ~50€

also versicherung kostet zwischen 60 und 70 € je nach dem wo man sich versichert da ich selbst auch roller fahre weiß ich wovon ich spreche ;)! bei der sparkasse und volksbank sind es um die 70€ und bei der württembergischen versicherung um die 60 € ( bezogen auf BW)

und das ist auch schon alles was man bei einem roller bis 50ccm zahlt eben nur die haftpflicht
 
Naja du darfst den Sprit nicht vergessen oder hast du ne Tankstellenflatrate? :p
 
Zurück
Oben