[Rückgabe-Recht] 14 Tage bei Onlinekauf ?

- raGe -

Lt. Commander
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Hi Leute,

habe mir neulich bei eBay eine XP-M CPU ersteigert, ist auch von einem seriösen Shop direkt geliefert worden.
Nun wurde mir aber im Angebot "versprochen", dass die CPU ohne Probleme auf 4400er P-Rating laufen soll :rolleyes:
ich weiss selber, dass es keine Garantie für sowas gibt, ist ja auch nicht das Problem. Habe die CPU (Barton 2600+) mit meinem NF7-S auf 2400 Realtakt gebracht, läuft jut, nun habe ich mir aber eine CPU ersteigert, die locker 2500RT mitmacht auf 1,7V....im Gegenzug möchte ich die erstgenannte zurückschicken zum Shop (Rechnung liegt bei, CPU ist neu) und mich dabei auf das 14Tage Rückgaberecht stützen, das einem ja bei Onlinekäufen zu steht. Ich brauch quasi nichtmal einen Grund für die Rückgabe, einfach zurückschicken und mein Geld anfordern....oder versteh ich da was falsch ?

Würd mich freuen, wenn jemand ne Lösung parat hat :)


Danke schonmal im Voraus!
 
mAgNeTiC*!Ce schrieb:
Hi Leute,

habe mir neulich bei eBay eine XP-M CPU ersteigert, ist auch von einem seriösen Shop direkt geliefert worden.
Nun wurde mir aber im Angebot "versprochen", dass die CPU ohne Probleme auf 4400er P-Rating laufen soll :rolleyes:
ich weiss selber, dass es keine Garantie für sowas gibt, ist ja auch nicht das Problem. Habe die CPU (Barton 2600+) mit meinem NF7-S auf 2400 Realtakt gebracht, läuft jut, nun habe ich mir aber eine CPU ersteigert, die locker 2500RT mitmacht auf 1,7V....im Gegenzug möchte ich die erstgenannte zurückschicken zum Shop (Rechnung liegt bei, CPU ist neu) und mich dabei auf das 14Tage Rückgaberecht stützen, das einem ja bei Onlinekäufen zu steht. Ich brauch quasi nichtmal einen Grund für die Rückgabe, einfach zurückschicken und mein Geld anfordern....oder versteh ich da was falsch ?

Würd mich freuen, wenn jemand ne Lösung parat hat :)


Danke schonmal im Voraus!

Ein P-Rating von 4400+ ist aber deutlich mehr als 2400MHz, und das hast du auch entsprechend bezahlt!

Ein normaler XP-M 2500+ schafft auch min. 2,4GHz und kostet deutlich weniger! ;)


Aber zum Thema, eBay ist eine andere Geschichte, glaube nicht, wenn der Verkäufer nicht kulant ist, dass du 14Tage Rückgaberecht hast! :(
 
Die 14 TAge Rückgaberecht beziehen sich afaik genaugenommen nur auf ungebrauchte Ware bzw. Ware die zumindest 100% verkaufsfähig ist, also keinem Verschleis unterlegen ist oder sichtbare Gebrauchsspuren aufweist.
Wenn du also z.B. Silber WLP draufgemacht hast und die nicht mehr abbekommst, dann ist das schon ein Grund für den Shop das nicht zurpck zu nehmen.

Wenn der Laden aber 4400+ verspricht und nicht einhält, dann hat das nichts mit dem 14 tägen Rückgaberecht zu tun, dann kannst du generelll Ersatz fordern bzw. vom Kauf zurücktreten.

Edit:
Wenn der Verkäufer Händler ist, dann macht es keinen Unterschied ob du bei Ebay oder im Onlineshop kaufst.
 
Blutschlumpf schrieb:
Edit:
Wenn der Verkäufer Händler ist, dann macht es keinen Unterschied ob du bei Ebay oder im Onlineshop kaufst.
Es ist eBay, da wäre ich mir mit garnichts sicher! ;)

Natürlich kann es sein, dass er kulant ist, aber das mit dem Umtausch, weil er keine PR von 4400+ schafft, ist imo kein wirklicher Grund!

Denn das hängt stark vom Board, der NT-Leistung und dem Ram ab! :o
 
So, um das aufzuklären:

Rechtslage bei ebay
14Tage-Rückgaberecht hat man nur , wenn man mit "Sofort-Kaufen-Option" gekauft hat. Versteigerungen sind vom 14Tage-Rückgaberecht ausdrücklich ausgenommen.
 
User1024 schrieb:
So, um das aufzuklären:

Rechtslage bei ebay
14Tage-Rückgaberecht hat man nur , wenn man mit "Sofort-Kaufen-Option" gekauft hat. Versteigerungen sind vom 14Tage-Rückgaberecht ausdrücklich ausgenommen.

PERFEKT! :p

habe den Prozess0r tatsächlich über SOFORTKAUFEN bekommen :D!

Die Leitpaste sollte ich noch rückstandslos wegbekommen...denke ich werd die CPU also mal zurückschicken ;) d.h. der Händler MÜSSTE sie zurücknehmen oder? Sonst sitz ich hier auf 2 XP-Ms...

hat wer Interesse ?

:p
 
Wenn du die CPU mit Sofortkaufen gekauft hast, es sich um Neuware handelt, der Verkäufer eine Firma ist (also keine Privatperson) und die CPU keine Gebrauchsspuren hat, kannst du vom 14-Tage-Rückgaberecht gebrauch machen.
 
klingt ja alles ganz gut :)

hab hier mal den Link zum erfolgreichen Deal herausgesucht, falls da noch Unstimmigkeiten sind.

Wie soll ich nun vorgehen, soll ich die CPU ins Päckchen möbeln und einfach ohne bescheid zu geben, zurückschicken ? Vielleicht noch Unfrei ? Habe das Gefühl, wenn ich dem Anbieter schreibe, dann muss ich des ganze schildern :(

Wills blos schnell erledigen...
 
Ein kurzes Email:

"Guten Tag,

mein Name ist xxx, ich habe in dieser ebay-Auktion (Link) ihre CPU ersteigert. Jedoch möchte Ich nun von meinem 14-Tage-Rückgaberecht gebrauch machen und werde die CPU in den nächsten Tagen zurückschicken."

Die CPU gut einpacken (nicht dass sie dir nachher noch vorwerfen du wärst damit unsorgsam umgegangen), und das Paket unfrei abschicken (lt. Gesetz dürfen dir beim Rückgaberecht keine Kosten entstehen.) - Ins Paket noch einen Zettel legen mit Name, Bestellnr. etc.

Achte halt darauf, dass keine Gebrauchsspuren zu sehen sind, zumindst nicht auf den 1. Blick, da sie dir dann ziemlich sicher eine Benutzungsgebühr für die CPU verrechnen.

Grüße
 
User1024 schrieb:
und das Paket unfrei abschicken (lt. Gesetz dürfen dir beim Rückgaberecht keine Kosten entstehen.)
Falsch !

Händler fragen ob der abholt (sauberste Möglichkeit).
Ansonsten immer frei versenden und eine Rückerstattung erbitten.
Die meisten Händler nehmen unfrei Pakete nicht an.
"Keine Kosten entstehen" bedeutet nicht, dass man dem Händler unnötige Kosten (zusätzliche Kosten durch Expressversand, Nachnahme oder unfreie Versendung usw.) aufdrücken darf.
 
ich solls ihm also als normales Päckchen zurückschicken ?
Habe 7€ für den Versand bezahlt, d.h. ich bezahl 14€ nur an Versand, damit ich mein Geld zurückbekomme ?
boese_009.gif


Habe dem Händler/Shop nun genannte Email mit den benötigten Angaben geschickt...wie soll ich nun letztendlich versenden ?
 
Blutschlumpf schrieb:
Falsch !

Händler fragen ob der abholt (sauberste Möglichkeit).
Ansonsten immer frei versenden und eine Rückerstattung erbitten.
Die meisten Händler nehmen unfrei Pakete nicht an.
"Keine Kosten entstehen" bedeutet nicht, dass man dem Händler unnötige Kosten (zusätzliche Kosten durch Expressversand, Nachnahme oder unfreie Versendung usw.) aufdrücken darf.
So kenne ich das auch!

Habe gestern ein Board an Fun Computer zurück gesand, auf der Post das Paket bezahlt und dann den Zweitbelegt/Quittung mit in´s Paket gelegt und die 6,70€ bekomme ich dann erstattet!

Aber man muss erst den Versand bezahlen, da die das sicherlich in der Buchhaltung untergliedert abrechnen!
 
mAgNeTiC*!Ce schrieb:
ich solls ihm also als normales Päckchen zurückschicken ?
Habe 7€ für den Versand bezahlt, d.h. ich bezahl 14€ nur an Versand, damit ich mein Geld zurückbekomme ?
boese_009.gif


Habe dem Händler/Shop nun genannte Email mit den benötigten Angaben geschickt...wie soll ich nun letztendlich versenden ?

Erstens: Kein Päckchen, immer Paket (tippe mal, dass du das meintest)

Das Geld für die Ware bekommste ja auch erst später. Wenn du nen vernünftigen Händler erwischt hast, dann checkt der den Wareneingang und gibt dir dann Geld für Ware und Porto zurück.

Prinzipiell immer beim Händler anfragen wie die sowas handhaben.
Weist du denn überhaupt wohin du das Paket schicken sollst ? Die Zieladresse muss nicht zwangsläufig der Firmensitz oder die Absenderadresse vom Paket zu dir sein. (Nur so als Beispiel)
 
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