Rückgaberecht bei defekter Ware?

Noxman schrieb:
@Topic,

wie hier zu entnehmen ist, ist die Zeit der Abwicklung eine sehr schwammige Sache.

Gruss Nox

es ist keine schwammige Sache, zumindest hat dies der BGH mit Urteil Az.: VIII ZR 254/08 August 2009 festgelegt

dort wurde umgehend im Sinne von sofort geschrieben
 
Noxman schrieb:
Diesen Ton verkneifst du dir mir gegenüber zukünftig bitte! Was glaubst du eigentlich wer du bist? Mein Aussage zum Thema in meinem Post oben ist rein privater Natur, nicht moderativ, also ist er auch von Noxman der Privatperson, nicht dem Mod, geschrieben. Deine Dreistigkeit zu verlangen, dass ich, weil ich Moderator bin, nur etwas schreiben darf wenn meine Aussage zu 100% wasserdicht ist, ist eine absolute Überheblichkeit deiner Person mir gegenüber! Netiquette geht anders!
Keine Sorge, das hätte ich einem normalen user genauso geschrieben.

Ohne damit dich persönlich zu meinen: es ist nun mal ein Phänomen des Internets, das anscheinend jeder zu einem Experten wird, solange er nur genug daran glaubt, dass an seiner Aussage etwas dran ist. Und das weiß ich sicher, ich habe es nämlich von Wikipedia zitiert. Direkt nachdem ich es in die Wikipedia geschrieben habe ;) Als Moderator in einem Forum begibt man sich nun mal in eine Vorbildrolle, dass solche Beiträge da eine erhöhte Angriffsfläche bieten, ist klar. Und zwar unabhängig davon, ob ein Mod-Tag vor dem Beitrag ist o.ä.

Aber du hast vermutlich recht, dass ich mich etwas im Ton vergriffen habe. Ich bitte um Entschuldigung und werde mir beim nächsten Mal Mühe geben, weniger direkt zu sein.

@TO:
Vor Ablauf der "angemessenen Frist" (ohne das jetzt mal näher zu definieren) hast du keinen Anspruch auf ein Ersatzgerät, höchstens Indirekt über den Schadensersatz. Damit wirst du bei Alternate aber sicher auf Granit beißen und weil du deswegen sicher nicht gleich die Anwälte von der Leine lassen willst, würde ich daran nicht zu viele Gedanken verschwenden.

Sieht also aus, als würdest du auf der rechtlichen Schiene eine gewisse Wartezeit nicht vermeiden können. Aber vielleicht auf der menschlichen: einfach mal anrufen und nachfragen, ob sie dir nicht unkompliziert ein Austauschgerät schicken können, das du sowieso bekommen würdest, da Alternate kaum neue Rambänke verlöten wird.

Ich kenne den Service von Alternate zwar nicht, aber ganz allgemein kommt man damit oft weiter als mit bloßer Paragrafenreiterei (die immer die Gefahr birgt, dass selbst wenn man selbst weiß, wovon man redet, der uneinsichtige Gegenüber ganz anderer Meinung ist ;))
 
Hallo,

gut ich habe soweit alle Papiere fertig gemacht und dazu noch eine angem Fristsetzung beigelegt.

Papiere:
1* Alternate Rücksendeformular (im Karton)
1* Rechnungskopie (im Karton)
1* DHL Aufkleber (aufm Karton)

Brauch ich noch was?^^

Mal sehen was sich ergibt, falls die sturr sein sollten war es das letzte Mal, dass ich auf deren Seite war!
Ansonsten muss ich wohl die verbleibende Zeit mitm Handy durchkommen lol...

Ansonsten vielen Dank fuer eure Zeit!!

HK
 
@E3110:

Du liegst ja grds. richtig aber in deiner zitierten Entscheidung hat der BGH sich nur darüber geäußert, ob ein konkreter Zeitpunkt für das Setzen einer Frist erforderlich ist und dies verneint. Zur Angemessenheit einer Frist hat er dagegen mangels vorhergehender Feststellung des Tatsachengerichts nichts ausgeführt.

Im Ergebnis und am Gesetz orientiert sollte der Käufer dem Verkäufer eine kurze aber noch angemessene Frist setzen, im Falle der Nachlieferung wird sich das zw. 1-2 WOchen bewegen.

Das nicht, aber für die Zeit, für die das Gut nicht zur Verfügung steht, musst der Verkäufer Schadensersatz zu leisten, denn die Nacherfüllungskosten i. S. d. §439 II BGB sind eben genau die Kosten, die zu erbringen sind um die geschuldete Leistung zu erwirken.

Kosten i.S.v. 439 II sind kein Schadensersatz. Und es wäre mir neu, dass z.B. Leihwagenkosten nach dieser Vorschrift vom Verkäufer zu tragen sind, vielleicht hast du dazu ja eine Quelle.

@Nox:

Fidel hat das sicher nicht als persönlichen Angriff auf dich gemeint aber mit deiner Äußérung lagst du komplett daneben, das geht ja schon bei der Unterscheidung zw. Garantie und Gewährleistung los. Anstatt (verbal) um dich zu schlagen, hättest du doch Größe zeigen und einfach eingestehen können, dass du daneben lagst.
Das passiert jedem, überall.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Doc Foster

der Tenor ist:

der VK kann nicht nach Belieben zu irgendeinem Zeitpunkt nacherfüllen (das wäre schwamming), sondern er hat sich an zeitlichen Grenzen zu orientieren;
es steht dem VK nur ein begrenzter Zeitraum zur Verfügung, dieser natürlich angemessen entsprechend der Umstände im Einzefall ist

unsere Wirtschaft ist zu komplex, eine definitive Frist zu verankern, dessen ist sich der BGH natürlich bewußt und hat hier genügend raum für eine Individualbetrachtung gelassen

aber für den hier zu Grunde liegenden Einzelfall, ist wohl ein Zeitkorridor von mehreren Wochen kaum angemessen

sicherlich ist es wenig hilfreich zu Beginn einer solchen Aktion direkt mit rechtlichen Schritten zu beginnen, aber macht man sich die Mühe (für den Einen mehr, den Anderen weniger) ein Begleitschreiben für die "RMA" entsprechend mit Fehlerbeschreibung und Hinweis auf Ersatzlieferung, falls nicht mehr verfügbar alternativ gleichwertige Ware etc. zu verfassen, beschleunigt dies die Sache ohne Zweifel
 
@noxman
bitte halte dich mit falschen ratschlägen zurück. schon dein erster post ist - sorry - kompletter blödsinn.

@te
wo ist das problem? in deinem fall gilt die gesetzliche gewährleistung ohne beweislastumkehr. der verkäufer hat das recht, 2x nachzubessern, danach kannst du zb das geld zurückverlangen (bzw. "die beiderseitig empfangenen leistungen werden zwecks wandlung des kaufvertrags zurückgewährt"). du brauchst sonst nichts, das was du fertig gemacht hast, sollte ausreichen. und alternate ist eigentlich recht fix, was gewährleistungsfälle angeht.
 
@E3110:

Nochmal zum Verständnis, lies dir den Urteilstext und nicht die Zusammenfassungen durch, dann wird es klarer. Es geht darum, mit welcher Formulierung eine Frist als gesetzt gilt, nicht mehr, nicht weniger.

@Heretic:

Warum sollte sich der Käufer auf Nachbesserung einlassen, wenn er sofort Nacherfüllung verlangen kann?
 
hallo,

was meint ihr dazu? sieht wohl so aus, als wenn ich evtl. doch eine gutschrift erhalte!

###########################
Sehr geehrter Herr xxx,

zur Bearbeitung in unserer Serviceabteilung erhalten Sie die o.g.
Vorgangsnummer.
Bitte senden Sie die von Ihnen zur Gutschrift angemeldete Ware innerhalb der nächsten
14 Tage unter Angabe der Vorgangsnummer (RMA) ein.

* ICIFB6 D3 6GB 1333-777 FireHeat K3 BUF
Ihr Zeichen (wenn angegeben):

Gehen Sie bei Rücksendung wie folgt vor: Legen Sie die Ware möglichst mit der
Originalverpackung und dem kompletten Zubehör in einen versandgerechten
Karton. Die Originalverpackung darf nicht beschriftet oder als Versandkarton verwendet
werden.

Beachten Sie bitte, dass eine sichere Verpackung Beschädigungen und somit
einen Gewährleistungsverlust verhindern kann.

Bitte nutzen Sie für Ihre Rücksendung ausschließlich den extra für Sie eingerichteten ALTERNATE-Rücksendeservice.
Wir möchten Sie bitten, von Unfrei-Sendungen abzusehen, da wir diese nicht annehmen können.
Im Falle einer Rücksendung können Sie diese künftig über unseren Rücksendeservice online in die Wege leiten.
Die kostenfreie Dienstleistung, die ALTERNATE in Zusammenarbeit mit DHL anbietet, ermöglicht eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung.


Den ALTERNATE-Rücksendeservice finden Sie auf unserer Homepage unter folgendem Link:


https://www.alternate.de/retoure


Sollten Sie Probleme beim Rücksendeservice haben, wenden Sie sich bitte per Email an die o.g. Adresse.
####################
 
zur Gutschrift angemeldete Ware

eine Gutschrift bekommst du auch auf deinem Konto, sollte ich dir was überweisen, auch dein Gehalt stellt eine Gutschrift dar


warte mal ab :)
 
Wenn es das ist, was du wolltest...

Rein rechtlich gesehen, muss sich der Käufer mit einer Gutschrift (was immer damit auch gemeint ist) natürlich nicht zufrieden geben.
 
Hallo ich melde mich zurueck,

ich habe heute Ersatz erhalten :).

Ein paar Fragen zu den beiliegendem Schreiben:

"Vorabtausch zu unserer Entlastung. Wir sind berechtigt, keine Gewährleistungsfälle nachzubelasten"
Das heisst also, dass die mir ihren Aufwand in Rechnung stellen koennen, wenn der Hersteller sagt die Ware ist OK?

Koennen die im Falle keiner Gewährleistung den Ersatzspeicher zurückverlangen?
HK
 
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