Rückgaberecht Receiver mit HD+ Karte

  • Ersteller Ersteller freakazoid84
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Du übersiehst aber, daß Du nicht in der Position bist, den von dem Unternehmen angenommenen Wertverlust anzunehmen oder abzulehnen.
Es gibt nur die beiden Entscheidungsmöglichkeiten 25% Abzug oder Rücksendung.

Und da ist es doch wohl besser, wenn Du die Ware zurückbekommst und mit einem geringeren Kaufpreisverlust selbst verkaufst.
 
also ich finds schon ziemlich dreist was der händler da abzieht. du hast von deinem widerrufsrecht gebrauch gemacht. dir einfach den receiver zurückzuschicken weil du mit völlig überzogenen 25% nicht einverstanden bist, entbehrt jeder grundlage. im prinzip kannst das ding jetzt als geschenk ansehen, einen gültigen kaufvertrag gibt es nicht.
aber wir wollen ja nich überstrapazieren^^

die 25% sind absolut nicht gerechtfertigt. das fehlen einer folie ist definitiv eine "verschlechterung durch bestimmungesgemäße ingebrauchnahme" und damit für den wertersatz nicht relevant. das aktivieren der hd+ karte kann als teil einer prüfung der sache angesehen werden (damit auch kein grund für wertersatz) oder nicht, das müsste wahrscheinlich ein gericht klären. da du den weg wahrscheinlich eher nicht einschlagen möchtest, kannst du natürlich wertersatz leisten. den kann der händler aber nicht nach gutdünken festlegen wie er möchte. das wäre ja zu schön. es gibt dafür aber auch keine festgelegten prozentsätze. wenn man sich also mal die zahlen anguckt, merkt man ganz schnell dass die 25% völlig überzogen sind.
eine hd+ karte kostet 55€ pro jahr. macht 0,15€ am tag. wenn wir jetzt mal annehmen dass du den receiver 10 tage benutzt hast, hast du durch die nutzung einen vorteil von, in etwa, 1,50€. wenn du ihm 10% also 16,90€ anbietest, ist das doch etwas mehr als die 1,50€.
wann der händler den receiver wieder verkauft und ob er eine neue hd+ karte beilegt oder mit der bereits aktivierten verkauft, tut hier nichts zur sache, das ist sein risiko.

an deiner stelle würde ich dem händler noch ne nette mail schreiben dass du den receiver unverständlicherweise erhalten hast und ihm nochmal die 10% und eine rücksendung auf seine kosten anbieten. sollte er darauf nicht eingehen bzw. antworten, auf jeden fall mal amazon einschalten oder zum anwalt gehen.

p.s. ich bin kein anwalt, alle angaben ohne gewähr
 
Zuletzt bearbeitet: (wörtchen vergessen)
das aktivieren der hd+ karte als teil einer prüfung der sache angesehen werden
interessant. nach dieser "logik" kann ich mir also online ne packung chips bestellen und teilweise essen, anschließend zurücksenden und bekomme mein geld wieder? oder ich hol mir ein handy inkl. gesprächsguthaben und schicks nach 20 telefonaten wieder zurück, ohne dass ich das verbrauchte guthaben ersetzen muss? schliesslich musste ich das handy ja erstmal ausprobieren, genau wie die chips.

sorry, aber um hd auszuprobieren, muss man keine hd+ karte aktivieren, das gibts kostenlos. ich stimme zu, dass die schutzfolie kein grund für eine wertminderung sein kann bei widerruf, aber eine aktivierte und somit laufzeitverkürzte hd+ karte schon - auch genannten gründen.

dass die fehlende folie der hauptgrund ist, vermuten wir hier nur aufgrund der aussagen des te. der genaue wortlaut des schriftverkehrs wäre hier durchaus hilfreich, auch wenn jeder, der noch ein oder zwei funktionstüchtige neuronen besitzt erkennen sollte, dass man eine (bildhafte) angeknabberte tafel schokolade nicht zurückgeben kann, ohne dafür was zu zahlen. wo lebt ihr denn eigentlich, wenn ihr eine solch seltsame rechtsauffassung habt, die noch dazu keine grundlage besitzt. zumindest nicht im deutschen recht...

es ist doch so einfach: der te war so schusslig und hat hd+ aktiviert. dann fällt ihm ein, dass es ihm nix bringt und will am besten nix zahlen, weils...nunja.. ihm nix bringt oO er versteht nicht, dass er das gerät nur so testen darf, wie er es im laden hätte testen können und wertersatz für gezogene leistungen nunmal gezahlt werden muss. zig user stürzen sich jetzt mit seltsamen "argumenten" auf den händler, der auf den kosten für eine neue hd+ karte (~60€) sitzen bleiben und somit für die a) naivität oder b) dreistigkeit des käufers haften soll. wenn die regelungen zum fernabsatz im bgb wirklich so ausgelegt werden sollten, gehört der mist komplett abgeschafft. denn dann zahlen wir - die kunden - zukünftig die zeche für sowas in form von höheren preisen und weniger angebot. ganz großes kino -.-
 
"Die Schutzfolie an der Front ist auch komplett weg, und das Gerät so
für uns nicht mehr als Neugerät verkaufbar (Wertminderung).

Das Gerät wurde von Ihnen also wie von einem Eigentümer behandelt,
dies aber liegt nicht im Sinne des Widerrufsrechts."

Das ist ein Teil der Email mit der Schutzfolie. Ich werde nun diese Schutzfolie aus dem Gelben Sack raussuchen und sie wieder auf den Receiver kleben und ihn dann MIT SCHUTZFOLIE zurücksenden... :freak:
 
Heretic Novalis schrieb:
nach dieser "logik" kann ich mir also online ne packung chips bestellen und teilweise essen, anschließend zurücksenden und bekomme mein geld wieder?

der vergleich hinkt dann mMn doch etwas. eine tüte chips kann man auch im laden nicht einfach öffnen und testen.

dank deines zitates ist mir aber gerade aufgefallen, dass in dem zitierten satz das kleine wörtchen "kann" fehlt, das werde ich natürlich gleich korrigieren. ich will und kann mich bei der problematik nicht festlegen, aber grundsätzlich zu behaupten, der te muss für die nutzung wertersatz leisten, halte ich für falsch.
man kann davon ausgehen, dass man in einem geschäft auch den hd empfang eines receivers testen kann. demnach dürfte man diese funktionalität auch zuhause testen.
zudem hätte der verkäufer laut gesetz ausdrücklich darauf hinweisen müssen, dass die karte automatisch aktiviert wird und wie der käufer dies verhindern kann.

die idee mit der schutzfolie finde ich übrigens sehr gut :D
evtl könnte der te auch mal nachschauen, ob man nachprüfen kann, wann die hd+ karte aktiviert wurde.
 
@Halskrause
Deine Argumentation hinkt an einer entscheidenden Stelle:
Wertminderung und Nutzung sind zwei völlig verschiedene Fragestellungen. Die Nutzungen sind die Früchte der Sache sowie die Gebrauchsvorteile. Die Wertminderung zielt aber nicht auf eine Nutzungsbereicherung beim Verbraucher ab, sondern auf eine irgendwie relevante (nämlich im Sinne der §§ 357 I, 346 I, II BGB) Sachänderung ab, die den Unternehmer schlechter stellt. Diese muss, weil anderer ökonomischer Sachverhalt, auch nicht deckungsgleich sein.
 
halskrause schrieb:
also ich finds schon ziemlich dreist was der händler da abzieht. du hast von deinem widerrufsrecht gebrauch gemacht. dir einfach den receiver zurückzuschicken weil du mit völlig überzogenen 25% nicht einverstanden bist, entbehrt jeder grundlage. im prinzip kannst das ding jetzt als geschenk ansehen, einen gültigen kaufvertrag gibt es nicht.
...
Erklärst Du mal bitte, warum kein Kaufvertrag besteht?

halskrause schrieb:
...
eine hd+ karte kostet 55€ pro jahr. macht 0,15€ am tag. wenn wir jetzt mal annehmen dass du den receiver 10 tage benutzt hast, hast du durch die nutzung einen vorteil von, in etwa, 1,50€. wenn du ihm 10% also 16,90€ anbietest, ist das doch etwas mehr als die 1,50€.
wann der händler den receiver wieder verkauft und ob er eine neue hd+ karte beilegt oder mit der bereits aktivierten verkauft, tut hier nichts zur sache, das ist sein risiko.
...

Da es sich bei der HD+-Karte um ein Jahresabonnement handelt, ist also der kleinste Zeitraum, wenn man schon rechnen will, ein Jahr.
 
@JurChris
wieso hinkt meine argumentation? ich habe doch geschrieben, dass der TE wertersatz (§ 346 Abs. 1 BGB) zu leisten hat. nur sind diese 25% willkürlich und entbehren jeder grundlage.

@heiner.hemken
der TE hat innerhalb der gesetzlichen frist von seinem widerrufsrecht gebrauch gemacht.
 
Es bezweifelt auch keiner, daß die Widerrufspflicht eingehalten worden ist. Bei dem Angebot HD+ handelt es sich nunmal um ein Jahresabonnement, welches bei Inanspruchnahme auch nicht verkürzt werden kann. Hier muß also der Händler Ersatz stellen, und um diesem Preis kann er den Betrag, den er zurücküberweisen muß, reduzieren.
 
also mal ehrlich, ich glaub doch nicht wirklich dass der händler deswegen eine neue karte kauft? die aktivierte wird zurückgesetzt und das thema ist gegessen. auch bei hd+ gilt das widerrufsrecht, also hat man sich dort ganz sicher für solche fälle eine passende lösung überlegt. hd+ sagt selber, dass man nur für die aktivierung der karte wertersatz leisten muss. wäre mal interessant zu wissen, was die dafür berechnen.
wenn jemandem langweilig ist, kann er ja mal eine mail hinschicken und nachfragen :)
 
@Halskrause
Das aus §§ 357 I, 346 I BGB folgende Rückgewährschuldverhältnis verpflichtet zur Rückgewähr zweier Dinge:
1. der erhaltenen Leistung (= der Receiver und die HD+ Karte)
2. Herausgabe etwaiger gezogener Nutzungen

In beiden Fällen kommt in den Fällen des § 346 II BGB eine Wertersatzpflicht in Betracht. Die Wertersatzpflicht für Nutzungen (= Wertersatz für 2.) ist etwas anderes als die Wertersatzpflicht für die erhaltene Leistung (=Wertersatz fü 1.), soweit ein Hinderungsgrund an der Rückgewähr im Ausgangszustand besteht.

Die Argumentation der Nutzbarkeit von 29,99 € / 365 pro Tag ist gerade auf Ebende 2., nicht aber auf Ebene 1., wo die Musik eigentlich spielt.
 
So nun habe ich wieder eine Email an die Firma gesandt. Mit der Bitte dass Sie ich einen neuen Retourenschein per Email benötige da ich das Gerät wieder zurück senden werde und zwar MIT SCHUTZFOLIE...

Dazu habe ich geschrieben dass mir 25% als zu hoch vorkommen und ob Sie mir entgegenkommen könnten, da die Produktbeschreibung bei Amazon auch darauf hindeutet, dass die HD+ Karte bereits freigeschalten ist und nicht erst durch mich speziell aktiviert werden muss.

Produktbeschreibung AMAZON:

Kathrein UFS 932sw/HD+ HDTV DVB-S-Receiver (CI+ Schnittstelle (inkl. freigeschaltene HD+ Smartcard für 1 Jahr) und USB-Anschluss) schwarz

Ansonsten werde ich mich direkt an Amazon wenden, wobei ich nicht weiß ob das was bringen sollte...
 
@halskrause

wäre mal interessant zu wissen, was die dafür berechnen.

Falsch Aktivierte oder defekte HD+ Karten können Händler zurück schicken und erhalten neue dafür. Die werden Kontigentweise verkauft. Außerdem der Kauf des Receivers und das nutzen von HD+ sind 2 verschiedene "Kaufverträge". Ich gebe dem TE mitlerweile teilweise recht, wenn aus der email geschlussfolgert werden kann, dass sich die 25% rein auf die Folie beziehen. Dies wäre in der Tat sehr überzogen. Dazu sollte man wissen, dass man für den "Umtausch" noch nicht einmal die Verpackung braucht. Wobei das ab und an wieder diskussionen auslöst.

@TE

Aus der Beschreibung kann jeder (das erkläre ich gleich) versierte Käufer erkennen, dass die Karte trotzdem nicht freigeschaltet ist. Warum? Neben dem Kauf des Gerätes willigst du auch den AGB von HD+ zu. In diesen steht (3.2) das die Aktivierung bei erstmaligem ansteuern eines HD+ Senders geschieht.

Um die Laufzeit der Karte abzufragen, wählt man die Karte im Receivermenü aus dort kann man bei inaktiver Karte folgendes lesen "noch nicht aktiviert, locked,..." etc.

Auch wenn ich dir ein gutes Ende wünsche, glaube ich nicht das Amazon viel da machen wird, denn bei dem geschildertem Sachverhalt ist dem Verkäufer nichts anzukreiden.
 
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