Rückgaberecht

VsteckdoseV

Commander
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Jan. 2008
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Hallo,

mal eine Frage, wenn ich mir online etwas kaufe habe ich doch generell ein 14tägiges Rückgaberecht?

Folgender Fall: Ich habe ein neues Smartphone gekauft und festgestellt, dass es schrecklich laggy läuft und ich es gerne zurückgeben möchte. Nur habe ich es eben schon ausgepackt und damit herumgespielt..

Außerdem habe ich es zwar online gekauft, aber in einer Niederlassung (Notebooksbilliger) abgeholt. Gilt dann auch dieses Fernabsatzgesetz?

Danke für die Antworten!
 
Es kommt immer darauf an, ob der Kaufvertrag ausschließlich über Fernkommunikationen zustande gekommen ist, sofern dies bei dir der Fall ist, dann hast du dein 14 tägiges Widerrufsrecht!

Zwei Möglichkeiten gibt es jetzt:
Entweder du gehst in den Markt und versuchst auf gut Glück das Smartphone zurückzugeben oder
du schaust mal nach, ob du eine Widerrufsbelehrung bekommen hast!
 
Ja, die Kommunikation war ausschließlich online, bis auf das Abholen und die Bezahlung.

Ich habe mir auch überlegt es einfach per Retoure zurückzuschicken ...
 
Die AGB des Shops sind in dieser Hinsicht etwas schwammig aber üblicherweise kommt der Vertrag mit dem Austausch von Ware gegen Geld bzw Lieferung zustande, nicht schon mit der Aufgabe der Bestellung.

da in diesem Fall die Ware vor Ort abgeholt und auch dort bezahlt wurde greift imo das (nicht mehr existierende;)) Fernabsatzgesetz nicht mehr.
 
Aber es gibt auch andere Beispiele, wo das Fernabsatz greift zum Beispiel beim Saturn oder MM, obwohl dort auch die Ware im Markt abgeholt werden kann. Deswegen mein Tipp: Widerrufsbelehrung!
 
Wurdest du über dein Widerrufsrecht informiert? Per Mail bei der Bestellung oder sonst wie? Falls ja, hast du auch eins. Schick das Gerät also zurück.

Edit: Entscheid dich was du willst, zurück geben, Gewährleistung oder Garantie. Dann handele.
 
Es fehlen Details.

Gibt bzw. gab es eine Abholbenachrichtigung? Hattest du im Laden noch die Wahl?
 
Ja es gab eine Abholbenachrichtigung. "Ihr Artikel steht X Tage für sie zur Abholung bereit."

Ob ich die Wahl hatte: Bestimmt, ich habe ja nicht online bezahlt! Ich hätte es einfach nicht abholen können. Für diesen Fall stand in der Mail: "Falls sie es nicht abholen werden wir den Vertrag stornieren. Wir gehen in diesem Fall von einem Nichtinteresse ihrerseits aus."

Der Kaufvertrag kam aber schon vor der Abholung zustande, ich habe davor schon die Rechnung und die Auftragsbestätigung erhalten, was laut der ersten Mail einen Kaufvertrag darstellt: "Der Kaufvertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung zustande...".

Also müsste es doch ein Fernabsatz sein und ich somit 14 Tage Rückgaberecht haben?
 
Zuletzt bearbeitet:
VsteckdoseV schrieb:
Naja, es gibt ja auch einen Grund warum ich das Handy umtauschen will, der einen Mangel am Gerät darstellt.

das ist maximal ein mangel bzgl. deiner vorstellung vom gerät. deswegen gehts hier ja auch um die widerrufsfrist und nicht um gewährleistung ;)
 
Sicher das der Kaufvertrag vorher zustande kommt?
Ist das wirklich DIE Rechnung, oder einfach nur eine Übersicht der Bestellung (Name + Artikeldaten + Gesamtsumme).
Bei der Abholung & Bezahlung im Laden wirst du ja wohl deine endgültige Rechnung bekommen haben, oder ?
 
Naja, bei K&M bekommt man vorher zB auch ne Art Rechnung mit Lieferadresse Summe Artikel etc ..., aber die eigentliche Rechnung bekommt man erst wenn man die Ware im Laden abholt und bezahlt hat.
-> keine 14 Tage Wiederrufsrecht
 
Habe es heute zurückgegeben und es hat alles geklappt. Danke Doc Foster!

Rechtlich sieht die Sache folgendermaßen aus: Der Kaufvertrag ist mit dem Empfang der Auftragsbestätigung zustandegekommen und ist somit ein Fernabsatzvertrag.

Die Bezahlung im Laden und der Empfang der Rechnung stellt lediglich die Erfüllung der Pflichten aus dem Kaufvertrag dar. So hat das auch Notebooksbilliger.de gesehen;)
 
Ich stelle hier nur ab und an klarstellungsbedürftige Dinge klar, ansonsten hab ich ja nichts zum erfolgreichen Widerruf beigetragen.

Für alle wirklich Interessierten wäre ggf. wikipedia und dort der Artikel über das Zustandekommen von Verträgen eine erste Quelle für Recherchen, mitnichten aber das CB Forum, das ebenso wenig als Argumentationsstütze dienen kann.
 
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