Rücksendung Grund: Zuspät geliefert?

Hero1ion

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Hallo Leute,

ich habe eine kleine Frage wegen einer Rücksendung.

Am 08.04.2010 hatte ich folgendes bestellt:

Ansmann Ladegerät und 2x eneloop Akkus

Den Betrag 39,66 € hatte ich zum Teil über Guthaben und den Rest per Lastschrift bezahlt.

Ein Tag später (09.04.2010 Freitag) kam die Lieferung an, aber die Akkus war'n nicht im Lieferumfang enthalten.

Danach hatte ich mich beschwert und mir wurde Nachlieferung versprochen.

Die Akkus wurden darauf Mittwoch (14.04.2010) geliefert.
___________________________________________________________

So nun gefällt mir die Ware nicht so und möchte es zurückschicken.

Nun habe ich paar Fragen dazu,

kann ich als Rückgabegrund "Ware zuspät geliefert" oder Ähnliches nennen um die Versandkosten erstattet zu bekommen ?

Wie wird dann erstattet ? (Überweisung+Guthaben oder alles über Überweisung ?)

Ich werde Montag mit dem Kundenservice in Kontakt treten, wollte mich aber schon vorher informieren.

Hier die Widerrufsbelehrung von der Firma:

akkutop GmbH
Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:

akkutop GmbH
Schulstr. 5
90522 Oberasbach
Email: info@akkutop.de
Fax: 0911/9779 2776
Geschäftsführer: Dieter Netter

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.

Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs

noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.


Ende der Widerrufsbelehrung
 
Zuletzt bearbeitet:
Lesen ist nicht so deins, was? ;)

"Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform"
 
also bei der Lieferzeit kann man sich aber nicht beschweren... ich denke da musste die Versandkosten zahlen-
 
scheinbar kannst du nicht lesen!!1

er will die versandkosten sparen - und das kann er nicht mit einem widerruf ohne angaben von gründen, denn dann trägt er sie auf alle fällt. da der betrag unter 40 euro ist sogar komplett!!

er hat außerdem IMMER zwei wochen wenn er im netz bestellt...

man sollte also vorher überlegen bevor man schreibt.
 
Ich gehe jetzt mal davon aus das du den 14.04.2010 meinst.

Es kommt darauf an wie du die Beschwerde verfasst hast. Wenn du denen eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt hast und sie haben diese nicht erfüllt kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten.

Das heißt du kannst das Paket zurück senden und bekommst das Geld zurück überwiesen, ein Gutschein oder ähnliches ist nicht zulässig dabei.

Wenn du willst suche ich schnell die Paragraphen raus. Aber wichtig ist deine Forderung auf nach Erfüllung wegen dem Lieferverzug.

EDIT:
Meine erwähnten Regelungen sind aus dem BGB.
 
Rechtsfolge des Widerrufs ist die volle Erstattung des Kaufpreises ohne Abzug gegen Rücksendung der Ware. Die Rücksendung erfolgt dabei auf Kosten und Gefahr des Unternehmers. Etwas anderes gilt lediglich bei Verträgen unter 40 Euro. In diesem Fall dürfen die Versandkosten dem Kunden auferlegt werden; eine Ausnahme, die in letzter Minute auf Drängen des Buchhandels eingeführt wurde, der befürchtete, Leseratten würden sich die Bücher auf Kosten der Anbieter nur "ausleihen". Vom Widerruf sind auch eventuelle Drittfinanzierungsverträge betroffen, soweit eine wirtschaftliche Einheit anzunehmen ist (§ 4 FernAbsG). Letzteres ist etwa dann der Fall, wenn der Kredit von der Hausbank des Verkäufers zur Finanzierung des Geschäfts gewährt wurde.

Oder anders: Pech gehabt...
 
Wie schon erwähnt wurde, unter 40€ zahlst du die Rücksendung, darüber der Verkäufer.
Da der Verkäufer ja (wenn auch auf Nachfrage) das Bestellte korrekt geliefert hat, würde es mich auch stark wundern, wenn das irgend etwas ändern würde.
 
Jap, unter 40,- du die Rücksendekosten, der Verkäufer die Hinsendekosten (wenn alles komplett zurück soll).
Einen Rücktrittsgrund sehe ich hier nicht.
 
Könnte ich nicht als Rückgabegrund sagen, dass die Ware, die ich bestellt habe, nicht vollständig geliefert ist und deshalb keine Nutzung für mich darstellt (zu dem Zeitpunkt) und die Nachlieferung einfach keinen Sinn mehr hat ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Nochmal: für dein Widerrufsrecht brauchst du keinen Grund.
Für einen Rücktritt vom Kaufvertrag liegt hier aber einfach kein Grund vor.

Warum sollte die Nachlieferung keinen Sinn machen?
 
Du hast theorethisch zwei Anspruchsgrundlagen.

Die erste ergibt sich aus dem "Fernabsatzgesetz" und räumt Dir das Recht ein, innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware/Belehrung über den Widerruf die bestellte Ware OHNE ANGABE VON GRÜNDEN zurückzusenden. Bei Artikeln mit einem Wert über 40,- EUR zahlt das Rücksendeporto der Verkäufer, darunter Du.
-> In diesem Fall müßtest Du das Porto tragen.

Die zweite Anspruchsgrundlage ergibt sich daraus, dass der Verkäufer Dir eine mangelfreie Sache liefern muß. Tut er das nicht, hast Du das Recht auf Minderung des KAufpreises, NAcherfüllung oder Rücktritt vom Vertrag. Das Recht auf Rücktritt hast DU nur, wenn DU ihm fruchtlos eine Frist zur NAcherfüllung gesetzt hast.
-> In diesem Fall hast Du die Nacherfüllung erhalten.

Du hast also keinen rechtlichen Anspruch, die Portokosten erstattet zu bekommen.
 
Tut weh, aber dann muss ich leider die Kosten übernehmen.

Kommen wir zur nächsten Frage.

25 Euro habe ich per Lastschrift bezahlt und den Rest über Amazon-Guthaben.

Was meint ihr, wie wird der Betrag erstattet ?

MfG
 
Wahrscheinlich fragt er Dich nach Deiner Bankverbindung und überweist es Dir.
 
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