Rücktritt bei Nachnahme

eXt

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Hallo,

habe am 27.12 bei mindfactory via NACHMAHME diverse Sachen bestellt.
Die Bestellung wurde gesplittet und ich habe bisher ein Gehäuse erhalten (am 28.12.)

Das andere Paket kam erst nicht an (Empfänger konnte nicht ermittelt werden), ging dann zurück und wurde neu verschickt und liegt jetzt wieder seit 3 Tagen im Zielpaketzentrum. Seitdem geschiet nichts mehr.

Meine Frage: kann ich vom Vertrag zurücktreten, weil mir das einfach zu lange dauert? Oder muss ich es erst annehmen, bezahlen, dann zurücksenden und auf mein Geld warten?

bin mir da rechtlich nicht ganz sicher :)

Danke für antworten
 
Meines Wissens must du dem Verkäufer die Möglichkeit einräumen, dir dir Bestellung überhaupt zuzustellen.

Näheres siehe AGB, dort ist geregelt, wie was zu geschehen hat.

Zwei Zustellversuche sind getan, was erwartest du ? Du willst du bisher angefallenen Kosten für den Käufer ignorieren ?

Nimm Kontakt auf und stosse den nächsten Versuch an, am besten zu einem Zeitpunkt, an dem das Paket angenommen werden, von wem auch immer.

Am 27.12 bestellt und Teillieferung am 28.12. erhalten. Geht doch, schneller als man es i.d.R. erwarten darf.
 
da man 2 wochen "Rückgaberecht" hat, ist es für den Shop einfacher/billiger wenn du die Annahme verweigerst.
--> Ware ungeöffnet --> kein Preisverfall
--> der shop wird nichts dagegen haben
 
Stimme florian. zu.

Ab 13. Juni 2014 reicht die bloße Annahmeverweigerung oder einfacher Rückversand aber nicht mehr aus, der Widerruf muss ab dann ordentlich "erklärt" (Fax, Brief, Email...) werden.
 
Annahme verweigern bedeutet aber auch zusätzliches Porto für den Shop.
​Da hat bei mir schonmal ein Shop Probleme gemacht.
 
Lionel Hutz schrieb:
Stimme florian. zu.

Ab 13. Juni 2014 reicht die bloße Annahmeverweigerung oder einfacher Rückversand aber nicht mehr aus, der Widerruf muss ab dann ordentlich "erklärt" (Fax, Brief, Email...) werden.

wie ist das eigentlich, reicht es aus zu schreiben "hat mir nicht gefallen" ? wann kann ein Shop den Widerruf verweigern?
 
Nein. Ein Widerruf muss überhaupt nicht begründet werden und kann nur sehr wenigen Fällen vom Händler ausgeschlossen werden, z.B. bei Hygieneartikeln oder versiegelter Ware (CDs, Software).

Einfach schreiben, "Ich widerrufe folgende Bestellung..." oder so...
 
Zuletzt bearbeitet: (Rechtschreibung)
eXt schrieb:
...Das andere Paket kam erst nicht an (Empfänger konnte nicht ermittelt werden), ging dann zurück und wurde neu verschickt und liegt jetzt wieder seit 3 Tagen im Zielpaketzentrum. Seitdem geschiet nichts mehr...

Da wäre doch auch mal zu klären, warum diese Pakete nicht ankommen. Wenn Deine Adressenangaben korrekt ist und der Händler das verbockt hat, dann würde ich ihm das auch formlos mitteilen: "Wegen Zustellschwierigkeiten, die nicht meiner Einflussnahme unterliegen, widerrufe ich die Bestellung und wünsche keinen weiteren Zustellversuch." Anschliessend würde ich mir einen anderen Händler suchen.
 
Lionel Hutz schrieb:
Nein. Ein Widerruf muss überhaupt nicht begründet werden und kann nur sehr wenigen Fällen vom Händler ausgeschlossen werden, z.B. bei Hygieneartikeln oder versiegelter Ware (CDs, Software).

Hygieneartikel können nicht vom Widerrufsrecht ausgeschlossen werden, höhstens Wertersatz, wobei das auch so eine Sache ist und nicht pauschal beantwortet werden kann.
 
Hehehe ja, du hast Recht.

Ich bezog mich auch eher auf die ab Juni geltende Neuregelung des §312 Abs. 2 S. 3 BGB: "Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei (…) Verträge(n) zur Lieferung versiegelter Ware, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde."
 
Grds. bestimmt das Gesetz, wann ein Widerrufsrecht besteht und wann nicht.

Auch jetzt gibt es bestimmte Artikel, die sich nicht zur Rücksendung eignen und bei denen daher kein Widerrufsrecht besteht. Auch sogenannte Hygieneartikel können dazu gehören.
 
Können ist nicht ist. Und genau das ist das Problem, es könnte ja sein muss nicht und wie der Richter dann entscheiden würde weiss keiner. Weil es aktuell noch nicht exakt geklärt ist. @ Lionel Hutz, siehst hab ich auch was gelernt wusste gar nicht das es demnächst dazu auch eine Änderung gibt.
 
Lionel Hutz schrieb:
Nein. Ein Widerruf muss überhaupt nicht begründet werden und kann nur sehr wenigen Fällen vom Händler ausgeschlossen werden, z.B. bei Hygieneartikeln oder versiegelter Ware (CDs, Software).

Einfach schreiben, "Ich widerrufe folgende Bestellung..." oder so...

Sinnlos? Damit wohl weniger Leute reklamieren und "zweimal kauft" und so die Wirtschaft antreibt?
 
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